Sorgerecht nach Scheidung?

  • Hallo!


    Wie habt Ihr es mit dem Sorgerecht nach der Scheidung geregelt? 50/50 oder alleiniges?


    Wir hatten bei der Trennung 50/50 vereinbart. Da nun aber die Kleine komplett bei mir und wir weiter weg vom Vater leben und er sich um Dinge wie Kita, Erziehung, Schulwahl etc. nicht kümmert, und ich ohnehin alles entscheide, überlegen wir, ob ich das alleinige Sorgerecht beantrage, um es im Alltag einfacher zu haben. Sehen würden sie sich nach wie vor immer, wann sie möchten, mindestens alle 14 Tage am WE.


    Was würdet Ihr machen oder habt Ihr gemacht?
    Und was, wenn ich irgendwann (in 100 Jahren oder so...) mal wieder heiraten sollte, was ist dann einfacher?
    Was passiert dann mit dem Sorgerecht?


    Nein, ich möchte dem Vater nicht sein Kind nehmen, um das schon vorweg zu sagen.
    Uns geht es lediglich um das Praktische.


    LG Bri

  • Auch nach der Scheidung behaltet ihr das gemeinsame Sorgerecht. Und nur, weil der Vater sich nicht um diese Dinge kümmert wirst du auch nicht das alleinige bekommen, dazu gehört schon eine Menge mehr. Du wirst dich wohl oder übel weiter mit ihm einigen müßen.


    Eine neue Heirat hat nichts mit dem Sorgerecht vom Kind zu tun.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Was meinst du mit praktisch ?


    Also mein Ex und ich haben auch das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder !


    Ich treffe alle Entscheidungen alleine und wurde noch niemals nach dem Einverständnis des Vaters gefragt , egal wo !



    LG Sunny

  • Das Sorgerecht bleibt nach der Scheidung weiterhin 50/50 bei Vater und Mutter.


    Damit Dir das alleinige Sorgerecht zugesprochen wird muss viel passieren...


    Etwas anderes ist das sog. Aufenthaltsbestimmungsrecht, das sollte geklärt werden.

  • Etwas anderes ist das sog. Aufenthaltsbestimmungsrecht, das sollte geklärt werden.


    warum? Da gibt es doch kein Problem mit, Kind lebt bei der Mutter, und gut ist :frag Beide Eltern sind ja damit einverstanden, von daher ist eine beantragung des ABR sinnlos momentan

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Ich habe auch noch nie etwas vom Vater absegnen lassen müssen.


    Okay, Kontoeröffnung der Kids bedarf beider Unterschriften, aber da Ihr ja Kontakt habt, dürfte das auch kein Problem sein.


    Ebenso bei (geplanten) Operationen mußten wir beide zustimmen, aber auch das ist doch machbar. Not Op´s werden auch ohne Unterschrift durchgeführt.


    Die Beantragung des ASR dürfte schwer werden (da kaum Gründe vorliegen, die das nötig machen würden), und vielleicht fühlt sich der Vater dann auch etwas zurückgedrängt, und u.U. bricht zwischen Euch dann ein Kampf aus?

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • Was meinst du mit praktisch ?


    Also mein Ex und ich haben auch das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder !


    Ich treffe alle Entscheidungen alleine und wurde noch niemals nach dem Einverständnis des Vaters gefragt , egal wo !

    Hm, ich bin grad am Googlen, und da stehen Dinge wie bei jedem Piep den Papa fragen. Wobei wir das heute auch nicht tun, sonst könnte ich ja gar nichts allein entscheiden.


    :hae: , wer ist denn wir?

    Der Papa und ich ;)


    Iceshine: Ja, davor z.B. hätte ich Angst, wenn sie bei einem Unfall ins KH müsste und ich dann erst ne Unterschrift bräuchte.


    Danke für Eure Antworten!

  • Hm, ich bin grad am Googlen, und da stehen Dinge wie bei jedem Piep den Papa fragen. Wobei wir das heute auch nicht tun, sonst könnte ich ja gar nichts allein entscheiden.


    Das ist quatsch. die Alltagssorge ist eh komplett bei dir. Wichtig sind wirklcih nur: Schule ( bei Schulwechsel), Bankkonten, OPs, und bei Umzügen das Ummelden. Allerdings: so wie ich das hier höre wird bei Schulen und beim Ummelden oft kein Wert auf die Unterschrift des Vaters gelegt.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • überlegen wir, ob ich das alleinige Sorgerecht beantrage, um es im Alltag einfacher zu haben.


    Die Frage nach dem "wer ist wir" hast Du ja nun beantwortet:


    Der Papa und ich ;)


    Wenn Ihr beide das so haben wollt, ist das fast kein Akt. Du beantragst das alleinige Sorgerecht, der Vater kann dem vor Gericht zustimmen und gut ist's. Weil Ihr ja keinen Anwalt braucht, kostet das fast kein Geld.


    Wie das dann ist bei einer erneuten Heirat? Du darfst heiraten wen Du willst (da ändert das GSR nichts), allenfalls bei der Einbenennung hättest Du dann einen gewissen taktischen Vorteil. Falls das Kind Deinen Nachnamen hätte, müsste er das GSR wieder beantragen, um das zu verhindern.
    Bei einem eventuellen Umzug hättest Du ebenfalls einen leichten Vorteil, weil Du das Kind einfach im neuen Wohnort anmelden könntest und auch Schulanmeldungen etc. alleine vornehmen könntest. Der Vater würde also im Ernstfall recht spät davon erfahren und könnte nur mit Zeitverzögerung etwas dagegen unternehmen (falls er was dagegen hätte).


    Bei alleiniger Sorge brauchst Du keine Unterschrift, wenn Du ein Konto für's Kind eröffnen möchtest und du musst Dich auch nicht abstimmen, falls medizinische Behandlungen anstehen.
    Allerdings kann der Vater bei beidem die gemeinsame Sorge wieder beantragen, falls er etwas gegen Deine Entscheidungen hatte. Da er die GSR schon mal hatte und freiwillig aufgegeben hat, wird diesem Antrag nach GSR dann mit hoher Wahrscheinlichkeit stattgegeben werden.


    Bri. Ich lese raus: Du verstehst Dich gut mit dem Ex, er sieht das Kind regelmässig. Was spricht dagegen, notwendige Unterschriften bei der Übergabe des Kindes einzuholen und damit dieses ganze beantragen-zustimmen-beantragen-streiten zu vermeiden?



    Rovena: Gar so wenige Unterschriften sind es dann doch nicht. Da ist in den letzten Jahren viel passiert. Ebenfalls notwendig: Wenn das Geld auf einem Bankkonto angelegt werden soll, psychologische Behandlungen, selbst Impfungen und Zahnspangen benötigen heutzutage doppelte Unterschriften.
    Vor kurzem wollte die Schule von mir sogar doppelte Unterschrift unter den Vertrag mit der Betreuung in der Schule - und unter der Einzugsermächtigung für MEIN Konto. :kopf

    Einmal editiert, zuletzt von MarleneE ()

  • Ich hab noch nie für irgendwas eine Unterschrift gebraucht, nichtmal für die Schweinegrippeimpfung :lgh


    Einschulung ging alles ohne Papa, Kindergartenanmeldung auch !


    Der Vater interessiert gar keinen , wahrscheinlich weil die Mütter eh alles regeln, egal, wie der Familienstand ist !


    Beim Kinderarzt hab ich z.B. noch nie einen Vater mit Kind gesehen !


    Eine Kontoeröffnung oder eine Op ist ja wohl nichts alltägliches ! Banken verlangen die Unterschrift beider Eltern, das weiß ich, aber bei einfachen Op´s da denke ist das wohl auch eher Muttis Sache.



    Gemeinsames Sorgerecht , davon spüre ich nichts ! Da wäre mir die Zeit zu schade, um das alleinge Sorgerecht einzuklagen !



    LG Sunny

  • Der Vater interessiert gar keinen , wahrscheinlich weil die Mütter eh alles regeln, egal, wie der Familienstand ist !


    Genau so lange, wie den Vater das nicht interessiert, was Du da tust. ;)

  • Impfungen auch? Das ist interessant, mein Kinderarzt hat nichtmal danach gefragt, wie das mit dem Sorgerecht ist, bzw. die generellen FAmilienverhältnisse. Geschweige denn, dass da irgendeine Unterschrift von ihrem Vater verlangt wurde :frag

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Bei uns hier hat ein Vater die Mutter verklagt wegen einer Impfung, er forderte die Gesundheitsfürsorge auf ihn zu übertragen, damit die Mama nicht mehr solche potenziell kindeswohlschädlichen Entscheidungen treffen kann.

  • Bei uns hier hat ein Vater die Mutter verklagt wegen einer Impfung, er forderte die Gesundheitsfürsorge auf ihn zu übertragen, damit die Mama nicht mehr solche potenziell kindeswohlschädlichen Entscheidungen treffen kann.


    Und wurde die Gesundheitsfürsorge auf ihn übertragen ?





    Ich denke mal, dass Impfungen wohl kaum das Kindswohl gefährden !




    Da gehts wohl eher , um irgendwelche Machtspielchen !




    Im Kindergarten mußte ich den Impfpass vorlegen , ohne gewisse Impfungen, werden die Kinder dort garnicht aufgenommen !




    Ausser bei der Schweinegrippeimpfung und der normalen Grippeimpfung musste ich noch nie was unterschreiben !




    Lg Sunny

  • Ich denke mal, dass Impfungen wohl kaum das Kindswohl gefährden !


    ohne jetzt zu sehr OT gehen zu wollen, aber es gibt tatsächlich Menschen, die Impfungen für gesundheitsschädlich halten. (ob richtig oder falsch sei jetzt da hingestellt). Das muß also nicht zwangsläufig ein machtspielchen sein.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Und wurde die Gesundheitsfürsorge auf ihn übertragen ?


    Nein, unter der Bedingung, dass sie ihn künftig in solche Entscheidungen miteinbezieht. Die Ermahnung ist sehr (!!) deutlich ausgefallen.

  • @Marlene: genau das, was Du in Deinemk 1. Post beschreibst, fürchte ich eben.


    Und jedesmal zwei Wochen zu warten und bei einer "Übergabe" einen Wisch unterschreiben lassen. Ich weiß nicht...


    Das fängt ja schon mit so Sachen wie Kinderausweis beantragen an, da brauchte ich seine Unterschrift, Kopie des Persos.
    Natürlich sind das Kleinigkeiten, aber auch die kosten Zeit.


    LG

  • Wie bereits geschrieben.
    Falls Ihr noch nicht geschieden seid, könnt Ihr das bei der Scheidung beantragen - falls er zustimmt, geht das in Ordnung für die Richterin.
    Falls Ihr bereits geschieden seid, kannst Du beim Amtsgericht einen Antrag auf Übertragung des Sorgerechts stellen. Dazu fügen solltest Du Geburtsurkunde, Scheidungsurkunde. Der Vater wird um Stellungnahme gebeten und falls er nichts dagegen hat, wird die Sorge auf Dich übertragen.