Erstausstattung...

  • Also der Erzeuger ist verpflichtet die Erstausstattung zu finanzieren. Das ist nämlich der Anspruch des Kindes gegen den Vater. Allerdings geht das nur innerhalb des ersten Jahres und das zählt ab dem Zeitpunkt der ersten Anschaffungen. Du bist auch nicht verpflichtet nur gebrauchte Sachen zu kaufen (gerade Kinderwagen) oder so. Allerdings sollten die Anschaffungen im Rahmen sein und sich im Rahmen deiner finanziellen Möglichkeiten (Gehalt) belaufen. So sagt meine Anwältin. Die Erstausstattung kann dann auch in einer Summe abgerechnet werden. Der Erzeuger wird 2x angeschrieben (meist hat ja reden eh keinen Sinn) und es wird eine Frist gesetzt. Dann ist es so das er in Verzug ist wenn er nicht zahlt. Allerdings kommt es dann noch drauf an, ob die Vaterschaft schon anerkannt ist oder nicht. Wenn nicht (wie bei mir) mußt Du auf Kind warten und kannst dann erst die Klage einreichen. Aber dann.....
    Übrigens würde ich das nicht einfach so machen, ihn anschreiben. Gibt da schließlich bestimmte Formulierungen für und die Ahnung davon hat nun mal der Anwalt. Der kostet dich nichts, (bei nicht anerkannter Vaterschaft die dann eingeklagt wird, zahlt der Erzeuger den Spaß dann) zumindest ists bei mir so. Aber soweit ich weiß kann Dir da auch das Jugendamt helfen da die ja zuständig sind für die Ansprüche des Kindes gegen den Erzeuger. Viel Glück aber lass dich von dem Typ nur nicht bequatschen. Zahlen muß er sowieso.... (ich lieg schon bei knapp 2000,- und hab immer noch nicht alles) was so ein wurm nicht alles braucht :------))))))))))

  • Zitat

    Original von redbiest
    (ich lieg schon bei knapp 2000,- und hab immer noch nicht alles) was so ein wurm nicht alles braucht :------))))))))))


    Was, 2000????? Also das hab ich nicht annähernd ausgegeben für die Erstausstattung. Ein Baby braucht viel weniger, als einem vorgegaukelt wird von den entsprechenden Geschäften. :hm...

  • mhh...also soviel hab ich auch nicht ausgegeben. Ich hab mir ziemlich alles auf Basaren gekauft und den Rest von Freundinnen bekommen.....


    PS: ausserdem hat mir mein KV auch irgendwann mal mitgeteilt, das ein Freund von ihm gesagt hat: ein Kind kostet erstmal sehr wenig, es wird erst dann teuer wenn sie in die Schule kommen. Also hat mein KV ja noch ein paar Jahre Zeit um was auf die Beine zu stellen, hat er so gedacht und war aber sehr beruhigt! :wand :wand


    gibt es was neues Joy?

  • Hallo Zaubermond,
    lasse das erst mal mit der Erstausstattung... :pfeif.wenn mein kleiner Racker erst mal da ist,gehe ich sofort zum Jugendamt und werde die Beistandschaft-Unterhalltvorschuss-und die noch austehende"Erstaustattung
    beantragen.Später werde ich mich dann dafür einsetzen ,das ich auch den Unterhaltstitel bekomme.Und wie ist es bei dir???LG Joy

  • Hmm, ist das sooo viel 2000,- für die Erstausstattung? Sorry, aber das Kinderzimmer (Bett, Schrank, Wickelkommode) hätte schon über 800,- gekostet wenn ich nicht wenigstens Bett und Kommode gebraucht gekauft hätte. Und die Klamotten hab ich auch alle bis Größe 68 gebraucht gekauft. Von Bekannten oder Eltern/Geschwister/Verwandten krieg ich nix, da ich sowas nicht habe. Ausserdem muß der KV ja auch noch meine Medikamente, Arztbesuche, Babyapotheke, und meine Akkupunktur bezahlen. Alleine die Akkupunktur kostet pro Sitzung 35,- das läppert sich schon alles so zusammen. Im übrigen bin ich ja nicht verpflichtet aufgrund meines bisherigen Jobs und verdienstes gebrauchte Sachen zu kaufen. Hab mich da schon wegen dem Bett und der Kommode geärgert.
    Noch 9 Tage....

  • Ist halt so ein bißchen Einstellungssache, bzw. eine Frage, ob Gelder eben reichlich vorhanden sind, oder eher nicht.


    Einem Baby ist es z.B. herzlich egal, wo es gewickelt wird, auf eine Wickelkommode legt es keinen besonderen Wert. ;)


    Ich hatte anfangs keine, und das Bett hat z.B. (neu) nur etwas über 100 EUR gekostet. Die Preisspanne für solche Dinge ist unglaublich breit.


    Aber ist doch ok, wenn man es sich leisten kann, sollt es ja nicht weh tun.

  • Zitat

    Original von Mela


    Wenn also eine Schwangere meint, sie müsse an jedem erdenklichen Kurs rund um die Schwangerschaft teilnehmen, kann für das alles sicher nicht der Vater in die Pflicht genommen werden.


    Ich bezweifele es auch etwas, ob es angebracht ist, den Vater für Akupunktur blechen zu lassen, die zwar ohne Frage toll ist, aber nicht notwendig, damit das Kind zur Welt kommt. :rolleyes:

  • also hier mal aus dem Schreiben meiner Anwältin: Unterhalt wegen Schwangerschaft und Entbindung Dazu gehören insbesondere folgende Kosten:
    Arzt, Hebamme, Klinik, Pflegepersonal, Medikamente, Vor- und Nachsorgeuntersuchung, Schwangerschaftsgymnastik, Schwangerschaftsgarderobe. Also auch die Kosten für die Umstandsmode.
    Einen Geburtsvorbereitungskurs habe ich nicht gemacht, dafür die Akkupunktur, deshalb muß er diese auch zahlen.
    Er ist zahlungsfähig (hat Job und Einkommen von ca. 1700,- so das sich die Frage der Zahlungsfähigkeit nicht stellt.
    Er muß natürlich nur die Dinge zahlen, die die Kasse nicht übernimmt, aber da gehören z.B. auch die Zuzahlungen zu Untersuchungen (Hepatitis Test für Wassergeburt) die 10,- Praxisgebühr, Notfallbehandlung und Medikamente dazu.
    Und natürlich sollte es angemessen sein, deswegen eben kein Kinderwagen mit Diamanten oder Mahahgoni-Möbel. Aber alles andere kriegt die Anwältin vor Gericht durch, da ich ja ein ganz gutes Einkommen habe und eben in der Lage bin, die Dinge neu zu kaufen und nicht alles gebraucht.

  • "Einen Geburtsvorbereitungskurs habe ich nicht gemacht, dafür die Akkupunktur, deshalb muß er diese auch zahlen."


    Wie schön. Einen Geburtsvorbereitungskurs hätte die Krankenkasse gezahlt übrigens.


    Ich lese hier irgendwie immer nur, daß Du ein gutes Einkommen hast. Trotzdem drehen sich die meisten Deiner Postings darum, wie Du aus dem KV möglichst viel "rausholen" kannst. Dem KV, den Du höchstpersönlich "entsorgt" hast..... Nicht, daß er Dir nen Cent zuwenig zahlt. :kopf Das Wort Anwalt kommt in jedem zweiten Satz vor, einem etwas älteren Beitrag von Dir konnte man entnehmen, daß Du Dir schon desöfteren einen Anwalt genommen hast - wofür auch immer, das bleibt Spekulation. Tatsache ist, daß die meisten Menschen in ihrem ganzen Leben NIE einen Anwalt brauchen.


    Denkst Du eigentlich auch manchmal an andere? An den Vater Deines Kindes z.B. (und das mal nicht im Zusammenhang mit Kohle?)? Wird er Euer Kind sehen dürfen, wenn er das möchte? Oder darf er nur zahlen? Das ist jetzt ne ernstgemeinte Frage.

    2 Mal editiert, zuletzt von Leeloo ()

  • Leeloo:
    Wird er Euer Kind sehen dürfen, wenn er das möchte? Oder darf er nur zahlen? Das ist jetzt ne ernstgemeinte Frage.


    Ich habe nichts dagegen wenn er sein Kind besucht, allerdings hat er bereits schriftlich hinterlegt das er mit dem Kind nichts zu tun haben will. Und Umgangsrecht erzwingen ist da nicht sehr sinnvoll.
    Ja ich hab nen Anwalt eingeschaltet, allerdings weil ich der meinung bin, mich mit sowas nicht belasten zu müßen, außerdem hat der ja Ahnung von solchen Dingen und ich hab es erst getan, nachdem ich vom KV schriftlich mitgeteilt bekam, das er mit dem Kind nichts zu tun haben will und es auch niemals kennen lernen will. Übrigens waren zur Zeugung auch zwei notwendig, sodass ich schon der Meinung bin, das er nun auch für die Konsequenz gerade zu stehen hat und das schließt nunmal die Zahlung für sein Kind ein. Es ist richtig das ich ganz gut verdiene und nicht unbedingt auf die Kohle von ihm angewiesen bin, das Geld kann ich aber ganz gut in Fonds, Sparbuch oder sowas stecken, weil das Kind ja auch größer wird und dann mit der Schule irgendwohin fahren möchte. Oder auch mal in den Ferien Urlaub machen mit seinen Freunden, Auto, Führerschein usw. Das sind auch dinge über die ich mir keine Gedanken machen möchte, wie ich die finanziere, da passt das schon vom KV.
    Und wenn ich einen Anwalt einschalte, dann mach ich das schon überlegt, ich laß mich halt nicht mehr verarschen. Und wenn man sich scheiden läßt dann ist ein Anwalt sowieso angebracht und eben jetzt wegen dem Unterhalt usw.