Pflichten des KV mit aller macht durchsetzen - er muss arbeiten

  • Hallo :0)
    vllt. kann mir jemand weiter helfen?
    bin mama einer 1,5 j. tochter. der kv hat noch keinen cent gezahlt u geht auch nicht arbeiten


    seine Aussage: "Ich muss nur scheissen, pissen und sterben aber niemals unterhalt zahlen"


    er hat sich nie bei uns blicken lassen trotz vereinbarter besuchszeit.
    Naja und nun bin ich es leid das er regungslos an seiner tochter vorbei fährt. ich opfere mich 24 std für meine tochter auf nehme meine pflichten als mutter ernst und nun soll er dran sein!


    habe eine beistandschaft eingerichtet direkt nach geburt meiner tochter - doch dort passiert nichts
    ich weiß das er alg2 bezieht u seine jetzige freundin sozusagen illegal bei ihm wohnt dh sie geht arbeiten (weiß auch wo) und amt zahl schön miete usw. habe es dem ja u der arge gemeldet aber niemanden stört das so richtig!


    Er ist doch in der pflicht arbeit aufzunehmen !?


    Ich ziehe in betracht einen anwalt hinzu zu ziehen und bei der arge u beim ja akteneinsicht auf seine arbeitsbemühungen zu bekommen. sollte er dieser pflicht nicht nachgekommen sein werde ich ihm auf unterhaltspflichtverletzung verdonnern lassen.
    hat da jemand erfahrung ob sowas geht und mit welchen erfolgschanchen?


    mich macht das alles einfach nur noch rasend das die kv immer als die armen männer in den medien benannt werden, sicher gibt es einige von denen.
    aber wo ist die gegenseite der alleinerziehenden mütter die stänig den kv hinter her hinken sich um ihre kinder zu kümmer und auch für deren lebensunterhalt zu sorgen zu dem sie schließlich verpflichtet sind!


    man müsste ein arbeitslager errichten für alle drückeberger die ihren kindern damit schaden u nicht den ex frauen!!!!



  • Dein Ärger ist mehr als verständlich, aber schiess mal verbal nicht so übers Ziel raus, sonst bekommst du hier heftige Prügel. Den letzten Satz würde ich an deiner Stelle ganz schnell wieder löschen.


    Sicherlich kannst du mit einem Anwalt die ganze Sache prüfen lassen und vor Gericht auch etwas erreichen. das wird aber schwierig und dauert lang, kostet Geld udn Kraft. Überlege dir was da wirklich notwendig ist und was du packst.


    Ändern wirst du den Mann nicht. Du musst das Leben für dein Kind und dich organisieren. Den Ärger, dass sich der andere Part drückt und dich alleine lässt, den musst du alleine verarbeiten.
    Zorn und Wut sind eine Reaktion, aber das Ziel muss sein, nüchtenr zu werden und klar in die Zukunft zu blicken, zu definieren, was du für dich und das Kind willst.
    Du wirst vorraussichtlich immer wieder in den kommenden Jahren mit diesem Menschen zu tun haben. Die Entscheidung liegt bei dir, wie du das handhaben willst.
    Mein Rat, distanzier dich innerlich so weit als möglich. Akzeptiere das was ist so gut es geht und schau, für was es dringlich, notwendig, lohnend ist, deine Energie zu investieren.
    Ich denke, zu erst für dich und das Kind.


    Du kannst aus einem Manko keinen Gewinn machen... leider.


    Im Prinzip finde ich es sehr richtig, solche Männer in Regress zu nehmen. Mehr als die zuständigen Stellen zu informieren und ihn wegen Unterhaltspflichtverletzung anzuzeigen, kannst du allerdings nichts machen.
    Hinter Behörden und Ämtern mussman immer her sein, immer wieder fragen, nerven, einfordern, sonst wird man zur Aktenleiche.


    Mitterlaltermethoden haben den Effekt, zurückzuschlagen und verfehlen i.d.R. das Ziel....

    Ich kann, weil ich will, was ich muss.

    Einmal editiert, zuletzt von Loewenherz ()

  • Eines vorweg:


    Bei allem Verständniss für deine Wut, aber die Verwendung von Begriffen wie Arbeitslager solltest du tunlichst unterlassen.


    Zum Rest:


    Es heißt nicht umsonst Besuchsrecht/ Umgangangsrecht und Unterhaltspflicht.


    Den Unterhalt kannst du einklagen, den Umgang eher nicht.


    Den KV zur Arbeitsaufnahme zu zwingen dürfte, wenn der versuch von dir ausgeht, eher misslingen. Die ARGEn sind zwar berechtigt Sanktionen im Falle der Verweigerung zu verhängen, aber davor stehen dann einige Hürden.
    Wenn z.B ein Arbeitsloser eine Stelle zwar nachgewiesen bekommt diese aber nicht bekommt, weil der Arbeitgeber ihn für ungeeignet hält ( und da kann man ja sehr diskret nachhelfen), haben die ARGEn keine handhabe.


    Den Unterhalt für dein Kind könntest du mit Hilfe des Jugendamtes (Unterhaltsvorschuß) abdecken. Dies hätte den Vorteil, dass du dich um die Rückforderung beim Kindesvater nicht zu kümmern brauchst. Dein eigener Unterhalt ist darüber aber nicht abgedeckt sodaß du dafür ( den wohl fruchtlosen) Klageweg beschreiten musst.



    Gruß
    Monoko

    Pánta chorei kaì oudèn méne - „Alles bewegt sich fort und nichts bleibt.“ (Platon)

    Einmal editiert, zuletzt von Monoko ()

  • :nanana nene... der Herr hat auch eine Umgangspflicht, lies dir mal das Gesetz durch. Vor allem schau mal, was da genau steht, da steht, dass das KIND das Recht auf Umgang mit beiden ET`s hat. Und daraus ergibt sich die Pflicht und das Recht für den UET.
    Und das Kind kann seinen Vater sehr wohl auf Umgang verklagen. Mit Aussicht auf Erfolg.
    Ob das dann gut geht, ihn umstimmt, irgedwas bewirkt, bei einem Menschen, der nur sch...,p...,st..., aber niemals Unterhalt zahlen meint zu müssen, das scheint eher unwahrscheinlich. Auch, ob DAS dem Kind dann gut täte....



    BU rückwirkend einzuklagen geht meines Wisens nach nicht. Ihn aber ab sofort in Verzug zu setzen, das geht. Wenn er sich weigert eine Arbeit aufzunehmen, dann macht er eben Schulden... :frag .
    Ob er die jemals wird begleichen können steht auf einem andern Blatt, aber er muss die sich vom hals schaffen, um halbwegs leben zu können... Er könnte mit solchen Klagen in grosse Schwierigkeiten kommen.


    Solche Aktionen mit der Absicht sich rächen zu wollen zu starten ist energetisch, menschlich nicht gut.
    Formell finde ich das aber richtig.

    Ich kann, weil ich will, was ich muss.

    Einmal editiert, zuletzt von Loewenherz ()

  • wow ganz vorsichtig mit manchen bemerkungen würde ich mal sagen. arbeitslager gab es zu adolfszeiten und zu ddr-zeiten zur genüge. vielleicht noch der jugendwerkhof gefällig oder gar boot-camp? so krass wird in unserem schönen lande nicht vorgegangen und ich glaube das ist auch gut so.


    zum anderen denke ich auch sollte man manche behauptungen nur dann aufstellen, so man sie denn auch beweisen kann. nur weil dein ex ne freundin hat, die auch bei ihm schläft, heißt das noch lange nicht das sie dort illegal wohnt. kann es sein, dass sie bei ihm zu besuch ist? nun das ist nicht verboten und selbst wenn sie dort schläft - so ist auch dies nicht verboten. selbst wenn sie einwohnen würde und er es irgendwann meldet, ist sie noch nicht verpflichtet üfr ihn aufzukommen - wenn sie es gut richten mti der argumentation dann lebt sie dort nie illegal und sie werden nie eine bedarfsgemeinschaft.
    das nur so nebenbei.
    der grundsatz gilt erstmal: wenn er arbeitslos ist und von der arge lebt, dann ist er auch nicht leistungsfähig im moment. wieviel arbeitsbemühungen er anbieten muss bei der arge, wirst du sicher selber wissen - dies ist zwischen 3- 10 bewerbungen im monat abhängig vom sachbearbeiter. wieviel bemühungen er dort einreicht wirst du nicht nachschauen können, da dies unter datenschutz fällt.


    du kannst dir eine beistandschaft eröffnen beim jugendamt die sich um die eintreibung und berechnung des unterhaltes kümmert. zusätzlich kannst du unterhaltsvorschuss beantragen. sollte kv eines tages leistungsfähig sein, muss er diesen vorschuss dann irgendwann zurückzahlen.


    dann musst du damit leben lernen das der vater das recht auf umgang hat, aber nicht die pflicht dazu wenn er es nicht wahrnehmen will. vereinbare umgangszeiten (bsp. alle 14 tage das wochenende, einen tag unter der woche, alle hälftigen ferien und feiertage und urlaub. wenn er sich daran nicht hält, dann ist das sein eigenes problem.
    zum unterhalt: ihr seit beide unterhaltspflichtig. von daher kann man auch von dir verlangen irgendwann demnächst wieder arbeit aufzunehmen und für deinen unterhalt und für den des kindes zu sorgen. nur mal so als beigedanke. du musst lernen viel ruhiger zu werden. du hast dich entschieden 24 h für dein kind zu sorgen. wenn es dir zuviel wird, kannst du den vater ja fragen ob er das kind aufnehmen möchte und sich drum kümmert, während du arbeit aufnimmst und unterhalt besorgst. wäre das eine alternative?
    lerne deinen ärger runterzuschlucken und auf das wesentliche zu konzentrieren. das erspart dir einen haufen nerven.

  • Hi,


    Lina ... seit wann ist er arbeitslos ?
    Was hat er gelernt ?


    Monoko nicht nur die Arge kann Sanktionen aufbürden, auch die Familiengerichte. Es besteht eine erhöhte Erwerbsobliegenheit !


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Monoko nicht nur die Arge kann Sanktionen aufbürden, auch die Familiengerichte. Es besteht eine erhöhte Erwerbsobliegenheit !


    bringt aber genausoviel, wie die auflagen der arge. anschreiben mit tausend rechtschreibfehlern, schon kann man bewerbungen nachweisen und sieht nie einen arbeitsplatz von innen. wenns wider erwarten doch mal klappt. dreckig, ungewaschen und mit alkfahne zum termin, schon hat sich das auch erledigt. wer nicht arbeiten will, kann von niemanden gezwungen werden. wußte schon keynes (oder wie man den schrieb), stichwort: natürliche arbeitslosigkeit.

  • Oha, ich glaube da liegt eine Fehlinterpretation vor.
    Im Falle einer Umgsngsverweigerung des Betreuungselternteils kann das Umgangselternteil sein Recht auf Umgang geltent machen (einklagen). Andersherum ist dies m.W.n. nicht möglich.


    Da stehen schon die Persönlichkeitsrechte entgegen.
    Abgesehen davon, wie sollte ein Umgang erzwungen werden? Alle 14 Tage mit Polizeieskorte zum Jugendamt, Geldstrafen bei Säumnis, im Wiederholungsfall Knast?


    Falls du andere Informationen (vielleicht mit Aktenzeichen eines entspr. Urteils) hast würde mich das interessieren ( da ich im Verwandtenkreis einen ähnlich gelagerten Fall habe).


    Gruß
    Monoko

    Pánta chorei kaì oudèn méne - „Alles bewegt sich fort und nichts bleibt.“ (Platon)

    Einmal editiert, zuletzt von Monoko ()

  • hn aber ab sofort in Verzug zu setzen, das geht. Wenn er sich weigert eine Arbeit aufzunehmen, dann macht er eben Schulden... :frag .
    Ob er die jemals wird begleichen können steht auf einem andern Blatt, aber er muss die sich vom hals schaffen, um halbwegs leben zu können...


    Das mag in Einzelfällen so sein, da Gerichte eben häufig kein Recht sprechen bzw. Jugendämter sich nicht an die Gesetze halten. Pauschal ist diese Aussage aber quatsch. Wenn er nicht zahlungsfähig ist, dann laufen auch keine Schulden auf.

  • Im Falle einer Umgsngsverweigerung des Betreuungselternteils kann das Umgangselternteil sein Recht auf Umgang geltent machen (einklagen). Andersherum ist dies m.W.n. nicht möglich.


    Nein, das ist nicht richtig. Das Kind kann den Umgangselternteil auf Umgang verklagen. Hatten wir vor kurzer Zeit so einen Fall hier.


    Edit: Zitat war weg :schiel

    Liebe Grüße


    Friday

    Einmal editiert, zuletzt von friday72 ()

  • Warum ein Anwalt - hol dir einen Termin bei deiner Beistandschaft und
    besprich das weitere Vorgehen - auch da ist der Weg bis zu Gericht möglich
    und natürlich kann der Richter ihm den Zeigefinger zeigen und ihm sagen
    das es arbeiten muss....

  • illina hat völlig recht,


    und die zimperlichen unter euch- die wortwahl von der TS sind noch viel zu gelinde ausgedrückt.


    ich ziehe dazu meinen fall heran und muss sagen ich verbünde mich zu den ansichten mit ihr.


    samthandschuhe sind hier fehl am platz.


    ou man, ich schlag mich so auf ihre seite, ihr glaubt es gar nicht.


    weiterer vortrag ausdrücklich vorbehalten.

    voll inhaltlich der text von:
    Bap - Aff un zo 2006 live

  • Ich wusste doch, es gibt ein Urteil des BVerfG:


    Das Gericht entschied.... das ein Kind Anpruch darauf habe, dass seine Eltern ihrer Pflicht auf Pflege und Erziehung nachkommen. Wenn dieser Anspruch allerdings nur mit Zwangsmitteln durchzusetzen sei, diene dies dem Kindeswohl jedoch nicht. Daher sei von einer zwangsweisen Durchsetzung der Umgangspflicht (nach § 33 FGG) abzusehen. Ausnahmen sollen im Einzelfall dort gelten, in dem ein erzwungener Umgang dem Kindeswohl diene.


    Entscheidung des BVerfG, Az. 1 BvR 1620/04



    der 33er FGG spricht in der Tat von einer Umgangspflicht ( mein Fehler).


    Quelle:


    http://schraegschrift.de/erzwungener-umgang-mit-dem-kind/


    http://www.bundesverfassungsge…s20080401_1bvr162004.html

    Pánta chorei kaì oudèn méne - „Alles bewegt sich fort und nichts bleibt.“ (Platon)

  • @ Mods
    Ich bitte doch darum die Wortwahl einiger Beiträge hier, zu beobachten.


    Ich sehe hier sehr unangenehme Tendenzen...


    Gruß
    Monoko

    Pánta chorei kaì oudèn méne - „Alles bewegt sich fort und nichts bleibt.“ (Platon)

  • Ich habe auch damals eine Beistandschaft eingerichtet und mein SB hakt regelmäßig nach, ob der KV wieder in Arbeit ist und seiner Unterhaltspflicht nachkommen kann. Leider hat mir mein SB auch gesagt, dass ich mir keine Hoffnungen machen soll, jemals Unterhalt zu bekommen, weil der KV keine Ausbildung hat, verheiratet ist und 2 weiter Kinder hat.
    Ehrlich gesagt habe ich mich damit abgefunden und rege mich darüber gar nicht mehr auf. Auch darüber nicht, dass er seinen Sohn auf der Straße nicht anguckt und ihn auch nicht zu seiner Familie zählt. Einmal durfte ich mir anhören, dass "mein" Sohn asozial rumläuft!!! Da musste ich meinen Ärger wirklich runterschlucken.


    Eigentlich müsstest du Unterhaltsvorschuss bekommen, den der KV zurückzahlen muss. Später wirst du den Unterhalt im Endeffekt vom Amt bekommen, wenn du bis dahin nicht arbeiten gehst.
    Ich kann deinen Ärger schon verstehen, aber gleich so harte Geschütze auffahren? Ich weiß es nicht.

    Ich nehme keine Tabletten... Ich bin so.... :D

  • Ich sehe hier sehr unangenehme Tendenzen...

    unangenehm ist nur das , was die gegenseite uns - vor allem den kindern- antut.


    müssten wir uns mit der gegenseite nicht (zwangsweise und bedingt) rumschlagen,
    wäre das leben mit und für unsere kids viel einfacher.


    und dafür brauch ich keinen mod.

    voll inhaltlich der text von:
    Bap - Aff un zo 2006 live

  • Ausnahmen sollen im Einzelfall dort gelten, in dem ein erzwungener Umgang dem Kindeswohl diene.


    Dann war es wohl so eine Ausnahmefall hier. Wobei ich mich gerade frage, ob es eher bedeutet, dass keine Zwangsgelder verhängt werden dürfen oder ob tatsächlich keine Klage eingereicht werden darf. :hae:


    Und keine Bange: Wie du siehst haben hier schon einige Mods mitgeschrieben. Wenn du das Gefühl hast wir lesen nicht mit, dann melde doch einfach. Ansonsten ergibt es keinen Sinn eine Bemerkung in dem Thread zu schreiben.


    @Mönsch...Manti: ich schieb dir mal schnell einen Tee rüber, soll ungemein beruhigen :D

    Liebe Grüße


    Friday

    Einmal editiert, zuletzt von friday72 ()

  • manticore


    Alles Gut und Schön, Wut und Ärger verständlich... aber immer noch kein Grund hier mit Nationalsozialitischem Vokubular und rechtsextremen parolen aufzutreten!


    Ich sage immer "Vor Inbetriebnahme des Mundwerkee, Gehirn einschalten", man kann zwar vieles denken muss aber nicht alles in die welt blasen...

    Pánta chorei kaì oudèn méne - „Alles bewegt sich fort und nichts bleibt.“ (Platon)

    Einmal editiert, zuletzt von Monoko ()

  • Nationalsozialitischem Vokubular und rechtsextremen parolen aufzutreten!

    wo hast du das denn hier gelesen - mir sind noch keine hetzparolen mit "winkelkreutz" aufgefallen.


    ansonsten haben wir da noch dichterische freiheit, journalistische wortwahl, und mehr....

    voll inhaltlich der text von:
    Bap - Aff un zo 2006 live