Kur genehmigt, aber wohin mit den Mädels

  • ... endlich habe ich meine Kur von der BfA genehmigt bekommen - sogar für 6 Wochen :wow


    jedoch ohne die Kids (12 und 13 1/2)


    mein Problem ist, ich weiß nicht wohin mit ihnen? Meine Eltern weigern sich, zum KV gibt es keinen Kontakt, 6 Wochen zu Freundinen geht auch nicht


    und nun?


    stehe ich wieder da...


    die Beraterin von der BfA sprach es gibt keine Möglichkeit zur Aufnahme der Mädels - es wurde schon eingehend geprüft :frag

  • Krankenkasse sagte nein, da sie in dieser Kur nicht involviert sind - also alles über die BfA läuft


    auch mein Krankengeld wird für diese Zeit von der BfA gezahlt und nicht von der Kasse


    die BfA sagt, Haushalthilfe gibt es nicht


    Carritas sagt ja, aber nur mit Antrag und Kostenzusage von Kasse bzw. BfA, die ich ja nicht habe bzw. bekomme ...

  • hallo,


    wenn es eine Mutter-Kind-Kur ist,müssten die Kinder mitkommen können.Es gibt da betreuung,schulunterricht.Laß sich von einer unabhängigen beratungsstelle beraten,die gibt es in fast jeder größeren Stadt.

  • kontaktiere z.b.müttergenesungswerk.es gibt eine internetseite.ihr könnten z.b.in den herbstferien fahren,dann würden die kinder nicht so viel an der eigenen schule verpassen.


    fg,animri

  • Wir reden über eine Rehamaßnahme der Rentenversicherung?
    Widerspruch.
    Nicht abwimmeln lassen. Du bist alleinerziehend, hast niemanden, der die Kids betreuen kann. Alleinlassen geht nicht. Sicher will die BfA nicht die Aufsichtspflicht übernehmen?
    Ich habe letztes Jahr meine zur Reha mitgenommen, war ein harter Kampf, aber es ging. Es git Kliniken, die Kinder als Begleiung ihrer Elternteile aufnehmen- so eine brauchst Du.

  • @ animri: Über die BFA gibts keine Mutter-Kind.Kuren.... Die gibts nur über die KK ---- Es geht hier um ne Reha über die RV ( ich nehme an ne psychosomatische )- und da können eben in die meisten Kliniken keine Kinder mit...


    Wenn Du nicht zuhause bist dann ist der haushalt in der zeit aufgelöst - Du kannst die Kids wg der Aufsichtspflicht in dem Alter nicht einfach zuhause lassen.


    Versuch übers JA einen Kurzeitpflegeplatz zu bekommen oder einen in ner Wohngruppe für Kids..


    Alternativ wäre zu prüfen ( von Dir - verlass dich da nicht auf die RV - Berater sondern klappere selber die Kliniken ab) ob es nciht doch Kliniken gibt die Kids in dem Alter mit aufnehmen....

  • Doch, auch psychosomatische Kliniken nehmen Begleitkinder auf. Aber ich glaube, Du brauchst eine andere?

  • könntest du eine nachbarin, freundin, mutter einer freundin deiner kinder o.ä. bitten in dieser zeit
    gegen bezahlung!!! auf deine kinder aufzupassen?
    danach stellst du einen antrag auf kostenübernahme der "kurzzeitpflege" beim jugendamt...
    pro tag und kind müsste das jugendamt so ca. 38 euro zahlen und wird dich je nach einkommen
    etwas daran beteiligen...
    jedenfalls ging das so bei mir, als ich mal ins krankenhaus musste...
    die krankenkasse ist für über 12 jährige nicht mehr zuständig,
    die verweisen ans jugendamt (gerade erlebt)


    alles gute :winken:



  • Nicht jede KK ist für 12 Järhige nicht mehr zuständig... Dei Barmer /GEK zb zahlt Haushaltshilfe bis zum vollendeten 14. Lebensjahr der kinder... Aber : auch das geht hier nicht , da es sich um eine Auflösung des haushaltes handelt... Dh : es wird nie eine hilfe gestellt die 24 Std anwesend ist sondern in der regel nur für die Versorgung des haushaltes wenn die Haushaltsführende Person krank ist ader noch andere erwachsene personen im Haushalt leben die die Aufsichtsplficht wahrnehmen zb in der Nacht...

  • hallo,


    .


    Das Jugendamt hat extra programme für sowas und nennt sich begrentzte teilzeitpflege.Das ist wen die Eltern mal ins Krankenhaus müßen oder sowas ähnliches ,und sich um die Kinder nicht kümmern können.


    die Kinder kommen da zu pflegeeltern oder je nach dem ins Heim,aber das können die Eltern entscheiden "wo" und man hat das recht die pflegefamilie kennenzu lernen, ob man sich grün ist oder nicht sogar mehrere anschauen die sich bereit erklären aufzupassen.


    Vorteil:


    -wen man kann in der gewohnten umgebung bleiben,die selbe schule weiter besuchen usw....


    hacken, halt nicht in der wohnung wo man wohnt.Aber immerhin was noch vertrautes.


    -Man hat die möglichkeit Kontakt aufzubauen, sich auszutauschen usw

  • Ich muss Dich korrigieren... Feli ! Es heißt begrenzte Vollzeitpflege.... nachzulesen zb hier


    Teilzeitpflege wäre zb ne tagesmutter....Und das kommt ja hier nicht infrage....

    Einmal editiert, zuletzt von Laetitia ()

  • meine tochter wurde damals von der mutter ihrer freundin betreut
    und das jugendamt hat ziemlich gut bezahlt (ich davon einen teil)
    will sagen, es müssen nicht anerkannte kurzzeitpflegestellen sein...
    (zumindest damals nicht) :winken:

  • Nöö - müssen es auch nicht... Aber es läuft letztlich unter " Pflegestelle" egal wers macht----

  • Nicht abwimmeln lassen!!!! :nawarte::nawarte::nawarte:


    Ich hatte genau den gleichen Fall anfangs des JAhres!


    Letztenendlich konnte ich meinen Sohn (damals 14) mitnehmen. Bei meiner kleinen Tochter (4) wars von Anfang an kein Problem.


    Falls du der SB "beweisen" willst das die BfA das genehmigt gebe ich Dir gerne meine Daten per PN durch.


    Auch eine tolle Klinik kann ich Dir empfehlen, ich war in der Vogelsbergklinik.


    Viel Kraft wünsch ich Dir für den Kampf :troest

    Wenn alles um mich herum normal ist, bin ich froh das ich bekloppt bin!