da mein ex, freiwillig den unterhalt nie gezahlt hat, wurden bei ihm lohnpfändungen, inzw. pfändung des arbeitslosengeldes veranlaßt
die kosten für den gerichtsvollzieher, wurden mir von der anwältin abgezogen (keine unerhebliche summe), da ihr das geld vom gv überwiesen wurde
nun sagte mir jemand, dass diese kosten auf keinen fall ich zu tragen habe und miene anwältin da falsch gehandelt habe
die kosten müsse mein ex zahlen, da er säumig war
kennt sich da jemand aus?