unterhalt für wie lange??

  • Hallo!


    Ich weiss nicht weiter.


    Mein zweiter sohn wird im November 3,normalerweise müsste ich dann ja wieder arbeiten?!


    Allerdings bin ich von Beruf Langstrecken-´Stewardess und mein Anwalt meinte,in diesem Job müsste ich nicht mehr arbeiten.


    Ich müsste mir allerdings etwas suchen,wenn die Kinder in der Grundschule sind.(Mein "Grosser" Sohn ist 4).


    Jetzt hat mich eine Freundin total verrückt gemacht,dass mein Ex auf gar keinen Fall voll zahlen müsste,egal ob ich überhaupt einen Job finde.


    Und wenn nicht,wäre der Weg für mich Hartz 4.


    Wie viel und wie lange müsste mein Ex bezahlen?Kann er so einfach im November meinen Unterhalt streichen?


    Viele Dank für eure mails im vorraus!


    Sinima

  • Nein kann er nicht.
    Du bist aber verpflichtet dir wieder was zu suchen. Das kann man aber auch nicht herzaubern.

  • Normalerweise geht der Betreuungsunterhalt bis drei Jahre. Hast du dir denn schon einmal Gedanken gemacht, was du jetzt demnächst machen willst? Kannst du vom Kabinenpersonal zum Bodenpersonal wechseln und hinter einem Schalter beim Flughafen arbeiten? Wäre es vielleicht sinnvoll direkt zur Arge zu gehen um Anträge zu stellen und zu prüfen ob du Ansprüche hast? Und dann zu klären ob du vielleicht eine Umschulung in einen artfremden Beruf machst Bürokauffrau, Sekretärin oder irgendwas was dir halt Spaß machen könnte`?
    Dein Ex ist nicht ewig für dich zuständig und das du sicher ohne Betreuungspersonen für die Kinder in dem Job nicht wie bisher arbeiten kannst, war dir sicher auch selber klar. Du könntest die Kinder allerdings während der ungünstigen Arbeitszeiten auch zum Vater schicken und ihr macht eine Art Wechselmodell draus?

  • Kurze Zwischenfrage: Warum sagte dein Anwalt, dass du in diesem Beruf nicht mehr arbeiten müsstest?


    Könntest, könnte ich verstehen... Langstreckenstewardess mit 2 Kindern ist sicher nicht einfach zu händeln, oder?


    Aber wie das mit dem Unterhalt an dich aussieht... Ich hatte auf meinen verzichtet.

  • Unterhaltsverzicht gibt es nicht wenn die Gemeinschaft dann dafür aufkommen müsste.

  • Bodenpersonal ist leider nicht machbar in der Firma.Leider.Meint ihr,ich müsste sofort schon umschulen?Oder etwas anderes suchen?


    Was kann ich machen,wenn er einfach nicht zahlt,wenn ich noch nichts habe?


    mein ex ist beruflich auch viel unterwegs,da könnte man sich auch nicht einigen.

  • Würde ich ja auch machen.klar.Aber an wen kann ich mich wenden,wenn ich ab dem 3.Geburtstag dann schon nichts mehr von ihm sehe,weil er meint,ich müsste durch die Weltgeschichte fliegen??

  • Der Unterhalt wird nicht am 3. Geburtstag eingestellt. Du hast nur eine Erwerbspflicht.

  • Auf Grund welcher Art Vereinbarung wird denn derzeit der Betreuungsunterhalt gezahlt? Daran macht sich letztlich fest, ob und wie (eventuell) weitergezahlt wird.
    Grundsätzlich ist nach drei Jahren Schluss. Alles andere ist erst einmal Ausnahme und unterliegt besonderen Bedingungen.
    Nun ist Dein Anwalt in der Materie grundsätzlich und im Speziellen sicherlich mehr drin als Deine Freundin. Aber es scheint durchzuklingen, dass derzeit noch kein Anspruch auf Fortzahlung besteht, sondern nur eine Vermutung des Rechtsanspruchs. Das bedeutet: Entweder außergerichtliche Einigung mit dem Vater oder aber juristische Durchsetzung, also ein Gerichtsverfahren.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.