Gerichtskosten

  • Hallo zusammen!


    Folgendes: Die KM hat es sich zum "Hobby" gemacht, zu klagen.


    3 mündliche Verhandlungen innerhalb von knapp 7 Monaten, die 4. steht nach dem Gutachter (auf den sie bestanden hat, Mediation hat sie abgelehnt) im Oktober an.


    Sie arbeitet halbtags und bekommt alles durch PKH finanziert.


    KV hat studiert und bis zum jetzigen Verfahren PKH bekommen, arbeitet jetzt aber Vollzeit und bekommt keine mehr.


    Entschuldigt die Ausdrucksweise, aber es kann doch nicht sein, dass sie ständig klagt, nicht voll arbeitet weil sie keine Lust hat, teure Gutachten fordert, das alles bezahlt bekommt und wir auf ca 15 000€ Schulden sitzen?!


    Sie hat alle Verfahren verloren, bzw eins verloren, bei einem Vergleich der zu 95% unsrer Gegenforderung entsprach, jetzt versucht sie im Hauptsacheverfahren durchzuboxen was im Eilverfahren schon abgelehnt wurde.





    Es kann doch bitte nicht sein, dass sie uns aus Langeweile in den finanziellen Ruin treibt?!


    Muss man hier wirklich faul sein und lügen um best möglich durchs Leben zu kommen?!





    Da muss man doch irgendetwas unternehmen können

  • Wenn sie verloren hat werden eigentlich die Kosten dabei nicht gegenseitig aufgehoben

  • Hi,


    @vtd sie haben anscheinend einen Vergleich gemacht ;)

    ei einem Vergleich der zu 95% unsrer Gegenforderung entsprach

    bei einem Vergleich einigt man sich lotte, und verlieren tut keiner.


    Auch einem PKH - Antrag der Gegenseite, kann man zumindest drauf hinweisen, daß dieser zu unrecht gestellt wurde !


    Aber solch klagewütigen EXen gibt´s zuhauf, weil´s eben PKH gibt ...


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Dass sie verliert, es also ein Urteil gibt, steht jetzt im Laufenden Verfahren an.


    Von dem EA Verfahren (Wo ihr Antrag abgelehnt wurde) haben wir noch nix.


    Unser Anwalt meinte, beim Familiengericht werden häufig auch bei Urteilen die Kosten gegeneinander aufgehoben...


    Kann man das nicht irgendwie unterbinden? Auf Nötigung verklagen, Unterlassung- irgendwie ihr die Kosten auferlegen lassen weil die Erfolgsaussicht nicht gegeben war (Sie hat im Antrag Behauptungen aufgestellt die mit jedem Routenplaner zu widerlegen sind und deshalb ist der EA vorläufig durchgegangen)?

    Geht auch um den Vergleich im Dezember... Evtl wird doch die PKH von uns zurückgefordert?



    Vielleicht beschränkt sie sich ja auf "sinnvolle" Klagen, wenn sie dafür aufkommen muss?

  • Entschuldigt die Ausdrucksweise, aber es kann doch nicht sein, dass sie ständig klagt, nicht voll arbeitet weil sie keine Lust hat, teure Gutachten fordert, das alles bezahlt bekommt und wir auf ca 15 000€ Schulden sitzen?!


    Sie hat alle Verfahren verloren, bzw eins verloren, bei einem Vergleich der zu 95% unsrer Gegenforderung entsprach, jetzt versucht sie im Hauptsacheverfahren durchzuboxen was im Eilverfahren schon abgelehnt wurde.


    Wie kommst du auf diesen Betrag?


    Wenn sie das Verfahren verloren hat, dann müsst ihr es auch nicht bezahlen. Außerdem hat dein Partner auch PHK bis vor kurzem bekommen. Da war es in Ordnung? Bei ihr aber nicht?
    Auch bei PKH wird die Aussicht des Verfahrens geprüft und ob ein Verfahren mutwillig herbeigeführt wird oder nicht.
    Deine Darstellung ist mir von daher nicht so ganz nachvollziehbar.

  • Heißt das jetzt, wir müssen heiraten damit ich Unterhaltsberechtigt gegenüber ihm bin und wir dadurch auch wieder PKH bekommen?!



    Manchmal kannste doch gar nich so viel fressen wie de kotzen willst......


    Weißt du, was ich nicht nachvollziehen kann?
    Es ist die Scheidung deines Partners, oder?
    Ich kann verstehen, dass man seinen Partner den Rücken stützen möchte - nicht nachvollziehen kann ich eine solche Verbundenheit, dass man den Eindruck gewinnen könnte, es wäre deine Scheidung.

  • Hass macht hässlich Lotte.
    Bei Euch war PKH okay, dann muss es das bei ihr auch sein.
    Dein hauptsächlicher Ärger scheint zu sein, dass es Dein Partner inzwischen selbst zahlen muss?



    Also 15000 hab ich noch nicht beinander, aber ich weiß recht genau wovon ich rede / schreibe - ein Teil meines Einkommens wird immer schön beiseite gelegt für diesen Fall.

    Einmal editiert, zuletzt von MarleneE ()

  • Ich kann Deinen Frust verstehen. Denn es ist tatsächlich so, dass Familiengerichte manchmal bei der Kostenaufteilung anders ausurteilen als im Sachentscheid. Und es gibt tatsächlich Fälle, in denen die eine Partei die andere bewusst versucht, finanziell zu schädigen. Es hat bei mir mehrere Jahre und unzählige von der Mutter angestrengte Verfahren - die sie alle verloren hat bis auf die Scheidung ;) - gedauert, bis ihr vom gericht schon bei Klageerhebung PKH verweigert wurde wegen unbotmäßiger Ausnutzung des Rechtssystems. Der Richter hatte erkannt, dass die Mutter nur klagte, weil mir das (hohe) Kosten verursachte.
    Vorher war es tatsächlich so, dass ich trotz "Prozessgewinn" regelmäßig an Kosten beteiligt wurde, weil man dies nicht der Allgemeinheit aufbrummen wolle. Und erst als ich nachweisen konnte, dass die dadurch entstehenden Kosten in einem Jahr in die Nähe eines Jahreseinkommens kamen, kam es zu einem Umdenken.


    So gut das Rechtssystem eigentlich ist, hier kann es zu Problemen kommen. Und schlimm wird es, wenn tatsächlich Dinge "kantig" sind. Wenn der Unterhaltspflichtige auf Unterhalt verklagt wird, hilft ihm im Normalfall nie, dass er vorher seine Zahlungsbereitschaft signalisiert hat. Er wird verurteilt (zur Not ein Vergleich geschlossen) - und er trägt die Kosten des Verfahrens. Besser wäre das Geld beim Kind gelandet - aber dazu müssten sich zwei zerstrittene Parteien einigen können.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.



  • Kann man die Überprüfung auf Mutwilligkeit beantragen? Wenn sie den PKH- Antrag einreicht steht da ja nicht drin, dass zB ihre Forderung von mehreren Stellen schon als nicht durchführbar bezeichnet wurde?

  • Weißt du, was ich nicht nachvollziehen kann?
    Es ist die Scheidung deines Partners, oder?
    Ich kann verstehen, dass man seinen Partner den Rücken stützen möchte - nicht nachvollziehen kann ich eine solche Verbundenheit, dass man den Eindruck gewinnen könnte, es wäre deine Scheidung.




    Nein, keine Scheidung.


    KV (mein Partner) und KM waren nicht verheiratet. Der Kleine war ungeplant, Trennung der beiden als er 13 Monate alt war, seither lebt der Kleine bei KV.



    Ich studiere noch etwa 1 1/2 Jahre- er ist gerade fertig.
    Endlich keine Ämtergänge mehr, nicht jeden Cent 3 mal umdrehen, sich was aufbauen- Bausparvertrag machen, finanzielle Absicherung für den Kleinen, den fast 20 Jahre alten R5 verkaufen und ein etwas größeres, vielleicht nur 10 Jahre altes Auto kaufen können, in den Urlaub fahren können, den Garten herrichten, etc pp


    *Puff*


    Schulden- die wir nicht verursacht haben... sie klagt, wir zahlen...


    Verstehst du mich jetzt ein bisschen?

  • Das erste im Dezember: Umgang


    Im Mai: EA Verfahren auf ABR wegen unserem Umzug (der ihren Umgang keineswegs einschränkt, sie hat 5 min mehr Fahrtzeit, dafür der kleine statt 3 Zi Stadtwohnung EFH mit Garten...)
    Im Juni: Hauptsacheverfahren auf ABR (gab jetzt eine mündliche, Gutachten steht bevor, dann ja noch mind. eine mündliche)


    Im Jan hat er dann Unterhalt für den Kleinen eingeklagt- sie hatten sich bei der Trennung auf 50€ geeinigt damit sie ihre anderen Schulden abzahlen kann, im Sommer 2009 hat sie dann den Dauerauftrag gecancelt und gesagt, sie fühlt sich verarscht und zahlt nicht mehr...)



    Hauptsächlich geht es darum, dass es nicht so weitergehen kann. Es können doch nicht immer unsere Träume platzen, weil sie wieder klagt.... Wenigstens irgendwie verhindern, dass uns für dieses Verfahren die Kosten anteilig auferlegt werden...


  • Ich werde immer verwirrter bei deinen Ausführungen.


    Sie klagt auf das ABR - und du nennst das sinnlose Klagerei aus Langeweile?
    (Die Klage wegen dem Umzug verstehe ich nicht ganz - ging es da nicht noch um einen anderen Punkt?)


    Im Januar hat ER geklagt - aber du schimpfst nur auf ihre Klagerei?


    Ihr wohnt in einem EFH mit Garten, habt/hattet aber solche finanziellen Probleme?

  • Hi,


    mymy hier ist eine klagewütige EX, die auf Kosten der Allgemeinheit, auf Kosten des Kindes, und nicht zuletzt die finanzielle
    Weitsicht der TS und dessen LG, zerstört.
    Ja, und solche EXen gibt´s.
    Siehe bap... und ich habe ebenfalls ettliche Verfahren hinter mir.


    Lotte ihr müßt da durch ... viel mehr kann man da nicht machen....höchstens es reagiert/erkennt der Richter, das von bap beschriebene.
    Aber ich denke mal, bap konnte es sehr gut, vor Gericht, darlegen ... das ist m.E. die einzige Chance.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Neee Babbe, dazu muss viel mehr passieren.
    Ich bin schon wegen wesentlich kleinerem Mist beim Richter angetanzt.
    Bisher hab ich alle meine Rechnungen selber zahlen müssen.


    Und offengestanden hätte ich persönlich die Sache mit dem Unterhalt über die Beistandschaft geklärt.
    Die kost kein Geld.

  • Hier habe ich gelernt, dass man dazu verpflichtet ist, sich als Sorgeberechtigter um den Kindesunterhalt zu kümmern. Er hat sich über ein halbes Jahr den Mund fusslig geredet, dass sie doch bitte wenigstens wieder die 50 zahlt. Keine Reaktion von ihr. Was soll er denn da machen? Als Student? Wir haben uns durchgeschlagen mit Almosen unserer Familien, ich bin kellnern gegangen und habe 12-std Schichten gemacht (von abends 6 bis morgens 6) damit der Kleine alles hat.


    Nein, das ist es eben- sie hat das ABR im EA eingeklagt und behauptet, durch den Umzug wäre ihr im Dezember ausgehandelter Umgang nicht mehr möglich, was schlicht gelogen ist. Das war der offizielle Grund. Inoffiziell hat sie 3 Wochen vor Einreichung der Klage erfahren, dass er jetzt arbeiten geht...



    Er arbeitet seit 3 Monaten- da sind wir dorthin umgezogen. Es ist ein kleines Haus im Dorf und sogar dafür noch günstig.


    Und eben jetzt hätten wir keine Probleme mehr. Wir haben Pläne geschmiedet und uns riesig darauf gefreut sie endlich Stück für Stück umsetzen zu können.
    Und jetzt plötzlich die Schulden, und die Träume verlaufen im Sand...




    Ihre jetzige Klage aufs ABR- in der Begründung der Ablehnung des EA Antrags steht schon, dass es keinen Grund gibt, dass der Kleine zu ihr soll. Es geht ihm hier gut, was sogar sie nicht angefochten hat. Die Betreuung steht genauso wie während seines Praxissemesters (da kam keine Klage von ihr, es war völlig in Ordnung. Der einzige Unterschied zu jetzt ist sein Gehalt, da man im Praxissemester ja nur eine kleine "Aufwandsentschädigung" bekommt)


    Ich hatte hier dann nach dem Verfahren auch nachgefragt, warum dann trotzdem ein Gutachter beauftragt wurde- es hieß, dass der Amtsgerichtsrichter sich so absichert und vom OLG eins auf den Deckel bekommt, wenn er kein GA erstellen lässt und sie vors OLG zieht.


    Ich kann mir denken, dass das alles sehr verwirrend ist... sind ja nun auch schon 2 Jahre Streit.... aber ich kann dir hier nicht beweisen, dass sie keine treusorgende Mutter ist sondern faul und geldgeil....

  • Hier habe ich gelernt, dass man dazu verpflichtet ist, sich als Sorgeberechtigter um den Kindesunterhalt zu kümmern.


    Man kann es nicht oft genug sagen:
    Diejenigen, die hier Ratschläge geben, zahlen nicht die Anwaltsrechnungen.
    Es ist aber auch jedem einzelnen selbst überlassen, wessen Ratschlägen er/sie folgt.


    Ich sehe es so, dass hier keine Klagen der Mutter vollkommen unberechtigt ist - zumindest mal nicht in ihren Augen. Immerhin mal wurde ihr ja wohl PKH bewilligt?


    Meinem Herrn Ex wurde keine PKH bewilligt, weil's so aussichtslos war. Er hat trotzdem geklagt, hat verloren und ich hab meine Anwältin doch wieder selbst bezahlt - trotzdem es von vornherein wohl aussichtslos war.

  • @ Marlene: In den Sätzen nach dem von dir gewählten Zitat hab ichs doch erklärt- wir waren auf den Unterhalt angewiesen.


    Und genau das, was du von deinem Ex erzählst, will mir einfach nicht in den Kopf. Dass du dann deine Anwaltsgebühren selbst zahlen musstest. Und das auch noch trotz dem dass er keine PKH bekam und verloren hat. Da läuft doch was gewaltig schief.
    Und das war meine Frage, ob man dagegen was unternehmen kann- dass die Allgemeinheit das finanzieren muss bzw wir jetzt nicht mehr nur psychisch sondern auch finanziell unter ihr leiden...

  • Hi,

    Neee Babbe, dazu muss viel mehr passieren.
    Ich bin schon wegen wesentlich kleinerem Mist beim Richter angetanzt.

    aber nicht jeder Richter ist gleich ... sind auch nur Menschen ;) ...OK manchmal auch nicht :D


    Meistens kann der RA den Richter sehr gut einschätzen ... wie dieser reagieren könnte ...
    Es gibt engagierte Richter ... und weniger engagierte ... etc.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.