alleiniges sorgerecht, aber..

  • hallo ihr lieben,


    der papa von meinem sohn und ich sind seit ca fast einem jahr getrennt.
    ich habe schon seit anfang an das alleinige sorgerecht, da wir nicht verheiratet waren bzw sind.


    der papa hat vor der geburt nur die vaterschaft anerkannt,
    meine frage wäre nun worauf ich zu achten habe wenn ich zb einen neuen partner hätte, umziehen will oder sonstiges?
    was muss ich ihm alles von meinem leben erzählen?
    hat er überhaupt irgendein recht?


    wir verstehen uns des kindes wegen noch ganz gut, so soll es auch bleiben, möchte mich nurmal informieren.


    aber er möchte jetzt plötzlich das geteilte sorgerecht was ich aber nicht so ganz einsehe, da er (wenn es hochkommt) im durchschnitt einmal die
    woche vorbeikommt für ca 4 stunden.


    vielen dank !!
    glg :-)


    :wink

  • Du musst, rein rechtlich erstmal garnichts, bis auf den Umgang zulassen und fördern...aber das tust du ja anscheinend schon!
    Den Rest musst du theoretisch nicht mit ihm besprechen. Aber wenn ihr ein halbwegs gutes Verhältniss zueinander habt, spricht doch nichts dagegen, es trotzdem zu tun, oder?
    Ich glaube, es gibt nichts schöneres, als wenn die Kinder sehen, dass Mama und Papa miteinander reden können!


    Im übrigen hört sich dieses "sehe ich nicht ein, weil er ihn nur einmal die Woche sieht", sehr nach einer Trotzreaktion an! Korrigiere mich, wenn es falsch ist, aber falls es richtig ist, solltest du, eurem Kleinen zu liebe, versuchen, sowas zu lassen. Bringt nämlich nix, außer Probleme miteinander...und ihr müsst ja noch seeeeehr lange miteinander auskommen!
    Aber das weißt du ja selber wohl am besten! ;)

    If life fucks you, just lean back and enjoy! :brille

    Einmal editiert, zuletzt von Sajoam ()

  • Wenn ihr euch weiterhin gut versteht, dann informiere ihn doch bei wichtigen Sachen.
    Schaden kann es nicht.


    Aber rechte hat er quasi keine.
    Auch wenns so hart klingt, aber unverheiratet oder nie mit der Mutter verheiratet hat er nur das
    Recht und Pflicht zu zahlen.


    Er ist dann (ganz hart ausgedrückt) rechtlich nur der Erzeuger.

  • Außerdem wurde von der EU das Deutsche Gesetzt nachdem ledige Mütter das Alleinige Sorgerecht und die Väter keine Changse haben dieses zu bekommen


    wenn die Mütter nicht wollen, für unrecht erklärt. ( nicht der genau Wortlaut aber sinngemäß)


    Es wird nicht lange dauern und die Deutschen Gesetzte werden geändert werden.


    Dann bekommt der Vater Deiner Tochter auch das Sorgerecht wenn er möchte.

    Die Tugend wäre eine verhältnismäßig einfache Sache, wenn man sie nicht dauernd üben müßte. Sharon Stone

  • Aber rechte hat er quasi keine.
    Auch wenns so hart klingt, aber unverheiratet oder nie mit der Mutter verheiratet hat er nur das
    Recht und Pflicht zu zahlen.


    Das stimmt so nicht. Auch ein unverheirateter Vater hat ein Umgangsrecht. Richtig ist, dass er kein Sorgerecht hat (es sei denn, die KM stimmt dem zu), aber trotzdem darf er das Kind sehen, zu sich nehmen, udn in der Zeit, in der es bei ihm ist auch voll und ganz selbst bestimmen, wie dieser Umgang verläuft, solange das Kindeswohl dabei nicht gefährdet ist.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Es wird nicht lange dauern und die Deutschen Gesetzte werden geändert werden.


    Dann bekommt der Vater Deiner Tochter auch das Sorgerecht wenn er möchte.


    Deutsche Gerichtsmühlen arbeiten sehr sehr langsam.... und selbst wenn es zu einer Änderung kommt, heißt das nicht, dass rückwirkend alle nichtsorgeberechtigten Väter Sorgerecht zugesprochen kriegen.

  • Auch wenns so hart klingt, aber unverheiratet oder nie mit der Mutter verheiratet hat er nur das
    Recht und Pflicht zu zahlen.


    Nein, er hat zumindestens ein Umgangsrecht.

    Er ist dann (ganz hart ausgedrückt) rechtlich nur der Erzeuger.


    Wer die Vaterschaft anerkannt hat, ist rechtlich Vater. Erzeuger kennt das Recht bzw. Gesetz eigentlich nicht.

  • - Was du ihm vom Kind erzählen solltest ist nicht so sehr eine rechtliche Frage. Nimm einfach das zum Maßstab, was du ihm vom Kind erzählen oder mitteilen würdest, wenn ihr nicht getrennt wärt. Nicht alle Kleinigkeiten, aber alles, was wichtig ist.


    - Normalerweise ist das gemeinsame Sorgerecht günstig für das Kind, auch wenn die Eltern getrennt sind, insbesondere, wenn es wie bei euch so ist, dass die Kommunikation in Bezug auf das Kind gut ist. Das Kind hätte dann zwei Eltern, die gleichermaßen in der Verantwortung sind und die sich gleichermaßen verpflichtet und gebunden fühlen. Das hat psychologisch oft günstige Auswirkungen auf Kontakte und Unterhaltszahlungen.


    Derzeit liegt die Entscheidung darüber aber allein in deiner Hand. Wann es zu einer absehbaren Gesetzesänderung kommen wird, die dem Vater auch einen Rechtsanspruch auf das gemeinsame Sorgerecht einräumt, ist offen.

  • vielen dank erst einmal. :thanks: :blume


    klar, ich möchte mich gut mit ihm verstehen das tun wir ja.
    trotzreaktion würd ich das vielleicht nicht nennen. ich würde es ja rein theoretisch machen,
    nur ist es denn so von nöten wenn ich so gesagt die ganze arbeit habe und er nur das vergnügen!`?
    zb er war nicht mal an seinem ersten geburtstag da...


    wie ist das denn jetzt mit dem umgangsrecht???? (werde ihn nie vorenthalten! :-) ich sage auch immer er kann kommen wann immer er zeit hat)
    dachte das wäre mitinbehalten in dem sorgerecht??


    ich will ihn gar nicht ausklammern aus meinem leben, wenn es was neues gibt möchte ich auch drüber reden können.
    find es nur eher "anstrengend" wenn ich ihn selbst bei einem persoantrag um eine unterschrift bitten muss..
    wenn er den kleinen jedes 2. we hätte und vielleicht in der woche nochmal ist das doch wieder etwas anders und ich würde anders drüber denken oder bin ich in dieser
    hinsicht etwas gemein? denke ich da nicht ans kind`?



    danke :winken:

  • hallo kate :wink


    also, du mußt über dein privatleben, was NICHTS mit dem kind zu tun hat, KEINE rechenschaft ablegen. wenn es um krankheiten, interessen, essensgewohnheiten, etc. eures kindes geht, dann
    ist es natürlich nett von dir, den KV daran teilhaben zu lassen.


    sorgerecht sieht für ihn schlecht aus, wenn DU nicht zustimmst. wie schon beschrieben, sind die gesetzes-mühlen lahmaschiger als mein postbote.... :crazy


    liebe grüße


    rockhose 8)

  • Umngangsrecht haben das Kind und er auch ohne sein Sorgerecht. Klare Regelungen sind fast immer besser als eine Vereinbarung "immer, wenn du willst".


    Vielleicht stellst du ihm das mal so dar, wie hier, dass du es gern sehen würdest, wenn das Kind öfter bei ihm wäre. In dem Alter wären sogar Kontakte in noch kürzeren Abständen günstig. Du kannst ihm den Vorschlag mit WE-Übernachtungen und zusätzlichen Kontakten mit einer klaren Vereinbarung (z.B. schriftliche Elternvereinbarung) ja unterbreiten und in dem Zusammanhang anbieten, dass du es als Voraussetzung siehst, das das auch dauerhaft (mit Zeitvorgabe) funktioniert, wenn er ein gemeinsames Sorgerecht möchte. Und wenn es dann 6 - 12 Monate gut klappt, dann könnt ihr euch wegen des Sorgerechts noch einmal zusammensetzen.


    So wisst ihr beide, woran ihr seid und die Regelungen gehen in eine für das Kind günstige Richtung.

  • Hallo Kate 1727,


    Du stellst eine schöne Frage! (ernst gemeint) Bei der mir diese Antwort einfällt; Was würde ich als Mutter gerne vom Vater des Kindes erzählt bekommen, wenn unser Kind bei ihm, anstatt bei mir wohnen würde und was nicht!?


    Würde ich gerne informiert werden, wenn er eine neue Freundin hätte?
    Wie würde ich reagieren, wenn ich dies nicht von ihm erfahre, sondern von irgendeiner anderen Person?



    Würde ich wollen, dass der Vater mit unserem Kind (unerreichbar weit) weg zieht? Und würde ich es wissen wollen, ob er überhaupt umzieht?
    Würde ich evtl. den Rechtsweg wählen, weil ich mich so ohnmachtig fühle und Angst habe mein Kind nicht oft (oder gar nicht mehr) sehen zu können?

  • wie ist das denn jetzt mit dem umgangsrecht???? (werde ihn nie vorenthalten! :-) ich sage auch immer er kann kommen wann immer er zeit hat)
    dachte das wäre mitinbehalten in dem sorgerecht??


    Nein. Das war mal ganz ganz früher so, aber gott sei dank ist es mittlerweile schon recht lange der Fall, dass auch nicht-verheiratete nicht-sorgeberechtigte Väter ein Umgangsrecht haben, gerichtlich einklagbar.


    Was du meinst ist vermutlich das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das ist im Sorgerecht drin... und regelt nur, wo das Kind wohnt.


    Punkto gemeinsames Sorgerecht: das würde ich nicht davon abhängig machen, ob der Vater sein Kind so oft besucht, wie du es für richtig hälst. Und auch nicht von der "ungerechtigkeit, ich arbeit - er vergnügen". Da ändert nämlich auch ein GSR nichts dran.


    Zwingen kann dich noch niemand, aber wenn du dir schon Gedanken dazu machst, dann solltest du ein paar Sachen mit einbeziehen:


    - funktioniert eure Kommunikation bezogen auf das Kind?
    - wäre es schwierig bis unmöglich, mit dem Vater des Kindes auf einen Nenner bezüglcih z.B. Kindergarten udn Schule zu kommen?
    - wie ist das, wenn dir etwas passiert? Klar, da kann man auch eine entsprechende Verfügung beim JA hinterlegen, aber einfacher ist es in dem Fall tatsächlich mit dem gemeinsamen Sorgerecht. Diesen Punkt finde ich z.B. sehr wichtig.
    - Nachteil: einfach mal eben so weiter weg ziehen wäre nicht mehr ganz so einfach, wenn der Vater des Kindes das nciht möchte.



    Letzten Endes geht es um ein paar Unterschriften im Leben eures Kindes. Und für ihn ein Stück weit mehr das Gefühl zu seinem Kind zu gehören.



    Was den Umgang angeht: könnte es sein, das er es sich einfach nicht zu traut, ein noch so kleines Kind kmplett übers WE zu nehmen? Da helfen vielleicht mal Gespräche miteinander. Interesse hat er ja offensichtlich an seinem Kind.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • ich beziehe ihn wirklich überall mit ein was den kleinen betrifft. hoffe natürlich er würd es auch tun wenn er öffter allein mit ihm zeit verbringt
    was noch nicht so der fall war, leider...
    ich glaube das mit der elternvereinbarung ist ein sehr guter anfang :-)
    ist irgendwie alles nicht so einfach..

  • die kommunikation stimmt zwischen uns, wir wollen beide nur das beste.
    ob kindergarten oder sonstiges wir werden und sind uns schnell einig.
    als ich schwanger war wollte er auch unbedingt das unser sohn den nachnamen von ihm bekommt, damit er eine bessere bindung hat (meinte er)


    wenn wir das gemeinsame sorgerecht hätten, könnte er dann einfach mit unserem kleinen nach polen fahren ohne mein ok (geb pole)?

  • wenn wir das gemeinsame sorgerecht hätten, könnte er dann einfach mit unserem kleinen nach polen fahren ohne mein ok (geb pole)?


    Das kann er auch ohne gemeinsames Sorgerecht.


    Ihm steht in jedem Fall ja ein Umgangsrecht mit dem Kind zu. Das beinhaltet, dass er in seinen Umgangszeiten mit dem Kind normale Unternehmungen machen kann auch ohne dich zu fragen. Dazu gehören, je nachdem wie sich der Kontakt eingespielt hat, auch normale und dem Alter angemessene Ferienreisen, sofern das keine Gefährdung für das Kind darstellt.


    Übersiedeln kann er allerdings meines Wissens nicht mit dem Kind nach Polen. Hier gibt es Rechtssicherheit und Amtshilfe durch das Haager Übereinkommen über ... Kindesentführungen (HKÜ) und durch die sog. Brüssel II a-Verordnung.


    Edit: Wenn ihr euch aber einig seid, dass das Kind seinen Lebensschwerpunkt bei dir haben soll, dann könnt ihr (falls ihr beide in Zukunft die Voraussetzungen für ein gemeinsames Sorgeecht seht) das Aufenthaltsbestimmungsrecht auch aus einer gemeinsamen Sorgerechtserklärung ausklammern und das bei dir lassen, falls du dir wegen einer Übersiedlung nach Polen Gedanken machen solltest. Es gibt Gestaltungsspielraum.

  • Ich verstehe das nicht ganz!
    Du sagst, die Kommunikation zwischen euch stimmt und ihr versteht euch ganz gut...du hast aber Angst, dass er das Kind mit nach Polen nimmt?

    If life fucks you, just lean back and enjoy! :brille

  • nein, eigentlich habe ich keine angst..
    möchte mich hier trotzdem über alles informieren, denn man weiss ja nie was so kommt oder kommen kann :-)
    nicht böse gemeint.. :winken: