Maklervertrag-wer hat Ahnung?

  • Hallöchen!


    Es scheint endlich voranzugehen... :tanz
    Nun ist klar, das Haus wird verkauft. Letzte Woche war ein Makler da und hat sich das Haus angeschaut. Mittlerweile gibt es auch ein Angebot, welches mir jedoch noch nicht vorliegt.
    Als Ex heute Sohnemann zurückgebracht hat meinte er, er bringt den Maklervertrag am Mittwoch mit, ich solle den dann unterschreiben damit alles schnell über die Bühne ginge.


    Aber irgendwie hab ich bei allem was Ex macht ein ungutes Gefühl, ich denke immer er führt doch irgendwas im Schilde. Und weil ich mal wieder von Tuten und Blasen keine Ahnung habe, frage ich Euch:


    Wie sieht so ein Maklervertrag aus? Worauf muss ich achten? Was ist ganz besonders wichtig? Gibt es irgendwelche "Fallen" in die ich tapsen könnte ? :frag


    Vielen Dank und liebe Grüße, stella... :wink

  • Habe bis vor Kurzem für ein Wiener Maklerbüro gearbeitet. Ich selbst würde nur einen Schlichten (Allgemeinen) und keinen Alleinvermittlungsauftrag unterschreiben in dem ausserdem vermerkt wird das im Falle eines Privatverkaufs die Provision entfällt. Ausserdem sollte vermerkt sein das der Vertrag jederzeit provisionsfrei kündbar ist. Ein seriöser Makler sollte sich ohne Bedenken darauf einlassen! :wink

  • aufpassen das er nicht den Alleinauftrag erhält für 1 Jahr z.B. dann bekommt er immer Prov. egal wie das Haus verkauft wird.





    Auch in einem Alleinvermittlungsauftrag kann ein provisionsfreier Privatverkauf vereinbart werden. Nur will sich natürlich nicht jeder Makler darauf einlassen und schon gar nicht wird darauf hingewiesen.

  • Hallo,



    auf jeden Fall solltest du das ding net gleich unterschreiben wenn dir dein Ex den Vertrag vorlegt. Erstmal behalten und in aller Ruhe durchlesen. Wenn dann Fragen kommen ist es evtl. einfacher darauf einzugehn.



    lg



    J B

    Niemand ist alleinerziehend!
    Da gibts ja noch Onkel´s, Tanten, Großeltern usw.
    die unbedingt miterziehn wollen


    :radab

  • Keinesfalls ungelesen und ungeprüft unterschreiben.
    Bei den Rechtberatungsstellen der Verbraucherzentralen kann man, gegen eine geringe Gebühr, Verträge prüfen und nachteilige bzw. rechtswidrige Formulierungen feststellen lassen.


    Gruß
    Monoko

    Pánta chorei kaì oudèn méne - „Alles bewegt sich fort und nichts bleibt.“ (Platon)

    Einmal editiert, zuletzt von Monoko ()

  • Ohne Immobilien ist der Makler arbeitslos.
    Auch wenn er anders tut, IHR sitzt am längeren Hebel.


    Ich würde überhaupt keinen Vermittlungsvertrag unterschreiben.
    Formuliere frei Schnauze dass er seinem Kunden die übliche Gebühr abnehmen darf wenn er ihnen Euer Haus vermittelt, mehr nicht.


    Keinesfalls akzeptieren dass Ihr irgendwelche Provisionen zahlt.
    Und keinesfalls akzeptieren dass kein anderer Makler oder Ihr selbst nicht verkaufen dürft, oder dass er in dem Fall mitkassiert.


    Der Makler wird garantiert einen Knebelvertrag vorlegen.
    Lass' Dir den Vertrag geben und erkläre ihm dass Du den Vertrag erst mal ein paar Tage prüfst. Echt wichtig!