Aber bis es dann erst mal soweit ist? Wo bleibt er denn dann?
Zum KV soll er auf keinen Fall!!!
Ne, ich werde das schriftlich festhalten und mal schauen, wo ich das hinterlegen kann.
Aber bis es dann erst mal soweit ist? Wo bleibt er denn dann?
Zum KV soll er auf keinen Fall!!!
Ne, ich werde das schriftlich festhalten und mal schauen, wo ich das hinterlegen kann.
wie funktioniert das mit der sorgerechtsverfügung, mußt du das begründen in der verfügung, warum kind nicht zum kv soll.
ich wollte vor paar wochen mein testament machen, weil ich ne schwere op hatte und mir sagte die anwältin damals, ich muß das verdammt gut begründen können, auch wenn ich das alleinige sorgerecht habe.
lg
Die Entscheidung liegt natürlich beim Gericht - aber ich möchte nicht das blauäugig geurteilt wird.
Deshalb habe ich ein paar triftige Gründe die gegen einen dauerhaften Aufenthalt sprechen, dort
vermerkt und auch geschrieben - das wenn diese nachweislich nciht vorliegen - ich natürlich nichts
dagegen habe ... aber wie gesagt - diesen Hinweisen muss nachgegangen werden ...
eine 100%ige Sicherheit gibt es natürlich nicht.
und ganz wichtig - die Vermögenssorge klären - ich will nicht das meine Lebensversicherung ....
Was kostet es denn, wenn man das Testament notariell beglaubigt ?
also ich hab mal für ne notarielle beglaubigung eines vertrages so 30 euro bezahlt, glaub ich.
Okay, Zukunftsmusik:
Gesetzt dem Fall, in 7 Jahren hätten mein LG und ich seinen Kleinen und 2 Eigene, der Kleine (wäre dann 10) hat immer (seit er 16 Monate alt ist) mit mir und Papa und dann Geschwistern zusammengelebt und Mami besucht.
Würde er sogar dann rausgerissen werden und zu seiner Mami müssen, sollte meinem LG etwas passieren?
Das wäre doch Wahnsinn! Da verliert er schon seinen Papa und sein restliches Leben gleich mit ?!
Ja, Patchwork-Familien haben im schlimmen Falle tatsächlich ein Problem. Wie gesagt: Liegt Gemeinsames Sorgerecht vor, hält im Todesfall das verbliebene Elternteil die alleinige Sorge. Das Patchwork-Elternteil kann rechtlich nichts machen. Wie dann allerdings das sorgeberechtigte Elternteil entscheidet, ist sein Ding.
:hä
Daran ist auch nichts zu ändern mit einer testamentarischen Verfügung? In der dann in dem Falle steht, dass der Kleine noch nie anders gelebt hat als in der KOnstellation? Geschwisterbindung und so?
:heul
Mehr als den eigenen Wunsch formulieren und begründen kann man wohl nicht.
Allerdings stellt sich die Frage ob der andere leibliche Elternteil wirklich die Sorge möchte
und alles dafür tut....
Wenn meiner ließt das er sich in allen Vermögensfragen dann mit seiner Ex-Schwägerin
zusammen setzen muss ....
Dennoch eigentlich ist die Zuführung des Kindes an den verbleibenden
leiblichen Elternteil wohl das naheliegendste.
In meiner Sorgerechtsverfügung gibt es drei Kategorien:
- Sorgerecht
- Aufenthaltsort
- Vermögenssorge
mit den jeweiligen Begründungen/Anmerkungen.
Das reine SR würde ich ja noch weggeben - aber den Aufenthaltsort und das Vermögen nicht.
Sorgerecht kann vom anderen Elternteil "weggeklagt" werden, vom Jugendamt vorläufig übernommen und auf Antrag bei Gericht auf einen anderen übertragen werden. Das sind die Wege. Also: Tritt der beschriebene Fall ein, hilft keine testamentarische Stellungnahme. Sie hat rechtlich erst Relevanz, wenn der leibliche Vater die Sorge so schlecht ausübt, dass das Jugendamt sich genötigt fühlt, einzugreifen.
Sorgerecht ist hohes Gut, Entzug des Sorgerechts ist immer ein Sonderfall. Nicht berücksichtigt ist derzeit tatsächlich der Todesfall des betreuenden Elternteils (in der Patchworkfamilie). Fakt ist: Ich kann meine "Beutekinder" nach außen nur vertreten durch die Billigung meiner Partnerin. Da tröstet nur, dass der "schlimme Fall" statistisch nur sehr selten eintritt. Aber oft genug, dass wir eine entsprechende Problematik hier bereits im Forum hatten. Wenn ich mich nicht irre, hat das Patchworkelternteil am Ende die Kinder über das Jugendamt anvertraut bekommen.
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Wenn meiner ließt das er sich in allen Vermögensfragen dann mit seiner Ex-Schwägerin
zusammen setzen muss ....
- Sorgerecht
- Aufenthaltsort
- Vermögenssorge
mit den jeweiligen Begründungen/Anmerkungen.
Das reine SR würde ich ja noch weggeben - aber den Aufenthaltsort und das Vermögen nicht.
Das ist alles frommer Wunsch. Aber wenn die kids den Pflichtteil erben und der Vater das Sorgerecht hält - wird Deiner Schwester freundlich zugewinkt. Mitspracherecht halte ich für unwahrscheinlich. Und den Aufenthalt bestimmt natürlich der Sorgeberechtigte. Umziehen ist nichts Verwerfliches. Normalerweise nimmt keiner einen seelischen Schaden. Die Kids müssten mit.
Du tust Deinen Willen kund. Mehr nicht. Die Gesetze beschreiben, wie gehandelt wird. Die Macht bekommt da der zurückgebliebene Elternteil. Und der müsste "silberne Löffel klauen", damit sich daran etwas ändert, wenn ich recht informiert bin.
So, ich habe nochmal nachgeschaut, der §1680 BGB regelt eindeutig die Rechtsfolge:
Erläuterung (PDF)
Eine bindende testamentarische Verfügung ist NICHT möglich, Ein entspr. Passus in einem gültigen Testament kann bestenfalls als Empfehlung vom Familiengericht akzeptiert werden.
Gruß
Monoko
§ 1682 klingt gut
Im Falle des Todes des Sorgeberechtigten aber wahrscheinlich nicht anwendbar, da dann der 1680 Vorang hat.
Außerdem ist die Formulierung " seit längerer Zeit" sehr offen und liegt im Zweifelsfalle wieder im Ermessen des gerichts.
Gruß
Monoko
Ja- aber es ist immerhin etwas, auch wenn es nicht ohne Gericht geht...
Warum meinst du, hat der 1680 automatisch Vorrang? Dann hätte der 1682 ja gar keinen Sinn und würde nie angewandt werden...
Das ist alles frommer Wunsch. Aber wenn die kids den Pflichtteil erben und der Vater das Sorgerecht hält - wird Deiner Schwester freundlich zugewinkt. Mitspracherecht halte ich für unwahrscheinlich. Und den Aufenthalt bestimmt natürlich der Sorgeberechtigte. Umziehen ist nichts Verwerfliches. Normalerweise nimmt keiner einen seelischen Schaden. Die Kids müssten mit.
Du tust Deinen Willen kund. Mehr nicht. Die Gesetze beschreiben, wie gehandelt wird. Die Macht bekommt da der zurückgebliebene Elternteil. Und der müsste "silberne Löffel klauen", damit sich daran etwas ändert, wenn ich recht informiert bin
Das weiß ich - es ist ja nur damit meine Seele ruh hat und ich überhaupt etwas getan habe.
Und ich habe gute Argumente/Anmerkungen denen jeder Richter nachgehen müßte und die er erstmal wiederlegen müßte, d
die gegen einen dauerhaften Aufenthalt sprechen und bisher habe ich alle Versicherungsverträge o.ä. auf meine Schwester laufen
- ok, dann bleibt noch der Pflichtteil. Damit ist aber der fin. Anreiz deutlich gemindert.
Ich muß nochmal betonen, ich bin kein Jurist und alles was ich hier schreibe, beruht auf meiner persönlichen Interpretation der Gesetzestexte und kann bzw soll keine Rechtsberatung ersetzen!
Lotte
Der § 1682 spricht von Wegnahme. Dieser Begriff bedeutet im Juristendeutsch eine "wiederrechtliche Aneignung oder Inbesitznahme" ( klingt im Falle von Kindern ziemlich merkwürdig, hat aber seinen Sinn).
Das bedeutet, dass z.B. bei einem nicht geklärten Sorgerechtsstreit oder einer Entführung durch einen Elternteil, die Begründung einer Wegnahme mit der Argumentation" Ich bin der leibliche Elternteil" irrelevant ist.
Bei einer gerichtlichen Vormundschaft handelt es sich aber nicht um eine Wegnahme, somit fällt der 82er flach.
Erfolgt die Wegnahme VOR dem Tod des Sorgeberechtigten, könnte der 82er Berücksichtigung finden. Z.b. wenn dem Tod ein längerer Krankenhausaufenthalt vorausgegangen ist oder sich der allein Sorgeberchtigte nicht um das Knd kümmern konnte und es sich zum Zeitpunkt des Todes in der Obhut des anderen Elternteils befand. In letzerem Fall denke ich würde eine Verweigerung der Rückkehr nach 1682 behandelt werden.
Befindet sich das Kind aber zum Zeitpunkt des Todes des Sorgeberechtigten noch in der Obhut des "Stiefelternteils", kann eigentlich nur der 1680 Anwendung finden, da die Rechtsnachfolge mit der Feststellung des Todes eintritt.
Wie gesagt, dies ist meine Interpretation. Wie dann die Gerichte entscheiden würden, weiß ich nicht. Und genau aus dieser unsicheren Situation heraus, die im Falle eines Falles einen Wust von Verfahren nach sich ziehen könnte, welche im schlimmsten Falle auch die Kinder über Gebühr belasten würden, werde ich "meine" Jungs adoptieren.
Gruß
Monoko
[i]Und ich habe gute Argumente/Anmerkungen denen jeder Richter nachgehen müßte und die er erstmal wiederlegen müßte, d
die gegen einen dauerhaften Aufenthalt sprechen
Nein, leider ist es andersherum. Der Richter muss nicht widerlegen. Er müsste überzeugt werden, vom "Standard" abzuweichen. Das ist ein leider eklatanter Unterschied. Deine Ausführungen können theoretisch kommentarlos in die Akten gelegt werden. Und zwar schon "vor dem Richter".
Der Vater kann nahtlos die Sorge vollständig übernehmen. Wer etwas dagegen hat, müsste klagen. Also hier die Schwester oder, oder ...
:ohnmacht::ohnmacht::ohnmacht:
Ich muss in knapp 2 Wochen ins KH und mich operieren lassen. Nix wirklich schlimmes, aber eben mit Vollnarkose.... Ich darf gar nicht dran denken, was aus meinem herzel werden würde, käme es zum schlimmsten Fall... Ich hab hier echt niemanden und auch familiär keinen Rückhalt. Der KV hat kein SR und alles, was ich mir wünsche wäre nur ne Empfehlung. In unserem Fall schlüge das JA voll zu.... Und hier in MVP landen wegen Mangel an Pflegestellen endlos viele Kinde rim Heim. Wir haben hier nicht mal ein Kinderdorf. Das nächste wäre in Schlesiwig Holstein...
:ohnmacht::ohnmacht::ohnmacht:
Löwenherz
Ich kann´s dir nachfühlen. Meine Frau war in einer ähnlichen Situation ( bevor wir uns kennenlernten).
Allerdings hatte sie dann als letzten Notanker Kontakt mit dem Jugendamt aufgenommen un dort dann für den schlimmsten alller Fälle vereinbart, das die Kinder in ein von Ihr persönlich augewähltes Heim kommen.
( war eigentlich mehr eine Großfamilie).
Viele Jugendämter ( vorallem in Ballungszentren/ Großstädten) lassn sich leider nicht auf solche Absprachen ein, aber einen Versuch ist es allemal wert. Zumindest wird dann etwas von der "Willkürlichkeit" der Entscheidungen abgefedert.
In jedem Fall alle :daumen für deine OP... denke positiv!
Gruß
Monoko