Kurze Zusammenfassung:
Der KV zahlte nach der Trennung für beide Kinder jeweils die Summe X. Ab April 2009 lies er sich Jugendamtsurkunden ausstellen über einen geminderten Betrag KU (100% lt. DDTabelle 2009). Bis Dezember 2009 mahnte meine Anwältin mind. 4x die Nachzahlung des fehlenden Unterhalts an (der Kv reichte erstmal im Juli seine aktuellen Gehaltsunterlagen ein). Demnach forderten die Kinder Unterhalt in Höhe von 110% lt. DDTabelle 2009. Im Januar 2010 reichten wir entgültig die Klage beim Amtsgericht ein. Genau an dem Tag überwies er mir für Januar 2010 eine Nachzahlung und zahlt seit Januar 110% ohne Diskussion, jedoch habe ich die Überweisung erst 7 Tage später festgestellt, da ich nicht jeden Tag auf mein Konto kucke und da er mir seit April 2009 keine Nachzahlung überwiesen hatte und die Mahnungen erfolglos verliefen, konnte ich ja nicht davon ausgehen, dass er plötzlich den vollen Unterhalt zahlt. Im März (noch vor der Verhandlung) erhielt ich eine Nachzahlung, welche 105% für April 2009 bis Dez.2009 rechtfertigt, jedoch war die Klage ja schon eingereicht. Der gegenerische Anwalt teilte dann bei der Verhandlung mit, dass er zwar soweit bereit sei, den rückständigen Unterhalt der noch zu 110% fehlt anzuerkennen, jedoch solle jede Partei ihren Anteil der Kosten des Verfahrens tragen, da sein Mandant nie Anlass zur Klage gegeben hätte ( :lgh ).
Die Sache wurde bei Gericht in der Hauptangelegenheit (Zahlung von 110% nun auch nach DDTabelle 2010...macht er ja seit Jan.2010) als erledigt betrachtet. Gestern bekam ich den Beschluss vom Amtsgericht zugesandt, in welchem der KV zur Nachzahlung des rückständigen Unterhalts "verurteilt" wurde und er muss die Kosten des Verfahrens tragen (über 2000 Euro). Nun hat der KV 1 Monat Zeit zum Einreichen einer Beschwerde. Wie stehen die Chancen in einem 2. Verfahren besser oder schlechter wegzukommen.
Er hat ja Anlass zur Klage gegeben, da es außergerichtlich innerhalb von 9 Monaten keine Einigung gab. :hae: :hae: :hae: