Wir stehen beide im Grundbuch, ich bezahle aber allein die Abträge von dem bißchen was ich habe...???!!!! wer kennt sich da aus?

  • hallo zusammen!



    Ich habe mich vor 1,5 Jahren getrennt, mein Ex ist aus der gemeinsamen Eigentumswohnung ausgezogen, wir haben Gütertrennung usw.schon gemacht...


    Nun bekomme ich Unterhalte da ich noch in Elternzeit bin, insgesamt 1500 €, 600 für die Kinder und 900€ Ehegattenunterhalt (3/7)


    Unsere Eigentumswohnung kostet mich allerdings schon alleine 600€ Abtrag plus 250€ NK...also ingesamt 850€



    Während meiner Mutter Kind Kur habe ich erfahren, daß mein Ex sich eigentlich auch am Abbezahlen der Wohnung prozentual mitbeteiligen müßte, da die Vermietung der Wohnung nicht den gesamten Bankabtrag abdecken würde...stimmt das?



    wir haben bis jetzt alles so unter uns geklärt, ich war also noch nie beim Anwalt und habe es nicht ausrechnen lassen...unsere Infos mit dem Unterhalt haben wir aus dem Internet;-)



    Vielleicht noch eine Info, die wichtig wäre...meinem Ex bleiben nach Abzug vom Unterhalt 1300€ übrig...plus Nebenjob, den ich bei der 3/7 Rechnung gar nicht mit einfließen ließ;-) was ich damit meine...er hat noch genug übrig, um sich bei dem Abtrag zu beteiligen...schließlich wird er beim Verkauf davon profitieren, obwohl ich jahrelang allein die hohen "Miete" auf mich nehme...oder???


    LG


    Hanna

  • Kurze Frage welche Form der Gütegemeinschaft hazzez ihr zu Zeitpunkt der ehehschließung bzw. zum Zeitpunkt des Wohnungskaufs?


    Danach richtet sich u.A der wertige Anteil am Eigentum?

    Pánta chorei kaì oudèn méne - „Alles bewegt sich fort und nichts bleibt.“ (Platon)

  • grds. wird das im Rahmen der Scheidung geregelt-
    jetzt ist es ein bischen davon abhängig, warum ihr Euch nicht scheiden lasst-
    Wenn er allerdings Abtragungen an der Wohnung leisten soll, dann wird sich der Ehegattenunterhalt, den er derzeit zahlt, natürlich verringern-
    Dir wird ein Wohnvorteil gegengerechnet-
    wird auf jeden Fall kompliziert-


    das Günstigste wäre wohl, auszuziehen und bis zum Verkauf beide hälftig zahlen (was auch nicht optimal ist, aber vertretbar)-
    oder ihr einigt Euch, wem die Wohnung denn wohl gehören soll vor der Scheidung :frag ansonsten wirds da geklärt

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Wir wollten beide im Grunbuch stehen bleiben...


    wenn die Kinder größer sind würde ich ausziehen, sie würde vermietet werden...und wenn sie abbezahlt ist...dann verkauft mit 50/50 Gewinn....so der Traum;-)

  • Ich hoffe ich habe deine situation richtig verstanden...


    Also wenn ihr zum Zeitpunkt der Heirat eine Gütergemeinschaft ( der Normalfall) hattet, seid ihr im Aussenverhältniss gemeinschuldnerrisch.
    D.h. für den Gläubiger ist es egal, von wem er das Geld bekommt ( hauptsache er bekommt es). Wie die anteilge Kostendeckung im Innenverhältniss (also zwischen euch als Eheleuten), aussieht ist für den Gläubiger irrelevant.


    Wenn eine Partei nicht zahlungswillig oder fähig ist, bedeutet das nicht das die andere dann nur zu 50 % in Anspruch genommen wird.


    So was bedeutet dies jetzt in eurem Fall:
    Sollte dein Mann die Kostenbeteiligung verweigern sehe ich zwei Möglichkeiten (sehr wage).
    Du verkaufst deinen Eigentumsanteil der Wohnung ( in diesem Falle wahrscheinlich 50%) der Wohnung und begleichst mit dem Erlös dann ( mit Zustimmung des Gläubigers (Bank), die dir obliegende Teilschuld. Dies ist aber nur möglich, wenn dein Mann als Miteigentümer zustimmt und die Bank einwilligt dich aus dem Kreditvertrag zu entlassen.


    Der Mann wird Alleineigentümer und übernimmt den Kreditvertrag alleinschuldnerisch. Ein entsprechender Wertausgleich müsste dann im Zuge der Zugewinnverteilung bei der Scheidung erfolgen.


    Gruß
    Monoko

    Pánta chorei kaì oudèn méne - „Alles bewegt sich fort und nichts bleibt.“ (Platon)

    Einmal editiert, zuletzt von Monoko ()

  • so der Traum;-)


    ja, das kenne ich auch (lang, lang ist es her)-


    Ich würde Euch wünschen, dass ihr es hinbekommt- fände es aber realischer, nach einer Alternative zu suchen :frag

    Lieber Gruss


    Luchsie


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  • Hi,

    Während meiner Mutter Kind Kur habe ich erfahren, daß mein Ex sich eigentlich auch am Abbezahlen der Wohnung prozentual mitbeteiligen müßte, da die Vermietung der Wohnung nicht den gesamten Bankabtrag abdecken würde...stimmt das?

    was Frauen so in der MUKi - Kur sich so erzählen....habe ich schon immer gewußt :bldgt:


    Die Hälfte vergessen sie so nebenbei :pfeif


    Also, ihr habt (wahrscheinlich) richtig gerechnet, aber dir müßte noch ein Wohnwertvorteil, in der Höhe von dir zustehenden Wohnung, gegengerechnet werden.
    Vor der Scheidung. Das nennt sich dann Trennungsunterhalt.
    Nach der Scheidung, wird der ortsübliche Mietpreis, als Wohnwertvorteil gegengerechnet. Und die Rechnung müßte eh neu aufgemacht werden, da
    EX die Lohnsteuerklasse 1 hätte, sprich die Verteilmasse wäre dann kleiner. Das nennt sich dann Ehegattenunterhalt.


    Die Kredite haben damit nix zu tun, wenn der eine den kompletten Kredit trägt, so hat der andere im Innenverhältnis, ein Recht auf Ausgleich. Die Banken halten sich in der Regel an den zahlungkräftigsten. Denen ist die Trennung egal ;)


    Also rechnet erst den EU/TU aus, und dann zahlt jeder 50 % vom Kredit.


    Ach ja, der Nebenjob geht dich nix an, da er den jederzeit fallen lassen könnte, solange er den den KU bedient.


    Insgesamt, so denke ich, macht ihr das -grob gerechnet- schon richtig ! ;)


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Also ich stimme Luchsi zu: nach den genannten Zahlen ist die Finanzoerung wirklich mehr als wackelig.


    Ich denke auch, du solltest darüber nachdenken dich von dem Traum zu verabscheiden. So schwer das auch ist.


    Aber wirklich jeden Euro in das Eigenheim zu stecken - bleibt da nicht eh zuviel Lebensqualität auf der Strecke?


    Von dem restlichen Geld könnt ihr doch kaum existieren.

  • wenn ich alleine für die gemeinsame Wohnung aufkommen muß dann ist es tatsächlich nicht machbar, wenn mir aber auch nur 100€ zustehen würden, würde es mich schon retten, das ist halt die Frage...steht es mir zu oder nicht?

  • wenn mir aber auch nur 100€ zustehen würden


    wie oben schon gesagt- ich vermute, dass sich dann der Unterhalt für Dich um etwa den gleichen Betrag reduzieren wird :frag
    Wenn Du genaueres wissen willst, wirst Du einen Anwalt und das Gericht bemühen müssen....

    Lieber Gruss


    Luchsie


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    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Es ist echt kompliziert :rolleyes:


    Kann der Rechtsanwalt bei dem ersten Beratungsgespräch schon was ausrechnen...Unterhalt für mich, Ehegattenunterhalt usw...was mir zusteht, im Voraus?


    Ich werde im Dez.wieder teilzeit arbeiten gehen, Elternzeit ist zu Ende..

  • edit:


    er zahlt unterhalt, du hast den wohnvorteil, ich glaube kaum, dass da noch was zu holen ist...
    gerade, wenn er nur noch 1300 übrig hast....

    Einmal editiert, zuletzt von paulaken ()

  • also ich kann dir nur den rat geben, das zu klären und die eigentumsverhältnisse zu trennen.
    also alleine übernehmen oder ausziehen und verkaufen.


    ich bin geschieden (juhuu, am montag sind es 10 jahre), schlage mich aber leider schon genauso lange mit meinem ex rum, weil er nicht verkaufen will und ich nicht die verluste tragen.
    seit 10 jahren ständig ärger, das geht an die substanz. und wer weiß, ob ihr euch in 5 jahren noch genauso gut versteht wie jetzt...


    kann da nur klare - vor allem rechtliche - verhältnisse empfehlen...

  • Ich würde mich damit beschäftigen den Traum loszuwerden - gerade wenn der Abtrag jetzt schon über der ortsüblichen Miete liegt.
    Was wenn du keinen oder wniger Unterhalt bekommst - kannst du die fehlende Summe erarbeiten ?
    Was wäre mit größeren Reparaturen die nicht durch das Hausgeld abgedeckt wären ?
    50/50 nach 20 oder 30 Jahren ist nicht gerecht - falls es einen Gewinn gibt - denn du hast dann ja lange alleine gezahlt.


    Ich würde jetzt nach einer endgültigen Lösung suchen. Marktwert - Restfinanierung = ??? Auszahlung....
    Könntest du die Finanierzung alleine z.B. mit deinen Eltern übernehmen ?

  • Sehr schwierig zu beantworten. Um die Verwirrung noch zu erhöhen: Wenn ihm anteilig Miete usw. zukommen müsste, erhöht sich dadurch (rechnerisch) sein Einkommen. Er müsste von diesem erhöhten Einkommen den Unterhalt berechnen.


    In der Praxis solltet Ihr Euch mit einem in Finanzsachen fit denkenden Dritten zusammen setzen und die Dinge klären. Jeder Verkauf bringt euch derzeit Verlust. Ihr wollt die Kinder beheimaten. Wenn das Priorität hat, muss eine gangbare Lösung gefunden werden, die beide Seiten überleben lässt. Das kann man eigentlich nur im Guten probieren. Geht die ETW über den Kadi-Tisch, sind allein die Anwaltskosten so hoch, dass Ihr vermutlich die jetzige Lücke in der Finanzierung locker schließen könntet.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hi,


    ich schließe mich paulaken an....dir wird nicht soooovieeel zustehen ...


    Ich rate vom RA ab ... wegen den Kosten....das kann eine Geldverbrennungsmaschine werden !


    Themen sind dann, auf der Rechnung:


    - Scheidung
    - Ehegattenunterhalt
    - Zugewinnausgleich


    Bei letzterem freuen sich die Rechtsanwälte.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • :rolleyes2: :rolleyes2: :rolleyes2:



    oh oh ist echt nicht einfach das Ganze...



    Wenn ich die Düsseldorfer Tabl.betrachte...diese 3/7 Regelung und mir das so alles ausrechne....


    dann bleiben meinem Ex nach Abzug seiner Miete 1150€ ab Jan.übrig,...für sich allein...



    Mir nur 1000€ nach Abzug der Wohnungskosten für uns 3!!!, ein 3 Jähirges und ein 7 Jähriges Kind...


    Wie lange steht mir Ehegattenunterhalt eigentlich zu???


    Mein Nettogehalt wird 1030€ ab Jan.sein...25 Std....


    stimmt es, daß ich auch nach der Scheidung weiter Ehegattenunterhalt bekomme da ich Teilzeit wegen den gemeinsamen Kindern arbeite und dementsprechend weniger verdiene....? mein Ex verdient dann fast 2600€ Netto ab Jan(dann wird die Steuerklasse geändert und die Scheidung eingereicht)


    Was meint ihr dazu???

  • Wir waren damals beim Notar und haben die Eintragung im Grundbuch ändern lassen - ist zwar auch teuer, aber falls es zu Schulden beim Ex kommt, könnte er mit dem Grundbuchanteil haftbar gemacht werden. (Wurde mir damals so erklärt)