Hallo alle zusammen,
ich hoffe auf ein paar Erfahrungen von Euch.
Der Vater meines Zwerges ist seit fast einem Jahr im Ausland, er hat sich für diese Versetzung beworben.
Zwei Tage bevor er umgezogen ist, hat er uns bescheid gegeben, da war unser Zwerg 14 Monate alt. Da hieß es, er würde alle
4 Wochen kommen. Vorher war er jede Woche für mehrere Stunden da. Auch mit dem Kinderwagen war er unterwegs.
Für den Kontakt von unserem zwerg zu seiner Familie war schon immer ich zuständig,er beantwortet denen keine Fragen oder gibt über unseren Zwerg Auskunft.
Nun zum eigentlichen Thema.
Der Umgang fand in den letzten Monaten nur noch alle paar Monate statt, was also zur Folge hatte das unser zwerg vor einem wildfremden menschen stand, der mal zum spielen vorbei kam.
Als es jetzt dann plötzlich mehr als zwei Monate waren die zwischen den Besuchen liegen sollten, habe ich mir anwaötliche hilfe gesucht, denn eine regelmäßigkeit wollte ich schon für den kurzen haben.
Schlussendlich, war bereits eine verhandlung zur Regelung des umgangsrechts, die ohne ihn stattfand, aber in beisein seines anwalts, der nicht nur keine ahnung hatte dass der KV hier nur noch eine leere wohnung hatte, auch wusste er nicht wann sein mandant wieder mal da sein wird.
Leider war es so, dass der zuständige Richter offensichtlich mit de gegnerischen anwalt gut bekannt war.
Für die nächste Verhandlung wird eine festsetzung von seiten des gegnerischen anwalts gefordert die wie folgt aussehen soll. jeden 6. samstag von 13 - 18 Uhr ohne mein beisein. Er will den kleinen einfach mitnehmen. Der kurze ist aktuell 21 Monate.
ich habe auch bei Gericht bereits erwähnt dass der KV letztmalig Ende Dezember da war, also liegen 4 Monate zwischen dem letzten treffen und dem nächsten.
Mal wieder wird unser zwerg in ein fremdes gesicht schauen.
Ich möchte keinen umgang boykottieren noch möchte ich ihn erschweren. ich habe immer jede woche für mehrere stunden Umgang gewährt, bin mit dem kurzen bei seiner väterlichen Familie gewesen usw.
Ich habe erwähnt dass ich möchte dass zumindest drei Umgangstermine erfolgen sollen in dem er sich mit dem kurzen in gewohnter umgebung wieder annähert bevor er ihn mitnimmt.
Da entgegnet der zuständige Richter doch allen ernstes, dass dies die feste bande zwischen vater und sohn gefährden würde :hä
Und greift mich an, ich würde mir meiner verantwortung als Mutter nicht bewusst sein und noch dollere sachen.
Wo gibt es denn sowas?
was hat dass denn mit Kindeswohl zu tun? Einem unbekannten menschen der zuletzt vor mehr als 4 Monaten mal da war, mitgegeben zu werden, der nichts aber auch gar nichts über einen weiß. Wie wohl kann sich da ein kleines Kind fühlen?
Vorher als wöchentlicher Umgang bestanden hat, wollte er ihn nie mitnehmen, und nun so plötzlich?
Vielleicht hat jemand erfahrung wie ich mit diesem Richter umgehen kann?
LG und vielen Dank