Zahlt noch nicht mal Mindestunterhalt

  • Hallo zusammen,


    und wieder erhoffe ich von Euch Rat und Tipps zu bekommen, oder einfach auch Eure Meinung zum Thema.


    Mein Sohn ist 18 Moante und sein Papa zahlt seit der Geburt jeden Monat 190€. Ich wußte damals, dass er das für seine Tochter den Betrag auch bezahlt und ich hatte mir nie Gedanken über die Düsseldorfer Tabelle, etc. gemacht (vielleicht sehr naiv von mir). Naja, auf alle Fälle dachte ich auch (sehr naiv von mir), dass er sich an Anschaffungen, Kleiderkauf etc. beteiligen würde. Das war nicht so. Ich habe ihm bis vor 3 Monaten noch die Windeln, Feuchttücher, manchmal sogar Gläschen (in der Hoffnung das Kind isst wenigsten was gutes) mitgegeben.


    Jetzt habe ich das Thema Unterhalt mal angesprochen, da ich ja auf allen Kosten sitzen bleibe und da flippte er aus. Er zahlt für seine 14jährige Tochter 190€ und das zahlt er für den Sohn auch. Keinen Cent mehr. Er hat ja auch schließlich Ausgaben. Mhhh, welche konnte er mir nicht nennen. Für seine Tochter, die auch teilweise bei ihm wohnt kauft er Kleider, Bücher etc. da mag sein. Er behauptet, dass er ein Gerichtsurlteil hätte (damals war die Tochter 6 Jahre) bei dem er nir die 190€ zahlen muss, da er seine Kosten dagegen gestellt hat.


    Gibt es sowas?


    Er meinte, dass er ja schließlich in der Zeit, in der er seinen SOhn betreut (jeden Donnerstag ab 11 Uhr und jedes 2. Wochenende Sa + So) auch arbeiten könnte (selbstständig) und da geht ihm ja auch Kohle verloren. Er rechnet also die Zeit und die Benzinkosten ab. Gibts denn sowas? Ich hatte ihn um 30 € mehr gebeten (mindestunterhlat), obwoh er 257,00€ zahlen müsste.


    Was meint Ihr dazu? Gibt es solche urteile? Wie würde das Gericht jetzt entscheiden? Gedanken und Fragen.....


    Danke für Eure Meinung.


    Stella

  • Hallo,


    meines Erachtens sind die Werte in der Düsseldorfer Tabelle lediglich Richtwerte...je nach dem Einkommen des Elternteils wird der Unterhalt berechnet, meist über das Jugendamt.
    Dort muss der zahlungspflichtige Elternteil sein Einkommen offenlegen. Gewisse Beträge werden ihm angerechnet. Demnach kann es sehr wohl sein, dass er nen Wisch hat, in dem eben diese 190 Euro festgelegt sind (´ganz gleich, ob vom Jugendamt oder vom Gericht).


    Der Vater meiner Tochter zahlt auch nicht den Betrag aus der Düsseldorfer Tabelle, weil er seit 7 Jahren nicht dran denkt, jemals wieder arbeiten zu gehen. Ich habe die ganze Zeit den Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt bekommen (waren 117 Euro) und bekomme nun nur noch den Unterhalt von 51 Euro. Ist nicht die Welt für ne fast 7jährige, aber besser wie nichts.
    Und wenn ich dieses Geld nicht bekommen würde, müsste es auch irgendwie gehen.


    Wahrscheinlich geht der Vater Eures Kindes davon aus, dass er auch für Sohnemann den gleichen Unterhalt bezahlen muss, wie für seine Tochter. Du kannst natürlich jetzt zum Jugendamt gehen und den korrekten Betrag errechnen lassen. Aber es ist zu fürchten, dass das dann Salz in Wunden gestreut ist.


    SunnyDay


  • Ja genau, ich will keinen Streit, aber ich finde es trotzdem nicht gerecht. Ich gehe 25 Stunden die Woche arbeiten, unser Sohn wird von meiner Mutter betreut, sie verlangt keinen Cent dafür, auch nicht fürs Benzin und er rechnet jede freie Zeit, Benzin ab. ich finde das der Hammer. Er meinte ich könne ja mehr arbeiten gehen. TOLL! ich merke die Doppelbelastung jetzt schon gesundheitlich. Aber gut!



    Danke für Deine Geschichte und Meinung..... :thanks:

  • Sachlich läuft das so:


    Der KV in deinem Fall muss sein Einkommen offenlegen. Danach wird der KU berechnet. Basta. das ist geld für euer Kind. Der Umgang mit dem Kind spielt dabei keine Rolle, da das Kind bei dir lebt.
    Ausserdem ist er sogar verpflcihtet in den ersten drei Dir betreuungsunterhalt zu zahlen, sollte er das können (Einkommen!).
    An Kinderbetreuungskosten muß er sich ab Kindergartenalter ebenfalls beteiligen, genauso wie an bestimmten Sonderausgaben. Kleidung, Essen, alles was regelmässig zum Leben dazu gehört, ist mit den KU angegolten.
    Umgang und Unterhalt sind zwei Paar Schuhe. Die Kosten für den Umgang muss ebenfalls i.d. R. der Umgangs- ET tragen. Ausnahmen gibts hierzu.


    Wenn er sein Einkommen berechnen lässt kann er Kosten, die für seine Arbeit, Rentenversicherung usw anfallen gegenrechnen, die kommen auf das, was ihm zum Leben bleibt drauf.
    Du kannst das alles genz leicht über google rausfinden, oder dich beim JA beraten lassen.
    Für den Kindesunterhalt kannst du beim JA eine Beistandsschft einrichten, die setzen dem KV das dann auseinander und betreiben die Zahlerei. Allerdings musst du ds immer wieder präsent sein.
    Es geht hier ja um das Geld deines Kindes.
    Für BU musst du dich selber ggf mit Anwalt kümmern. Solltest du auf H4 angewiesen sein, dann MUSST du das. Weil Sozialleistungen nachrangig sind.
    Eine Kinderbetreuung vor dem dritten Lebensjahr wird dir vom JA nur gesponsort, wenn du arbeitest, in Schule, Ausbildung usw bist. Der KV muss ggf sogar dann Unterhalt an dich zahlen, wenn du Arbeit hast, das Einkommen aber nicht ausreicht, um zu überleben, ohne staatliche Hilfe. Der KV ist bis zum dritten Lebensjahr nicht verpflichtet sich an Kinderbetreuungskosten zu beteiligen. Hier kann man allerdings verhandeln ( vielleicht kommt es für ihn günstiger, wenn der die Betreuungskosten übernimmt?)


    Es wird hier immer wieder betont, dass die Mütter, bei denen die Kinder leben gefälligst die Ebenen asueinander halten sollen, wegen Umgang und Unterhalt.
    das gleiche empfehle ich dir. Trenne das formelle, den Unterhalt vom Umgang und ndie Emotionen von der Sache. Sollte der KV das nicht können und vermischen, dann weise ihn darauf hin, dass du rein sachlich die Interessen deines Kindes und ggf deine im Sinne des Kindes durchsetzen musst.
    Ihm ist zu empfehlen sich mit den vom Gesetzgeber deutlich formulierten Spielregeln auseinadner zu setzen. das kannst du nur anregen. Lufen muss er selber.
    Wenn er so hartleibig argumentiert udn sofort dicht macht, wenn du ihm trotz Entgegenkommen deinerseits um etwas bittest, dann muss es eben über die formelle Schiene laufen.


    Und kommt mir nu bloss nicht wieder mit der Vermischung, dass es doch besser wäre auf die formelle Seite nicht zu forcieren, um des Umgangs willen.... das ist doch echter Quatsch. ;)

    Ich kann, weil ich will, was ich muss.

  • Ich empfehle Dir, eine sog. Beistandschaft beim Jugendamt einzurichten. Die kümmern sich qua Gesetzesauftrag um eine ordnungsgemäße Berechnung.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.