Hallo ihr lieben
Ich habe mal eine Frage....Meine Freundin erzählte mir heute,das ihr Ex meinte,da er den gemeinsamen Sohn alle 14 Tage von Freitags-Sonntags betreut,würde ihm das halbe Kindergeld zustehen?
Das wäre gesetzlich so geregelt????
Soweit ich weiss,stimmt das ganz und gar nicht....oder???
Wenn es stimmt,wo genau steht das geschrieben?
LG Madime