Nach Ferienbesuch keine Rückkehr!

  • Hallo! Mein Sohn hätte am Samstag von seinem Besuch bei seinem Vater zurückkommen sollen! Als er um 9 Uhr immer noch nicht da war habe ich angerufen. Dort wurde mir mitgeteilt das mein 13jähriger Sohn nicht mehr nach Hause kommen wollte. Wir haben beide das Sorgerecht also ist das doch nicht möglich. Dann bekamm ich am Sonntag einen Anruf das mein Sohn am Montag an einer anderen Schule angemeldet wird und seine jetzige Schule per e-mail informiert wird. Ich erreiche meinen "kleinen" weder übers handy(ist ausgeschaltet, obwohl das bis Freitags das wichtigste überhaupt war), Am Telefon wird mir gesagt das er nicht mit mir sprechen kann! Brauche bitte dringend einen Rat!

  • Deine Situation tut mir leid. Ich vermute das ihr das ABR nicht geklärt habt ?


    Helfen kann ich Dir nicht wirklich, ich kann Dir nur empfehlen dich schnellstens mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen, der dann ggf. gerichtlich für dich tätig wird; sorry aber das Du das noch nicht gemacht hast verstehe ich nicht wirklich...

  • Also möglich ist sowas. Ihr habt beide das gleiche Recht.
    Wie schon gesagt wurde kannst Du nur über einen Anwalt das ABR beantragen.
    Es ist aber eher ein Problem Kind umzumelden und in einer anderen Schule anzumelden da dort beide Unterschriften nötig sind.
    Zumindest in der Schule sollte das nicht einfach hingenommen werden denn Meldeamt ist da sehr unterschiedlich.
    Wenn Dein Sohn bei Dir bleiben will dann wird der KV sehr schlechte Karten haben das durch zu bekommen.

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • Ich kann dich verstehen, dass du mit deinen Nerven am Ende bist.
    Ich wäre aber schon gestern morgen beim Anwalt gewesen.



    Braucht der KV nicht die Unterschrift der KM bei der Anmeldung der neuen Schule?
    Kann der KV der KM das Kind denn einfach "wegnehmen"?

    Ich nehme keine Tabletten... Ich bin so.... :D

  • Habe ich für morgen um halb neun eine Termin ausgemacht! Gerade eben habe ich einen Rückruf bekommen. Wir werden einen Antrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht stellen hat er mir erklärt. Der word dann zum Jugendamt geschickt, dieses muss einen bericht erfassen. Dieser geht dann wieder an das zuständige Jugendamt vom Wohnsitz des Vaters. Wenn die auch einen Bericht verfasst haben geht dieser wiederum zurück ans Gericht und dann wird erst ein Termin für eine Verhandlung gemacht.

  • Welchen Eindruck hattest du denn - wollte euer Sohn eher bei Papa wohnen?


    Du kannst der Ummeldung widersprechen, dann muss euer Sohn weiter seine jetzige Schule besuchen.


    Ich würde schnellstens das JA bzw. einen Anwalt kontaktieren. Wichtig wäre, das Kind selbst zu hören.


    EDIT: Beim Anwalt darauf bestehen, dass er einen Eilantrag bei Gericht stellt, sonst geht zuviel Zeit ins Land bis zur Verhandlung und dann ist das Kind vielleicht gegen seinen Willen beim Vater integriert.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

    Einmal editiert, zuletzt von Kaj ()

  • Bevor ich da irendetwas wegen ABR usw unternehmen würdem würde ich erst versuchen mit dem Kind zu sprechen. Weil was würde das ganze mit JA, Gericht usw bringen wenn er vielleicht selber beim Vater bleiben will. Hat er sich denn mal irgendwie dazu geäußert oder kam es zur Sprache oder doch völlig überraschend?

  • So eine Frechheit... Das würde ich mir nicht bieten lassen! Ich würde die Polizei anrufen und mit denen dahin fahren oder vor der Tür des Vaters wachen. Wegen Freiheitsentzug oä Anzeige, sorry aber er hat nicht das alleinige ABR und ich würde ebenfalls JA und RA einschalten, denn SO NICHT. Du musst alles daran setzen schnellst möglich deinen Sohn unter vier Augen zu sprechen, der Wunsch beim Vater wohnen zu wollen muss schon aus seinem Mund kommen.


    Ich drücke dir die Daumen

    Glück ist das Einzige das sich verdoppelt, wenn man es teilt.

    Einmal editiert, zuletzt von bienehh ()

  • Hallo Marlene!


    Das Umgangsrecht wurde schriftlich festgelegt! Aber laut seiner Aussage zwingt er das Kind nicht nach Hause zu fahren! Würde ich meine Sohn eigenmächtig von seinem Vater abholen, wurde mir angedroht die Polizei zu rufen und wegen Hausfriedensbruch anzuzeigen.

  • also da ja anscheinend keinerlei vorherige absprache gewesen ist, darüber, dass Sohn ab nach den Ferien beim anderen Elternteil wohnt; würde ich zur Polizei gehen.
    Gemeinsames Sorgerecht hin oder her: Er hat ja wohl bislang den Lebensmittelpunkt bei dir gehabt; warum gestalten die das so, wie bei einer "Entführung"???? (Handy aus, bekommst mitgeteilt, das er nicht wieder kommt, das er an eine andere Schule geht usw.


    War denn irgendwann shconmal die Rede davon das Sohn zum anderen Elternteil ziehen möchte?
    Warum so knall auf Fall? Verstehe ich nicht?? :frag


    Lass dich :knuddel

  • Hallo Miesmuschel!


    Ja es sind beide Unterschriften nötig, aber anscheinend gehts auch ohne.


    Dann rufe in der Schule an und kläre sie über die Rechtslage auf.


    Das Umgangsrecht wurde schriftlich festgelegt! Aber laut seiner Aussage zwingt er das Kind nicht nach Hause zu fahren! Würde ich meine Sohn eigenmächtig von seinem Vater abholen, wurde mir angedroht die Polizei zu rufen und wegen Hausfriedensbruch anzuzeigen.


    Frag die Anwältin, ob das in diesem Falle (schriftliche Fixierung des Umgangsrechts) dann Kindesentzug ist. Dann darf er sich mit der Polizei auseinandersetzen ... aber anders als er wollte.


    Aber was ich wichtig finde:
    Welchen Eindruck hast Du denn? Würde das Kind denn beim Vater wohnen können?

  • Nunmal halblang und beruhigt euch mal.


    Polizei ist nicht.
    Beide haben das SR und somit auch das ABR solange nicht gerichtlich irgendetwas festgelegt ist.
    Und Nein, es ist kein Kindesentzug solange beide gerichtlich die gleichen Rechte habe.
    Ihr bleibt nur mit dem 13j. Reden ob er bvei Vater bleiben will denn dann hat ein Gericht hier nicht zu entscheiden (wenn Kind fähig ist es selbst zu machen) oder eine einstweilige Verfügung über RA zu beantragen.

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • Weisst Du denn auf welche Schule er jetzt gehen soll?


    Wenn ja, würde ich dort anrufen und sagen, dass ihr gemeinsames Sorgerecht habt und Du einem Schulwechsel nicht zustimmst. Gleiches würde ich mit dem Einwohnermeldeamt machen, wo er angemeldet werden soll.

    Einmal editiert, zuletzt von malikaaron ()

  • lass dich mal :troest .
    für mich ist das eine Horrorvorstellung...und ja,ich hab ab und an Gedanken in diese Richtung,wenn Töchterchen beim Papa ist.
    Ganz am Anfang unserer Trennung war es auch so,dass er sie für über eine Woche nicht gebracht hat,mit der Aussage sie würde nicht mehr zu mir wollen.
    Ich habe damals am JA angerufen,und bei meiner Anwältin.
    Das JA hat sich dann mit ihm in Verbindung gesetzt

  • So eine Frechheit... Das würde ich mir nicht bieten lassen!


    :kopf bienehh: du könntest meine Ex sein. :devil:


    Hilft alles nix, meine Ex hat damals direkt mit Kanonen geschossen und ist zur Polizei, wegen Kindesentführung und so. Ich habe den Schwanz eingeklemmt wegen Kindeswohl und so.


    Gehe in dich.
    Hat es das Kind beim Vater gut oder nicht?
    Keiner von euch beiden gescheiterten Eltern hat ein Recht auf den Jungen. Ich verstehe deine Gefühle, bitte dich aber sorgfältig abzuwägen und dann erst Entscheidungen zu treffen!


    Volker

  • Hallo Marlene


    War noch nie ein Thema, allen ist es unbegreiflich wie er auf so etwas kommt. Weder Schule noch seine Freunde noch der Sportverein hatte nicht den Eindruck das er den Drang danach hat. Und wenn es so gewesen Wäre, kann man das normal regeln aber nicht auf diese Art und Weise. ich werde vor vollendete Tatsachen gestellt und habe keine Möglichkeit irgendetwas dagegen zu tun,

  • Polizei ist nicht.
    Beide haben das SR und somit auch das ABR solange nicht gerichtlich irgendetwas festgelegt ist.
    Und Nein, es ist kein Kindesentzug solange beide gerichtlich die gleichen Rechte habe.


    Nein, wenn es eine schriftliche Umgangsvereinbarung gibt, ist es Kindesentzug.