Wann was beantragen?

  • Hallo,


    ich habe mal ein paar Fragen an euch. Ich denke, es kennen sich ein paar damit aus.


    Ich erwarte ein uneheliches Baby. Bin im 7. Monat.

    Muss ich das alleinige Sorgerecht beantragen oder steht es mir von alleine zu?
    Wenn ich es beantragen muss, wo und wann?


    Um Unterhalt zu bekommen, wann und wo muss ich den Vater eintragen lassen?


    Bin in den Dingen noch sehr unerfahren.
    Bei der Diakonie habe ich erst Ende Juli einen Termin.


    Hoffe auf Antworten.


    Liebe Grüße

    Mein Herz und mein Verstand sind Feinde :mussweg

  • Bis das Kind nicht geboren ist kannst Du unmöglich etwas beantragen.


    Unterhalt kann entweder über Jugendamt laufen, Kindesvater unterzeichnet gegenüber dem Jugendamt eine sog. Unterhaltsverpflichtungserklärung aus der Du notfalls auch vollstrecken kannst oder durch einen Rechtsanwalt.


    Warum möchtest Du das alleinige Sorgerecht beantragen ? Gibt es jetzt schon Gründe die gegen den Vater sprechen ?

  • Ja wir sind seit nem halben Jahr nicht mehr zusammen.


    Vor der Geburt kannst du meines wissens das alleinige Sorgerecht nicht beantragen; nach der Geburt müsstest Du nachweisen das der Vater nicht in der Lage ist sich um das Kind zu kümmern bzw. für das Kind zu sorgen.

  • Mir wurde bisher immer gesagt, dass ich das alleinige Sorgerecht automatisch bekomme, weil ich mit dem Vater des Kindes nicht verheiratet war...

    Mein Herz und mein Verstand sind Feinde :mussweg

  • Elterliche Sorge


    Bei unverheirateten Paaren mit Kind hat die Mutter die alleinige Sorge.


    Sie kann mit dem Vater die gemeinsame Sorge übernehmen, wenn beide in öffentlich beurkundeter Form (zum Beispiel vor dem Jugendamt oder Notar) ?Sorgeerklärungen? abgeben. Minderjährige Mütter benötigen hierzu die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters.


    Um die gemeinsame Sorge wieder rückgängig zu machen, ist eine familiengerichtliche Entscheidung notwendig.


    Gegen den Willen der Mutter kann ein Vater eine Beteiligung an der Sorge oder ein alleiniges Sorgerecht nicht erzwingen. Er kann aber die Übertragung der Alleinsorge auf sich beantragen, wenn die Mutter zustimmt und dies dem Kindeswohl dient.


    Stirbt die Mutter oder wird ihr das Sorgerecht entzogen, muss das Familiengericht die Sorge auf den Vater übertragen. Vorraussetzung ist, dass dies dem Wohl des Kindes dient.

    Mein Herz und mein Verstand sind Feinde :mussweg

  • 1. Nach deutschem Recht obliegt das Sorgerecht bei unehelich geborenen Kindern einzig der Mutter. Einzig eine gemeinsame Erklärung beider Elternteile kann dem Abhilfe schaffen.
    2. Für den Unterhalt ist zuerst einmal der Vater zuständig (neben Dir). Er kann eine Vaterschaftserklärung bereits vor der Geburt abgeben, die dann im Geburtsfall greift.
    Er hat zu zahlen: a) Kindesunterhalt b) Betreuungsunterhalt (lies Dich dazu hier einmal schlau über den Leitfaden und die Suchfunktion).
    Ansonsten gibst Du den Vater beim Eintrag im Standesamt an. Gelder fließen dadurch aber noch nicht (wenn der Vater es nicht freiwillig tut). Du musst es einfordern (lassen). Dies kannst Du übers Jugendamt, indem Du dort eine Beistandschaft einrichtest.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Stirbt die Mutter oder wird ihr das Sorgerecht entzogen, muss das Familiengericht die Sorge auf den Vater übertragen. Vorraussetzung ist, dass dies dem Wohl des Kindes dient.


    Sorry fürs OT, aber ich wollte mal fragen ob das wirklich so ist, wenn die mutter stirbt, dann automatisch dem vater die alleinige sorge zugeteilt wird? Weis das jemand genau.


    danke

  • Wenn aber zwischen kind und vater keine beziehung besteht und über ein testment geregelt / gewünscht ist, das dass kind zu den großeltern soll - wird das dann trotzdem so gehandhabt?


    Ich frag nur weil ich sowas noch nie gehört habe, und ich würde mich im grabe rum drehen wenn ich wüsste mein kind müsste zum Kindsvater wenn ich nicht mehr wäre

  • @ Nettchen und off topic: Nur, wenn (vorher) gemeinsames Sorgerecht besteht. Ansonsten geht die Sorge auf das Jugendamt über. Die können das Sorgerecht (zusammen mit dem Vormundschaftsgericht) jemandem übertragen, den sie für befähigt halten (und der damit einverstanden ist, natürlich).

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Vor der Geburt kannst du meines wissens das alleinige Sorgerecht nicht beantragen; nach der Geburt müsstest Du nachweisen das der Vater nicht in der Lage ist sich um das Kind zu kümmern bzw. für das Kind zu sorgen.


    Das ist falsch.
    Die Mutter hat ab Geburt die alleinige Sorge für das Kind. Der Vater kann dieses Recht bei derzeitiger Gesetzeslage nicht beantragen.
    Der Vater kann allerdings bereits vor der Geburt die Vaterschaft anerkennen.


    Du hast automatisch das alleinige Sorgerecht, es sei denn es kommt ein Einwand vom Vater. Aber so wie es sich liest wird er wohl darauf verzichten???


    Nein, seine Einwände tun nichts zur Sache.