KV hat geerbt ! Wie wirkt sich das auf Unterhaltsanspruch aus?

  • Hallo zusammen, ich habe mal eine Frage, vielleicht weiß jemand darüber Bescheid


    Bgl. des Unterhaltes für unsere beiden Kinder habe ich bisher auf einen Anwalt, Titel usw. verzichtet, da wir uns gut einigen konnten.


    Für den Sohn erhalte ich seit einem Jahr UV vom JA aber nur noch einige Monate, dann ist er 12 und für die Tochter hat der KV so viel gezahlt wie er irgendwie konnte. Seit 3 Monaten zahlt er nicht oder nur sehr verzögert für die Tochter. Mal hier und da ein paar Euro. Das bringt mich derzeit in starke finanzielle Schwierigkeiten.


    Insgesamt zahlt er auch weniger als den Mindestunterhalt. Ich habe auf einen Titel verzichtet, da er sich wirklich bemüht und wir auch gut miteinander auskommen. Er hat eben manchmal selbst nichts. Er ist selbständig und seine Auftragslage ist sehr unterschiedlich. Insgesamt läuft sein Geschäft schlecht.


    Für mich ist das natürlich schwierig, weil ich nie weiß mit wieviel ich rechnen kann.


    Nun hat hat von seinem verstorbenen Großvater eine größere Summe geerbt ( es dauert noch etwas bis er das Geld bekommt ).


    Kann ich jetzt von ihm den zuwenig gezahlten Unterhalt nachfordern? Bzw. wie errechnet sich dann der Unterhalt?


    Ich will nichts haben, was uns nicht zusteht, sondern nur endlich mal einen geregelten Unterhalt mit dem ich rechnen kann. Also wenigstens den Mindestunterhalt.


    Ich weiß, dass viele von Euch das auch nicht haben, aber wenn es da ist und uns zusteht möchte möchte ich es auch haben. Das JA wird ja auch sofort den UV zurückfordern.


    Natürlich werde ich das mit ihm auch noch besprechen und bin eigentlich sicher, dass wir uns irgendwie einigen. Möchte nur für alle Fälle mal eine Auskunft.


    LG


    Erdmännchen

  • Ja. Auch Vermögen muss zur Unterhaltsberechnung mit einbezogen werden. Man kann es parallel sehen zum Vermögenseinsatz bei ALG II (für (Kindes-)Unterhalt gibt es da keine breite Rechtsprechung und eigentlich nur Einzelfallentscheidungen).

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo Ermännchen,


    Du kannst keinerlei Unterhalt in die Zukunft fordern, heißt dass der Unterhalt für die Zukunft gesichert wird.
    Allerdings kannst Du für vergangene Zeiten den Differenzunterhalt einfordern.
    Dabei ist allerdings zu beachten, dass wenn Du von öffentlichen Geldern abhängig bist eine potentielle Einmalzahlung als Einkommen berücksichtigt würde.
    Desweiteren wird sich auch die Unterhaltsvorschusskasse bei Bekanntwerden des Erbes bisher geleistete Zahlungen zurückholen.
    Soweit dann noch etwas übrig bleibt darf der Kindesvater dieses Geld jederzeit in seinen Betrieb stecken, heißt er muß keine Rücklage für künftigen Unterhalt bilden.
    LG WEE