Anwalt wechseln??

  • Huhu an alle,


    ich wollt mal fragen ob jemand weiß ob ich einfach den Anwalt wechseln kann?
    Meine Anwältin ist nämlich auf unbestimmte Zeit erkrankt und deshalb haben sie mich jetzt einer Vetretung in der Kanzlei zugeordnet der kein Familienanwalt ist und sich auch gar nicht um ich kümmert!
    Da ich erst nächstes Jahr wieder arbeiten und daher den Anwalt bezahlt bekomme weiß ich nicht ob ich mich jetzt einfach auf der suche nach einer anderen Familienanwältin machen kann?!


    Danke im Vorraus für eure Antworten :sonne

  • Beziehst Du Prozesskostenhilfe? Dann schau mal in die Bewilligung, ob die namentlich auf den Anwalt ausgestellt ist oder auf die Kanzlei.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich habe dieses Jahr auch meinen Anwalt gewechselt. Wenn du einen gefunden hast, mache einen Beratungstermin und wenn u dich dafür entscheiden tust, musst du beim andern anwalt die mandantschaft niederlegen. dann wird alles nochmal von vorne neu beantragt. zumindestens war es bei mir so. und ich bekam auch eine rechnung vom alten anwalt die ich begleichen musste.

  • Normalerweise bekommst du,wenn Prozesskostenhilfe bewilliht wirde, entsr. Anwalt vom Gericht zugewiesen. Ein Wechsel ist nur aus sehr einschneidenden Gründen wie Mandantenverrrat (Anwalt arbeit mit der Gegenseite zusammen) oder grober Pflichtverletzung ( Anwalt erscheint nicht zu Prozesstermin o.ä) möglich.


    Auf jeden Fall muss aber ein Wechsel beim zuständigen Gericht beantragt und bewilligt werden ansonsten verlierst du das Anrecht auf PKH.


    Im Fall das die PKH zwar bewilligt wurde aber noch keine Beiordnung erfolgte, könntest du wechseln.
    Hast du bei der Beantragung aber angeegben ( du sprichst von DEINEM Anwalt) von einem bestimmten Anwalt vertreten zu werden wurde dem wahrscheinlich so stattgegeben ( Ermessen des Gerichts) und kann m.W.n dann nur unter den o.a. Gründen und Bedingungen rückgängig gemacht werden.


    Gruß
    Monoko

    Pánta chorei kaì oudèn méne - „Alles bewegt sich fort und nichts bleibt.“ (Platon)

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  • Falls Du Deine Anwältin zugeordnet bekommen hast und sie kann Dich (erwiesenermaßen) nicht vertreten und kann nur einen Nichtfachanwalt aus ihrer kanzlei anbieten, wäre das vielleicht ein Ansatz, wechseln zu können ohne den PKH-Anspruch zu verlieren bzw. höhere Kosten zu haben. Die PKH-Bewilligung muss Dir vom Anwalt gegeben werden. Du bist die Antragstellerin ... Da fängt es schon an ...

    Liebe Grüße



    Bap



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