Ämterwahnsinn**hilfe**

  • Hello zusammen,


    es ist gut möglich, dass ich heute noch einen mord begehe.


    aber mal der h. mein mann sind uns über die trennung einig. ich habe meinen job als DNW im AH und einen bruttoverdienst von 680 euro, hinzukommen 580 kindergeld und gut 820 euro unterhalt der kinder ( war eben beim jugendamt und habe mir das ausrechnen lassen)


    sooo..habe jetzt eine eohnung in aussicht...76qm ( für 4 personen), kalt 350 euro nebenkosten ca 150 euro........bekomme ich N I C H T genehmigt!!!!!! weil, nicht angemessen und zu teuer. Kann das sein? wie sind euro erfahrungen??????? habe dann man vorsichtig nach renovierungskosten bzw umzugskosten gefragt..haaaaaaaaa, denkste! no way...gibts nix!


    dann wollte ich " diese einmalige hilfe" beantragen für wohnungseinrichtung ( mir fehlt dringend eine küche und eine waschmaschine), gerne auch als darlehn.......wieder N E I N !!!! weil die wohnung ja nicht angemessen ist.



    weiter: bin dann zum LRA in die wohngeldstelle, dort wurde ich immer weiter immer weiter geschickt, bis ich ander richtigen stelle sass. nette frau, hat mir vorgerechnet und wir sind auf einen zuschuss von fast 200 euro gekommen....wie kannn dass jetzt sein? hallo????


    so, bleibt immer noch die frage......wie finanzier ich meine einrichtung???? wo kann ich mich noch hinwenden? habt ihr damit erfahrungen???


    danke fürs zulesen:-)


    drücj euch
    jeanette

  • das ist ganz einfach, wohngeld kommt vor allen anderen Leistungen - mit dem Wohngeld brauchst du kein ALG2, und dann brauchen die dir auch kein Darlehen geben, allerdings brauchst du dann auch keine Erlaubnis, die Wohnung zu mieten.
    Die Küche wirst du dir selber irgendwie anschaffen müssen, habt ihr ein Gebracuhtkaufhaus bei euch? oder aus dem Kleinanzeigenteil der Zeitung, usw.

  • Gebrauchte Küchen bekommt bei Abholung eventuell sehr günstig über Kleinanzeigen, Nachbarschaftshilfe etc.. Wenn jemand eine neue Küche kauft, ist er oft froh, wenn er die alte ohne große Umstände los wird.

  • Stell die Anträge schriftlich, damit du was hast, um dich darauf beziehen zu können.
    Die Arge muß dir die Höchstmietgrenzen mitteilen, dann kannst du sehn, ob die Miete wirklich unangemessen ist.
    Und wenn du Alg2 beziehst, stehn dir auch wenige einmalige Beihilfen zu( § 23 Abs. 3 Satz 1 SGB II ) und zwar, u.a. nach Wohnungsbrand, nach Trennung (wenn der Hausrat aufgeteilt wurde und aufgrund dessen einiges nicht mehr vorhanden ist) oder bei Erstbezug einer Wohnung (man zieht von zu Hause aus).Das ganze dann nicht per Darlehen, sondern einmalige Beihilfe!!!


    Wenn die Wohnung nachweislich unrenoviert übergeben wird, gibts Pauschalen für die Renovierung, das gehört zu den kosten der Unterkunft.


    Die einmaligen Leistungen nach § 23 Abs. 3 Satz 1 SGB II werden auch erbracht, wenn Hilfebedürftige keine laufenden ALG II-Leistungen benötigen, den Bedarf jedoch selbst nicht voll decken können.


    In diesem Falle kann das Einkommen berücksichtigt werden, das Hilfebedürftige innerhalb eines Zeitraumes von bis zu sechs Monaten nach Ablauf des Monats erwerben, in dem über die Leistung entschieden worden ist.


    Sprich, das Einkommen, dass nach einer fiktiven Bedarfsberechnung (grob: Regelleistung + Unterkunftskosten) den Bedarf übersteigt, wird auf einen Zeitraum von 6 Monaten errechnet. Übersteigt dieses verbleibende Einkommen den Wert der beantragten Leistung, so erhält man keine Beihilfe. Liegt das Einkommen darunter, so wird die Differenz als Beihilfe erbracht.



    Alles schriftlich machen!!!!

  • @ Darleena: wenn ich mir die Zahlen so ansehe, wird sie kein ergänzendes ALG II erhalten, sondern eben - wie sie ja auch selbst schreibt - Wohngeld. In dem Fall braucht sie aber keine Genehmigung, die Wohnung zu mieten.


    Bei uns gibt es ein lokales Blättchen, indem Leute in der Umgebung inserieren, die was abzugeben haben. Auf die Art bin cih damals zu meiner ersten Küche gekommen, und sehr günstig. (Das waren noch Zeiten...eine Kühl-gefrier-kombi und eine spülmaschine für zusammen 50 DM... ). Vielleicht gibt es sowas bie euch auch? Die anderen Tips sind ja schon gekommen.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Hallo Erdnuckel,


    wie ist es denn mit der Hausratsaufteilung? Da steht Dir doch auch was zu. Und vornehmlich Küche und Waschmaschine, wenn die Kinder bei Dir bleiben.

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • Bei uns werden ältere Küchen teilweise im Wochenblatt angeboten - zu verschenken.
    Grundreinigung, Herd entsorgen, gebrauchten Herd kaufen, der Rest kommt nach und nach...