weniger Unterhalt??

  • Hallo, wenn mein Ex der KV meines Sohnes, ein 2 kind mit seiner neuen Frau bekommt, bekomme ich dann weniger unterhalt für mein Sohn?? Bekomme schon nur das minimum ( 200 Euro)


    Liebe Grüße

  • Der Selbstbehalt, dem jeden Unterhaltspflichtigen vom Einkommen bleibt, beträgt 900 €.
    Bei einem Einkommen von 1.300 € kann er für die 2 Kinder jeweils den Mindestunterhalt von 200 € zahlen, wenn es nur 1.200 € hat, kann er insgesamt nur 300 € für seine beiden Kinder zahlen, sodass er an jedes nur noch 150 € zahlen muss.
    Dann wird es auch für deinen Sohn weniger :( .

  • wobei das auch davon abhängig ist, in welche Steuerklassse er, bzw. seine neue Frau rutscht, und ausserdem ist er seiner neuen Frau (so sie denn heiraten) auch verpflichtet, und wenn sie nicht heiraten, dann eventuell auch BU verpflichtet-


    bei seinem EK vermute ich mal, dass es weniger wird....

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • und wenn sie nicht heiraten, dann eventuell auch BU verpflichtet-


    Der BU spielt aber erst die zweite Geige, die Kids kommen zuerst, ohne wenn und aber. Nur, wenn dann noch was übrig bleibt steht BU zur Debatte.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Der Selbstbehalt, dem jeden Unterhaltspflichtigen vom Einkommen bleibt, beträgt 900 €.


    Der Ku berechnet sich anhat des bereinigten Nettoeinkommens, wobei seit 1. Januar 2010 der Selbstbehaltsatz 1000Euro beträgt.

    Einmal editiert, zuletzt von Darkman ()

  • Meinst du das:


    Monatlicher Eigenbedarf (Selbstbehalt) gegenüber dem getrennt lebenden und dem geschiedenen Berechtigten:

    unabhängig davon, ob erwerbstätig oder nicht erwerbstätig 1.000 EUR


    und du meinst, dass wären Kinder, wenn man von ihnen getrennt lebt :D


    Vielleicht schaust du dir lieber mal die Beispiele deiner Seite an ;)