Meine Kinder gehen nur noch unter Tränen zum KV!

  • Ich bin seit 3 Jahren von meinem Ex geschieden und seit 4 Jahren haben wir uns auf die Regelung geeinigt, dass der KV alle 14 Tage die Kinder über das Wochenende zu sich nimmt. Dies hat er auch mit meinem jüngeren Sohn gemacht, der als er auszog erst 10 Monate alt war (meine Söhne sind heute 5 und 7 Jahre alt). Seine Freundin wohnt mehr oder weniger auch seit diesem Zeitpunkt bei ihm und betreut die Kinder an den Wochenenden mit (sie war eine gute Freundin von uns). Die Kinder kennen sie also seit der Geburt. Seit ca. einem dreiviertel bis halben Jahr will der Kleine nicht mehr wirklich zu seinem Vater. Wenn er die Kinder abholt weint der Kleine immer bitterlich und will nicht mit. Mein Ex besteht darauf und angeblich beruhigt er sich dann auch sobald er mit ihnen im Auto sitzt und um die nächste Ecke gefahren ist.


    Ich habe schon mehrfach versucht herauszufinden, warum es so ist. Aber so richtig schlau werde ich aus den Erzählungen meiner Jungs nicht. Es geht wohl auch um die Bestrafungen, die den Kleinen eher und härter Treffen als den Größeren. So dichte ich mir das zusammen.


    Der Kleine hat meiner Mutter mal erzählt, "ich mag Papa einfach nicht". Meine Beiden haben nämlich auch einen sehr engen Kontakt zu meiner Mutter.


    Habe auch mehrmals schon mit ihm gesprochen bezogen auf die Bestrafungen, aber es ist immer also in Ordnung. :kotz Unsere Kommunikation beschränkt sich eigentlich auch immer nur auf das Notwendigste bei der Übergabe.




    Gestern ist die Sache dann aus dem Ruder gelaufen. Der Kleine wollte mal wieder nicht mit und der Große sagte dann: "wenn mein Bruder nicht geht, gehe ich auch nicht". Soetwas hätte ich nie erwartet, denn der Große liebt seinen Vater eigentlich sehr.


    Die Krönung war dann, dass er den Großen bei mir anrufen hat lassen, denn der hat so geweint und geflennt ich solle ihn abholen. Wollte dies aber gar nicht. Habe versucht erst das Kind zu beruhigen und er sagt mir dann, nee komm nicht die bleiben hier.




    Habe also eine mehr oder weniger schlaflose Nacht hinter mir. Wenigstens kam heute eine SMS in der Stand die Kids hätten sich beruhigt.


    So kann es aber doch nicht weiter gehen.


    Hat jemand einen Tipp für mich?


    Können schon so Junge Kinder mitentscheiden ob sie zum Vater wollen oder nicht?




    Danke im voraus

  • Von hier aus kann das niemand beurteilen.
    Es kann ganz einfach sein, dass der Kleine mal versuchen will, was eigentlich passiert, wenn er auf stur stellt, oder dass er sich sorgt, was du eigentlich in der Zeit machst usw. Es kann auch sein, dass er mit der Erziehungsform beim vater nicht klar kommt... da bleibt euch nix als zu reden miteinander. und wenn das alleine nicht geht, eben mit Hilfe des Jugendamtes. Die vermitteln doch eigentlich ganz gut.


    Was absolut gar nicht geht, ist ein Kind zu schlagen. Wenn ich lese "einen auf den Hintern haut" dann krieg ich von der darin versteckten Verharmlosung das Kotzen... (schulligung)
    Gesetzlich hat jedes Kind das Recht, gewaltfrei aufzuwachsen. Schlagen ist somit eine Straftrat, moralisch noch dazu völlig daneben. Ich würd ihm mitteilen: noch einmal und es hagelt ne Anzeige. Und die dann auch machen!

  • Ich meine damit, dass er ihn zum Beispiel in das Zimmer schickt mit den Worten "Wir wollen dich hier nicht mehr haben!" oder dass er ihm wohl ab und zu eine auf den Hintern haut.


    :(

    Das sind harte sehr harte Worte für ein Kind !


    Ist dir und dem Papa bekannt das schläge auf den Hintern streng verboten sind??? Auch der berühmt berüchtigte Klaps auf den hintern ist strafbar. Dies würde ich Ihm mitteilen und da wunderts mich net das der Kleine nicht mehr hinwill. Wenn ich als Kind wüsste das ich dort körperlich gestraft werde weil ich was anstelle würd ich da auch nimmer hinwollen. Tut mir leid wenn ich mich zu krass ausdrücke aber wen ich sowas lese geht mir die Hutschnur hoch


    § 1631
    Inhalt und Grenzen der Personensorge
    (1) Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.
    (2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.
    (3) Das Familiengericht hat die Eltern auf Antrag bei der Ausübung der Personensorge in geeigneten Fällen zu unterstützen.

  • An Schlotterlotte!



    Leider hat es keinen Sinn mit ihm darüber zu Reden, weil er alles abstreitet. Er behauptet nämlich auch, dass er ihn nicht auf den Hintern haut und als Aussage habe ich da nur die beiden Kinder. Bleibt mir also nichts anderes übrig zum JA zu gehen.



    Trotzdem :thanks:

  • An Hierundjetzt,



    mir ist es schon klar und zu meiner Erziehungsmethode gehört es auch nicht meine Kinder zu schlagen. Habe ihn schon darauf angesprochen, aber er streitet es ab. Den Kleinen wollte ich auch schon bei mir behalten, aber er besteht auf sein Besuchsrecht und lässt da nicht mit sich reden.

  • Kinder die nicht geschlagen werden ,kommen weder auf die Idee das es das als Strafe geben könnte,noch würden sie es behaupten.Das heißt ich würde,gerade in dem Alter,erstmal den Kindern glauben und entsprechend handeln.Siehe Elin´s Ratschlag.

  • Ich verabschäue jegliche Gewalt, erst Recht Gewalt an Kinder!!!


    Wenn ich lese "ein Klaps auf dem Hintern" brennen bei mir die Sicherungen durch.... Du deckst den KV, in dem Altern in dem die Kinder jetzt sind ist es "ein Klaps auf dem Hintern", aber was ist in 4 oder 5 Jahre ???? Geh schnellstens zum Jugendamt und berichte von den Erzählungen Deiner Kinder, Du machst damit nichts schlimmes, im Gegenteil Du SCHÜTZ Deine Kinder..

  • also ich glaube ein klaps auf den Po, sofern es wirklich nur einer war schadet einem kind nicht, ich glaube 50-75% der heutigen 30-40 jährigen haben das erlebt, und sind ja nicht alle irgendwo bei nem psychologen wegen nem trauma. Es sollte natürlich nicht in eine Konditionierung ausaten.


    Und die aussage das es an Körperverletzung grentzt stimmt, nur das problem ist das, wenn du deinem Sohne mann auf die finger haust, bevor er auf die heisse herdplatte langt, ist das auch Körperverletzung und damit erziehst du ihn auch.
    Desweiteren wenn man §1631 Abs.2 BGB nimmt


    (2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.


    hast du das problem, auch wenn du als Mutter im laden weggehst usw, DAS sind seelische Verletzungen im Moment, für das kind ist die Mama weg, das darfst du auch nicht

  • Rohezal


    Ich staunde sehr über Deinen Beitrag und zweifle das DU wirklich Polizist bist...


    Deine Aussage ist - in anbetracht Deines Berufes - vollkommen unqualifiziert und äußerst unsozial........ Gibt mir sehr zu denken


    echt toll Rohezal wie Du Deinen Beitrag nachträglich editiert hast.....


  • Ich gehöre zu den dir hier genannten 50-75% und ich kann dir sagen das es nicht nur mal bei nem Klaps auf den Po geblieben ist. Ich kann dir auch sagen das es alles andere als schön war und ich zwar deswegen nicht wie du es nennst ein Trauma erlitten habe, dennoch dadurch nicht das beste Verhältnis zu meinen Eltern hatte und dadurch auch nicht wirklich eine schöne Kindheit. Ich kann dir auch sagen das ich das meinen Kindern ersparen wollte und das ein Grund war, mich von meinem Ex zu trennen. Ich kann dir auch sagen das es ein Unterschied ist ob ich ein Kind auf die Finger klopfe damit es sich nicht weh tut oder es bewußt für etwas strafe. Und wenn du der Meinung bist das ein Kind seelischen Schaden erleidet nur weil ich mich in nem Laden von ihm abwende frag ich mich echt was bei dir abgeht.


    Sorry, aber je mehr Threads ich von dir lese, desto mehr kann ich nur den Kopf schütteln :kopf


    Ansonsten kann ich mich Elin nur anschließen

  • lippspringe...


    erstens, ist Körperverltzung ein extrem subjektiver begriff, die "rechtliche definiton" ist im körperlichen Wohlbefinden beeinträchtigt... so, also müsste uns das kind das mitteilen, wenn nicht muss das ein aussenstehender beurteilen... bevor das nicht zu trifft ist es keine Körperverletzung nach § 232 STGB, bleib noch §225 Abs1 Nr 2 Misshandlung von schutzbefohlenen ... da ist die rede von quälen oder roh behandeln... Roh“ ist eine Mißhandlung dann, wenn sie einer gefühllosen, gegenüber fremden Leiden gleichgültigen Gesinnung entspringt und sich in Handlungsfolgen von erheblichem Gewicht für das körperliche oder seelische Wohlbefinden des Opfers äußert. Wenn wir jetzt wie gesagt nur davon ausgehen, das es ein Klaps war und keine trachtprügel... wird das ganz extrem auf den richter und staatsanwalt ankommen. Aber die Polizei wird die anzeige aufnehmen müssen, weil einstellen kann nur STA oder Richter




    Und zu dem BEispiel von ihr mit dem Weggehen... sie geht vorsätzlich weg, um bei dem kind den eindruck zu erwecken die mutter ist weg... und ich glaube für die wenigstens kleinen kinder ist das ein tolles gefühl... da könnte man auch darauf schliessen das es seelische schmerzen für ein kind sind weil eine wichtige bezugsperson weg ist.




    und sorry das ich einen beitrag ändere BEVOR du postest

  • Können schon so Junge Kinder mitentscheiden ob sie zum Vater wollen oder nicht?




    Danke im voraus


    Können sie in der Regel nicht....und darf ich ehrlich sein?


    Vielleicht kommen sie einfach nicht damit klar, das Ihr Eltern so miteinander umgeht.....oder sie sind vielleicht wirklich schon so ausgefuxt, Euch gegeneinander auszuspielen.


    Ihr Eltern solltet dringend eine Elternbasis finden.....und auch da gilt das Prinzip oftmals: Der Klügere gibt nach (auch wenn man eigentlich nicht will) :Hm

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • lippspringe...


    erstens, ist Körperverltzung ein extrem subjektiver begriff, die "rechtliche definiton" ist im körperlichen Wohlbefinden beeinträchtigt... so, also müsste uns das kind das mitteilen, wenn nicht muss das ein aussenstehender beurteilen... bevor das nicht zu trifft ist es keine Körperverletzung nach § 232 STGB, bleib noch §225 Abs1 Nr 2 Misshandlung von schutzbefohlenen ... da ist die rede von quälen oder roh behandeln... Roh“ ist eine Mißhandlung dann, wenn sie einer gefühllosen, gegenüber fremden Leiden gleichgültigen Gesinnung entspringt und sich in Handlungsfolgen von erheblichem Gewicht für das körperliche oder seelische Wohlbefinden des Opfers äußert. Wenn wir jetzt wie gesagt nur davon ausgehen, das es ein Klaps war und keine trachtprügel... wird das ganz extrem auf den richter und staatsanwalt ankommen. Aber die Polizei wird die anzeige aufnehmen müssen, weil einstellen kann nur STA oder Richter


    HALLO??? Gehts noch???? KEIN Kind verdient es auch nur weder nen Klaps oder ne Tracht Prügel zu bekommen. Und für mich ist es GEFÜHLSLOS wenn ich einem wehrlosen Kind einen Klaps oder sonst was gebe. Denn DAS hat kein Kinder verdient und ich kann nur noch Bauklötze staunen über solche dämliche, absurde Aussagen von einem Polizisten. Sorry, aber dich will ich weiß Gott nicht in der Nähe wissen als "die Polizei dein Freund und Helfer in der Not"

  • HALLO??? Gehts noch???? KEIN Kind verdient es auch nur weder nen Klaps oder ne Tracht Prügel zu bekommen. Und für mich ist es GEFÜHLSLOS wenn ich einem wehrlosen Kind einen Klaps oder sonst was gebe. Denn DAS hat kein Kinder verdient und ich kann nur noch Bauklötze staunen über solche dämliche, absurde Aussagen von einem Polizisten. Sorry, aber dich will ich weiß Gott nicht in der Nähe wissen als "die Polizei dein Freund und Helfer in der Not"


    Sorry....aber für sich sagen will, das ihm niemals die Nerven mal durchgehen könnten.....und der es dann Jahre auch so durchhält....bitte......


    Meine großen haben sehr wohl mal Klapse bekommen, auf die Finger, mit meinem Pubi ging es auch schon mal etwas weiter....


    Ich denke...sowas sollte man nicht vorschnell von sich weisen....und vielleicht hocherhobenen Fingers andere verurteilen.


    Weiß ich, wie viele viell doch mal heimlich nen Klapps geben, und dies hier total verurteilen?


    Auch Eltern sind nur Menschen

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • Zwiebel, das was du da zietiert hast, ist nicht meine Meinung sonder das was gerichte geurteilt haben,... und ausnahmsweise kann ich dafür nichts... Wenn man mal diverse suchmaschienen benutzt, findet man genug urteile darüber...
    Recht ist definition Sache und definieren tun das Richter mit ihren urteilen.


    ich habe meine Meinungen und ich weiss selber das die, sagen wir mal nicht der momentanen norm entsprechen, aber das hat absolut NICHTS mit meinem Beruf zu tun... Eigene Meinungen, Ansichten usw haben bei diesem Beruf nichts verloren... Als polizist hast du das zu tun was im gesetz steht... bzw vorgabe der Richter ist und Handlungsanweisungen der Staatsanwälte (solange diese anordnungen nicht gegen geltendes Recht verstossen)


    Mit diesen Definitonen wollte ich nur zeigen, dass das ganze ein extrem "schwammiges" Thema ist, und der verweise auf die Sache mit den seelischen Schmerzen sollte nur aufzeigen wie schnell man dem einfachen Gesetzestext nach sich Strafbar macht. Und gerade bei dem beispiel das ich brachte, wirst du mir zustimmen müssen das es für das kind "nicht angehm" ist wenn die mutter weg ist.. jetzt stell dir vor der KV bekommt das mit (nur er kann das beanzeigen, da es ein Antragsdelikt ist ) und zeigt sie deswegen an und sie wird auch zu 800€ verurteilt wie der Herr mit den zwei ohrfeigen damals.

  • @ Ja auch Eltern sind Menschen, da gebe ich dir durchaus recht. Dennoch rechtfertigt es doch nicht, da mal zu klapsen, schlagen oder was auch immer nur weil man nicht weiter weiß und Mensch ist. Ich kann nur für mich sprechen. Ich hab meine Kinder in der ganzen Zeit in der ich Mama bin nicht einmal angelangt und ihnen weh getan. Und ich werd nen Teufel tun es soweit kommen zu lassen. Wie gesagt ich habe selbst die Erfahrung gemacht und da war es nicht nur mal nen Klaps. Das hat sich so fest eingebrannt das es tief drin sitzt. Und ich möchte einfach nicht das meine Kids, die gleichen Erfahrungen machen müßen. Wer es dennoch tut muß das aber ganz alleine mit sich, seinem Gewissen und seinen Kindern ausmachen


    @ Rohezal, ok dann nehme ich das zurück. Liest sich eben wirklich so für mich das du das eben auch so siehst. Sorry wenns nicht so ist, vielleicht solltest du das dann eben auch so rüber bringen das man es nicht falsch versteht :tuedelue