Elternzeit und Geld?

  • Tja, nur dass sich irgendwie keine Stelle dafür zuständig fühlt...


    Tja klar wollen die nicht beraten, die wollen auch nicht zahlen, du sollst ja erst Selbsthilfe betreiben: bei mama wohnen, freundinen anbetteln, oder auch mal arbeiten gehen, hauptsacvhe die haben weniger Stress und gute Statistik.


    deshalb immer mit Nachweis und schriftlich: auf schriftlich müssen die auch schriftlich antworten. Mach immer Frist setzen: ich habe mir den .... für Ihre Rückmeldung notiert (ca. 4 Wochensind ok). Bei Mündlichen Terminen wirst du Füße in zig Warteschlangen abtreten, zeit verlieren, Kind quelen und dann Märchen anhören und unerledigt wieder gehen...

    Einmal editiert, zuletzt von Aminata ()

  • Naja, manchmal tut es auch ein guter Draht zum Sachbearbeiter - aber der ist hier noch lange nicht gefragt - erstmal Elterngeld und Unterhalt ausrechnen - wenn dann noch etwas fehlt sind die öffentlichen Stelen dran.


    Also auf zum Jugendamt und beraten lassen zum Thema Unterhalt, Elternzeit und Tagesmutter.

  • Aber Schritt 1. ist die Unterhaltsfrage klären - bis zu 900/1000 Selbstbehalt muss er für Kindes- und Betreuungsunterhalt aufkommen,
    das steht auch irgendwo nett in der Düsseldorfer Tabelle beschrieben.


    Dieser Schritt kann sie auch bei ALG2 ankündigen und um Geldleistungen bitten bis der Unterhalt geklärt ist: kann er nicht zahlen, bekommt sie gerechter weiise weiterhion den Zustehenden Betrag; wird er zum Unterhalt verpflichtet und zahlt doch - kann sie die überzahlte Leistung eventuell auch in Raten zurück leisten! Eine entsprechende Vereinbarung kann dazu getroffen werden, ich glaub das ist dann Übergangsgeld oder so, gibts auch in anderen Fällen, z. B. bei Rentenantrag bis die rente bewilligt und gezahlt wird (kann ca. 6-8 Monaten dauern).

  • Haiaiai, kann mich nicht schnell nen reicher Schweizer heiraten :lach


    So was hab ich mir schon gedacht, Animata. Die am Tele meinte das reicht nen Monat vorher. Mit dem Antrag stellen. Aber bevor ich was beantrage will ich halt auch informiert sein, wie viel es denn wäre. Will mein Kind mit einem Jahr nicht immer weg geben müssen und mir 50% im Schichtdienst den Hintern aufreißen, wenn ich von Geld her etwa gleich hin komm, wenn ich noch nen Jahr daheim bleibe.
    Versteht mich nicht falsch, ich gehöre nicht zu den Menschen, die nicht schaffen wollen, ich liebe meine Arbeit. Aber jetzt geht es um mein Kind und die Vorstellung es morgens um sechs einer 'fremden' Person zu übergeben...

  • Haiaiai, kann mich nicht schnell nen reicher Schweizer heiraten :lach


    :lach Du wieder.....selber Schuld, wärste nicht noch 60 km weiter gezogen :aetsch wär vielleicht einer über Dich gestolpert :dribbel



    Lg lotta :pfeif:D

  • Sprich mit deinem Arbeitgeber, vielleicht kannst du eine 50 % Stelle mit Nachtschichten bekommen und das Zwergi ist in den Nächten beim Papa ???
    Es gibt viele Möglichkeiten. Sollte alles nicht möglich sein - das Minimum bleibt dir immer - egal ob mit Arbeit, mit Tagesmutter oder mit Hartz 4.


    Aber kein Sachbearbeiter wird dir auf Grund dieser Grundlage etwas sagen können - nur die Regelsätze - aber dazu brauchst du keinen Termin,
    da reicht google.

  • wissen möchtest wieviel dir zusteht, goggle mal nach den Regelsätzen SGB II.
    Wenn ich mich erinnere war für Alleinerziehende 357 € im Monat plus für Kind je nach Alter, bei dir ca. 207 € pluss Warmmiete, abzüglich Warmwasserkosten (das ist dann der sogenannte Bedarf). Davon wird dein Einkommen abgezogen - Kindergeld, - Unterhalt für Kind oder Unterhaltsvorschuss (sofern tatsächlich gezahlt), - dein Unterhalt (sofern du es nachweislich bekommen hast - wollen inmmer gerne deine Kontoauszüge sehen - sollte es für dich kein problem darstellen, du willst ja auch was haben), -Wohngeld (sofern bewilligt - läuft selten parallel, man versucht es von einer Stelle zu steuern). Dann bleibt der Auszahlbetrag an dich. Sollte deine Wohnung zu teuer sein, kann es schon passieren, dass du zum Umzug aufgefordert wirst(geht aber erst nach mind 6 Monate Leistungsbezug + 6 monate für die Suche nach der Aufforderung). Solltest du arbeiten gehen: steht dir der "erhöhte bedarf" zu. es muss dann ein Freibetrag von mindestens 180 € vom Lohn für dich übrig bleiben! (für Berufsweg und Arbeitsklamotten kann der Lohn auch bereinigt werden). Ok es sollte dir erst mal Mut machen - es geht einiges auch mit Kind.

  • Vom seinem Gehalt wird erstmal der Kindesunterhalt berechnet und abgezogen - das was dann zwischen der Summe x und 900-1000 € die Differenz ist, steht dir (Höhe muss geklärt werden) als Betreuungsunterhalt zur Verfügung.
    Schau dir mal in Ruhe die Seiten der Düsseldorfer Tabelle an. Den Kindesunterhalt kannst du kostenlos über das Jugendamt berechnen lassen. Dann ist klar was er Netto bekommt und ob nach Abzug des Kindesunterhaltes überhaupt noch wesentlich mehr wie 1000 Selbstbehalt überig bleiben - wenn dem so ist, beauftrage einen Anwalt den Betreuungsunterhalt auszurechnen.

  • Lotta, es ist zehn Jahre keiner über mich gestolpert, dann kommt in der SS sicher keiner daher :-)


    Ok, ja, ich hab mal so Rechner genommen. Wenn ich es richtig verstanden habe, dann würde ich ohne EG ab dem zweiten Jahr 920€ bekommen. Wenn ich das EG splitte (450€), dann wären es noch etwa 600€. Je nach dem natürlich wie viel Unterhalt ich eingebe.
    Ich werde am Freitag zum Jugendamt gehen und mich beraten lassen. Auch wegen Vaterschaftsanerkennung und so. Das wird nämlich das erste Problem.


    Aber ich bin sehr froh, dass Ihr mir so viele Tipps gegeben habt, zB frühzeitig das alles zu beantragen und schriftlich ect.
    :blume

  • Ah, jetzt ist es klar Lena, vielen Dank. Wie gesagt, werd am Fr mal hingehen. Allerdings will ich mit dem KV nochmal persönlich reden, bevor ich mit Ämtern oder gar Anwälten komm. Vielleicht hat er sich ja was beruhigt.

  • Das wird, sieh das Jugendamt als Anwalt deines Kindes - sie kümmern sich um die Vaterschaftsanerkennung und die Finanzen für Kind, denn auch an den Erstausstattungskosten und den Kinderb etreuungskosten muss er sich anteilig beteiligen. Wenn klar ist das nach dem Kindesunterhalt noch "Luft" ist, kümmer dich um den Betreuungsunterhalt.
    Stell jetzt schon alle Unterlagen für das Elterngeld/Kindergeld zusammen - der Antrag kann schnell gehen, aber auch dauern - je besser die Datenlage, desto motivierter der Sachbearbeiter.

  • Wenn du ca. 900 Euro Elterngeld bekommst, dann steht dir im ersten Jahr sicher auch Wohngeld zu. Das kannst du über den Wohngeldrechner erfahren. Denn bei einer Miete von 600 Euro bleibt da ja nicht mehr viel.


    Die Beistandschaft beim Jugendamt ist sehr sinnvoll und hilft dir sicher ernorm weiter. Denn die kümmern sich darum, das Ex fürs Kind bezahlt. Ebenso wie sie dir Unterhaltsvorschuss zahlen, solange der Vater noch nicht zahlt etc.
    Ich habe die Beistandschaft schon in der Schwangerschaft eingerichtet. Da hatte ich nämlich mehr Zeit, wie mit Kind ;)


    Wenn du das Elterngeld auf zwei Jahre splittest, hast du einen Selbstbehalt von ich glaube 150 Euro im Monat. Heißt, du bekommst ALG2 plus die 150 Euro Elterngeld für zwei Jahre.


    Je nachdem wieviel ALG2 du bekommst, ist es dann vielleicht auch sinnvoll in eine günstigere Wohnung umzuziehen (wenn das in deiner Gegend überhaupt möglich ist). Denn die Arge zahlt nur Regelsätze. Wenn du darüber liegst, mit der Miete, zahlst du das aus dem Rest des Geldes und dann wird es unter Umständen schon knapp.


    Alles Gute
    Annemarie


    PS: Ich kann mich nur anschließen. Würde mir die Anträge für Elterngeld, Kindergeld etc. schon so früh wie möglich holen und so weit Ausfüllen wie möglich. Dann hast du nicht mehr soviel Arbeit wenn das Kind dann da ist. Vorallem fürs Elterngeld brauchst du ne ganze Menge Kopien.

  • wohngeld solltest du auf jeden fall beantragen, wenn du elterngeld beziehst.
    es verhindert vielleicht den gang zur arge, muss sowieso vorrangig beantragt werden und ist manchmal recht hoch :D


    falls du irgendwann doch alg2 beantragen musst: die miete muss das erste halbe jahr voll übernommen werden... :winken:

  • Das mit dem Wohngeld habe auch ich so gemacht, für mich war es viel einfacher (und angenehmer) mit meinem Frischling im Schlepptau hier auf die Gemeinde zu gehen als zur ARGE, wo ich keinen TErmin bekommen habe, weil man sich da telefonisch anmelden musste, aber die Telefonschleife sagte, man solle persönlich vorbeikommen :radab


    Wo wohnst Du denn? Geh ins Rathaus, das für Dich zuständig ist und frag an der Information nach, wer für Unterhaltsregelung/ Wohngeld zuständig ist. Die helfen Dir bestimmt weiter.


    Ich habe im 2 Elternzeitjahr knapp 400 Euro Wohngeld bekommen zu dem unterhalt vom KV und Kindergeld. War nicht die Wlet, aber wir konnten Davon leben. Wenn Du dann vielleicht im 2. Jahr noch etwa 400 Euro wieder Teilzeit bei Deinem Ag arbeitest, müsstest Du gut über die Runden kommen.


    Und zum Unterhalt durch den Vater: Rede mit dem Tacheles, denn wenn Ihr Euch nicht privat einigt, wird er zahlen müssen, was das Gesetz verlangt. Vielleicht gibt er Dir dann lieber freiwillig etwas und Du hast die Rennerei und den Stress nicht.


    Alles Gute!

  • Hallo Ihr Lieben


    Also, ich bring Euch mal auf den neuen Stand und nochmals Danke an alle Antworten. :thanks:


    War am Donnerstag bei der ARGE, der Mann am Schalter hat mir eigentlich nix Neues erzählt, ausser, dass ich nen Termin mit nem Sachbearbeiter brauche und er hat mir das SGB II mitgegeben. Wow, wenn man ALG2 beantragt muß man sich ja ganz schön nackig machen.
    Dann war ich Freitag beim Jugendamt. War eine sehr nette junge Frau da. Auch sie hat mir nicht wirklich viel Unbekanntes erzählt, aber sie hat mir ein paar Telefonnummern gegeben, zB von der Wohngeldstelle und der Tagesmütterverantwortlichen. Das ist doch schonmal was. Sie sagte auch, dass sie eher das Elterngeld für ein Jahr beantragen würde, als für zwei.
    Die Beistandsschaft werde ich auf jeden Fall machen, schon allein wegen der Vaterschaftsanerkennung. Und privat über Unterhalt werden wir uns wohl nicht einigen. Dann weiß ich wenigstens, dass das läuft und ich mich nicht selber kümmern muß.


    Wie viel ich jetzt tatsächlich bekomme weiß ich erst nicht und irgendwie heißt es immer, das kann ich jetzt nicht ausrechnen...


    :winken:


  • dann wirst du wohl auch wegen der erstausstattung ,an der ex sich beteiligen muss und des betreuungsunterhalts einen anwalt aufsuchen müssen :winken:

  • Naja, solange die Frage des Unterhalts nicht geklärt ist - ob und wieviel Kindes- und Betreuungsunterhalt - wird dir keiner etwas sagen können - nur die Regelsätze.


    Die Beistandschaft kannst du schon vor der Geburt einrichten und sie kümmert sich um alle belange des Kindes also auch Erstausstattung, Unterhalt, Kindergartenbeitrag ggfls. auch Vaterschaftsanerkennung.


    An das "nackig machen" mußt du dich gewöhnen - ich habe drei Jahre lang mein ganzes Leben in einem Aktenordner von meiner Geb.-Urkunde bis zum aktuellen Kontoauszug mit mir rumgeschleppt - alleine den Kindergeldbescheid habe ich garantiert 30 mal in der Hand gehabt !

  • Schönen Abend


    Bin grad dabei, alle Anträge zu sammeln. Bei der Wohngeldstelle hab ich auch schon angerufen. Und wie immer: das können sie erst nach der Geburt des Kindes beantragen. Wir brauchen einen Einkommensnachweis. Toll, das ist ja dann Elterngeld, was ich ja auch erst nach Geburt beantragen kann, bis die mir ne Bestätigung schicken... Und Wohngeld wird rückwirkend nicht gezahlt. Naja, ausfüllen kann ich ja alles schon mal, dann ist das immerhin erledigt.


    Das nackig machen fängt ja jetzt schon an: wegen der Vaterschaftsanerkennung. Mit wie vielen Männern hatten sie Sex, um den Zeugungstermin herum. Und zwar 50 Tage nach vorne und 50 Tage nach hinten :hä Geht die zwar nix an, aber sie macht ja auch nur ihren Job.


    Ob ich das Elterngels splitte hab ich noch immer nicht entschieden. Wie ist das denn, wenn ich dann doch etwas arbeiten würde im zweiten Jahr, kürzen die das dann?


    Gruß die :schwanger