Wo ist hierbei das Kindeswohl?

  • Hallo alle zusammen,



    ich hoffe auf ein paar Erfahrungen von Euch.



    Der Vater meines Zwerges ist seit fast einem Jahr im Ausland, er hat sich für diese Versetzung beworben.


    Zwei Tage bevor er umgezogen ist, hat er uns bescheid gegeben, da war unser Zwerg 14 Monate alt. Da hieß es, er würde alle


    4 Wochen kommen. Vorher war er jede Woche für mehrere Stunden da. Auch mit dem Kinderwagen war er unterwegs.



    Für den Kontakt von unserem zwerg zu seiner Familie war schon immer ich zuständig,er beantwortet denen keine Fragen oder gibt über unseren Zwerg Auskunft.



    Nun zum eigentlichen Thema.



    Der Umgang fand in den letzten Monaten nur noch alle paar Monate statt, was also zur Folge hatte das unser zwerg vor einem wildfremden menschen stand, der mal zum spielen vorbei kam.



    Als es jetzt dann plötzlich mehr als zwei Monate waren die zwischen den Besuchen liegen sollten, habe ich mir anwaötliche hilfe gesucht, denn eine regelmäßigkeit wollte ich schon für den kurzen haben.



    Schlussendlich, war bereits eine verhandlung zur Regelung des umgangsrechts, die ohne ihn stattfand, aber in beisein seines anwalts, der nicht nur keine ahnung hatte dass der KV hier nur noch eine leere wohnung hatte, auch wusste er nicht wann sein mandant wieder mal da sein wird.



    Leider war es so, dass der zuständige Richter offensichtlich mit de gegnerischen anwalt gut bekannt war.



    Für die nächste Verhandlung wird eine festsetzung von seiten des gegnerischen anwalts gefordert die wie folgt aussehen soll. jeden 6. samstag von 13 - 18 Uhr ohne mein beisein. Er will den kleinen einfach mitnehmen. Der kurze ist aktuell 21 Monate.



    ich habe auch bei Gericht bereits erwähnt dass der KV letztmalig Ende Dezember da war, also liegen 4 Monate zwischen dem letzten treffen und dem nächsten.



    Mal wieder wird unser zwerg in ein fremdes gesicht schauen.



    Ich möchte keinen umgang boykottieren noch möchte ich ihn erschweren. ich habe immer jede woche für mehrere stunden Umgang gewährt, bin mit dem kurzen bei seiner väterlichen Familie gewesen usw.



    Ich habe erwähnt dass ich möchte dass zumindest drei Umgangstermine erfolgen sollen in dem er sich mit dem kurzen in gewohnter umgebung wieder annähert bevor er ihn mitnimmt.



    Da entgegnet der zuständige Richter doch allen ernstes, dass dies die feste bande zwischen vater und sohn gefährden würde :hä


    Und greift mich an, ich würde mir meiner verantwortung als Mutter nicht bewusst sein und noch dollere sachen.



    Wo gibt es denn sowas?



    was hat dass denn mit Kindeswohl zu tun? Einem unbekannten menschen der zuletzt vor mehr als 4 Monaten mal da war, mitgegeben zu werden, der nichts aber auch gar nichts über einen weiß. Wie wohl kann sich da ein kleines Kind fühlen?



    Vorher als wöchentlicher Umgang bestanden hat, wollte er ihn nie mitnehmen, und nun so plötzlich?



    Vielleicht hat jemand erfahrung wie ich mit diesem Richter umgehen kann?



    LG und vielen Dank

  • - Man muss dem Richter Recht geben. Eine Vater-Kind Beziehung kann unter solchen Bedingungen in Gegenwart der KM nicht aufgebaut werden. Also ist es richtig, dass du nicht dabei bist.


    - Wenn unter Machbarkeitsgesichtspunkten derzeit nicht mehr Kontakte möglich sind, ist der Vorschlag, auch wenn es für das Kind eigentlich zu wenig ist, OK.


    - Da der KV sich in der Vergangenheit regelmäßig um das Kind gekümmert hat, hat er ja auch gezeigt, dass ihm die Beziehung zum Kind wichtig ist.


    - Hoffentlich könnt ihr diese Angelegenheiten in Zukunft wieder ohne Gericht untereinander klären, denn ganz klar ist mir nicht, warum du vor Gericht gezogen bist und nicht andere, auch begleitete, Gesprächsmöglichkeiten genutzt hast. Dein Ziel (Regelmäßigkeit) hast du aber erreicht, also sei doch froh.

  • Hallo,



    woraus schließt du bitte, dass ich zuvor keine anderen Möglichkeiten zur Einigung und Verständigung wahrgenommen habe?



    Selbstverständlich habe ich dass getan.



    Doch immerwieder sind die vereinbarungen die getroffen wurden nicht eingehalten wurden.



    Die Termine sollte ordentlich angekündigt und auch wahrgenommenw erden. Dem war nicht so. Von Absprache konnte auch nicht mehr die Rede sein.



    Ich habe all das auch belegen können.



    Stattdessen muss ich mich zur schlechten Mutter degradieren lassen? Mit welchem Recht? Ich habe nachweislich immer alles für die beziehung zwischen vater und Kind getan.



    LG

  • Ich hatte ein ähnliches Problem. Der KV hatte weitaus weniger Kontakt als deiner und wollte ihn auch mitnehmen, als er noch sehr winzig war, 8 Monate oder so. Bis hin zu den Großeltern die 500km entfernt wohnen, für eine Woche. Da hab ich auch mein Veto eingelegt.


    Aber unterschätz die Kleinen mal nicht: Wenn der Vater sich ab und zu mal hat blicken lassen, erinnern die sich sehr gut daran. Mein Sohn (7Jahre) weiß z.B. heute noch das er vor x Jahren mit Papa auf einen bestimmten Spielplatz war. Da war er auch erst 2-3 Jahre.


    Ich persönlich geh da nicht ganz konform mit dem Richter, die beiden könnten ja bei euch in der Wohnung sein, du musst ja nicht bei ihnen hocken. Bitte den Vater einfach das er wenigstens an einen dem Kind bekannten Ort geht, z.B. Spielplatz, oder zu der Familie des KV und vielleicht nicht ganz so weit weg. Wenn der Kleine das Brüllen anfängt, wird er schon zurückkommen und die brechen nicht so schnell zusammen. Ist zwar nicht ideal, aber selbst sehr sensible Kinder erholen sich schon. Und so ganz, ganz klein ist deiner ja nicht mehr, er wird schon verstehen, das Mama bald wieder da ist. Ein Baby hat das Zeitempfinden noch nicht, da muss man wirklich fix sein.



    Wegen der Regelmäßigkeit: Du musst dich davon lösen, das du dafür verantwortlich bist wie die Vater-Sohn-Beziehung abläuft. Ich hab das anfangs auch getan, weil ich der Meinung bin das eine stabile Umgebung wichtig ist fürs Kind, aber es bringt nichts. Wir sind alle dafür verantwortlich wie unsere Kinder von uns denken, das kann und sollte man niemanden abnehmen. Wenn er durch Unzuverlässigkeit einen schlechten Eindruck hinterläßt ist das auf deutsch sein Problem. Es ist zwar schmerzhaft fürs Kind, aber mehr als trösten (ohne: Böser Papa!) geht eben nicht. Leg dem Vater wie bisher keine Steine in den Weg, achte darauf das du nicht selbst zum Spielball wirst, und "gut" ist. Mehr kann man/frau nicht machen.



    Viel Glück

    Einmal editiert, zuletzt von Raanan ()

  • hallo fruchtzwerg


    (süßer nick?


    also ehrlich gesagt war ich schockiert über das ws du geschrieben hast.


    (der vater meines sohnes hat ihn auch schon 4 monate nicht mehr gesehen)
    aber es kann doch nicht sein das das kind (!) ins kalte wasser geschmissen wird.
    ich meine, natürlich soll der vater zeit mit dem kind verbringen.
    und natürlich wäre es schön, wenn das ohne mama geht.
    aber ich seh das wie du, das kind muß doch erstmal sein gegenüber kennen.


    ich habe leider keine ahnung was du da tun kannst.
    es heißt doch imemr zum wohle des kindes.
    und das kind einem fremden mitgeben kann doch nicht zu seiem wohl sein.
    vater hin oder her.


    hast du mal beim jugendamt nachgefragt wie die das sehen?
    wobei sich ja niemand ggen einen richter aussprechen wird.


    aber gibt esx vielleicht die möglichkeit mjit dem vater zu reden?
    vielleicht versteht er ja das bei den ersten treffenb deinen anwesenheit wichtig ist.
    ich meine, wenn er das kind liebt müßte er das doch verstehen?...




    hey ich drück dir fest die daumen und deinem zwerg auch

    man muß schon wissen wo man hin will-
    sonst kommt man woanders an
    :tuedelue

  • Der Richter is ja nix weiter als eine Person, die versucht zwischen 2 Parteien zu vermitteln..


    Gelingt es nicht, wird im Gesetzbuch geschaut, was Recht ist. Dann wird die Situation bewertet und der Richter hat seinen Beschluss.


    Ganz ehrlich ? Wieso machst du dem KV denn zum Vorwurf, das er sich nicht genug kümmert ? Ich kenne andere Menschen, die verziehen sich ins Ausland und melden sich nie wieder.


    Von daher gebe ich dem Richter hier auch Recht ...


    Denn


    - der KV meldet sich wenn er kann, TROTZ das er im Ausland ist
    - der KV hat Interesse an seinem "Zwerg"
    - der KV zahlt sicherlich auch Unterhalt oder ? ( machen nicht viele wenn se im Ausland sieht )
    - der KV geht im Ausland arbeiten


    Ich finde hier, das der KV ein guter KV ist, wenn man von den Umständen absieht, die Ihn hierbei hindern sein Kind öfter zu besuchen... ( Benzin ist nun mal Teuer, je nach dem wo er ist )


    Ich denke daher, hast du keine andere Wahl und wenn du vernünftig bist, einigt euch .. der Richterspruch wird für dich sicher einen großer Schock werden, wenn ich das von hier beurteilen kann von dem was du schreibst !

    Alles was Kinder brauchen, habe ich auch! Das was Kinder nicht brauchen, habe ich auch nicht.

    *********************************************************************************

    Eifersucht ist eine Leidenschaft, die mit Eifer sucht, was Leiden schafft

  • Ähm,dass habe ich zugegebenermaßer mich auch gefragt,weil Du es nicht erwähnt hattest.
    Ich kann verstehen,dass Du nicht gerade erfreut darüber bist,dass der Papa so unregelmäßig kommt.
    Aber ich glaube(kann ja auch falsch liegen) das bei Dir sich eine ganze Menge aufgestaut hat und Du das auch raushaust.Dein gutes Recht.Aber im Interesse des Kindes solltest Du vielleicht versuchen Deinen Groll runterzuschlucken,denn erstens merkt es auch das Kind und zweitens könntet Ihr zwei Erwachsenen dann vielleicht eine Ebene finden,die es Euch ermöglich eben nur noch Eltern zu sein.
    Wenn Du in der Zwischenzeit Deinem Kind ab und an Fotos vom Papa zeigst-vielleicht kann er ja ein Foto auch in seinem Zimmer haben-dann hat er seinen Papa immer vor Augen und blickt dann nicht in ein fremdes Gesicht.

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Grüße


    Annemie


    And now for something completely different......


    (M.Python)

  • Vom Handeln im sinne des Wohles des Kindes kann ich bei solch Hauruck-Aktionen auch nicht viel erkennen. Viel eher erkenne ich lediglich die Interessenvertretung des Vaters. Ich würde mein kind (in dem alter) sicher auch keinerlei "fremden" Personen alleine anvertrauen. Selbst im Kindergarten gibt es gewisse Eingewöhnungszeiten, in denen die vertrauten Elternteile dabei sind damit sich das Kind an die Situation bzw.an die neuen Gesichter gewöhnen kann...ein Stück weit zumindest. Da würde auch niemand sein Kind am ersten Tag abliefern, verschwinden, und nach vier Stunden wieder kommen. Und nichts anderes ist das von Dir beschriebene in meinen Augen (ob nun die selben Gene hin oder her. Dennoch ist der KV im ersten Moment eine fremde Person weil kaum Bindung entstehen konnte).
    Richtiger wäre der von Dir angedachte Schritt meiner Meinung nach allemal! Zunächst eine dezente Bindung herstellen, in gewohnten räumlichkeiten wie bestenfalls die Wohnung des Kindes. Dabei hocken MUSST Du ja wirklich nicht unbedingt. Aber das Kind hätte zumindest die Sicherheit der Mama im Hintergrund. Auch DAS stärkt Gefühl! Und nicht zur schlechten Bindungsfestigkeit eines Kindes zu seinem Vater, sondern eher im Gegenteil! Du willst ja nicht ewig dabei sein und es wird auch sehr deutlich, daß Du alleinigen Umgängen zwischen Vater und Kind durchaus aufgeschlossen bist, wenn zumindest die erste Annäherung hinter sich gebracht wurde.
    Das bereits früher mal sporadischer Kontakt zwischen Kind und Vater bestand hat meines erachtens jetzt keine grosse Wertung, da Kinder in dem Alter Deines Zwerges (damals war er ja NOCH jünger) sehr schnell vergessen. Nicht umsonst werden Umgänge in solch frühen Alter häufiger empfohlen. Eben DAMIT das doch noch sehr kleine Kind nicht so schnell vergessen wird.


    Wie auch immer das alles ausgehen mag. Ich hoffe sehr im Sinne des Kindes, daß zumindest 1-2 Treffen in Deiner Wohnung erfolgen können.


    Alles Liebe!

  • Vielen lieben Dank an alle die bisher geantwortet haben,



    allen denen die der Meinung sind das ich irgendwie verbittert bin, gegen den KV einen groll hege oder ihm eins auswischen will,


    sei gesagt, dass das mit sicherheit nicht meinen absicht ist, denn sonst wäre ich ihm in den vergangenen Jahren nicht so sehr entgegen gekommen.



    Selbstverständlich ärgert es mich, wenn man versucht mich als Mama, in ein schlechtes Licht zu rücken, wobei ich auch da schon mitlerweile die


    Einsicht gewonnen habe, dass das für die gegenseite offensichtlich die einzige Möglichkeit ist.



    Auch die bisherigen Umgänge sind nicht ausschließlich in meinem Beisein gewesen, ich habe teilweise sogar die wohnung verlassen. Aber auch da sei erwähnt


    dass der KV mir immerwieder nachgelaufen ist. Mit den Worten "komm wir schauen mal was Mama macht" usw.



    Er hat in den wenigen stunden mit unserem Zwerg so schon ständig meine Nähe gesucht, wie soll das bitte laufen wenn ich nicht dabei bin?



    Bis heute hat er unseren kurzen weder gefüttert noch gebadet noch irgendetwas anderes.



    Noch sei erwähnt dass unser Zwerg nicht ganz gesund auf die welt kam, auch dahingehend erkundigt er sich nie.



    Ich beschwere mich nicht, so soll es nicht verstanden werden , auf keinen fall, aber alle paar Monate mal hier aufschlagen und alle durcheinander bringen, ohne sich nen dreck zu scheren, das machts nicht leichter für uns.



    Ich bin mir bewusst, dass es sicherlich so einige Mütter gibt, die ein Machtgerangel mit dem Vater führen, oder die sich als das Maß aller Dinge sehen. Aber davon möchte ich mich schon gern distanziert wissen.


    Ein kind hat zwei elter das ist wichtig und richtig. Nur sollte man sich dann auch kümmern, denn es ist nicht einfach ein vaterbild aufrecht zu erhalten, das es so nie gibt.



    LG

  • Naja, ich sehe das Problem jetzt noch immer nicht so dringlich, kann aber auch daran liege, das mein Kurzer schon lang aus der Phase raus ist.


    Aber davon abgesehen: Kannst du nicht was mit dem KV ausmachen? Eigentlich kann es euch doch egal sein, was der Richter da sabbert. Und bedauerlicherweise kommen immer wieder so Vorverurteilungen. Das JA am väterlichen Wohnort meinte damals auch, das das UVG+hälftiges Kindergeld voll ausreichen würde, ein Kind kostet ja nicht soviel, das bißchen essen und Windeln :radab. Und es wäre absolut legitim wenn ich alle 2 Wochen die 530 km zurücklege und die Kosten dafür trage. Ich denke manchmal das mit solchen Aussagen von Aussenstehenden die Probleme erst losgehen, wenn ein Elternteil das für bare Münze nimmt. Aber soll hier auch nicht das Thema sein, nur mal als warnendes Beispiel, das nicht überzubewerten.


    Oder besteht der KV jetzt darauf?

  • Hallo
    Also ich kann ne kleine geschichte von meinerseits dazu beitragen. Ist allerdings wie ihr seht von Väterlicher seits.



    Also....
    ICh habe eine tochter die zu dem zeitpunkt 5 jahre alt war, hatte arbeit und war eigendlich rund um zufrieden.
    Einestages rief mich das jugendamt auf der arbeit an und fragte ob ich sorfot meine tochter auf unbestimmte zeit bei mir aufnehmen könne, hab ich natürlich ohne groß zu überlegen ja gesagt.
    Ab da ging es drunter und drüber. Grund für die ganze geschichte war das bei meiner ex reger männerverkehr war und auch öfters dort welche übernachtet hatten. An dem tag wo ich angerufen wurde, hatte ein ex von ihr da terror geschoben.
    Naja jedenfalls hatte ich sie denn bei mir aufgenommen und wollte sie denn auch nichtmehr hergeben unter diesen umständen. Nach langem hin und her beim jugendamt kamen wir trotz alle dem nicht weiter und meine ex weigerte sich, dass kind bei mir zu lassen (kann man auch verstehen als mutter). Bin dann zum anwalt und letzendlich vor gericht, wo meine ex denn auflagen bekommen hatte und ich mir in der zeit schon die mühe gemacht hatte und umgezogen bin in eine größere wohnung, weil laut meiner anwältin die chancen größer sein die kleine denn zu behalten.
    Angesetzt wurde damals die rückführung (unter der bedingung das sie alle auflagen erfüllt) zum 1.1.2009.


    Solange konnte ich die kleine denn auf jeden fall behalten. Sie ging denn auch regelmäßig in den KIga und war auch schon für die schule angemeldet und hatte auch freunde gefunden und vor allem auch spass hier in der gegen und in dem kiga.
    Dann kam der 1.1. wo meine ex eben auch das besuchsrecht hatte und es auch war genommen hatte aber meine tochter kam abends nicht wieder wie abgemacht. (auflagen waren dort noch nicht eine erfüllt) Ich hab denn alles mögliche versucht in die wege zu leiten das ich schnellst möglich meine tochter wieder bekomme. Aber es hat alles nichts genützt. Bin denn auch prompt wieder zum anwalt aber das hatte denn auch nichts gebracht.
    Kurz danach hatte sie denn auf einmal alle ihre auflagen erfüllt und ich hab in die röhre geguckt und konnte rein garnichts machen. So ganz nebenbei hatte mir das jugendamt denn auch noch den satz an den kopf geknallt "sie sind nur der vater und haben keine weiteren rechte ausser unterhalt zu zahlen und ihr besuchsrecht war zu nehmen"


    Seit dem lebt meine tochter wieder bei der mutter worüber ich auch heute noch nicht glücklich bin aber ich werde es so belassen, zum einen weil sie jetzt zur schule geht und zum anderen weil ich keine lust mehr habe das alles auf ihrem kopf immer auszutragen. Ich bin trotz dessen immer für sie da und wenn sie mich ruft stehe ich für sie bereit. Da kann mich nichts drann hindern.


    So das war mein kleiner beitrag zu dem thema
    Wo ist hierbei das Kindeswohl?

  • @Jürgenastra,
    bei allem Verständnis, wie wäre es mit einem eigenen Thread?



    Hallo Fruchtzwerg,


    ich lese, schlucke - und finde es für das Kind nicht besonders schön.
    Vielleicht kann dir eine Beratungsstelle weiterhelfen, wie du den Vater näherbringen könntest, evtl. ein Bilderbuch mit Bildern vom Vater und/oder gemeinsamen Aktivitäten.


    Liebe Grüße
    maschenka