Beistandschaft

  • Hallo!


    Ich möchte morgen beim JA eine Beistandschaft zwecks Unterhalt einrichten lassen, denn das "Betteln" jeden Monat hab ich endgültig satt! Die Frage ist bestimmt schon einige Male gestellt worden aber mir fehlt die Zeit,um alle Themen danach durchzulesen.....



    Was muß ich da an Papieren alles mitnehmen :hae: ???



    LG Christiane

  • hallo,


    ich habe auch erst vor ein paar monaten eine beistandschaft eingerichtet, nachdem ich erfahren habe, daß die nicht automatisch eingerichtet wird, obwohl ich unterhalt nach UVG erhalten habe.


    hingegangen bin ich dort aber nicht, habe mir die anträge per post schicken lassen, ausgefüllt und in kopie geburtsurkunde, sorgerechtsnachweis, meldebescheinigung und noch andere geforderte sachen mit hingeschickt.


    erkundige dich doch mal direkt beim jugendamt, telefonisch vorab, dann weißt du was du brauchst.


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

  • Ich habe das über einen Anwalt gemacht, geht schneller und direkt mit titel...da wird eine feste summe festgesetzt, die er zahlen muss für das kind, ob er kann oder nicht...zahlt er nicht, kannst du zwangsvollstrecken oder ihn auch anzeigen gegen unterhaltsveruntreuung oder ähnlich, dann muss er immer die Hosen gegenüber den staat runterziehen....das JA braucht einfach zu lange, mit anwalt innerhalb von eineinhalb monaten durch :-) :-)

    Ich schätze die Menschen, die mir zeigen, dass ich ihnen etwas bedeute. Und lasse die gehen, die es nicht zu schätzen wußten, was sie mir bedeutet haben!!
    Wer anfängt, mich als Selbstverständlichkeit zu betrachten und sich meiner zu sicher fühlt, sollte aufpassen, das er den Zeitpunkt nicht verpaßt, in dem er anfängt mich zu verlieren!!
    Ich lasse keine Hand los, die meine festhält!! Aber ich halte keine Hand mehr fest die meine los lässt .

    Einmal editiert, zuletzt von daylight-1982 ()

  • naja, ich würde nicht gleich mit dem anwalt kommen. die beistandschaft "zieht" erstmal, wenn das nichts bewirkt kann man immer noch einen rechtsbeistand ranziehen.


    sollte der papa des kindes mal nicht zahlen, hat er das jugendamt an der backe, und die sind auch nicht zimperlich. ich würde mir das geld eh vom jugendamt überweisen lassen, sodaß der papa eben ans amt zahlt. du hast die rennerei nicht, sollte er mal nichts zahlen, die machen das für dich.


    ich persönlich finde halt, solange es ohne anwalt geht muß man doch nicht gleich schlafende hunde wecken und das sowieso angespannt verhältnis noch mehr belasten!


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

  • also das JA bei uns macht überhaupt nichts, und warum soll ich mir vom JA 133 Euro überweisen lassen, wenn man aber mehr kriegen kann? und der Vater meines Kindes interessiert sich eh net für ihn. ist ja nicht sein erstes, hat noch 2 andere von 2 anderen Frauen, was ich erst nicht wußte, sondern beim gericht wegen unterhalt raus kam.

    Ich schätze die Menschen, die mir zeigen, dass ich ihnen etwas bedeute. Und lasse die gehen, die es nicht zu schätzen wußten, was sie mir bedeutet haben!!
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    Einmal editiert, zuletzt von daylight-1982 ()

  • Ein Schreiben von meiner Anwältin hatte bekommen, wo drin stand wieviel er zu bezahlen hat. Leider hat er kein genaues Datum im Monat, wo ers überweist u.es sind noch Rückstände von 50€ für Dezember 2009 offen!!! Da hatte er freiwillig bezahlt, weil er es nicht übers JA gehen wollte - warum auch immer ??!! Weil er Dez.nicht zahlen konnte,wollte er in Raten zahlen. Hab ihm mal wieder dummerweise vertraut, obwohl ichs eigentlich hätte wissen müssen.....

  • soviel wie ich weiß, aber ob es auch gesetzlich ist, keine ahnung, sollte der unterhalt zwischen den 1 und 3 kalendertag überwiesen sein anfang des monats. meiner sagte auch er zahlt, nichts tat er. Seine Worte waren ich opfer jeden cent für ihn, damit es ihm gut geht, das ich nicht lache, selbst das JA sagte zu ihm immer ja ja, wir geben ihnen noch zeit, da kam nichts. aber kann sein das andere JA´s anders sind.

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    Wer anfängt, mich als Selbstverständlichkeit zu betrachten und sich meiner zu sicher fühlt, sollte aufpassen, das er den Zeitpunkt nicht verpaßt, in dem er anfängt mich zu verlieren!!
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  • Tja so ist das mit der Zahungsmoral! Der KV denkt wahrscheinlich,daß er mir damit weh tut,wenn er nicht zahlt aber das er seinen Sohn damit trifft begreift er nicht! Hauptsache überall den "Übervater" raushängen lassen und dabei ist nichts dahinter!!!

  • du hast vollkommen recht, uns können die Väter damit nicht weh tun, uns gehört der unterhalt ja auch nicht, sondern ist für die Kinder da. Aber viele verstehen das ja nicht, es gibt auch ausnahmen.

    Ich schätze die Menschen, die mir zeigen, dass ich ihnen etwas bedeute. Und lasse die gehen, die es nicht zu schätzen wußten, was sie mir bedeutet haben!!
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    Ich lasse keine Hand los, die meine festhält!! Aber ich halte keine Hand mehr fest die meine los lässt .

  • Ich habe das über einen Anwalt gemacht, geht schneller und direkt mit titel...da wird eine feste summe festgesetzt, die er zahlen muss für das kind, ob er kann oder nicht...zahlt er nicht, kannst du zwangsvollstrecken oder ihn auch anzeigen gegen unterhaltsveruntreuung oder ähnlich, dann muss er immer die Hosen gegenüber den staat runterziehen....das JA braucht einfach zu lange, mit anwalt innerhalb von eineinhalb monaten durch :-) :-)



    Sorry, aber daran stimmt nun so gut wie gar nichts!!


    Es kann auch nicht einfach mal eben so eine Summe an KU festgesetzt werden u gar tituliert werden auch wenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlen kann....


    U auch eine Strafanzeige ist dann nicht möglich...


    Kurzum, keine der gemachten Aussagen stimmen diesbezüglich!!!!!!!!!!!!!



    du hast vollkommen recht, uns können die Väter damit nicht weh tun, uns gehört der unterhalt ja auch nicht, sondern ist für die Kinder da. Aber viele verstehen das ja nicht, es gibt auch ausnahmen.


    DAS verstehen aber leider auch einige Mütter nicht, denn auch da gibt es einige die Unterhaltspflichtig sind, u es rein gar nicht für nötig halten hier für den KU mit aufzukommen..
    Statistisch gesehen sind Mütter gar die schlechteren Unterhaltszahler...... :pfeif:pfeif


    Die Frauenwelt ist da leider kein Deut besser als die Männerwelt...nur mal so zum Nachdenken..

  • Ich halte nichts davon, gleich einen Anwalt einzuschalten. Es geht hier um Kindesunterhalt, nicht um Krieg.
    Die Beistandschaft zieht das alles vielleicht nicht so schnell durch, ist aber erst mal das friedlichere Signal.

  • Ich halte nichts davon, gleich einen Anwalt einzuschalten. Es geht hier um Kindesunterhalt, nicht um Krieg.
    Die Beistandschaft zieht das alles vielleicht nicht so schnell durch, ist aber erst mal das friedlichere Signal.


    Ich sehe das grundsätzlich genauso - ein Anwaltsschreiben kann doch ziemlich emotionale Wellen schlagen...


    Jedoch war es in meinem Fall so, dass mir die zuständige Mitarbeiterin vom Jugendamt geraten hat einen Anwalt zu konsultieren, da sie schon schlechte Erfahrungen gemacht hat und auch schon "Prozesse" verloren hat... :frag
    Muss allerdings dazu sagen, dass es in meinem Fall zusätzlich um Betreuungsunterhalt geht.
    Leider lies der KV nicht mit sich reden (unser Kleiner ist 8 Monate alt - ich bin für 2 Jahre in Elternzeit), fühlte sich nicht in der Verantwortung.


    Ich für meinen Teil fühle mich beim Anwalt kompetenter beraten als beim Jugendamt.
    Aber das ist vielleicht auch abhängig vom Sachbearbeiter vor Ort...

  • und warum soll ich mir vom JA 133 Euro überweisen lassen, wenn man aber mehr kriegen kann?


    sorry, aber diese aussage ist einfach nur "banane". wie kommst du auf 133€???? das ist der anteil an unterhalt laut UVG. das bekommt sie nur, wenn sie´s auch beantragt und das wiederrum darf sie nur beantragen, wenn der vater nicht zahlungsfähig ist. ich meinte, sie solle sich den kompletten KU den der KV an das jugendamt zahlt vom amt überweisen lassen. da fungiert das amt quasi als treuhänder. und wenn der KV mal nicht zahlen kann, kümmert sich ds amt um die forderung.


    und diese aussage "wenn man mehr kriegen kann" finde ich äusserst zweideutig. es sollte eher heissen "wenn den kindern mehr zustehen würde"- wir sprechen hier vom KINDSunterhalt nicht vom "familienzuschuß auf kosten des KV"....


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

  • Das neue Familienrecht sieht in Unterhaltsfragen vor, dass der "Königsweg" über das Jugendamt geht. Verfahren, die vor Gericht kommen und vom Jugendamt eingereicht werden, werden wesentlich schneller abgehandelt als Verfahren, die direkt vom Anwalt kommen. Das liegt daran, dass beim Jugendamt bereits Vorarbeiten geleistet worden sind.
    Hinzu kommt, dass Verfahren über den Anwalt kostenintensiver sind und eher Kosten mir am Bein hängen bleiben.


    Verfahren zum Betreuungsunterhalt allerdings müssen über den Anwalt laufen. Die will, kann, darf das Jugendamt nicht bearbeiten. Hier wäre es aber geschickt, die verfahren zu trennen. Unterhalt über Beistandschaft, Betreuungsunterhalt über den Anwalt. Das senkt die Prozesskosten, das Prozessrisiko und führt zum schnelleren geldfluss. Unterhalt ist schneller entschieden als Betreuungsunterhalt. Läuft das Verfahren gemeinsam, können sich Unterhalt und Betreuungsunterhaltsentscheide manchmal über Jahre hinziehen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • und wenn der Kindesunterhalt über das Amt abgeklopft wurde - hat man schon mal eine prognose ob sich der Gang zum Anwalt für den Betreuungsunterhalt lohnt - denn wo nix ist, bzw. überig bleibt, da gibts nix - und ich hab noch nie von einenm Elternteil gehört das für BU einen Zusatzjob annimmt.

  • An sweetmama2009: Kein Kontakt zum KV wegen Körperverletzung des Kindes und Diebstahl Geld des Kindes, sowie Drohung mit Entführung



    An Jens B 2001 : In dem Unterhaltstitel ist festgelegt, wieviel der Vater (oder die Mutter) monatlich an Unterhalt zu zahlen haben.
    http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltstitel.php



    Ist schon etwas Älter, habe ich aber noch gefunden, damit du es siehst:



    In Deutschland kann Vaterschaft mit Gefängnis bestraft werden, wenn ein finanziell zusammengebrochener Vater nicht haarklein beweisen kann, dass er unverschuldet (nach individueller Laune eines Richters) mittellos geworden ist. In AZ 3 St RR 103/98 des BayObLG vom 4.3.1999 wird ein Vater zu sechs Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt, weil er einige Monate lang keine 17,86 DM/Monat bezahlt hat. Die staatliche Reaktion darauf kostet den Steuerzahler 95 EUR Haftkosten pro Tag, insgesamt sage und schreibe 17000 EUR. Wie ein Vater im Gefängnis Unterhalt bezahlen soll, bleibt ebenfalls das Geheimnis der "weisen" Juristinnen. www.trennungsfaq.de/unterhalt.html



    Bei mir wurde Unterhalt festgelegt mit dem Titel, er bekommt seit dem ich Unterhalt einklage zwar Hartz 4, aber das war dem Richter egal, es wurde davon ausgegangen was er verdienen könnte wenn er arbeiten würde, da wurde nach Ausbildung usw gefragt und danach hat er den KU errechnet. Er hatte extra mit Absicht seinen Job verloren.



    An Casha:



    KU bekommt man auch, wenn der KV nicht zahlt, also nicht nur bei zahlungsunfähigkeit.




    Allgemein muss jeder selber wissen wie er es angeht, ob mit Anwalt oder JA, es ist immer die Gesamtsituation zu betrachten.

    Ich schätze die Menschen, die mir zeigen, dass ich ihnen etwas bedeute. Und lasse die gehen, die es nicht zu schätzen wußten, was sie mir bedeutet haben!!
    Wer anfängt, mich als Selbstverständlichkeit zu betrachten und sich meiner zu sicher fühlt, sollte aufpassen, das er den Zeitpunkt nicht verpaßt, in dem er anfängt mich zu verlieren!!
    Ich lasse keine Hand los, die meine festhält!! Aber ich halte keine Hand mehr fest die meine los lässt .

  • So den Paragraphen habe ich auch gefunden, das wenn kein Unterhalt gezahlt wird bzw der Unterhalt entzogen wird, man insGefängnis kommen kann. Meine Antworten stimmen.Paragraph 170 StGB Verletzung der Unterhaltspflicht mit Erklärung von wikipedia


    Hier der Link: http://de.wikipedia.org/wiki/V…ung_der_Unterhaltspflicht

    Ich schätze die Menschen, die mir zeigen, dass ich ihnen etwas bedeute. Und lasse die gehen, die es nicht zu schätzen wußten, was sie mir bedeutet haben!!
    Wer anfängt, mich als Selbstverständlichkeit zu betrachten und sich meiner zu sicher fühlt, sollte aufpassen, das er den Zeitpunkt nicht verpaßt, in dem er anfängt mich zu verlieren!!
    Ich lasse keine Hand los, die meine festhält!! Aber ich halte keine Hand mehr fest die meine los lässt .

  • An Jens B 2001 : In dem Unterhaltstitel ist festgelegt, wieviel der Vater (oder die Mutter) monatlich an Unterhalt zu zahlen haben.


    Blöd nur, das ein Titel abgeändert werden kann....und ist das Einkommen oder die eigene familiäre Situation entsprechend anders geworden, kann ein Titel halt abgeändert werden..


    Ein Titel ist nichts endgültiges!!!!!!!!




    Ist schon etwas Älter, habe ich aber noch gefunden, damit du es siehst:


    Sehr hilfreich.. *lol


    Sowas nennt man auch schon mal gelegentlich einen "Justizirrtum" ... ich sag nur BayOLG *ggggggggg


    Ganz ehrlich, so einfahc u so fix geht das nicht das jemand einfährt..da muß schon wss zusammen kommen u dann die StA entsprechend entscheiden...
    Aber das ist ein recht langer u hürdenreicher Weg...
    Nicht mal eben so, der Unterhaltspflichtige zahlt nicht, also geht er nach anzeige nach §170 STGB in Haft...


    Er hatte extra mit Absicht seinen Job verloren.



    Und das ist wiederum eine ganz andere Sache...


    Es bringt hier aber rein gar nichts, pauschale Aussagen zu tätigen, u sich nur auf eine eigene Erfahrung zu berufen..die dann noch einen ganz speziellen Fall beinhaltet..u hier wurde dann wohl die mutwillige herbeiführung der Nichtleistungsfähigkeit festgestellt... :pfeif


    Und das ist ne anderes Thema..u ein besonderes...



    Daher wird auch nicht einfahc mal eben so ein Titel über eine Summe X erstellt...so einfahc geht das nunmal definitiv nicht, wie du das hier darstellst..



    An Casha:




    KU bekommt man auch, wenn der KV nicht zahlt, also nicht nur bei zahlungsunfähigkeit.


    Aha...


    Meinst du nicht, das du dich vielleicht doch erst mit der ganze Sache etwas intensiver beschäftigen solltest?
    Was meinst den jetzt, KU, oder UVG oder was??


    Wann würde mann den noch UVG bekommen..außer, wenn der UNTERHALTSPFLICHTIGE nicht zahlt??


    Eigentlich doch nur dann ;)
    Egal, ob er leistungsfähig ist oder nicht...



    So den Paragraphen habe ich auch gefunden, das wenn kein Unterhalt gezahlt wird bzw der Unterhalt entzogen wird, man insGefängnis kommen kann. Meine Antworten stimmen.Paragraph 170 StGB Verletzung der Unterhaltspflicht mit Erklärung von wikipedia


    Gut, das ist der Anfang..der Anfang von: "Du beschäftigst dich mit dem Thema"


    Der §170 STGB ist nix neures, u mir schon sehr wohl bekannt..aber dir nicht bekannt was dazu wirklich alles gehört...


    Das läuft nicht mal eben so...