Umgang mit 8 Monate altem Kind

  • Oder sollte ich den KV vorwahnen, dass ich das übers JA regeln werde?


    Jetzt telefonier doch erst mal mit dem Jugendamt, vielleicht haben die noch Ideen wie es ohne das Jugendamt geht, diese Möglichkeiten kannst du dann dem Kindsvater vorlegen bzw. ihm sagen. Entscheide nicht zu schnell, aber denke an dein Kind, das einen Vater braucht. Wenn du früher anfängst dein Kind an seinen Vater zu gewöhnen umso leichter ist es für dein Kind und umso besser ist die Beziehung zwischen Kind und Vater.

    Jeder Tag, an dem du nicht lächelst, ist ein verlorener Tag.
    von Charlie Chaplin

  • Dass das kind seinen Vater braucht, weiß ich selber und ich versuche doch auch alles, das es zum Umgang kommt. Das Problem an der ganzen Sache ist,dass die Kleine ihn 4Monate nicht gesehen hat und ihn nicht kennt, weil ER nicht wollte! Logisch,dass sie da weint, wenn er sie so einfach abholt und sie nicht weiß,was los ist und die mama nirgends zu sehen ist! Das ist ja der Streitpunkt bei uns! Aber er versteht das nicht und ich kann einfach nicht mehr. ich rede seit 4 Monaten..immer und immer wieder,dass er sich kümmern soll und ich ihm dabei helfe,dass sie sich auf ihn einlässt....


    Ich will ja jetzt nicht meckern, aber liesst hier auch mal jemand alles richtig durch???
    Ich komm mir sowieso schon vor wie der Sündenbock, weil er mich dafür verantwortlich macht, dass sie weint und jetzt steh ich hier da, als würde ich den Umgang nicht dulden o.s.

  • Bezüglich des Umgangs, würde ich mich viell. vorsihtig beim JA herantasten. Also fragen, was für euch alle, jedoch in erster Linie für dein Baby am besten ist. Solltetst du dich beim JA nicht gut aufgehoben fühlen, dann könntest du die Umganssituation auch über deinen Anwalt (Gericht) klären lassen.


    Hast du über den Betreuungsunterhalt einen Titel, ein Urteil? Wie kommt der KV eigentlich darauf, dass er diesen einstellen darf, sobald das Kind 1 Jahr alt ist? Dir stehen in der Regel mindestens bis zum 3. Lebensjahr Betreuungsunterhaltsansprüche zu.

  • Ich will ja jetzt nicht meckern, aber liesst hier auch mal jemand alles richtig durch???
    Ich komm mir sowieso schon vor wie der Sündenbock, weil er mich dafür verantwortlich macht, dass sie weint und jetzt steh ich hier da, als würde ich den Umgang nicht dulden o.s.


    Mein Ex gibt mir auch die Schuld und er weiß wie er mich einschüchtern kann. Da darf man das gerede nicht an einen heranlassen, auch wenns schwierig ist. Telefonier morgen doch mal mit dem Jugendamt die sagen dir was du machen kannst und vorallem wie es am besten ist für euer Kind! Hörs dir einfach mal an was die zu sagen haben. Du kannst auch zu einer Familienberatung gehen (bei uns ist das die Caritas) oder mit dem Kinderschutzbund telefonieren kannst du auch. Mach dich jetzt nicht verrückt.

    Jeder Tag, an dem du nicht lächelst, ist ein verlorener Tag.
    von Charlie Chaplin

  • Mein Ex gibt mir auch die Schuld und er weiß wie er mich einschüchtern kann. Da darf man das gerede nicht an einen heranlassen, auch wenns schwierig ist. Telefonier morgen doch mal mit dem Jugendamt die sagen dir was du machen kannst und vorallem wie es am besten ist für euer Kind! Hörs dir einfach mal an was die zu sagen haben. Du kannst auch zu einer Familienberatung gehen (bei uns ist das die Caritas) oder mit dem Kinderschutzbund telefonieren kannst du auch. Mach dich jetzt nicht verrückt.

    War jetzt auch nicht böse gemeint. Ich werd dann morgen mal beim JA anrufen. Mal schauen,was die sagen! Danke :-)

  • Dann solltest du in Anbetracht deiner Situation und gerade weil er immer wieder mit Einstellung von ZAhlungen droht, umgehend einen Titel erwirken bzw. deine Ansprüche gerichtlich geltend machen. Denn dann, sobald du einen vollstreckbaren Titel hast, kann er dich nicht mehr in dieser Form unter Druck setzen. -Sollte er dann nicht pünktlich zahlen, kannst du gleich den Gerichtsvollzieher in Gang setzen und seinen Lohn oder Konten pfänden.


    Soweit ich es verstanden habe, gehst du nicht arbeiten und hast auch kein großen Vermögen und wirst auch nach dem 1. Lebensjahr deines Kindes nicht arbeiten gehen. -Weshalb seine Anwältin dann auf die Idee kommt, dir stünde nur maximal bis zum 1. Lebensjahr deines Kindes BU zu, kann ich mir nicht erklären. Viell. hat sie ja noch das BGB von 1995 zur Hand. Google doch einfach mal nach: " 1615 l BGB.

  • War jetzt auch nicht böse gemeint. Ich werd dann morgen mal beim JA anrufen. Mal schauen,was die sagen! Danke :-)


    War auch nicht böse aufgefasst :winken:


    Ich weiß dass das ziemlich an die Nerven geht, aber ich weiß auch dank vieler zusprüche hier aus dem Forum, das es keinen Sinn hat sich verrückt zu machen.

    Jeder Tag, an dem du nicht lächelst, ist ein verlorener Tag.
    von Charlie Chaplin

  • Ich gebe das mit dem "Durchlesen des Threads" gern und LAUT UND DEUTLICH zurück!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
    Liesst Du auch das, WAS DU nicht gerade gern lesen möchtest?
    DU bist DU- die Mutter dieses Kindes
    ER ist ER - der Vater dieses Kindes
    Weiter...
    Ihr könnt klagen, versagen, weiter klagen und im Krieg versumpfen
    über dem Kopf des Zwerges hinaus....
    Weiter.....
    Ihr könnt nachdenken und wenn Er das nicht kann, oder Du es nicht kannst,
    dann bleibt immer noch mindestens 1 Lösung, nähmlich das "begleitete Gespräch"...
    Sei Dir bewußt oder: Werdet Euch bewußt, dass es um ein Kind geht- um EUER Kind und die Bedürfnisse dessen hören in den nächsten Jahren sicher nicht auf..
    O.T.- sorry Jeanny

  • hab mal kurz in deinem alten Thread gestöbert. Du schreibst er ist leistungsfähig, da er genug verdient. Wie oder durch wen habt ihr denn die angemessene Höhe deiner Unterhaltsansprüche denn berechnen lassen ?

  • :kopf


    Also:
    Der KV darf dir den Unterhalt nicht streichen. Er ist dir drei Jahre lang den BU verpflichtet. So er leistungsfähig ist mind 770€, wenn nicht mehr... das rechnet sich nach deinem alten Gehalt.
    Es ist vollkommen irrelevant, ob du Arbeit hast oder nicht, in den ersten drei Jahren. Will heissen, du musst nicht arbeiten. Er muss den BU zahlen, so du bedürftig bist, also kein anderes Einkommen hast,weil du das Kind betreust, betreuen willst.
    Den Kindesunterhalt schuldet er dem Kind in Höhe der Düsseldorfer- Tabelle. Das richtet sich nach seinem Einkommen.
    Das Kind ist was den Unterhalt angeht immer der erste, der bedient wird!
    Du bist im Rang die zweite. Auch egal, ob verheiratet oder nicht.


    Wenn er hier meint, dich wegen dem Geld unter Druck setzen zu müssen, dann geht das so:
    Du musst mit dem Kind von was leben. Alles andere, (irgendwelche Gefühlswurschteleien) ist erstmal egal.
    Kommt er hier seinen Pflichten nicht nach, dann geh wegen dem Kindesunterhalt zum Jugendamt und richte eine Beistandsschaft ein. Die holen sich dann das Geld für das Kind.
    Solange er an euch nix zahlt kannst du Unterhaltsvorschuss beantragen. Das Kindergeld geht ja hoffentlich eh auf dein Konto.
    Lass den KU übers Jugendamt betiteln.
    Dort muss der KV seine wirtschaftlichen Verhältnisse offen legen.


    Wegen dem BU geh zu einem RA. Auch hier solltest du mind. für die kommenden Jahre, bis das Kind drei wird, einen Titel erwirken. Dann muss man weiter sehen.


    Bekommst du von ihm nichts, dann kannst / musst du ALG2 beantragen. Die werden aber auch dort ganz schön giftig, weil der KV dir gegenüber unterhaltspflichtig ist. Die werden ihm dann ebenfalls auf die Bude rücken.


    SO:
    Zum anderen würde ich dir sehr empfehlen, die emotionale Schiene von der formellen ( das Geld etc) zu trennen. Anders kommst du nicht durch.
    Trenn dich von deinen Bedenken, denn das Kind und du müsst leben. Häng dir das irgendwo ganz fett hinter den Spiegel. Du wirst in den nächsten Jahren einen Berg an Dingen zu bewältigen haben, die du noch nicht ahnst.


    Es ist klar, dass du Umgang für deine "Raupe" ( find ich extrem süss, den Kosenamen) mit dem KV willst. Kein JA der Welt wird NICHT mit dir unterstützend zusammenarbeiten.
    Sei proaktiv und such mit denen eine Lösung. Zeig dich dort als engagierte, kluge und besonnene Mutter, die im Interesse ihres Kindes handelt. Steh aufrecht ;););)
    Der Kv kann sich ganz bestimmt selber blamieren und man wird seinen Storys sicherlich bald auf die Schliche kommen.


    Und noch was: Lauf diesem Menschen nicht nach. Wenn er sein Kind sehen will, etwas mit ihm haben will, dann kommt er, dann handelt er im Interesse der Kleinen. Dann lässt er sich auch auf Gespräche ein, wie man gute Lösungen finden könnte, etc.


    Ansonsten lass ihn toben. Mach die Schotten dicht und sorg für dich und dein Kind.

    Ich kann, weil ich will, was ich muss.

    Einmal editiert, zuletzt von Loewenherz ()

  • hab mal kurz in deinem alten Thread gestöbert. Du schreibst er ist leistungsfähig, da er genug verdient. Wie oder durch wen habt ihr denn die angemessene Höhe deiner Unterhaltsansprüche denn berechnen lassen ?

    Seine Anwältin hat das berechnet...

  • hi,


    lass dich nicht in die ecke stellen in die du nicht möchtest , wünsche dir viel kraft...( die kraft bekommst du tgl in form eines lächelns von deinem kind )


    ich weiss es ist schwierig,
    aber er ist erwachsen und kann denken. du unterstützt ihn seine tochter zu sehen.



    wie kann denn der papa das kind --das ihn kaum noch kennt--mitnehmen und die kleine so leiden sehen?
    wieso geht es nicht, dass er die kleine bei dir besucht oder auf neutralem boden ? schlägt er quer ?


    und ein anwalt ist keine schlechte idee , das heisst ja nicht, dass es rosenkrieg gibt.




    ich bin zur erziehungsberatungstelle der ju-amt gegangen ( besser gesagt termin bekommen ),
    der typ ( familientherapeut ) war coool und meinte : wenns mama gut geht, dann gehts auch dem kind gut !
    also tun wir erstmal was für sie !

    2 Mal editiert, zuletzt von pares ()

  • wieso geht es nicht, dass er die kleine bei dir besucht oder auf neutralem boden ? schlägt er quer ?


    Nein, hab ihm sogar angeboten, dass er seine Freundin mitbringen darf, wenn er sie bei mir besucht, aber selbst das will er nicht.


    Ich find das total schlimm,dass er sich so verhält,aber mir fehlt inzwischen die Kraft mich weiter damit auseinander zu setzen.


    Bin froh,dass es Euch hier gibt und ihr mir Mut,Tipps und Ratschläge gebt. :thanks:

  • Seine Anwältin ? Da musst du großes Vertrauen in ihn und seine Anwältin haben.


    Hauptsache du kommst mit dem Geld aus bzw. über die Runden.


    Ich persönlich finde es schade, dass du da nicht selber mal das Zepter des Handels in die Hand nimmst, unabhängig was letztlich dabei raus kommt.

  • Ich will ihn nicht ausnehmen und wir kommen gut über die Runden. Mir geht es ja nicht ums Geld,sondern darum.dass er sich kümmert.. verstehst du?
    Dahinzu kommt aber noch,dass er mir droht...JE MEHR ER ZAHLEN MUSS,DESTO WENIGER ZAHLT ER... lächerlich eigentlich..aber darum geht es ja in meinem Post nicht.
    Ich will einfach nur,dass er sich um sie kümmert, aber momentan unter meinen Bedingungen, weil anders geht es nicht(habe es ja erst versucht und mache das nicht nochmal, weil meine Tochter danach voll fertig war)