RA schlägt Adoption vor damit KV raus ist

  • Sobald bei einer Adoption Geld fließt, ist das für mich sittenwidrig.


    Ein Kind ist ein Geschenk.
    Ein Kind ist kein Grund, einem anderen Mann Schadensersatz zu zahlen.

  • Und was macht die TE wenn der KV sich arm rechnen lässt, einen auf arbeitslos macht und keinen Umgang will?


    Dann hat sie weder eine Einmalzahlung noch monatlichen Unterhalt, also gar kein Geld und immernoch keinen leiblichen KV der sich um das Kind kümmert.

  • So, Telefonat mit meinem RA nun getan...er lehnt das Angebot erst mal kategorisch ab. Zum einen meinte er das er nicht okay war, das der andere RA mich telefonisch kontaktiert hat und hätte dies schriftlich tun müssen. Zum anderen müßte die Summe (wenn überhaupt!) sehr gut sechsstellig sein um alles abzudecken. Z.B. meinte er könnte das Kind ja durch einen Unfall oder Krankheit lebenslang arbeitsunfähig oder behindert werden. Dann wäre es nicht zumutbar allein den Unterhalt bestreiten zu müssen (und der KV würde sich ins Fäustchen lachen). Wie auch immer, er würde es nicht tun.


    Wir sollen nun erst mal alles weitere den normalen Gang gehen lassen mit dem Jugendamt und nur noch weiterhin auch über ihn falls nötig. D.h. erst mal die Feststellung der Vaterschaft des KV muß feststehen und der Titel mit dem KU. Alles weitere wird man dann sehen.....

  • Bei einer einmaligen Summe und der Streichung des Vaters aus der Urkunde durch Adoption,kann man sich ja noch nicht mal der Illusion hingeben, dass Geld diene der Finanzierung des Lebens des Kindes. Nee, da ist dann völlig klar.... soviel war es meinem leiblichen Vater wert, dass er mich loswird.


    Das sehe ich genauso, das immer ein fader Beigeschmack bleiben kann, wenn das Kind später mal wissen möchte wer ist mein Vater.


    Muss aber auch dazu sagen, das ich es unverantwortlich finde vom Erzeuger, sich so aus seiner Verantwortung mit einer Einmalzahlung "stehlen" zu wollen.
    Nach dem Motto, ich hatte zwar meinen Spass, aber jetzt ist da etwas, was mir nicht passt, und daher mache ich mich nun aus dem :nixwieweg


    Der TS sollte sich am besten von einem Anwalt beraten lassen, und mit diesen gemeinsam einen für alle Seiten akzeptablen Weg finden.
    Emotionen sollten daher in den Hintergrund treten, damit man sich später, egal für welchen Weg man sich entscheidet keinen Vorwurf machen brauch, hätte ich mal damals das so gemacht.

  • Was soll sie machen?


    Morgens in den Spiegel schauen können z.B. Im klaren Wissen "kein Mensch zahlt für mein Kind Schadensersatz an einen anderen Menschen." ;)

  • Vielleicht bin ich da etwas einfach gestrickt:


    Eine Adoption käme für mich nur in Frage, wenn der Ziehvater das möchte. Und zwar nicht nur mit allen Anehmlichkeiten, sondern auch Pflichten (das schliesst für mich ein für das Kind auch finanziell aufkommen zu wollen)


    LG


    Friday

  • Ich verstehe das eh nicht so ganz!
    Deine Tochter ist ja noch sehr klein. Du bist aber schon mit einem neuen Mann verheiratet? Hab ich das richtig verstanden?

    If life fucks you, just lean back and enjoy! :brille

  • selbst wenn er sie adoptiert, steht in der abstammungsurkunde (nötig für ehe zb) der richtige drin.
    aus dem leben löschen kannst du ihn also nie.


    warum also freikaufen lassen?

  • Sajoam: ich bin schon seit 1998 verheiratet :) Das kind um das es geht ist im 07/2009 geboren, aber da war ich einige Zeit von meinem Mann getrennt, aber nach der Verteufelung des besaglichen KV bin ich wieder mit meinem Mann zusammengekommen...



    Fazit: Mein Mann und ich sind sich nun sicher: Einmalzahlung in Verbindung mit einer Adoption kommt für uns NICHT in Frage. Wir lassen uns nicht erpressen. Lieber nehmen wir den "Kampf" mit ihm auf und riskieren das er beim Zahlen weiterhin Schwierigkeiten macht. Soll er ruhig beim Jugendamt als verschrieen gelten bzw. weiterhin Geld für einen RA ausgeben ;) Und sobald die Kleine alt genug ist, soll sie selbst entscheiden. BASTA !


    :thanks: für eure vielen verschiedenen Meinungen...es war sehr hilfreich !!!! Ihr seid toll !

  • Sajoam: ich bin schon seit 1998 verheiratet :) Das kind um das es geht ist im 07/2009 geboren, aber da war ich einige Zeit von meinem Mann getrennt, aber nach der Verteufelung des besaglichen KV bin ich wieder mit meinem Mann zusammengekommen...


    Sprich, hättest du nix unternommen stünde jetzt dein Mann als Vater in der Geburtsurkunde, es gäbe nicht so ein Hickhack und auch gar keine juristischen Probleme. Langsam verstehe ich das Angebot von dem RA.

  • ... aber es wäre ein Kukuckskind geworden und dem leiblichen vater hätte man das Kind genommen, dem Kind den leiblichen Vater.

  • ... aber es wäre ein Kukuckskind geworden und dem leiblichen vater hätte man das Kind genommen, dem Kind den leiblichen Vater.


    Der Vater will das Kind nicht. Und Vätern die nicht wollen kann man das Kind hinterhertragen, es bringt aber nix. Solange der leibliche Vater nicht verschwiegen wird, gibt es da keinen Unterschied zu allen anderen Lösungen außer dem Geld.

  • trotzdem hat das kind immer noch das recht auf seinen leiblichen vaterr. google mal nach dem stichwort personenstandsfälschung und rechtsfolgen.

  • Ja, und!? Wer sagt das in einigen Jahren das nicht anders ist. Vielleicht wird er ja irgendwann ein super Vater!
    Und ganz ehrlich. Der Vater meines Sohnes zeigt seit nunmehr 3 Jahren Desinteresse und der Kleine hat keinerlei Bezug zum Vater, deshalb suche ich nicht gleich einen Mann der mein Kind adoptiert. Und das betrifft doch etliche hier im Forum. :rotwerd
    Hier wird immer wieder davon gesprochen wie wichtig die Wurzeln sind, und auch der Vater selbst wenn er sich nicht interessiert. Dann ist dein Spruch eben doch voll der Widerspruch!


    Kein Interesse = Adoption :crazy Neee, so recht will mir das nicht schmecken...

  • Wr haben hier aber einen sozialen Vater, der ohne Probleme einfach auch der juristische war, bis dort aktiv was unternommen wurde. Ich kenne durchaus Familien wo immer klar ist das der soziale Vater nicht der biologische ist, wo es bis auf ein Gespräch nach Volljährigkeit keinen Kontakt biologischer Vater/Sohn gab (mehr als mal sehen war von den Kindern gerade nach dem Termin auch nicht gewünscht). Ich denke das war für das Kindeswohl in den Fällen wohl am Besten.


    Gucken wir doch mal unter dem Gesichtspunkt die Beiträge an. "Andererseits wollen *wir* schon das *unsere* Tochter weiß, wer sie gezeugt hat." Wir = Kindmutter und Ehemann. Das Wissen hätte man auch anders absichern können. Und bei Personenstandfälschung guck mal nach was da hier schon geschrieben wurde was für eine lässliche Sünde das ist. "(Stand: zur Zeit ist Vater rechtlich "unbekannt", da bereits die Vaterschaftsklage meines Mannes durch ist)"


    Jetzt die zu Geld: "Sein erster Kommentar: "Nie und nimmer! Der Kerl soll bluten" *kicher*". "Der RA meinte das der KV wohl recht stur sei und wirklich NULL Kontakt zu mir und dem Kind haben will. Er schlägt nun die Adoption meines Mannes für die Kleine vor mit einer einmalzahlung des KV !" "Und wenn dann sollte der Kerl schon mind. 50.000 Euro rausrücken." "die Eltern des KV haben mehr als genug Kohle."


    Auf jeden Fall ist da eine Menge Emotion im Spiel, die sich über Geld ausdrückt. Sollte der KV wieder Erwarten Kontakt zum Kind haben wollen, würde ihn da eine Adoption dioch nicht hindern oder? Die Lösung des KV hat bei ausreichender Summe einen Riesenvorteil, sie beendet diesen Konflikt und ich finde nicht zu Lasten des Kindes.

  • 1. Schritt ist erfolgt. Aufforderung auf Anerkennung der Vaterschaft. Das sollte brav durchgezogen werden. Die Frage nach dem Umgang hat er beantwortet. Jetzt aber steht auch die finanzielle Verantwortung im Raum. Also soll er sein Einkommen offenlegen. Danach erst kann eigentlich
    2. Schritt erfolgen: Berechnung, was der leibliche vater zu zahlen hat. Danach erst kommt ein
    3. Schritt: Dein Mann kann sich überlegen, ob er eventuell den Wunsch hat, das Kind zu adoptieren. Dieser Wunsch muss von ihm ausgehen und unbedrängt kommen. Sonst ist der "Tod im Topf". Sollte sich dieser Wille verfestigen, dann kann Dein Mann irgendwann den Antrag stellen und den Kindsvater fragen, ob er einverstanden ist.
    So läuft die Sache normalerweise. Und nur so kann man es einstilen, um später ein Erklärungsmodell für das Kind zu haben. "Dein Papa hat Dich so gern gehabt, dass er Dich unbedingt adoptieren wollte. Denn Dein Vater war nicht da und wollte sich nicht um Dich kümmern... So lieb hat Dich der Papa von Anfang an gehabt..."


    Andersrum wäre: "Dein Vater hat Dich nicht haben wollen. Da hat der Papa Dich halt adoptiert, damit wir den fälligen Unterhalt auf ein Mal ausgezahlt bekommen..." Das wäre der Supergau ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.