Kein Kindergeld, wenns nicht die Eltern beantrage ? Seit wann ?

  • Ich wurd vor nem Monat aufgefordert, Kindergeld zu beantragen und die Nr mitzuteilen, weil ich ja wieder anspruchberechtigt bin wegen der Schule.
    Hab ich gemacht.
    Ich habe ja sonst auch Kindergeld bekommen, zumindest in Bielefeld ncoh, in Duisburg habe ich es nie beantragt.
    Heute kommt n brief der Familienkasse Bielefeld (von der ich bis vor einem jahr immer Kindergeld bekam):


    als Anlage erhalten sie Ihre Untrlagen zurück.


    Kindergeld für sie können nur Ihre Eltern beantragen. Nach hier vorliegenden Informationen leben Ihre Eltern jedoch seit Oktober 2008 nicht mehr in der Bundesrepublik und können keinen Anspruch auf Kindergeld geltend machen




    hää ? Seit wann das denn ? Ich habe doch vorher auch mein Kindergeld selber bekommen, auch als meine Eltern schon wegwaren(sind seit 2007 weg und habe durchgehend Kindergeld bekommen). Notitz aufn Kindergeldantrag und fertig, war nie ein Problem


    Ich sag mal so, mir ist es lieber, kein Kindergeld zu kriegen, ist eh nur ein Nachteil (kommt hier immer erst zum 20. und ich müsste bis dahin vom 1. aus mit 175 Euro (359 Regelsatz -184 Kindergeld) auskommen, was aber nicht geht, weil alleine die Fixkosten zum 1. schon mehr als 175 Euro snd
    Von daher, nur gut für mich
    Ich krieg aber die Kriese, wenn die Behörden mal wieder irgendwas behaupteen, was eigentlich nicht stimmt. Will das nicht so im Raum stehen lassen.

  • Vielleicht sind deine Eltern in Deutschland nicht mehr Einkommenssteuerpflichtig ?
    Das ist u.a. eine Voraussetzung wenn man Kindergeld bekommen möchte,
    obwohl der gewöhnliche Aufenthaltsort außerhalb von D ist.


    Während der Elternzeit (nachdem Mutterschutz) steht dir gar kein Kindergeld zu,
    soweit ich weiss.

  • Doch, das ist so. War bei mir das gleiche. Und das ist schon ne Weile her!


    Für dich selbst kannst dus nicht beantragen, nur für dein Kind.

    das kann aber nicht sein, denn ich habe es seit 2007 selber beantragt und selber bekommen, es gibt da extra ein blatt für die auszahlung ans kind unter bestimmten vorraussetzungen, schau mal nach
    das versteh ich ja nicht, ich habe es ja bis jetzt immer bekommen



    Lena, das sind sie seit 2007 nicht mehr...

    Einmal editiert, zuletzt von SingleMama21 ()

  • ich hatte es aber immer selbst beantragt. habe n zettel dazu gelegt das die familie ausgewandert ist und fertig
    war niemals ein thema...

  • wenn du es bisher immer bekommen hast, warum hast du es dann nach dem umzug nicht beantragt.
    könnte man schnell als sozialbetrug auffassen, da wäre ich vorsichtig.


    Zitat:
    Voraussetzung ist grundsätzlich, dass der antragstellende Elternteil in Deutschland lebt oder sich hier gewöhnlich aufhält.


    Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/n…ruchsvoraussetzungen.html


    das Kindergeld ist keine Zahlung an dich, sondern an deine Eltern. da deine eltern nicht in deutschland leben, gibt es kein geld.


    warum es für 2007 noch gab: wann sind die eltern ausgewandert?

  • Ob das jetzt rechtens ist oder nicht weiß ich nicht, aber in jedem Fall solltest Du schriftlich per Einschreiben Widerspruch einlegen, Dich danach mal schlau machen (Google) oder abwarten was hier noch so geschrieben wird.


    Das einzige was ich jetzt auf die Schnelle gefunden habe, ist das Deine Eltern ne Abtrittserklärung unterschreiben müssen, damit Du selber beantragen kannst (Quelle: wikipedia).
    Aber schau doch mal auf den Seiten des AA, vielleicht findest Du da ja noch was.


    Hier jetzt gleich wieder losschießen bringt Dir -wie Du weißt- nix, außer das Dir evtl. von wissenden Usern die Antworten fehlen werden. Denn keiner von hier ist Schuld an der momentanen Situation in der Du bist!


    Oder nimm den Ablehnungsbescheid mit zur Arge, vielleicht wissen die ja mehr...und von denen sollte ja dann auch wieder um 184€ aufgestockt werden.



    LG Carina

    Das mit s oder ß...ich steh dazu, ich kanns nicht...naja egal, Hauptsache Man(n)/Frau versteht was ich meine...


    Tippfehler dürft ihr gern behalten *fg


    ~und am Ende steht immer ein Anfang~ (Zitat City)
    ~Sommer ist was in Deinem Herz passiert~ (Zitat Wise Guys)
    manchmal bin ich ein ~Gänseblümchen im Sonnenschein~ (frei nach Ganz schön Feist)

  • ist es nicht, ich hatte keinen anspruch da ich nicht zur schule gegangen bin und nciht ausbildungsschend gemeldet war.
    du hast das falsch verstanden
    es gab nicht für 2007 noch kindergeld, sondern 2007 sind meine eltern ausgewandert und ich habe selber für 2007 und 2008 und bis august 2009 kindergeld beantragt und auch bekommen

  • die arge hat mir gar nix abgezogen, bekomme ganz normal den vollen regelsatz. ich schicke denen die ablehnung der familienkasse und fertig
    für mich ists am besten, wenn alles so bleibt wie es ist
    ich will gar kein kindergeld, aber wollte es eigentlich nicht so im raum stehen lassen, das die auf einmal irgendwas behaupten was 3 jahre lang aber kein problem war
    ich wollt nur nachfragen seit wann das so ist

  • ah, wir haben jetzt aber den "fehler" gefunden
    ich habe es bekommen, bzw auch jetzt ein anrecht drauf (auch wenn ichs nciht will) weil der aufenthaltsort der eltern zwar außerhalb deutschlands, aber unbekannt ist. das steht so auch im gesetz


    (2) Kindergeld für sich selbst erhält, wer
    1. in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat,
    2. Vollwaise ist oder den Aufenthalt seiner Eltern nicht kennt und
    3. nicht bei einer anderen Person als Kind zu berücksichtigen ist.


    http://www.gesetze-im-internet…echt/bkgg_1996/gesamt.pdf


    gut, dann weiß ich bescheid, dann haben die das wohl verplant, ich werd aber nix sagen damit alles schön so bleibt wies ist

  • hm punkt 1 u. 3 würde ich für mich in anspruch nehmen, anwalt für sozirecht und das ding sofort in widerspruch schicken. denn es heißt ja, dass wenn du ausgezogen bist, die eltern das geld an dich weiterzuleiten haben. widersprich dem ding und harre der dinge die da kommen. immerhin gibts ja genug kinder die ihr kindergeld abzweigen lassen, weil sie garkeinen kontakt zu den eltern haben etc. da gehts ja dann immerhin auch um die höhe des einkommens des kindes bei der bezugsberechtigung von kindergeld und nicht was die eltern wollen.

  • Deine Logik verstehe ich trotzdem nicht. Du bekommst ja dann immer am 15. das Kindergeld. Das ist doch egal an welchem Datum, solange es immer pünktlich da ist.


    Du hättest recht, wenn es möglich wäre, von den insgesamt 359 Euro wenigstens einmal genug zu "sparen", dass am Monatsende was übrig bleibt. Und zwar genug, dass es für Fixkosten und Erbährung bis zum 20. reicht. Dann könnte man einen Rhythmus reinbringen. Aber wenn sie am 1. weniger Geld bekommt als abgebucht wird, und sie dannbis zum 20. warten muß geht die rechnung eben nicht mehr auf.


    Es macht durchaus einen Unterschied, ob ich Monatsanfang 359 euro bekomme oder nur 175 ;)

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • ah, wir haben jetzt aber den "fehler" gefunden
    ich habe es bekommen, bzw auch jetzt ein anrecht drauf (auch wenn ichs nciht will) weil der aufenthaltsort der eltern zwar außerhalb deutschlands, aber unbekannt ist. das steht so auch im gesetz


    Dann kannst Du nur hoffen, dass die Familienkasse nicht mal die Wahrheit erfährt, von wegen unbekannt, Du hast regelmässig Kontakt, bei deiner Mutter auf Gran Canaria machst Du mindestens einmal im Jahr Urlaub.