FDP: Automatisches Sorgerecht für alle Väter

  • Wenn ein Mann nunmal keine "Lust" auf Vater sein hat, warum ihn dann zwingen?


    Bisher ist in keinem der jeweiligen ernstzunehmenden Entwürfe die Rede davon, die Väter zu zwingen.
    Es ist wie mit dem Umgang auch: Sie sollen eine Möglichkeit haben, das selbst erzwingen zu dürfen - müssen tun sie natürlich nicht.

  • aha und dann wird entschieden ob baby bei mutti oder bei vati leben wird? hmm und wo wird das kind dann die ganze zeit verbleiben während der elternschutzzeit von 8 wochen? immerhin haben keine der eltern das sorgerecht? wer wird das elterngeld in der zeit beantragen...


    Ich würde das Sorgerecht ab Geburt für beide seiten abschaffen und die Zeit nach dem Mutterschutz abwarten.
    In der Zeit haben sich BEIDE elternteile zusammen um das Kind zu kümmern. (einfach mal umbenene zum ELTERNSCHUTZ)

    Es gäbe soviele Überlegungen zu den genannten Beispielen.
    Vieleicht sollten Mutti und Vati für die 8 Wochen nach der Geburt wieder zusammen ziehen (müssen) um sich gemeinsam um das Kind zu kümmern. Jeder möglichst besser als der andere. Und wer´s dann am besten gemacht hat, bekommt das Sorgerecht auf jeden Fall! Der andere muss beantragen.
    Wenn die Eltern sich nicht mehr verstehen (um den Zeitpunkt der Geburt herrum) so könnte ja jeweils ein Mediator pro gemeinsame Übergangswohnung zur Verfügung gestellt werden, welcher die Stimmung zwischen den eltern entschärft.
    Oder das Kind kommt eben für die ersten 8 Wochen ins Heim. Und der jenige Elternteil, welcher es am häufigsten und intensivsten besucht, bekommt dann das Sorgerecht.
    Sind wir doch alle mal kreativ ;)


    *ironie off*

  • sind umgangspfleger dann im öffentlichen dienst? dann müssten die ja für we-arbeit und sw. zuschläge bekommen oder?

  • sind umgangspfleger dann im öffentlichen dienst? dann müssten die ja für we-arbeit und sw. zuschläge bekommen oder?

    Ja genau, die sind dann quasi im öffentlichen Dienst und müssten die genannten Zuschläge bekommen. Nicht zu vergessen den Nachtzuschlag. Die sollten schon mit dem hitzigen Elternpaar in der Wohnung "leben" für die genannten 8 Wochen. Stell Dir mal vor, was sonst abginge,wenn der Umgangspfleger um 18.00 Uhr die Räumlichkeiten verlässt.
    Ich stell mir das vor wie einen kleinen "erwachsenen-Kindergarten" in dem Pappi die Mami kneift und schubst, und Mami mit dem Nudelholz hinter Papi hinterher donnert. Da hat der Umgangspfleger/dieUmgangspflegerin sicher gut was zu tun. aber ist doch wurschte...wenn doch nur irgendwie "Sorgerecht" am ende bei raus kommt ;)

  • Ja genau, die sind dann quasi im öffentlichen Dienst und müssten die genannten Zuschläge bekommen. Nicht zu vergessen den Nachtzuschlag. Die sollten schon mit dem hitzigen Elternpaar in der Wohnung "leben" für die genannten 8 Wochen. Stell Dir mal vor, was sonst abginge,wenn der Umgangspfleger um 18.00 Uhr die Räumlichkeiten verlässt.


    nöö, zuschläge gibts nicht. pro stunde nur 33,50 steht hier:


    http://www.rechtspflegerforum.…Ctungssatz-Umgangspfleger


    wenn das baby nicht arm ist, muss es den selber zahlen :hae:

  • Ich glaube ihr habt mich da falsch verstanden :hae: Mir geht es nicht darum das in den 8 wochen von irgend nem amt festgestellt wird ob einer sorgerecht bekommt, sondern die Eltern das untereinander regeln.
    Fakt ist nunmal das BEIDE parteien immer einen auf beleidigt spielen. Wenn diese 2 aber in den 8 Wochen sich gemeinsam kümmern müssen, glätten sich die wogen und man kann vernünftiger miteinander reden.
    Aber man kann auch jede Idee Mies reden :rolleyes2:
    Aber hauptsache die Gerichte haben was zu tun :anbet

  • Fakt ist nunmal das BEIDE parteien immer einen auf beleidigt spielen. Wenn diese 2 aber in den 8 Wochen sich gemeinsam kümmern müssen, glätten sich die wogen und man kann vernünftiger miteinander reden.

    Ooooohhh, DAS wage ich ernsthaft zu bezweifeln! Ich bezweifle daß sich "Wogen glätten" und man "vernünftig miteinander reden kann" nur weil man "muss".
    Mein Exelchen HAT "gemusst" und es glätteten sich weder wogen, noch vermag er auch nur ein Wort mit mir zu reden.
    Wichtig wäre die Elternebene! Solange diese auch von nur einem der beiden Partner nicht betreten werden möchte, sondern sich weiterhin auf Paarebene aufgehalten wird, kann´s nicht funktionieren! Und ich spreche aus Erfahrung, wenn ich sage: Auf die Elternebene lassen sich Elternteile nicht gewalltsam stossen, AUCH nicht von höheren Stellen! (das hab ich durch). Wer nicht Eltern sein will, sondern einzig und allein in den Scherben der Beziehung herum wühlt, hat´s eben nicht verstanden.
    Hier sollte meines erachtens viel mehr getan werden. Zwangstherapie im Sinne der Verhaltensweisen dem anderen gegenüber bspw...

  • Hallo zusammen,


    bei allem Verständnis für die verschiedenen Lebenswege und Trennungen, auch im Hinblick darauf, dass es wohl zig Geschichten gibt an denen nur einer es verbockt hat :Hm , finde ich ich rund ums Thema weder Zynismus noch Ironie, wirklich platziert.



    overtherainbow :rainbow:

  • Hallo, ich finde das schrecklich, es wird jetzt für Väter leichter den Umgang mit seinem Kind auszuüben, wenn er automatisch das Sorgerecht bekommt .. mir tun schon die Kinder leid die an absurter weise irgendwie ersticken .. oder sonstige Sachen aushalten müssen. Ich bin mir sicher, dass es viele von Männern ungewollte Kinder gibt... und sie jetzt dafür Zahlen müssen.
    Ich finde dass ganze einfach Unverantwortlich.


    Bin mal gespannt, wann Männer entscheiden dürfen abtreiben oder nicht!


    Ich weis es gibt auch andere Situationen, man darf auch nicht vom schlimmsten ausgehen, aber ich würde trotzdem es zur Pflicht machen Jeden Fall extra zu prüfen.. die Kinder müssen uns das Wert sein.

    Einmal editiert, zuletzt von *Cowgirl* ()

  • es wird jetzt für Väter leichter den Umgang mit seinem Kind auszuüben, wenn er automatisch das Sorgerecht bekommt


    das ist Quatsch, Sorgerecht und Umgangsrecht sind schon seit ca. 15 Jahren 2 Paar Schuhe. Da wurde nämlich auch den unehelichen Vätern Umgan gsrecht eingeräumt, und das war auch gut so. Der nächste logische Schritt ist tatsächlich Sorgerecht auch für uneheliche Väter, und längst überfällig. wobei ich die "Auf Antrag" Lösung garnicht so schlecht finde, aber dann bitte mit umfassender Information durch die JA bei unterzeichnen der Vaterschaftsanerkennung.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Ich weis es gibt auch andere Situationen, man darf auch nicht vom schlimmsten ausgehen, aber ich würde trotzdem es zur Pflicht machen Jeden Fall extra zu prüfen.. die Kinder müssen uns das Wert sein.


    Genau, da sollte die staatliche Gemeinschaft viel mehr Ihrer Verpflichtung nachkommen und betreuende Eltern(-teile) viel mehr prüfen und im Focus haben....... :brille



    lg von overtherainbow :rainbow:

  • das ist Quatsch, Sorgerecht und Umgangsrecht sind schon seit ca. 15 Jahren 2 Paar Schuhe. Da wurde nämlich auch den unehelichen Vätern Umgan gsrecht eingeräumt, und das war auch gut so.

    Das ist kein Quatsch. Die Umgangsmöglichkeit des KV scheiterte oft daran, dass der KV kein Sorgerecht hatte und die umgangsboykotierende KM machen konnten was sie wollte. Wegziehen, das Kind trotz vereinbarten Umgangsregeln nicht aushändigen, ect.. Wenn gemeinsames Sorgrecht besteht, gibt es von Anfang an eine andere Rechtslage.


    wobei ich die "Auf Antrag" Lösung garnicht so schlecht finde, aber dann bitte mit umfassender Information durch die JA bei unterzeichnen der Vaterschaftsanerkennung.

    Dann bin ich für eine gleichzeitige Erziehungseigungsprüfung der Mutter.IRONIE OFF. Sorry, aber sowas muß sich heutzutage kein Vater auferlegen lassen! :kopf

    Einmal editiert, zuletzt von Czeltik ()

  • @Czeltik,
    und was ist mit umgangsboykottierenden KV's - die den Umgang nicht wahrnehmen, auch mit gemeinsamen Sorgerecht? - Wird denen das GSR dann entzogen, weil das Verhalten nicht dem Kindeswohl entspricht? - Wäre ja nur konsequent.


  • Zitat von »Rovena«
    wobei ich die "Auf Antrag" Lösung garnicht so schlecht finde, aber dann bitte mit umfassender Information durch die JA bei unterzeichnen der Vaterschaftsanerkennung.


    Dann bin ich für eine gleichzeitige Erziehungseigungsprüfung der Mutter. Sorry, aber sowas muß sich heutzutage kein Vater auferlegen lassen!


    du hast mich falsch verstanden. Ich meinte keine Erziehungseignungsprüfung, sondern die Pflicht des JA, den Vater umfassend über seine Rechte und die Bedeutung des Sorgerechtes aufzuklären.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • @Czeltik,
    und was ist mit umgangsboykottierenden KV's - die den Umgang nicht wahrnehmen, auch mit gemeinsamen Sorgerecht? - Wird denen das GSR dann entzogen, weil das Verhalten nicht dem Kindeswohl entspricht? - Wäre ja nur konsequent.

    Richtig, wäre konsequent wenn gleichzeitig umgangsboykottierenden Müttern das Sorgerecht auch entzogen würde.
    Der Entzug des Sorgerechtes ist aber ein anderes Thema wo man sicherlich noch viele andere Gründe als diesen Einen finden könnte. Hier geht es ja um das Gleichstellen von Sorgerecht für Vater und Mutter von Anfang an. Danach kann man schauen wie die Verhätnisse sind und wie diese zu Regeln bzw. verändert werden müssen.

    du hast mich falsch verstanden. Ich meinte keine Erziehungseignungsprüfung, sondern die Pflicht des JA, den Vater umfassend über seine Rechte und die Bedeutung des Sorgerechtes aufzuklären.

    Ok, habe ich nun verstanden. ;) Aber braucht sowas denn nur der Vater? Müßte die Mutter nicht ebenso umfassend über Rechte und Bedeutung des Sorgerechtes, vor allem des einseitigen Sorgerechtes, aufgeklärt werden? Wenn ich hier und auch in anderen Foren so einiges lese, dann denke ich mit Sicherheit das dies auch notwendig wäre. ;)


    Eine Auflage, die nur einseitig ist, kann meiner Meinung nach nicht der Weg sein, den die Zukunft bringen sollte. Gleichstellung bedeutet auch gleiches Recht und Pflichten für Alle.

    Einmal editiert, zuletzt von Czeltik ()

  • Richtig, wäre konsequent wenn gleichzeitig umgangsboykottierenden Müttern das Sorgerecht auch entzogen würde.


    Kein Ablenkungsmanöver, bitte... da gibt es doch schon Urteile zu... also bereits geschehen... was ist mit dem GSR für umgangsboykottierenden Umgangselternteilen, die den Umgang nicht wahrnehmen möchten, obwohl die Möglichkeit besteht? Meiner Meinung nach verhalten diese sich nicht im Sinne des Kindes...

  • @czeltik: man kann natürlich jetzt auch wieder mit Gewalt alle Aussagen verdrehen, bis sie wieder sexistisch und unfair klingen. :kopf . Mir ging es darum, das uneheliche Väter bei dieser Konstellation wissen, dass sie das GSR überhaupt beantragen können. Aber hast Recht, im Zuge der Gleichberechtigung sollte man das direkt weglassen. :kopf



    Gleichstellung bedeutet auch gleiches Recht und Pflichten für Alle.


    wirst du nie bekommen. Der ET, der sich nicht kümmern möchte braucht das auch nicht.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Kein Ablenkungsmanöver, bitte...

    Ich lenke von gar nichts ab. :frag Ich stelle nur die Gleichheit her. ;)

    was ist mit dem GSR für umgangsboykottierenden Umgangselternteilen, die den Umgang nicht wahrnehmen möchten, obwohl die Möglichkeit besteht? Meiner Meinung nach verhalten diese sich nicht im Sinne des Kindes...

    Richtig, spreche ich auch nicht dagegen. Es gibt zig Fälle wo dies weggenommen werden sollte.
    All dies sind und sollten aber Einzelentscheidungen bleiben und sind keine Gründe die man nun pauschal gegen das gemeinsame Sorgerechtes für KV und KM von Anfang, als Begründung nehmen kann und darum geht es ja hier. ;)

  • Mir ging es darum, das uneheliche Väter bei dieser Konstellation wissen, dass sie das GSR überhaupt beantragen können.

    Oki, sorry, dann habe ich Dich wirklich falsch verstanden. ;)

    Aber hast Recht, im Zuge der Gleichberechtigung sollte man das direkt weglassen. :kopf

    Nein, bei den jetzigen Fällen, die jetzt keines haben, natürlich nicht.