• Wer beaufsichtigt eigentlich den MDK?


    Ich ahbe nun die zweite Ablehnung der Kur hier liegen. Wieder mit der Begründung es würden ambulante Dinge reichen.
    Vor allem Psychotherapie. Nach Aktenlage entscheiden. Der Gutachter hat ein Formular der KK ausgefüllt und nicht mal zwei vollständige Sätze und ein paar Kreuzchen. Zudem unterstellte er mir, nach Aktenlage... ich würde meinen, nicht mehr arbeiten zu können. Das steht in der Zeile zur Beurteilung, ob ich in der nötigen Verfassung für Kur/Reha sei. :wuetend
    Keine Rede davon, was die Ärzte meinten, keine Rede von den gesundheitlichen Dingen, nichts.
    Ausserdem ist in der Kopie des Berichtes, der mit der Ablehnung kam auch noch der Name des Gutachters fett mit Kugelschreiber unkenntlich gemacht worden.


    :wuetend:wuetend:wuetend:wuetend:wuetend:wuetend:wuetend:wuetend:wuetend:wuetend

    Ich kann, weil ich will, was ich muss.

  • Dann weiß der MDK bzw. Deine Kasse wohl nicht, dass der Grundsatz 'ambulant vor stationär' bei Mutter-Kind-Kuren nicht mehr gilt, und zwar schon seit mind. 2 Jahren!!! Du kannst jetzt eigentlich nur noch vor Gericht Klage erheben. Bestimmt enthält Dein Bescheid einen entsprechenden Rechtsbehelf. Aber so ein Gerichtsfahren dauert natürlich auch seine Zeit.


    Hast Du den Antrag über eine Beratungsstelle gestellt? Dann müssten die Dich ja auch unterstützen. Ich war damals beim Roten Kreuz und die gute Frau hat alles für mich erledigt. Wirkte sehr kompetent. Vielleicht kann man Dir sagen, ob und wann es Sinn macht, einen neuen Antrag zu stellen.


    P.S. Ich habe schon gehört, dass Kassen sich mit einem drohenden Austritt erweichen lassen ... - Der MDK spricht nämlich nur die Empfehlung aus und die Kasse muss sich nicht daran halten!


    Viele Grüße, ich drück Dir die Daumen.

    - Wer lächelt anstatt zu toben wird immer der Stärkere sein - :strahlen

  • Hallo Löwenherz,


    wurde eine Mutter-Kind-Kur oder eine Reha beantragt?


    Liebe Grüße
    maschenka

  • Hm... ich würde mit einem Beistand hingehen, Akteneinsicht verlangen und mir diese kopieren lassen.


    Verlange die Überprüfung des Verwaltungsaktes bzw. und/oder Widerspruch, ersatzweise Klage.
    Darüberhinaus würde ich den VdK oder einen Fachanwalt für Sozialversicherungsrecht einschalten - und bereits im Anschreiben meine Ersatzansprüche geltend machen...

  • Heute um 15:00 telegfoniere ich. Mal sehen, was die meinen und was die tun können.
    Ansonsten sicherlich erstmal Widerspruch, dann ggf den verband anschreiben... dann Gericht.
    Als hätte ich nicht schon mit all den andern Sachen genug am Hut :wuetend

    Ich kann, weil ich will, was ich muss.

  • Ich wollt eigentlich nur antworten.... :ohnmacht: Ist wohl die Hitze.... ich bin vollkommen durch.


    Ja, kam.
    Wir werden massiv an die Kasse ran gehen. Mit allen Mitteln, ggf über den VdK, Presse, Den Bundesbeauftragen für Patienten etc.
    Vor allem aber werde ich mir die Frechheiten vom MDK nicht gefallen lassen.
    Die KK will die ganze Sache nochmal vorlegen, dem MDK...


    Nu... können die ja, aber jetzt bin ich in der Sache richtig böse. Und das kriegen die zu spüren. Sind wohl auch so Leute da am Werk, die immer besser wissen, was alle andern zu können und zu müssen haben, weil sies ja auch hinbekommen.... :kopf


    Ich nehm das im Laufe der woche unter die Hufe... muss noch in anderer Angelegenheit eine Abhandlung schreiben. Mal schaun, wie ich das hinbekomme.

    Ich kann, weil ich will, was ich muss.

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  • Ich drücke dir die Daumen! :daumen:daumen


    Den MDK kann ich eh nicht leiden! :ohnmacht:

  • du schreibst es geht um eine "kur"...aber für wen ?
    dich alleine, mutter und kind ?


    hat nur einer von euch beiden die benötigung oder beide ?



    ohne dir da zu nahe treten zu wollen, aber nach der 2.ablehnung schaut´s schon nicht so gut aus und die kassen verlassen sich auf diese beurteilung, ob richtig oder falsch


    grüsse
    jaara

  • Zudem unterstellte er mir, nach Aktenlage... ich würde meinen, nicht mehr arbeiten zu können.


    :wuetend:wuetend:wuetend:wuetend:wuetend:wuetend:wuetend:wuetend:wuetend:wuetend


    hallo löwenherz


    ich überlege gerade, ob obiger satz zustande kommt, weil du deine kur bei der krankenkasse und nicht bei der rentenversicherung beantragt hast???
    ist für dich nicht vorrangig die rentenversicherung zuständig???
    eine kur dient ja dem erhalt und der überprüfung der arbeitsfähigkeit :hae:


    http://www.wellness-planet.com/kuren-fragen-antworten.php#7


    punkt7:


    erst wenn voraussichtlich deine arbeitskraft NICHT mehr hergestellt werden kann, ist die krankenkasse zuständig :winken:

  • Sorry - das der name des Artzes im Gutachten geschwärtzt ist ist ganz normal---- Der begutachtet im Auftrag der Institution MDK - und damit brauchst Du den Namen nicht zu wissen... Deine KK weiß ihn das reicht. Das geschieht auch um die Ärtze zu schützen..


    War es eine vorzeitig beantragte Kur ? dann nämlich wäre der grundsatz ambulant vor Stationär doch gültig.. und das eben auch bei Mutter-KInd-Kuren--


    Bei beantragung einer reha ist der sowieso immer gültig...

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  • :idee


    Ich habe gerade einen Geistesblitz deluxe!
    Sag mal, du wolltest doch so eine Bescheinung auf Grund der Arbeitsunfähigkeit. Da war doch was wegen dem arbeitsamt, richtig!? Und wenn du nun erstmal das durchbringst und somit eben unbedingt die Kur begründest bzw. in dem Fall sicherlich eine Reha! Denn bis zur Rente hast du ja auch noch paar Tage! :lach

  • Gerade bei einer Reha ist es wichtig daß man ambulant alles ausgeschöpft hat - und nur noch eine stationäre Massnahme was ändern kann.... Sprich : die Arbeitsfähigkeit verbessern oder erhalten kann..

  • Gerade bei einer Reha ist es wichtig daß man ambulant alles ausgeschöpft hat - und nur noch eine stationäre Massnahme was ändern kann.... Sprich : die Arbeitsfähigkeit verbessern oder erhalten kann..


    meinst du nicht, dass löwenherz arzt das auch weiss und zuerst ambulant alles getan bzw. veranlasst hat???
    der grundsatz (ambulant vor stationär)ist ja sicher nicht neu und deshalb den ärzten bestimmt nicht unbekannt :tuedelue

  • Zitat, juwi: eine kur dient ja dem erhalt und der überprüfung der arbeitsfähigkeit :hae:


    ....
    erst wenn voraussichtlich deine arbeitskraft NICHT mehr hergestellt werden kann, ist die krankenkasse zuständig :winken:[/quote]


    ...wie nu?



    Also... ich habe Fachleute an meiner Seite, die sich, wie ich über das Vorgehen der KK und im Besonderen des MDK sehr aufregen. Mit denen werde ich die Sache jetzt angehen.


    Bei euren (lieb gemeinten) Statements käme ich eher vollkommen durcheinander :lach


    Hätte ich ein Bein weniger, hätte dieser Mensch vom MDK sicherlich egschrieben: "Finanz. Notlage: Vers. meint nicht mehr laufen zu können...." :radab


    Der hat nix, aber auch nix von den ärztlichen Dingen berücksichtigt und auch mein geschriebsel schlicht gegen mich verwendet, indem er mich diffamierend als faulen Hypochonder beklebt. Und das alles ohne mich auch nur einmal gesehen zu haben.... :kopf


    Notfalls geh ich vors Gericht. Dann werden ja sowieso Gutachten erstellt.


    Und die Rentenvers. ist noch nicht im Boot. ich werde aber, weil mir jetzt schon mehrfach dazu geraten wurde, eine Begutachtung bezügl. geminderter Erwerbsfähigkeit beantragen. ( Ich faules Stück ich.... :D )



    Der Grundsatz ambulant vor stationär gilt im Besonderen NICHT bei MuKiKuren!!!!

    Ich kann, weil ich will, was ich muss.

    Einmal editiert, zuletzt von Loewenherz ()

  • Hatten wir ja geschrieben das der Grundsatz nicht bei Mutter-Kind-Kuren gilt ( außer bei VORZEITIG beantragten) .


    Du allerdings hast nur von Kur gesprochen und ncith näher definiert was für eine Du überhaupt beantragt hast...
    Auch auf Nachfragen nicht...


    Tja - wie soll man bei der dürftigen und ungenauene Infolage dann eine wirklich gezielte Antwort geben ?


    Du hast zb auch nciht geschrieben wenn eine MukiKur beantragt wurde ob die ev vorzeitig ( also vor Ablauf der Wartezeit war )...


    Übrigens : bei mutter-Kind-Kuren sind Erkrankungn völlig nebensächlich - da kommts auf ganz andere Digne an...

  • ....äh näääääääääääääääää :kopf Wieder dieses bescheuerte Spielchen hier.
    Ich hab schon geschrieben, dass ich mir FACHLEUTE rangezogen habe .
    WAS für eine Kur werde ich wohl als AE- Mutter beantragen?, wo mein Kind grad erst 2,5 ist???? :D Wohl eine MuKiKu, oder? :D
    UND unter der Überschrift dieses Themas hier???


    Was bräuchtest du / ihr denn, um kompetent eine Kurberatung machen zu können ( die ich hier ja gar nicht suche)? Meinen Lebenslauf? Detailierte Angaben über die aktuellen gesundheitlichen und sonstigen Probleme? Persönlichkeitsprofil, zur psycholog. Einschätzung?



    Ich wollte im ersten Post nur wissen, wer den MDK beaufsichtigt. Das weiss ich mittlerweile durch andere Infoquellen. Der VdK, der Patientenbeauftragte.... und ggf. das Sozialgericht.
    Sodele... und das hab ich auch schon gesagt, dass ich die zusammen mit Fachleuten jetzt massiv angehen werde.


    Aber bitte entschuldige :anbet : ich werde NICHT dezidierte Angaben zu meinem derzeitigen Zustand hier machen, weil ich echt keinen Bock habe mich hier wiedermal mit Wertungen und Bewertungen die sich aus Halbwissen ( meiner Situation, der Rechtslage usw) speisen, zerfleischen zu lassen... :lach

    Ich kann, weil ich will, was ich muss.

  • Es gibt auch druchaus Aes die mit Kindern in dem Alter ne Reha machen... ob nun über die KK oder Rv ist dabei eher nebensächlich ! es gibt ja übderall ein paar wenige Kliniken die Kinder mitaufnehmen - auch in dem Alter... Kommt halt auf die Indikation an.


    Sooooo unmöglich wie Du das hier darstellst ist das beileibe nicht.


    Wenn Du dir Fachleute herangezogen hast sollten die wissen das es kein den MDK beaufsichtigende Behörde gibt....Und sollten wissen wie man vorgehen muss ... Warum must Du das dann hier im Froum fragen?


    Mit dem VDK und deren Anwälten haben einige die ich kenne hier in der gegend keine guten Erfahrungen gemacht.. Aber das ist sicher unterschiedlich nach Region.


    Wir wollten hier keine Kurberatung machen . Sondern auch um Tips zu geben ist es schon wichig welche Art Kur bei welchem Kostenträger beantragt wurde...#



    Und zur Überschrift noch mal : es gab hier schon öfter Posts die sich eben nicht ausschlißelich mit MuKukur beschäftigt haben... sondern auch mit Reha etc...


    Hellsehen kann hier keiner.

    Einmal editiert, zuletzt von Laetitia ()

  • Es gibt auch druchaus Aes die mit Kindern in dem Alter ne Reha machen... ob nun über die KK oder Rv ist dabei eher nebensächlich ! es gibt ja übderall ein paar wenige Kliniken die Kinder mitaufnehmen - auch in dem Alter... Kommt halt auf die Indikation an.


    Sooooo unmöglich wie Du das hier darstellst ist das beileibe nicht.


    AUSNAHMSWEISE muss ich dir mal zustimmen :D


    meine tochter wird MIT beiden kindern in eine kurklinik gehen


    UND braucht sogar nur die (rosa) krankenhauseinweisung dazu... :winken: