Hallo, wenn mein Ex der KV meines Sohnes, ein 2 kind mit seiner neuen Frau bekommt, bekomme ich dann weniger unterhalt für mein Sohn?? Bekomme schon nur das minimum ( 200 Euro)
Liebe Grüße
Hallo, wenn mein Ex der KV meines Sohnes, ein 2 kind mit seiner neuen Frau bekommt, bekomme ich dann weniger unterhalt für mein Sohn?? Bekomme schon nur das minimum ( 200 Euro)
Liebe Grüße
Nicht unbedingt, es kommt darauf an :Hm .
Wie hoch ist denn das Einkommen des KV?
so 1200-1300 Euro
Der Selbstbehalt, dem jeden Unterhaltspflichtigen vom Einkommen bleibt, beträgt 900 €.
Bei einem Einkommen von 1.300 € kann er für die 2 Kinder jeweils den Mindestunterhalt von 200 € zahlen, wenn es nur 1.200 € hat, kann er insgesamt nur 300 € für seine beiden Kinder zahlen, sodass er an jedes nur noch 150 € zahlen muss.
Dann wird es auch für deinen Sohn weniger .
Ok vielen Dank für die Antwort!
wobei das auch davon abhängig ist, in welche Steuerklassse er, bzw. seine neue Frau rutscht, und ausserdem ist er seiner neuen Frau (so sie denn heiraten) auch verpflichtet, und wenn sie nicht heiraten, dann eventuell auch BU verpflichtet-
bei seinem EK vermute ich mal, dass es weniger wird....
und wenn sie nicht heiraten, dann eventuell auch BU verpflichtet-
Der BU spielt aber erst die zweite Geige, die Kids kommen zuerst, ohne wenn und aber. Nur, wenn dann noch was übrig bleibt steht BU zur Debatte.
Der Selbstbehalt, dem jeden Unterhaltspflichtigen vom Einkommen bleibt, beträgt 900 €.
Der Ku berechnet sich anhat des bereinigten Nettoeinkommens, wobei seit 1. Januar 2010 der Selbstbehaltsatz 1000Euro beträgt.
wobei seit 1. Januar 2010 der Selbstbehaltsatz 1000Euro beträgt
Hast du dazu einen link oder sonstige Fundstelle?
Lebt der KV mit Kind 2 und neuer Frau zusammen?
Dann vielen KU und BU ja weg, oder nicht? :frag
Lebt der KV mit Kind 2 und neuer Frau zusammen?
Dann vielen KU und BU ja weg, oder nicht? :frag
Das wär schön aber nur der BU fällt weg.
Hast du dazu einen link oder sonstige Fundstelle?
http://www.treffpunkteltern.de…/duesseldorfertabelle.php
steht unter römisch 4.
zudem hat die Anwältin meienr Ex und meine Anwältin identisch den Selbstbehalt bei mir auf 1000Euro festgesetzt.
Meinst du das:
Monatlicher Eigenbedarf (Selbstbehalt) gegenüber dem getrennt lebenden und dem geschiedenen Berechtigten:
unabhängig davon, ob erwerbstätig oder nicht erwerbstätig 1.000 EUR
und du meinst, dass wären Kinder, wenn man von ihnen getrennt lebt
Vielleicht schaust du dir lieber mal die Beispiele deiner Seite an