Muss der Chef das Zeugnis unterschreiben?

  • Hallo alle miteinander...


    Hab mal ein Anliegen!
    Vielleicht habt ihr einen Rat?


    Ich habe dieses Jahr (vor ca. 2 Monaten) meine Umschulung zur Sport- und Fitnesskauffrau bestanden. Da ich nicht in meinem Lehrbetrieb bleiben wollte, habe ich nach einem Arbeitszeugnis verlangt.
    Habe ich auch bekommen, nur nicht so, wie ich es mir vorgestellt habe!! Das Zeugnis war sehr allgemein und nicht wirklich auf meine Person bezogen.
    Wollte eine Änderung und habe auch geäußert, wie ich mir mein Zeungis vorstelle.
    Nun mein Ex-Chef: Das sehe ich gar nicht ein, denn diese Aufgaben hast du nicht gemacht! Das unterschreibe ich nicht!!!


    Ich habe aber viel viel mehr gemacht, als was im Zeugnis steht. Da fehlen entscheidene Punkte! Mein Ex-Chef ist aber nicht der gleichen Meinung! Er war eh nie ein guter chef, bin auch froh, das ich ihn nicht mehr sehen muss!


    Nun meine Frage. Muss er das Zeugnis unterschreiben?
    Danke für eure Hilfe.


    LG Lyric

    Das Schönste an den meisten Männern ist die Frau an ihrer Seite!!!


    :aetsch:aetsch:aetsch

  • erkundige dich doch mal beim Arbeitsgericht das kostet nichts.


    Hab beim Arbeitsamt nachgefragt, und die meinten, wenn ich nichts beweisen kann, dann brauch er das Zeugnis nicht unterschreiben!!! :kopf
    Er war die meiste Zeit überhaupt nicht im Studio. Er weiß also auch gar nicht, was ich alles gemacht habe!!

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    :aetsch:aetsch:aetsch

  • Kannst Du vielleicht den Inhalt aufführen, und so detailiert werden, dass er erkennt, das Du diese Aufgaben auch gemacht hast (mit Beispielen)?


    Du kannst ihn nicht zwingen ein Zeugnis zu unterschreiben.
    Dies vor dem Arbeitsgericht zu erstreiten wird auch nicht einfach,
    zumal nicht jede Tätigkeit einzeln aufgeführt werden soll.


    War es eine Ausbildung mir Abschlußprüfung? Hattest Du einen Ausbilder? Wenn es eine Ausbildung war, müßtest Du ein Zeugnis über die Ausbildung bekommen, ist auch wieder etwas anderes, wie ein Arbeitszeugnis ...


    Gruß,
    Donnerwetter

    Engel sind auch nur Geflügel .... :strahlen

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  • War es eine Ausbildung mir Abschlußprüfung?


    Ja, es war mit Abschlußprüfung bei der IHK. Theoritsch und praktisch.


    Habe mich ja erst gefreut, das ich kein Berichtsheft führen muss, weil ich Umschülerin war. Aber nun würde es mir zu gute kommen. Da würde ja alles drinstehen, was ich so im Laufe der 3 Jahre gemacht habe. Und, er hätte es ja auch immer unterschreiben müssen! Da wären dann meine Beweise!!

    Das Schönste an den meisten Männern ist die Frau an ihrer Seite!!!


    :aetsch:aetsch:aetsch

  • Grundsätzlich hat ein Arbeitnehmer (auch Azubis/Praktikanten) Anspruch auf ein "qualifiziertes Arbeitszeugnis".
    Zu Art und Inhalt des Zeugnisses gibt es keine festgelegten Regeln, nicht einmal die so beliebten Negativsätze wie " War stets bemüht" sind direkt angreifbar.


    Der Arbeitgeber kann zwar u.U zur Rücknahme bestimmter negativer Klauseln verpflichtet werden ( Arbeitsgericht) wenn sie eindeutig dazu dienen sollen, dem Arbeitnehmer zu schaden, doch das ist in den meisten Fällen schwierig bis unmöglich.


    In swinwm Fall kommt noch hinzu, dass ein IHK-Zeugniss Auskunft über die Ausbildungsinhalte gibt und damit auch die erworbenen Fähigkeiten testiert. Somit kann der Ausbildungsbetrieb sich auf die innerbetrieblichen Dinge wie Pünktlichkeit, Sorgfalt u.ä. beschränken. Wurden weitere Tätigkeiten ausgeübt bzw. über die eigentliche Ausbildung hinausgehende Qualifikationen erworben, sollte dies zwar erwähnt sein, muss aber nicht ausführlich beschrieben und beurteilt werden.


    Ich handhabe solche Fälle immer so, dass ich mich zur Zeugniserstellung zunächst mit dem betreffenden Kollegen und dem Vorgesetzten bzw. unmittelbaren Mitarbeitern zusammensetze und einen wesentlichen Überblick über die zurückliegende Arbeitszeit erstelle. Darin finden dann besondere Aufgaben und Highlights starke Berücksichtigung, die etwas über die Qualifikation aussagen können. Neben den Hardfacts finden dann die sog. Softskills Berücksichtigung, soweit sie durch mich bzw. Mitarbeiter beurteilbar sind.
    Alles in allem habe ich aber in der Praxis noch kein Zeugnis ausgestellt, dass mehr als zwei DIN A4 Seiten umfasste, selbst bei langjährigen Mitarbeitern. Bestimmte Dinge gelten als selbstverständlich und sind somit irrelevant in einem Zeugnis.


    Wenn dein Chef keine negativen Aussagen macht, musst du wahrscheinlich mit dem Zeugnis leben. Er hat in diesem Fall die sog. Testierfreiheit, kann also entscheiden, was er in die Beurteilung aufnimmt und was nicht.


    Gruß
    Monoko

    Pánta chorei kaì oudèn méne - „Alles bewegt sich fort und nichts bleibt.“ (Platon)

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  • zur Zeugniserstellung zunächst mit dem betreffenden Kollegen und dem Vorgesetzten bzw. unmittelbaren Mitarbeitern zusammensetze und einen wesentlichen Überblick über die zurückliegende Arbeitszeit erstelle.

    Erstmal vielen Dank für deine Antwort :-)


    Das Zusammensetzen hat bei uns leider nicht sattgefunden!! hab ich vorgeschlagen, wurde aber leider nicht umgesetzt.
    Typisch für meinen Chef!
    Das Zeugnis was ich bekomme hab, ist nicht schlecht für mich ausgefallen, aber ich habe wesentlich mehrere Dinge getan! Und diese Änderung wollte ich haben, aber mein Chef wollte das halt nicht. :(
    Finde ich schade, da vieles, was ich gemacht habe, nicht erwähnt worden ist.
    Da kann man wohl nichts machen... Muss ich mich wohl mit abfinden.


    LG
    Lyric

    Das Schönste an den meisten Männern ist die Frau an ihrer Seite!!!


    :aetsch:aetsch:aetsch

  • Es gibt die Möglichkeit, dass du dir die Mühe machst selbst ein Arbeitszeugnis für dich zu formulieren und zu Papier zu bringen. Dieses kannst du deinem Chef ja zeigen und vielleicht unterschreibt er ja doch. Versuchen würde ich es .

  • Das Zeugnis was ich bekomme hab, ist nicht schlecht für mich ausgefallen, aber ich habe wesentlich mehrere Dinge getan! Und diese Änderung wollte ich haben, aber mein Chef wollte das halt nicht.


    Für Bewerbungen bleibt Dir noch die Möglichkeit in Deinem Lebenslauf (Dir wichtige) Tätigkeitsschwerpunkte aufzuführen.
    Aber bitte Schlagworte - keinen Roman im Lebenslauf. ;)

    Engel sind auch nur Geflügel .... :strahlen

  • Ich befürchte, so ist es.


    In deinem Fall könnte der Schuß vielleicht sogar für beide Seiten nach hinten losgehen, nämlich dann wenn es sich um Berufs- bzw. Ausbildungsferne bzw. fremde Aufgaben und Tätigkeiten handelt.


    Der Betrieb darf dich mit solchen Aufgaben nicht betrauen (Ausbildungsordnung) und du darfst sie nicht übernehmen (auch nicht freiwillig), da du keine Qualifikation /Ausbildung dafür besitzt bzw. nicht dabei angeleitet wirst.


    Mal krass gesagt, stellt sich die Sekretärin an die Drehbank stellt, ist dies zwar nett von ihr, sollte aber tunlichst nicht erwähnt werden.


    Wenn du dich irgendwo bewirbst, hast du immer noch die Möglichkeit im Rahmen des Bewerbungsschreibens bzw. eines Gesprächs auf weitere Tätigkeiten während der Ausbildung hinzuweisen, etwa im Sinne von " Da und dort habe ich auch ma hinein geschnuppert".
    Nochmals, alles was nicht unmittelbar zur Ausbildung/Stellenbeschreibung gehört, hat im Zeugnis nichts zu suchen, mit Ausnahme nachweisbar qualifizirender Tätigkeiten, also z.B. Vorbereitungen zur Meisterprüfung oder Zusatzausbildungen zur weiteren Qualifikation.


    Gruß
    Monoko

    Pánta chorei kaì oudèn méne - „Alles bewegt sich fort und nichts bleibt.“ (Platon)

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  • Es gibt die Möglichkeit, dass du dir die Mühe machst selbst ein Arbeitszeugnis für dich zu formulieren und zu Papier zu bringen. Dieses kannst du deinem Chef ja zeigen und vielleicht unterschreibt er ja doch. Versuchen würde ich es .


    Das aber bitte nur, wenn die Person weiss, was sie da tut.
    Der Schuß kann auch nach hinten losgehen.

    Engel sind auch nur Geflügel .... :strahlen

  • Zitat von »timanfaya«
    Es gibt die Möglichkeit, dass du dir die Mühe machst selbst ein Arbeitszeugnis für dich zu formulieren und zu Papier zu bringen. Dieses kannst du deinem Chef ja zeigen und vielleicht unterschreibt er ja doch. Versuchen würde ich es .

    habe ich bereits getan und meinem Chef vorgelgt. Aber, keine Unterschrift!!! :angry


    habe meine Tätigkeiten auch in meinem Lebenslauf kurz mitaufgenommen. Nur Oberbegriffe!

    Das Schönste an den meisten Männern ist die Frau an ihrer Seite!!!


    :aetsch:aetsch:aetsch

  • Dir bleibt nur der Klageweg.


    Wenn der AG nicht deiner Meinung ist. Wenn Du meinst die Punkte sind wichtig für deinen Werdegang dann versuche den Weg über Gewerkschaft.


    Wer ist dein Chef? Ein Abteilungsleiter? Habt Ihr eine Personalabteilung gehabt?

  • Wer ist dein Chef? Ein Abteilungsleiter? Habt Ihr eine Personalabteilung gehabt?


    Mein Chef ist leider auch der Inhaber (Einzelunternehmer)! Wir hatten keine Abteilungsleiter noch eine Personalabteilung. Vom Betriebsrat ganz zu schweigen!

    Das Schönste an den meisten Männern ist die Frau an ihrer Seite!!!


    :aetsch:aetsch:aetsch

  • Mein Chef ist leider auch der Inhaber (Einzelunternehmer)! Wir hatten keine Abteilungsleiter noch eine Personalabteilung. Vom Betriebsrat ganz zu schweigen!

    Das ist einerseits ein Nachteil. Anderseits wenn dein Chef eine Vorladung vor Gericht bekommt ist im das meistens sehr unangenehm.


    Wie sieht es aus mit Gewerkschaft. Verdi? Die haben eine Rechtsabteilung.

  • Hi Lyric,


    Der Ideal-Fall wäre eine Rechtsschutz-Versicherung, die Arbeitsrecht mit einschließt. Dann gehst Du zu einer großen Kanzlei und lässt Deinem Ex-Chef einen kleinen Schriftsatz zukommen, ca. 20 Seiten reichen. Deine Ex-Firma hat dann wahrscheinlich keinen Bock auf Stress und schickt Dir jedes Zeugnis, das Deine Anwälte für Dich vorbereiten. :nawarte:


    In Wirklichkeit wird’s nicht so leicht sein, sonst hättest Du nicht gepostet. Aber Wenn Du eine RS-Versicherung hast, frag die, ob sie diesen Einzelfall nicht trotzdem übernehmen wollen. Oder zumindest einen Zuschuss zahlen.


    Dann check mal zwei, drei große Kanzleien bei Dir ab, was die Berechnen würden. Lass Dir ggf. eine Sozietät von Deiner Gewerkschaft empfehlen. Bei einer Top-Adresse musst Du mit gut 400€ pro Brief rechnen. Z. B. kostet Dich ein gutes Zeugnis mit Anwalt und so weiter (bei Gericht bekommst Du dann ggf. Prozess-Kosten-Hilfe) 2000€. :wow
    Selbst wenn Du rechtlich einen unsicheren Anspruch auf eine bessere Bewertung hast (Monoko hört sich ganz plausibel an), wird trotzdem kaum eine Firma wegen eines Zeugnis den Streit mit einer Groß-Kanzlei suchen.


    Jetzt musst Du dagegen Rechnen: :schwitz
    => Wie viele Berufs-Jahre hast Du noch vor Dir?
    => Wie oft musst Du Dich noch bewerben?
    => Wie lange bist Du arbeitslos bzw. in einem schlecht bezahlten Job, wenn Du KEINE Kanzlei beauftragst?


    Ein gutes Zeugnis bringt Dich leichter in den Traum-Job und selbst wenn's nur 50€ pro Monat mehr in die Tasche gibt, hat sich Dein Anwalt in drei Jahren und vier Monaten bezahlt gemacht. :daumen


    LG


    Flo

    Mein Traum: automatische Fabriken die alles produzieren was wir brauchen. Niemand muss arbeiten und alle haben Zeit für Kinder, Eltern und Freunde.
    Mein Alb-Traum: diese Fabriken gehören den Reichen und wir Menschen leben abhängig in Knechtschaft.