Solange ihr das gemeinsame Sorgerecht hat wirds schwer, zu sagen "du nimmst sie nicht zu dir weil ich die freundin von dir nicht leiden kann" oder sowas.
Also um es mal klar auf den Punkt zu bringen, es ist völlig egal wie das Sorgerecht geregelt ist.
Das Umgansrecht ist ein eigenständiges Recht u das steht dem anderen leiblichen nichtbetreuenden Elternteil zu, egal wie das SR geregelt ist.
Weiterhin ist es auch völlig egal dabei, mit wem der Umgangsberechtigte noch kontakt hat, wer seine neue Lenbenspartnerin ist etc.
Auch kann der betreuende Elternteil hier keine Vorschriften machen, wie der Umgang gestalt werden muß oder sonstiges.
Umgang hängt nicht vom Gutwill u dem Gutdünken des betreuenden Elternteiles ab...
Wenn dieser aber meint dem wäre dennoch so, so wird ihm schnell klar werden, das dem nicht so ist, u das dann schlimmstenfalles durch strikte Maßnahmen, die bis hin, im Extremfall, zum Sorgerechtsentzug gehen können...
Das nur mal grundsätzluich zum rechtlichen...
U kurzum, der umgangsberechtigte Elternteil, wie das Kind haben ein Recht auf Umgang miteinander, dem grundsätzlich nichts entgegenzusetzen ist...oder an irgendwelche Bedingungen zu binden ist..
U.a. ist er auch nicht abhängig von Unterhaltszahlungen.
vorbestraft o. ä.).
..auch vorsicht mit solchen Aussagen..
Es gibt viele Menschen die vorbestraft sind,...auch Mütter u denen nimmt man weder das Umgangsrecht ab, noch das Sorgerecht, weil sie vorbestraft sind..eine Vorstrafe hat auch rein gar nichts mit der Erziehungsfähigkeit zu tun...und die wäre ausschlaggebend.
Und wer schon kit solchen Begriffen hantiert, sollte sich ersteinmal Gedanken machen, was es denn heißt vorbestraft zu sein..u da gilt schon, das selbst eine Geldstrafe wegen z.B. zu schnellne Fahrens, oder wegen eines Rotlichvergehens im Strassenverkehr als vorbestraft zu sehen ist..
Und nu???
Also, gehört einfach nicht in einem Satz genannt...
nuja wer nicht will der hat schon. denke nicht, dass dir da jemand was wollen kann...
Auch dieser Grundstz gilt so nicht..
Fakt ist, er möchte Umgang, der aber wird vom betreuenden Elternteil an Bedingungen geknüpft..die heißt:
Umgang nur in der Wohnung des betreuenden Elternteiles..
Das geht so nicht,
Das ein kennenlernen angebracht ist, ok, aber nicht auf diese Art u Weise..
Kannst du gerne machen ...Ich würde einfach auf dein Bauchgefühl hören, aber passieren kann dir garnix.
Das Bauchgefühl ist in solchen Dingen auch eher unangebracht..
Und eine pauschale Aussage, das ja nix passieren kann, eher bedenklich für den der darauf vertraut...
Auch mag das meiste der TE eher zuträglich sein, so ist es aber nicht das was die Sache entspannt u zu einem wirklichen Ziel fürt..deschweigedenn, es die rechtliche Lage wiederspiegelt.
das sowieso...und ich hab ihm auch gesagt,dass seine neue Schl..pe sie nicht anzufassen hat...damit hab ich persönlich nämlich auch n problem womit ich momentan noch nicht umgehen kann.
meinste seine sch.... ist nicht dabei?
Ganz ehrlich, aber das ist doch ziemliches Kindergartenniveau..
Mit solchen Einstellungen u Argumenten kann das nie was werden..u ist auch nicht sonderlich erquickend..
Grundsätzlich ist hier die Einstellung zum Umgang u wie er aussehen sollte, arg auf der falschen Bahn...