Mein Ex hat von seinem Nettoeinkommen fast 800 Euro für seine private Krankenversicherung abgezogen.
Kann er das oder gilt für die Berechnung der gesetzliche Krankenkassenbeitrag oder eine bestimmte Höchstsumme?
Es kann ja wohl nicht sein, dass aufgrund seiner luxuriösen Krankenzusatzversicherungen, der Unterhalt für seine Tochter runtergestuft wird.
Demnächst versichert er sich dann womöglich für noch mehr .
:nudelholz Fibbi