HILFE: Gerichtstermin gelaufen, warte auf Beschluss, Rechtsanwalt hat mich nicht in meinem Sinne vertreten, begleiteter Umgang fehlt


  • nein , habe es noch nie im leben gebraucht, aber ich dachte es hilft mich zu beruhigen.

  • ja und was hat der richter nun festgelegt an umgang und ab wann soll der ablaufen? wo ist dein problem in der ganzen sache?



    kein begleiteter umgang, beteutet das ich ihm weiterhin als zielscheibe für beleidigungen wutausbrüche, bedrohungen mit anschließender verleubnung diehne im beisein des kindes.
    desweiterin habe ich angst um unser gemeinsames kind, das er ihm was antut. die begleitung dient auch dazu das der vater eine verbindung zu dem kind aufbaut auf der vaterebende. vielleicht
    hilft es mir dann die angst abzubauen.

  • Aber etwas naiv gedacht irgendwelche Tropfen zu nehmen ohne zu wissen wie der Körper darauf reagiert :frag


    Wie auch immer. Ich verstehe trotzdem nicht was jetzt so schlimm daran ist das der Vater ein Umgangsrecht bekommen hat. Spielt es wirklich eine so wichtige Rolle was in der Vergangeheit zwischen euch abgelaufen ist? Versteh mich nicht falsch. Ich komme selber aus einer Ehe in der ich sowohl psychische als auch pysische Gewalt erlebt habe. Dennoch, es ist mir passiert und nicht den Kindern. Oder ist zwischen dem KV und dem Kind etwas gelaufen wo man zwingend begleiteten Umgang braucht?


    Wie sieht die Umgangsregelung denn nun aus?

  • gut das gericht ist gelaufen, aber nur weil ihr als eltern nicht in der lage seit euch vernünftig zu verhalten, seh ich nicht warum der vater das kind nicht unbegleitet haben kann. du nennst keine gründe die dagegen sprechen?

  • kein begleiteter umgang, beteutet das ich ihm weiterhin als zielscheibe für beleidigungen wutausbrüche, bedrohungen mit anschließender verleubnung diehne im beisein des kindes.


    WAS wurde denn nun beschlossen?

  • Boah Du schreibst schrecklich wirr... da mal durchzusteigen is echt ne heftige Nummer...


    Ich fass mal zusammen, bitte korrigiere mich, wenn ich irgendwo falsch liege...


    1. Kontakt zwischen KV und Kind gab es in den letzten Monaten nicht, da Du betreuten Umgang wolltest, er darauf nicht einging.
    2. Der KV hat auf regelmäßigen Umgang geklagt, Du hast um begleiteten Umgang ersucht, da der KV Dich immer und immer wieder beleidigt/bedroht.
    3. Du bist der Meinung das auf begleiteten Umgang nicht eingegangen wurde in der Verhandlung.
    4. Es wurde dem KV ein Umgangsrecht eingeräumt, dieses wurde schriftlich fixiert und ist mit Urteilsverkündung rechtskräftig.


    Zu 1. Ist irgendwo dokumentiert, das es die Möglichkeit gab (soziale Anlaufstellen) für den KV den betreuten Umgang wahrzunehmen, er dies aber verweigert hat. Gab es überhaupt eine Stelle die Mitarbeiter und Raum für betreuten Umgang zur Verfügung stellte?


    Zu2. Psychische Gewalt -und davon gehe ich einfach mal aus- ist ne heftige Sache, ich kann verstehen, das Du darauf keinen Bock hast. Wieso nimmst Du zur Kinderübergabe nicht jemanden mit? Freundin/Eltern. Dann hast Du entweder
    a) Zeugen oder
    b) er hält sich zurück.
    Egal wie, beides ist positiv für Dich und Euer Kind


    Zu 3. Hier sind mal die Leute gefragt, die sich auskennen, kann man -mit Hilfe des Anwalts (ich weiß nicht ob man selber Akteneinsicht fordern kann)- ne Abschrift der Verhandlung bekommen. Falls ja würde ich diese anfordern.


    Zu 4. Es gibt immer noch die Möglichkeit des Widerspruchs, aber da kann Dich Dein Anwalt drüber aufklären.



    LG Carina -die jetzt mal Deine anderen Postings lesen geht, in der Hoffnung mehr Einblick zu bekommen-

    Das mit s oder ß...ich steh dazu, ich kanns nicht...naja egal, Hauptsache Man(n)/Frau versteht was ich meine...


    Tippfehler dürft ihr gern behalten *fg


    ~und am Ende steht immer ein Anfang~ (Zitat City)
    ~Sommer ist was in Deinem Herz passiert~ (Zitat Wise Guys)
    manchmal bin ich ein ~Gänseblümchen im Sonnenschein~ (frei nach Ganz schön Feist)

  • :-) ....ich denke auch dass es Rescue-Tropfen waren....hast da was durcheinander gebracht.


    KO-Tropfen machen einen fast besinnungslos :hae:



    Bei mir lief es ziemlich ähnlich...ich kann dir die innere Panik vor'm Kindvater nachempfinden....ich wurde nur ruhiger und selbstbewusster durch sehr viele Gespräche mit einer Frauenberatungsstelle.


    Auch mir wurde nach allen gescheiterten Versuchen dem Kind einen Umgang zum Vater zu ermöglichen (Mediationsgespräch und freie Wahl der Tage) geraten mich nicht mehr einzubringen...dass der Vater jetzt aktiv werden muss wenn er Umgang zu seinem Kind haben will.


    Anfangs hat er noch drauf bestanden jederzeit wann er will komen zu können und einen Schlüssel zu meiner Wohnung zu behalten.


    Nachdem ich das verweigert habe wollte er auch nichts mehr mit uns beiden zu tun haben.


    Er lässt sich schliesslich nicht vorschreiben wann er sein Kind sehen dürfe...schon garnicht von jemandem der ihm nicht annähernd das Wasser reichen kann (ich).


    Mein "Glück" ist dass er mir unendlich viele Hass- und Bedrohungs-SMS geschrieben hat...die ich ale gespeichert habe auf anraten der Frauenberatung. Kann deshalb seit einem halben Jahr keine SMS mehr versenden.


    Hm...eskaliert ist das ganze dann als er mir aufgelauert hat und mich mit Gewalt in die Wohnung gedrängt hatte...ich habe um Hilfe geschriene weil cih Todesangst vor ihm hatte...wollte die Polizei rufen und wir haben um das Handy gekämpft.


    Zum Glück hat mein nachbar meinen Hilfeschrei gehört und kam hoch und hat an die Tür gehämmert...mein EX hat von mir abgelassen und ich habe sofort die Polizei gerufen.


    Er hat dann auch versucht mich als geistig verwirrt hinzustellen und war der "Mann von Welt".


    Die haben ihm sogar gestattet sein "Eigentum mitzunehmen. Er hat aber nicht seine Klamotten oder ganzen Sachen genommen um dessen Abholung ich ihn schon mehrfach gebeten hatte sondern den Kinderwagen....den hätte er schliesslich bezahlt.


    3 Monate später habe ich ihn wiederbekommen weil die EX-Schwiegermutter ihm den wohl abgekauft hat und uns zurückgesandt hat.


    Naja...durch den Polizei-Einsatz wurde automatisch das JA eingeschaltet....sie hat sich meine Seite angehört und wollte unparteiisch den KV dazu befragen.


    Mir hat sie dann nur mitgeteilt dass sie jetzt versteht was ich meinte mit ihm könne man nicht reden...sie konnte es auch nur versuchen...aber er weigerte sich mit dem Jugendamt einen Umgang zu vereinbaren.


    Ich habe auch den deutlichen Wunsch geäussert beim JA dass die Kleine einen Umgang mit ihm bekommt...dass nur eben die Übergabe nicht möglich ist weil er mich zu sehr hasst und ich Angst habe ihm zu begegnen.


    Deshalb fand das JA einen betreuten Umgamg angemessen.


    Den verweigert der KV jetzt seit über einem halben Jahr....hat nur einmal zum Geburtstag der Kleinen angerufen.


    Droht mir aber auch dass er sich das Sorgerecht schon erstreiten wird und dass ich irgendwann garnichts mehr habe usw.



    In den nächsten zwei Wochen stehen bei mir auch 2 Gerichtsverhandlungen an ...die eine wegen des Hausfriedensbruch mit Körperverletzung weil er gegen den Strafbefehl Widerspruch eingereicht hat...und eine verhandlung zur Feststellung der vaterschaft (weigert er sich auch will aber 50% des Sorgerechts :radab )



    So...du kannst also sehen ich kann dir nachempfinden.


    Mir persönlich haben die Gespräche bei der Frauenberatungsstelle sehr geholfen.


    Sie können dir auch jemanden an die Seite stellen der mit zum Gericht kommt wenn du Angst hast.


    Ebenso gibt es eine Begleitperson von der Gerichtshilfe....die können dir auch einen Raum anbieten in dem du dich bis zum Aufgerufen werden aufhalten kannst damit du dem KV nicht im Gang begegnest.


    Wenn du auf dem begleiteten Umgang bestehen willst dann formuliere die gründe dafür möglichst genau...gehe zu dem RA und bestehe darauf dass er eine neue Verhandlung beantragt.


    Oder er soll dir erklären warum du evtl. darauf keinen Anspruch hast.


    Emotionale oder psychische Gewalt gilt auch als Gewalt und muss genauso berücksichtigt werden wie körperliche.


    Also wenn du Angst hast ihm zu begegnen dan solltest du das genauso formulieren.



    Hoffe du findest einen Weg! :-)



    Ich hab auch schon Bammel vor den Verhandlungen...weil ich da nur als Zeuge geladen bin...somit keinen Anspruch auf Gerichtskostenbeihilfe für einen RA habe.


    Ich denke aber ich schaffe das.....ich habe nichts zu verbergen und zur Not kann sich der Richter meinen Telefonspeicher anschauen. :rolleyes:

  • was wurde nun beschlossen, ich warte auf den beschluss.


    ich weiß es nicht.
    mein Ra schreibt: 1. Monat ,einen tag in der woche von 14 -18 uhr
    2. Monat , einen tag in der woche 10-18 mit unterbrechung zum mittagessen und mittagsschlaf
    3. Monat, den ganzen tag 10- 18 ohne unterbrechung (mittagessen und mittagsschlaf) stehen dan auf der Straße, Kv kommt wohnt 120 km weg
    4. Dann alle 14 tage samstag auf sonntag mit übernachtung****** kv arbeitet am WE



    ***Übernachtung:
    (Bruder oder Oma holen das kind ab, KV kann selbst nicht fahren,da er im Gastrogewerbe arbeitet tägl.von 11- 23 Uhr , ausser dienstags.
    das heißt er hat selbst keine zeit für sein kind und das soll dann der buder oder oma übernehmen, er also KV schaut wenn er zwischen 14- 17 mal pause machen kann, nach dem kleinen.


    *****Hierzu sei anzumerken, das kind kennt weder Bruder noch Oma, der Kontakt zum KV ist 7 monate her,und wurde gerade erst (siehe 1+2 Monat aufgebaut) der Kleine ist 2 und hat noch nie woanderst geschlafen und keine bBzugsperson ausser mich bisher. kennt weder Oma noch Bruder des KV.
    der Bruder ist ein stadtbekannter choleriker und im Dorf bekannt dafür, Er hat ein alkohol problem und mehrmals wegen fehlferhalten im Straßenverkehr den Führerschein verloren und ist dazu ein raser.


    Die Oma ist 70 jahre alt und konnte und wollte in der vergangenheit diese Strecke nie selbst fahren 125 km, Sie mußte (war deshalb nur 2x hier nach der geburt)mußte immer abgeholt und gefahren werden.



    Anmerkungen:


    Ich bin bereit für Übernachtungen, wenn der KV selber fährt und das kind selbst abholt und selbst bringt, nachweislich zeit hat das kind selbst zu betreuen, tag wie nachts.

  • :wow


    das ist ja hammerhart!!!


    Und das JA hat da keine Einwände gegen diesen Beschluss???


    Da musst du denen auf die Füsse treten!!! das geht ja mal garnicht!!!


    Ein Kind ist doch kein Objekt was man einfach irgendwo hinbringt und dann freundet es sich schon an mit den Betreuungspersonen???


    Krass....steig dem JA auf's Dach!!!


    Die sind für das Kindeswohl verantwortlich und das wäre wirklich eine schlimme Belastung für den Kleinen!


    Das muss ein JA doch wissen dass gerade in dem Alter es wichtig ist dass das Kind eine Bezugsperson bei sich hat.


    Nich umsonst wird in der KIta so lange eingewöhnt bis ein Erzieher zur Vertrauensperson geworden ist.


    Du musst da sofort Widerspruch einreichen.


    Wende dich an eine Frauenberatungsstelle...die bieten auch rechtsberatungen die spezialisiert sind für genau solche Fälle von psychischer gewalt.


    Tu was.....kämpf gegen deine Angst an und lass dich ermutigen dem nicht nachzukommen.



    Ohjeh....was für ein Schlamassel :(

  • ***Übernachtung:
    (Bruder oder Oma holen das kind ab, KV kann selbst nicht fahren,da er im Gastrogewerbe arbeitet tägl.von 11- 23 Uhr , ausser dienstags.
    das heißt er hat selbst keine zeit für sein kind und das soll dann der buder oder oma übernehmen, er also KV schaut wenn er zwischen 14- 17 mal pause machen kann, nach dem kleinen.


    *****Hierzu sei anzumerken, das kind kennt weder Bruder noch Oma, der Kontakt zum KV ist 7 monate her,und wurde gerade erst (siehe 1+2 Monat aufgebaut) der Kleine ist 2 und hat noch nie woanderst geschlafen und keine bBzugsperson ausser mich bisher. kennt weder Oma noch Bruder des KV.
    der Bruder ist ein stadtbekannter choleriker und im Dorf bekannt dafür, Er hat ein alkohol problem und mehrmals wegen fehlferhalten im Straßenverkehr den Führerschein verloren und ist dazu ein raser.


    Die Oma ist 70 jahre alt und konnte und wollte in der vergangenheit diese Strecke nie selbst fahren 125 km, Sie mußte (war deshalb nur 2x hier nach der geburt)mußte immer abgeholt und gefahren werden.


    Du meine Güte. Das klingt nach einem ziemlichen Durcheinander :kopf . Würde eine solche Gestaltung des Umgangs auch nicht wollen.

  • Wenn es ein Beschluss war (kein Vergleich) besteht die Möglichkeit der Beschwerde.


    Allerdings sehe ich schwarz. Seit August steht dieser Termin im Raum.
    Das Jugendamt hätte viel früher involviert werden müssen.


    Der Terminplan ist sportlich ... übrigens auch für den Vater.
    Was geschieht, wenn er die ersten zwei Monate nichts tut und dann im dritten Monat antanzt zum Abholen?

  • 1. Monat ,einen tag in der woche von 14 -18 uhr
    2. Monat , einen tag in der woche 10-18 mit unterbrechung zum mittagessen und mittagsschlaf
    3. Monat, den ganzen tag 10- 18 ohne unterbrechung (mittagessen und mittagsschlaf) stehen dan auf der Straße, Kv kommt wohnt 120 km weg
    4. Dann alle 14 tage samstag auf sonntag mit übernachtung


    Klingt nach einer vernünftigen Steigerung.


    Gründe für einen begleiteten Umgang sehe ich in dem, was du schreibst, immer noch nicht. Der Richter hat ohnehin alles gelesen, hat sich also wissentlich gegen begleiteten Umgang entschieden.


    Vielleicht hat dein RA sich gerade für deine Interessen eingesetzt, indem er die Forderung nach begleitetem Umgang nicht noch einmal vorgetragen hat.

  • Der erste Monat klingt ok.
    Der zweite Monat, wie soll das gehen mit der Unterbrechung zum Mittagschlaf und Mittagessen?
    Der dritte Monat verstehe ich nun nicht so ganz mit stehen dann auf der Straße :frag
    Der vierte Monat, denke da muß der Vater dann eben etwas zutun und versuchen das ohne Bruder und Oma zu bewerkstelligen. Wenn der KV am WE arbeiten muß, warum nicht unter der Woche machen?


    Da hätte es Einwände gebraucht die wohl nicht gekommen sind. Denke aber das es auf den ersten Blick ne vernünftige Regelung bzw Steigerung ist. Jetzt gilt es die Feinheiten auszuarbeiten. Was wohl aber nicht so einfach sein wird wenn die Kommunikation zwischen euch nicht funktioniert.


    Trotzdem sehe ich da nichts was für begleiteten Umgang spricht. Vielleicht hat dein Anwalt das ganze auch nicht zur Sprache gebracht, weil er gesehen hat das es sowieso nicht funktionieren wird das durchzubekommen ?(

  • Für mich klingt dieser differenzierte Beschluss nach einem vor Gericht vereinbarten Vergleich. Ohne die Beteiligung der Eltern wäre er aus meiner Sicht nicht möglich.


    Der Kater :brille


    (So Manche[r] staunte hinterher, was er/sie vereinbart hatte;))

  • Grinsekatze, das stimmt allerdings :D . Mein Ex meinte damals das der Richter ihn dazu gezwungen hat, obwohl alles so gelegt worden ist wie es mit seiner Arbeitszeit zusammen paßt. Nach der Einigung dann vorgespielt und von uns beiden bestätigt worden ist ;)





  • "Zitat:1. Kontakt zwischen KV und Kind gab es in den letzten Monaten nicht, da Du betreuten Umgang wolltest, er darauf nicht einging."



    1. Er hat sich nicht mehr gemeldet , bis zur Klage. Er behauptet vor Gericht ich hätte Ihm den kontakt verboten, untersagt ect, er behauptet er hätte versucht besuche herzustellen, ich würde Ihn beleidigen und den kontakt verweigern. Das ist alles Gelogen!!!!
    Es gab keinen Umgang mehr nach seinem letzten Auftritt, er hat sich auch nicht mehr gemeldet.Da der KV bei seinem letzten besuch auf den kleine verbal "los" ist (damals junge grade 1, 1/2 jahre alt). rief ich darauf hin das JA an und bat um ein Gespräch. Der Kindsvater hat aber VOR mir am Tattag, das JA kontaktiert und sich über mich beschwert und das was geschenhen ist in der Tatsache verdreht und gelogen. Er machte sich vom Täter zum Opfer. Das JA glaubt Ihn scheinbar und spielt meine Darlegung runter.



    ich habe den umgang immer locker gehalten , er konnte in der vergangenheit seinen sohn sooft sehen wie er wollte, das war in der regel 1x die woche, mir war immer 2x-3x lieber wegen der bindung und des alters zum kleinen, darüber gab es auch streit. ich habe keinen tag festgelegt , ich habe den kv nach jeden besuch gefragt, wann er das nächste mal kommen möchte.


    er durfte gerne öfters kommen, auch kurzfristig, davon hat er nie gebrauch gemacht. es sei hinzu zu fügen das der KV von September 2009 - April 2010 nicht gearbeitet hat. Es lief ein strafverfahren gegen Ihm wegen Kapitalsdelikt und er wurde "beurlaubt" bis zur Verhandlung im Aril 2010. Er hat das volle Gehalt weiterhin in dieser Zeit erhalten.
    Nach seiner Verurteilung ist er seines Amtes enthoben worden. Darauf hin hat er sich Selbstständig gemacht mit einer Gaststätte in seine Heimatgemeinde, für ca 100 Personen mit Kegelbahn.
    Aufgrund seiner neuen beruflichen Situation, hat er nur Dienstags Ruhetag. Er hat nur 1 oder 2 Aushilfskräfte und muss den laden alleine bewirdschaften. Er ist gelernter Koch in der ersten Ausbildung gewese.



    "Zitat:2. Der KV hat auf regelmäßigen Umgang geklagt, Du hast um begleiteten Umgang ersucht, da der KV Dich immer und immer wieder beleidigt/bedroht."


    Nein er hat sich in den letzten Monaten nie bei mir gemeldet. Ich rief Ihn nach sechs wochen an zwecks Besuchstermine , da beschimpfte er mich und sagte er will mit mir nichts zu tun haben , "Er sagte er schaltet mich aus" er will den Jungen mitnehmen". fragen nach seinem Kind stellte er nicht.



    "Zitat 3. Du bist der Meinung das auf begleiteten Umgang nicht eingegangen wurde in der Verhandlung."


    Der begleitete Umgang wurde in keiner Weise in der Verhandlung zur sprache gebracht, komplett ausgelassen.



    "Zitat 4. Es wurde dem KV ein Umgangsrecht eingeräumt, dieses wurde schriftlich fixiert und ist mit Urteilsverkündung rechtskräftig."


    Ja es wurde ein Umgansrecht eingeräumt, dieser wurde oder wird schriftlich fixiert, ich warte auf den Beschluss. der termin ist grad eine Woche erst her




    Ich habe kein vertrauen mehr zu meinem Anwalt. Er weigerte sich vor Gerichtstermin eine Stellungnahme abzugeben wegen der kurzfristigkeit, KV hat eine 7 Seiten lange Stellungnahme gesendet , alles gelogen , verdreht , und aus der Luft gegriffen. Ich bin also ohne gegenstellung zu diesem schlimmen behauptungen in den gerichtstermin gegangen. Die Akte wurde in der Verhandlung nicht zum Gegenstand genommen.



    Nach dem termin fehlte der begleitete Umgang der nicht angeprochen wurde und verhandlungsgegenstand war.



    Ich war immer alleine und es gab keine zeugen die anwesend waren.


    ich habe und hatte niemanden der dabeisein kann.


    ich kann vieles Belegen aber es interessiert scheinbar niemanden , mein Anwalt hätte diese aufführen können. Dem Familiengericht interessiert nicht was vorher war, so die Richterin.

    Einmal editiert, zuletzt von Sahrafina ()

  • Hast du vielleicht mal dran gedacht das es niemanden interessiert was in der Vergangenheit war, weil die Zukunft wie es zwischen Vater und Kinder weiter geht eintscheidender ist?


    Natürlich ist es nicht schön was da die letzten Monate abgelaufen ist, es läßt sich aber nicht mehr dran ändern. Steck dein Ernergie nicht unnötig da rein, es bringt nichts mehr. Nun gibt es eben den Beschluss bzw den vergleich. Nun heißt es für euch beide, das ganze so zu lösen das es jetzt und in Zukunft funktioniert.


    Ich hatte es in deinem Posting im August schon geschrieben. Es ist das beste was die hat passieren können. Denn wenn der KV sich nun nicht dran hält hat er die A...karte gezogen, den er hat die Verhandlung angeleiert.

  • sorry


    aber ich habe hier gerade den eindruck es wird verdammt viel zu viel energie vergeudet in hätte sollte könnte müste!


    ES IST ABER NICHT!


    warum nimmst du nicht die ganze kraft die du jetzt mit schimpfen udn ungerechtigkeit bekämpfend verschwendest und guckst nach vorne wie denn jetzt nun weiter zu verfahren wäre!


    nicht verkehrt wäre auch, wenn du lernen könntest nicht auf jedes bissel so extrem anzuspringen! soll er erzählen was er will. NA UND? was juckt es dich?
    ich hab wichtigeres zu tun als zu gucken wie irgendwer über mich denkt!


    was mich wundert


    du schriebst selber die apothekerin sagt es wären ko tropfen! und dann nimmst du die trotzdem? und das vor so einer wichtigen verhandlung?


    sorry da stimmt was nicht!


    allerdings weiß ich auch das man ganz ohne tropfen mittel drogen oder irgendwas teile einfach nicht mehr mitbekommt!
    hatte ich bei meiner gerichtsverhandlung drine alles soweit so gut.
    aber als mein anwalt zu der gruppe bestehend aus ex next udn komplette schwiegerdrachenfamilie hin ist udn ich treudoof hinterher. ich hab gewust das die da alle stehen, ich hab keinen gesehen nix! das hat mich im nachhinein sehr beunruhigt. ich hab gehört was gesagt wurden ist aber ich hab einfach keinen gesehen! der verstand wuste da sind die udn die aber hmm.




    denk immer dran er hat nur soviel macht wie du es zuläst!


    einfach gesagt ich weiß, ich übs auch noch!

    mein hirn weigert sich ständig, so langsam zu denken, wie meine finger tippen können. meine finger sind so damit beschäftigt, sich zustreiten, wer als erstes auf die tasten darf, das die nicht mal merken wie sie den gedanken hinterherhinken

  • hm ich sehe nach wie vor keinen grund für betreuten umgang. ich finde den beschluss ein wenig unglücklich. ich denke man hätte gleich die übernachtung mit einbauen sollen,da der tag unter der woche sicher nciht jede woche umsetzbar ist für den vater.
    vielleicht hätte dein anwalt einen umgangspfleger einsetzen sollen, der das kind von dir abholt und zum vater bringt, damit ihr euch nicht ständig beleidigen müsst vor dem kind.
    wenn der anwalt keine zeit hat für gegendarstellungen, dann wäre es deine pflciht gewesen oder deine aufgabe dies zu tun.