Ex-Auskotz-Thread!!!

  • Wo steht denn zuhause in Müchen mit Hund zum wohlfühlen in der DDT?
    Du benimmst dich gerade wie der KV. Den unausweichlichen Mist lässt du deine Tochter ausbaden.
    So verabschiedet man sich nicht vom Sorgerecht.

  • heute auch mal in dieser Rubrik. Ex wohnt immer noch in der Ehewohnung, dessen Miete er ab demnächst nicht mehr vom Sozialamt bezahlt bekommt, nur noch ein Anteil davon ( die Wohnung war damals dem Jobcenter für 5 Personen schon zu teuer und das Sozialamt hat die gleichen Höchstmietgrenzen und nun wohnen darin nur noch 2 Personen, nach meinem Auszug hat sich das Sozialamt bereit erklärt, der Miete für 6 Monate zu zahlen ) . Ex sollte monatlich seine Wohnungssuche zu dokumentieren und das einzureichen .... tja hat er irgendwie nicht....


    Da ich im Mietvertrag mit drin hänge, hab ich demnächst wohl Schulden :-(


    Ob und wann Ex jemals auszieht, weiß ich nicht. Heute redet er so, morgen wieder anders, jede Woche hat er sich ne neue Stadt ausgesucht in die er ziehen will und 7 Tage später ist das hinfällig weil ihm wieder irgendwas nicht paßt. Die ganzen Wohnungsangebote die ich ihm regelmäßig zusende, sind alle nichts für ihn. Wohngegend zu schlecht, oder Wohnung zu klein, oder oder oder.


    Langsam bin ich mehr als angenervt :-( Ich will keine Schulden nur wegen dem :-(

  • Hallo Summerjam,

    Korrekt wäre es gewesen, dass die KM dem KV ihre Einkünfte mitteilt damit beide rechnen und eine Haftungsquote ermitteln können. Das kann KM problemlos und jederzeit. Dazu ist sie eh verpflchtet, wenn das Kind auf KU angewiesen ist. Selbst wenn von ihm keine aktuellen kämen, könnte sie zumindest grob überschlagen. Dann weiss KV, wie hoch sein Anteil ist und es liegt an ihm, ob er eine Klage provoziert, indem er gar nicht zahlt.


    die betreuenden Elternteile betüddeln die Kinder, nicht den anderen Elternteil. Warum soll Kindesmutter dem Kindesvater hier seinen finanziellen Vorteil hinterher tragen und die Initiative ergreifen? Wäre es nicht logisch, Kindesvater würde hier auf Anmida zuzugehen, damit alle zusammen dann eventuell mit Hilfe des Jugendamtes dann den künftig zu zahlenden Unterhalt zu ermitteln?


    Sich auf den Titel zu berufen ist schäbig und dem Kind gegenüber schädlich.

    Nein, einfach nur die Unterhaltszahlungen einzustellen statt sich rechtzeitig um die Neuberechnung zu kümmern wäre schäbig (falls Kindesvater das denn tun würde), der Titel ist hier der Rettungsanker des Gesetzgebers um ebenjene Situation zu vermeiden.


    Die KM und ab Mai das Kind lassen dem KV nur die Klageoption. Er selbst entscheidet, ob er dumm genug ist, die Zahlung einfach einzustellen.


    Summerjam, ich habe nirgendwo gelesen, dass sich Anmida jetzt im Moment einer Neuberechnung verweigern würde. Im Gegenteil hat sie vor, nach den Abiturprüfungen die Tochter dazu anzuhalten, sich beim Jugendamt beraten zu lassen (das häufig freundlicherweise für die erwachsenen Kids den Unterhalt berechnet). Wo genau siehst du hier einen Hinweis darauf, dem Kindesvater bliebe nur die Klage? Anmida ist nicht dumm, sie weiß, dass das auch ihr Geld kosten würde.


    Ich meine, hier in diesem Ärgernis geht es hauptsächlich darum, wer von beiden Eltern hier die Initiative ergreifen sollte und irgendwie teile ich hier deine Meinung nicht, Kindesmutter müsse nun unaufgefordert Kindesvater ihre Einkünfte mitteilen.


    Hallo Anmida,

    Es geht also hauptsächlich um die Zeit der Ausbildung/Studium, wenn sie "mir auf der Tasche liegt", aber vom Vater nichts kommen würde.


    Und ein anderes Argument ist ja auch noch das Bafög.... bekommt Tochter nicht, da "die Eltern" ein zu hohes Einkommen haben.... würde aber nichts helfen, wenn der eine nicht zahlt. Wenn der zweite nichts hat oder es ihn icht gibt, dann würde es damit ja auch wieder anders aussehen.


    das ist eigentlich ganz einfach. Die Tochter stellt einen Antrag auf Bafög, bekommt einen Ablehnungsbescheid weil die Eltern zu viel verdienen. Gut daran ist: Auf dem Bescheid ist ausgewiesen, wie viel jeder Elternteil zahlen muss. Zahlt einer (oder zahlen beide) nicht, teilt die Tochter das dem BAföG-Amt mit und stellt erneut einen Antrag (weiß nicht mehr, wie der heißt). Da ihre Ausbildung gefährdet ist, wenn die Eltern ihren Unterhalt nicht bezahlen, tritt nun das BAföG-Amt in Vorleistung und treibt das Geld beim säumigen Elternteil ein. Man hört, sie hätten hier recht wirkungsvolle Methoden.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Dann wirst du klagen müssen.
    Aber das hatten doch eingie schon vor Monaten gesagt. Du kommst nur raus, wenn der jetzige Mietrvertrag gekündigt wird. Das könnt ihr nur gemeinsam. Wenn dein Ex nicht will, dann musst du eben auf seine Zustimmung klagen. Sonst hast du eben in Zukunft Schulden.


    ALso ab zum Anwalt

  • Anwaltstermin hab ich eh vor mir. Aber ab wann kann man auf Kündigungszustimmung klagen? Bisher hatte ich noch Mitleid, weils Stiefkind bei ihm lebt und ich nicht will dass sie obdachtlos wird. Ich denke aber, da es bei den beiden eine Katastrophe ist mit dem Zusammenleben, dass es für sie das beste wäre, nicht mehr mit ihm zu leben, von daher ist mein Mitleid nicht mehr vorhanden.


    Ich hab nächste Woche den Anwaltstermin wegen Scheidung, da das ganze eh nur noch ne Zweckgemeinschaft war aufgrund dessen dass ich lange nach ner Wohnung suchen mußte, kann ich zumindest schonmal 1 Trennungsjahr nachweisen, das reicht ja aus für ne Scheidung, die ich nächste Woche einreiche. Geht das mit der Kündigungszustimmung ( Klage ) auch schon vor der Scheidung oder erst danach ? Und wie lange muß ich da raus sein aus der Wohnung ? Bei der Beratungsstelle hieß es, das Trennungsjahr muß abgewartet werden. Das wäre ja dann jetzt der Fall ( ok, ich rechne damit dass Ex es abstreitet, aber ich habe eindeutige Nachweise und Zeugen ) .

  • Bisher hatte ich noch Mitleid, weils Stiefkind bei ihm lebt und ich nicht will dass sie obdachtlos wird.


    Das Mitleid kannst du dir aber finanziell einfach nicht leisten.


    Obdachlos wird kein Kind. Spätestens wenn es zu einer Räumungsklage kommt wird und der Vermieter diese gewinnt wird der ASD eingeschaltet und die Sorgen schon dafür, dass zumidnest das Kind unterkommt. Eigentlich wird dafür gesorgt, dass alle Beteiligten in eine Notunterkunft kommen. Evtl. werden Kinder (wenn nichts für Kinder geeignetes zur Verfügung steht) dann eben in eine Beretischaftspflegefamilie gebracht

  • Mein Mitleid tendiert momentan auch gleich null und fürs Stiefkind ist es meiner Meinung nach eh besser, in eine Wohngruppe oder Pflegefamilie zu kommen. Das was da abläuft geht gar nicht - und dann kommen unterschwellige Vorwürfe, dass ich daran schuld wär, weil ich ausgezogen bin - neeee, das perlt an mir ab, das trifft mich nicht. Ich hatte alles vorbereitet, angefangen mit der Aufnahme in eine Wohngruppe etc. - wer hat alles rückgängig gemacht? Rüchtüch, der Ex - nu musser mal zusehn wie er klar kommt und dabei nicht im Selbstmitleid und Chaos versinkt, nicht mehr mein Problem.

  • die betreuenden Elternteile betüddeln die Kinder, nicht den anderen Elternteil. Warum soll Kindesmutter dem Kindesvater hier seinen finanziellen Vorteil hinterher tragen und die Initiative ergreifen? Wäre es nicht logisch, Kindesvater würde hier auf Anmida zuzugehen, damit alle zusammen dann eventuell mit Hilfe des Jugendamtes dann den künftig zu zahlenden Unterhalt zu ermitteln?


    Muss ein Frau, die nächsten Monat 18 wird noch betüddelt werden? Auch soll Anmida dem KV keine Vorteile verschaffen. Sie soll sich die Hütte nicht vom KV zahlen lassen. Und natürlich wäre es logisch, der Vater würde den korrekten Weg gehen. Und wenn der das nicht tut, schaut der andere ET einfach zu und macht auch nichts. Oder?


    Nein, einfach nur die Unterhaltszahlungen einzustellen statt sich rechtzeitig um die Neuberechnung zu kümmern wäre schäbig (falls Kindesvater das denn tun würde), der Titel ist hier der Rettungsanker des Gesetzgebers um ebenjene Situation zu vermeiden.


    Natürlich ist das schäbig vom KV. Und nun? Und die Intension eines Titels war sicherlich nicht, dass sich ein Barunterhaltspflichtiger komplett rausziehen kann und der andere die volle Zeche zahlt.


    Anmidas Plan nach dem Abi zum JA zu gehen, finde ich ganz toll, würde der KV das genauso sehen. Tut er aber nicht und plant groben Unfug. Ergo ist dies ein Plan, den Anmida Null unter Kontrolle hat und dem Kind mitten im Abi wohl auf die Füße fällt und es dann wohl den GV auf den Vater hetzen muss, um seinen und KM Anteil am KU zu pfänden. Rechtlich völlig OK.


    Der Plan funktioniert nur mit einem plötzlich einsichtigen KV, oder aber wenn Anmida den KU Ausfall solange kompensiert, bis diese Beratung beim JA stattgefunden hat und sich geeinigt wurde.


    Abschliessend: ich würde nicht sehenden Auges zugucken und nie und nimmer würde ich mich auf dieses unsäglich Richterrecht berufen, und zuviel gezahlte KU einbehalten. Vor allem wenn ich Jahre lang das Loblied DDT geträllert hätte. Und dieses „aber der macht es doch auch nicht, deswegen werde ich schon drei mal nicht“ zeigt mir nur, dass da noch ziemlich viel Exen Krieg ist, der zur Abizeit dem Kind auf die Füße fällt.



    Ich meine, hier in diesem Ärgernis geht es hauptsächlich darum, wer von beiden Eltern hier die Initiative ergreifen sollte und irgendwie teile ich hier deine Meinung nicht, Kindesmutter müsse nun unaufgefordert Kindesvater ihre Einkünfte mitteilen.


    Wenn ich sehe, dass der andere nicht die (richtige) Initiative ergreift, dann muss ich das halt für das Kind. Erst recht, wenn ich sehe oder gar weiss, dass er die falsche Initiative ergreift. Nicht, damit dem KV etwas hinterhergetragen wird, sondern damit das Kind nicht den Mist der Eltern abbekommt und in Ruhe ihr Abi machen kann.


    Schönen Sonntag.

    Einmal editiert, zuletzt von Summerjam ()

  • Wenn ich sehe, dass der andere nicht die (richtige) Initiative ergreift, dann muss ich das halt für das Kind. Erst recht, wenn ich sehe oder gar weiss, dass er die falsche Initiative ergreift. Nicht, damit dem KV etwas hinterhergetragen wird, sondern damit das Kind nicht den Mist der Eltern abbekommt und in Ruhe ihr Abi machen kann.


    So sehe ich das auch. Grau ist alle Theorie, was der andere Elternteil alles sollte, aber die (wohl nicht nur eigene) Erfahrung zeigt eben auch, dass man nicht von der Kooperationsfähigkeit und - willigkeit des anderen Elternteils ausgehen kann. Also muss man selbst handeln im Sinne des Kindeswohls. Das mag manchem so vorkommen, als würde man das eine oder andere dem KV hinterhertragen, aber man handelt ja zum Wohle des Kindes und nicht, um den KV hier zu entlasten. Mag ein Nebeneffekt sein, aber das spielt wohl nur eine untergeordnete Rolle.

  • Um das Thema endgültig abzuschließen.... ich habe eine Antwort vom Jugenamt erhalten:


    Sehr geehrte Frau ....,
    wie Sie richtig schreiben, gilt der unbefristete Beschluss so lange, wie kein Beteiligter ihn abändern möchte. Da sich mehrheitlich der Unterhaltsanteil für die Väter bei einer Neuberechnung reduziert, haben auch nur diese den Anlass, eine Neuberechnung zu verlangen. Das könnte natürlich auch die Tochter, braucht sie aber nicht. Sie können also abwarten, ob und wann etwas vom Vater kommt und müssen nicht tätig werden.


    ... Wenn alles unverändert weiter läuft, brauchen Sie nichts tun. Sollte der Unterhalt nicht eingehen, würde ich der Tochter empfehlen ihm zu schreiben, auf welches Konto sie den Unterhalt bis zum ... (Frist!) erhalten möchte (das kann auch das Konto der Mutter sein) und dass sie davon ausgeht, dass es beim bisherigen Unterhaltsbetrag bleibt, weil er bislang noch keine Neuberechnung von ihr gewünscht und ihr die erforderlichen Unterlagen geschickt hat. Nach Fristablauf kann man mit dem Beschluss eine Vollstreckung/Pfändung beantragen.
    Sollte der Vater allerdings die Neuberechnung wollen und Unterlagen schicken, kann ich nicht empfehlen, dann trotzdem die Pfändung zu betreiben, weil das evtl. ein gerichtliches Vollstreckungsabwehr- und Unterhaltsabänderungsverfahren nach sich ziehen kann, das für die Tochter mit Gerichtskosten verbunden ist.




    Also werden wir abwarten und schauen, was sich bis Mai tut!

  • Da sich mehrheitlich der Unterhaltsanteil für die Väter bei einer Neuberechnung reduziert, haben auch nur diese den Anlass, eine Neuberechnung zu verlangen.

    Mütter könnten "faire Umgangsformen" zum Anlass nehmen eine Neuberechnung anzuregen.




    :tuschel Eigentlich sollte der Laden wirklich "Jugendämtin" heißen

  • Also werden wir abwarten und schauen, was sich bis Mai tut!


    Ist ja nichts neues, was die vom JA erzählt. Die Info hattest du ja Ende 2016 schon hier im Forum bekommen. Und wenn es einem egal ist, dass Abänderungsklagen und oder Pfändungen mitten in die Abi-Phase fallen, kann man das natürlich einfach so weiterlaufen lassen und erst dann reagieren anstatt zu agieren.

    Einmal editiert, zuletzt von Summerjam ()

  • (...)


    Also werden wir abwarten und schauen, was sich bis Mai tut!





    Die einzige Möglichkeit die der Vater hat, ist eine Aufforderung zur Abänderung der Weiterzahlung an die Tochter, ein "zinsfreies darlehen" anzubieten und weiter zu zahlen. Die Mutter/Tochter MUSS dieses akzeptieren bis zur Klärung und auch zuviel gezahltes Geld zurückzahlen.

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.

    Einmal editiert, zuletzt von Tomtomsen ()

  • Die einzige Möglichkeit die der Vater hat, ist eine Aufforderung zur Abänderung der Weiterzahlung an die Tochter, ein "zinsfreies darlehen" anzubieten und weiter zu zahlen. Die Mutter/Tochter MUSS dieses akzeptieren bis zur Klärung und auch zuviel gezahltes Geld zurückzahlen.


    Von der Darlehens-Option habe ich noch nicht gehört. Ich dachte, man wendet sich ans Gericht, klagt auf Abänderung, macht glaubhaft, dass die KM leistungsfähig und mit 50% im Boot ist, beantragt Pfändungsschutz und zahlt den mutmasslich neuen Betrag und die Differenz zum altem titulierten geht als Sicherungsverwahrung auf ein Konto bei Gericht, um sich vor davor zu schützen, dass zu viel gezahlter KU bei der KM in der Sekunde der Überweisung als ausgegeben gilt.

  • Von der Darlehens-Option habe ich noch nicht gehört. Ich dachte, man wendet sich ans Gericht, klagt auf Abänderung, macht glaubhaft, dass die KM leistungsfähig und mit 50% im Boot ist, beantragt Pfändungsschutz und zahlt den mutmasslich neuen Betrag und die Differenz zum altem titulierten geht als Sicherungsverwahrung auf ein Konto bei Gericht, um sich vor davor zu schützen, dass zu viel gezahlter KU bei der KM in der Sekunde der Überweisung als ausgegeben gilt.


    In der Regel ist der Unterhaltsgläubiger nach Treu und Glauben verpflichtet, ein solches Darlehen anzunehmen. Weigert er sich, so macht er sich schadensersatzpflichtig. Dies hat für den Unterhaltsschuldner den Vorteil, dass sowohl dem Darlehen als auch dem Schadensersatzanspruch eine Entreicherung des Unterhaltsgläubigers nicht entgegengehalten werden kann. ( verschärfte Haftung)


    Ich such auch mal das BGH Urteil raus wenn ich zu Hause bin.


    Nein, man ist geschützt wenn man sich nicht zu blöd anstellt. Ist einfach eine strittige Zahlung die man bis zur Klärung weiter bedient. Am besten gleich die notwendigen Uunterlagen von beiden mit einfordern und selbst wenn verschleppt wird, wird es für das Kind teuer und dann ist auch der BET dran, denn dieser hat dann immense Schulden beim Kind.


    E / Eine Abänderungsklage ist trotzdem vonnöten. Das Geld von der Zeit davor geht aber nicht verloren.

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.

    3 Mal editiert, zuletzt von Tomtomsen ()

  • Warum soll sie faire Umgangsformen wahren, wenn es keinen Umgang gibt. Warum soll sie jemanden, der das Kind so schändlich vernachlässigt, entgegenkommen? Da noch Pro-kv zu agieren ist ja schon dumm. Und die paar Tage bis Abi ende will sie eh warten. Also keine Doppel Belastung.

  • Warum soll sie faire Umgangsformen wahren, wenn es keinen Umgang gibt. Warum soll sie jemanden, der das Kind so schändlich vernachlässigt, entgegenkommen? Da noch Pro-kv zu agieren ist ja schon dumm. Und die paar Tage bis Abi ende will sie eh warten. Also keine Doppel Belastung.


    Warum kann man nicht einfach dafür Sorge tragen, dass man noch selbst in den Spiegel schauen kann.


    Meine Ex hatte auch nicht gerade mit Schlamm gespart Ich habe mir aber immer gesagt, wenn ich mich auf das gleiche Niveau begebe, dann erst hat sie gewonnen.

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.