In wie weit zählen "Beweise"??

  • Der Vater meiner Tochter hat sich bisher immer erfolgreich um den Unterhalt drücken können. Er gab stets an, dass er arbeitslos ist. Ich hatte bis Mitte letzten Jahres eine Beistandschaft laufen, die ich aber beendete weil da ziemlich wenig rüber kam. Ich übergab die Sache meiner Anwältin, allerdings konnte diese auch nur seine Hartz 4 Bescheide abheften.


    Nun hab ich per Zufall über F**ebook mitbekommen, dass er wohl doch eine Tätigkeit hat. Dort hat ihn ein Mädel angeschrieben, ob er am WE im Mea (eine Disco) arbeitet. Sie würde kommen, er solle sich also schick machen für sie... darauf er: hei süße, nee, arbeite am WE nicht, fliege in Urlaub...



    ich bin ETWAS sprachlos... Hab mir die Aussagen nun erst mal ausgedruckt. Meine Frage zu der Sache: kann ich mit dem Schrieb denn überhaupt etwas "beweisen"?? ich hab nämlich keine Lust mehr überall hinzulaufen und letztendlich tut sich nichts! Was würdet ihr machen??


    Ihn nochmals zur Zahlung auffordern?
    Ihn bitten seinen Lohn offen zu legen?
    Anzeigen wegen Unterhaltspflichtverletzung?


    In seinen Hartz 4 Bescheiden stand nie etwas von einem Zusatzeinkommen. Ich bin mir sicher das er schwarz arbeitet....


    Ich hab keine Ahnung wie ich weiter vorgehen soll!!


    LG

  • Den Urlaub kann er ja auch gezahlt kriegen von Bekannten oder Freunden (so wird er zumindest argumentieren).


    Allenfalls kannst Du abwarten, bis er das nächste Mal dort arbeitet ... womöglich ein Protokoll führen ... und dann dem Zollamt Bescheid geben (Schwarzarbeit). Dann gibt er halt den Job auf und arbeitet woanders.

  • Den Urlaub kann er ja auch gezahlt kriegen von Bekannten oder Freunden (so wird er zumindest argumentieren).


    Allenfalls kannst Du abwarten, bis er das nächste Mal dort arbeitet ... womöglich ein Protokoll führen ... und dann dem Zollamt Bescheid geben (Schwarzarbeit). Dann gibt er halt den Job auf und arbeitet woanders.

    Um den Urlaub gehts mir gar nicht.


    Nur darum das er scheints doch arbeitet.


    Wenn er dann wo anders schafft müsst ich ihm ja wieder hinterher sein- DAS will ich nicht! Ich hätt gern ne Lösung, um auf längere Zeit gesehen meinen Unterhalt bekomm...


  • Nur darum das er scheints doch arbeitet.


    Vielleicht hat er den Job sogar angegeben? Das könnte Deine Anwältin an den Berechnungsbögen der ARGE ersehen. Denn nur weil er arbeitet, heißt es ja nicht, das er kein Hartz 4 bezieht ;)

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  • Vielleicht hat er den Job sogar angegeben? Das könnte Deine Anwältin an den Berechnungsbögen der ARGE ersehen. Denn nur weil er arbeitet, heißt es ja nicht, das er kein Hartz 4 bezieht ;)

    Habe oben schon geschrieben das im Berechnungsbogen nichts angegeben ist/war... ;)
    Deshalb bin ich mir ja auch so sicher das es unter der hand gezahlt wird. Was übrigends nicht das erste Mal wäre...

  • Von wann ist denn der letzte Berechnungsbogen? Ich meine, arbeit kann man von heute auf Morgen mal aufnehmen ;)....und sollte er es nicht gemeldet haben, ist er ganz schön dumm....grad dann auch noch in er Öffentlichkeit zu arbeiten....kann mir nicht vorstellen, das jemand so ein Riiko eingeht

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  • Von wann ist denn der letzte Berechnungsbogen? Ich meine, arbeit kann man von heute auf Morgen mal aufnehmen ;)....und sollte er es nicht gemeldet haben, ist er ganz schön dumm....grad dann auch noch in er Öffentlichkeit zu arbeiten....kann mir nicht vorstellen, das jemand so ein Riiko eingeht

    "normale" Menschen würden sowas auch nicht machen aber er fühlt sich in der Öffentlichkeit am wohlsten :rolleyes2: Den letzten BB hat er im Ende April eingereicht. Der geht von März bis September.


    Muss er meiner Anwältin eigentlich Änderungen mitteilen? Oder muss meine Anwältin immer mal wieder nachfragen?


  • Muss er meiner Anwältin eigentlich Änderungen mitteilen? Oder muss meine Anwältin immer mal wieder nachfragen?


    Also ich stecke ja in gleicher Situation wie Dein Ex....bin zahlungspflichtig, und nicht leistungsfähig. Ich habe Änderungen nie angegeben, da sich an der Leistungsfähigkeit durch meinen Job nichts änderte.


    Hat auch bisher niemand angerügt.


    Die Anwältin könnte ihn aber etwas unter Druck setzen, so wie es die Beistandschaften auch machen....20 Bewerbungen monatlich vorlegen lassen...

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  • bei uns hat die Arge eine Taskforce für diese Vertdachtsfälle - würde ich einfach mal melden evtl. über deine Anwältin nochmal nachfragen lassen...


    Ich würde die Anwältin mal nachfragen lassen....so ganz unschuldig, ob er mittlerweile irgendeinem Job nachgehen würde.


    Einfache Beschuldigungen/Vermutungen gehen die SB s oftmals nicht mehr nach, weil es nicht selten einfach Anschuldigungen sind....einfach erstmal was in den Raum werfen ....


    Was mir auch grad noch einfällt....vielleicht hat der Ex das bei Facebook ja extra inszeniert....um später mal sagen zu können...meine Ex die spinnt doch, glaubt der nix


    Es ist eine Gratwanderung

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