Da es ein bürgerliches Geschäft ist ( ich bezweifel das die TS im Handelsregister steht ) , brauch es keine AGB's. Und ein Kaufvertrag ist formfrei. :winken:
Das mag ja sein, aber eine Auktion mal eben in einem Thread gestartet aus Jux und Dallerei ist nicht rechtskräftig. Alleine weil es bei Auktionen festgelegte Vorschriften gibt, wie z.B. genaue Startzeit und Endzeit und wer dann noch per Vorkasse bezahlt.... :ohnmacht:
Wollte hier eigentlich nichts mehr schreiben, da es mir sowieso wie ein Spassthema erscheint und es ging mir nur darum, dass solche Dinge nicht einklagbar sind, falls die Verkäuferin hier auf den entsprechenden Betrag pocht, den der "Höchstbieter" abgegeben hat :winken:
Bezweifele auch das Auktionen hier gestattet sind und deswegen ist das hier alles sowieso hinfällig und ich sah es ja auch nur als Spassthema und hoffe die anderen auch.