Wenn die Kinder selbst keine Bilder in's I-Net stellen, würde ich es dem Vater untersagen. Kurz, knapp, schmerzlos.
Übrigens ist es ein Irrglaube, man könne dies nur bei alleinigem Sorgerecht untersagen. Auch bei gemeinsamem sind es beide Eltern, die im Ernstfall zustimmen müssen. ... bzw. reicht es, wenn es einer von beiden nicht will.
Unser Papi hat auch Bilder vom Kind in Singlebörsen im Profil.
Es sind aber alte Fotos und in den besonders peinlichen Börsen lässt er Kinderbilder weg (dort sind eh andere Interessen handlungsleitend).