Unterhalt

  • Hallo,



    ich hab mal wieder eine Frage zum Unterhalt. Mein Ex zahlt ja nicht und ich bekomme UV.


    Wie sieht das eigentlich aus, wenn mein Ex erbt, muss er das angeben?


    Es ist so, dass mich seit 1 Woche eine Tante von ihm anruft und es um eine Wohnung geht, wo er 1/10 Anteil besitzt und die nun einen Käufer gefunden haben und das ganze sich wohl um 6 stelligen Bereich handelt, da mein Ex sich aber überall abgemeldet hat und sich (wie in vielen Dingen) um nichts kümmert, hat die mich nun angerufen, weil es die letzte Telefonnummer war.


    Wenn die jetzt die Wohnung verkaufen und mein Ex damit Gewinn macht, muss er dass dann beim Jugendamt angeben?

  • In gewissem Umfang wird auch "Besitz" in die Unterhaltsberechnung mit einbezogen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Gib Du das doch einfach beim Jugendamt an. Du bist zur Zusammenarbeit verpflichtet! ;)

  • Gib Du das doch einfach beim Jugendamt an. Du bist zur Zusammenarbeit verpflichtet! ;)

    Das hatte ich sowieso vor, genau wie das meiner Anwältin mitteilen. Muss dem JA auch noch fragen, welche Kontodaten er angegeben hat oder vorgelegt hat, denn er hat sich ein neues Konto gemacht und das alte ist seit 1-2 Wochen nu geschlossen und wenn er das angegeben hat, dann ist ja kein Wunder dass er nichts drauf hat, wenn das Geld alles auf dem anderen ist

  • Es gibt doch so eine Mitwirkungspflicht bei der du Änderungen der Einkommens- oder Vermögensverhältnisse dem Amt mitteilen mußt.
    Wenn du dir sicher bist, das der Deal läuft - sagt dem Anwalt/SB Bescheid - der kann dann mal freundlich nachfragen :-)

  • Es gibt doch so eine Mitwirkungspflicht bei der du Änderungen der Einkommens- oder Vermögensverhältnisse dem Amt mitteilen mußt.
    Wenn du dir sicher bist, das der Deal läuft - sagt dem Anwalt/SB Bescheid - der kann dann mal freundlich nachfragen :-)


    Sicher bin ich mir da noch nicht. Aber informieren werd ich trotzdem meine Anwältin, geht aber nicht vor Di, da ist sie erst wieder im Büro erreichbar

  • zumindest die aufgelaufenen Rückstände (so Du denn einen Titel hast) beim JA (und evtl. die Differenz bei Dir) wird er bedienen müssen-
    für die Zukunft siehts schlecht aus, je nachdem, wie schnell er das Geld ausgibt...

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Nein Titel habe ich noch nicht, hab einmal per Anwältin ihn aufgefordert Unterhalt zu zahlen und als er dann sagte, er kann nicht, hab ich Unterhaltsvorschuss beantragt, was nu fröhlich läuft

  • was nu fröhlich läuft


    und irgendwann ausläuft..... und dann?
    Du musst Dich schon entscheiden-
    frag mal beim Jugendamt wegen einer Beistandschaft nach- vielleicht können die einen Titel für Dich erwirken?
    so ganz ohne Titel sieht das nicht gut aus- er ist ja irgendwie nicht wirklich verpflichtet-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Sobald man beim Jugendamt UHV beantragt ist die Forderung gegen den Kindesvater - zumindest in Höhe des UHV - an das Jugendamt abgetreten. Ich kann mir kaum vorstellen, daß das Jugendamt kein Titel erwirkt bzw. er beim Jugendamt sich nicht schriftlich zur Zahlung des Kindesunterhaltes verpflichtet hat. Jugendämter sind was das betrifft ziemlich hart und konsequent, zumal immer die Hoffnung besteht das das Geld irgendwann beigetrieben werden kann.

  • Sobald man beim Jugendamt UHV beantragt ist die Forderung gegen den Kindesvater - zumindest in Höhe des UHV - an das Jugendamt abgetreten. Ich kann mir kaum vorstellen, daß das Jugendamt kein Titel erwirkt bzw. er beim Jugendamt sich nicht schriftlich zur Zahlung des Kindesunterhaltes verpflichtet hat. Jugendämter sind was das betrifft ziemlich hart und konsequent, zumal immer die Hoffnung besteht das das Geld irgendwann beigetrieben werden kann.


    Ich hab keine Ahnung was das Jugendamt macht, ich hab bis jetzt nichts von denen wieder gehört, abgesehen davon dass ich halt UHV bekomme. Wie gesagt, er hat damals durch seinen Anwalt meiner Anwältin geschrieben, das ich ja wüßte das er kein Einkommen hat und von seinem Vater unterstützt wird und er somit keinen Unterhalt zahlen kann.