Hallöchen bin neu und brauche mal euren Rat bzw Hlfe

  • Hallo ,


    erst einmal zu mir : Ich bin Mutter von 2 Söhnen ( 9 und 3 ) und seid längerem von meinem Partner getrennt.


    Nun zu folgendem:


    Nach der Trennung wurde eine Unterhaltsurkunde erstellt weil dort schon die Gefahr bestand das der Papa trotz üppigem Nettoeinkommes seinen Unterhaltspflichten nicht freiwillig nachkommt.
    Diese wurde prozentual festgemacht und auch festgehalten das der Zahlungseingang auf meinem Konto zum 1. des Monats stattfinden muss. Dies passiert natürlich nicht wenn ich glück habe ( muss jeden Monat hoffen das Unterhalt kommt) ist dieser dann endlich zum 7. eines Monats da. Es gab auch schon 2 Monate zwischendurch wo er weder gezahlt hat noch Bescheid gegeben hat das er den und den Monat nicht zahlen könnte. Glücklicherweise habe ich einen recht netten Sachbearbeiter beim Amt der dann eine Umrechnung macht und uns unser geld aufstockt.


    Diesen Monat nun der große Hammer. Kein Unterhalt drauf.Also Telefonnummer vom Ex geschnappt angerufen und nett gefragt ob Unterhalt diesen Monat kommt. Lapidare Antwort :


    Sieh zu wo du bleibst ich zahl nicht mehr.


    und hat aufgelegt.


    Hat jemand schon Erfahrung in solch einem Fall? Habe ja nun diese Urkunde , muss ich damit einfach nur zum Rechtsanwalt und den beauftragen das er mir hilft? Oder wie geht so etwas von statten?
    Und wenn Anwalt , wer bezahlt den dann? Ich wüsst nicht wo ichs hernehmen soll.


    Hoffe Ihr habt gute Ratschläge für mich. Momentan brodel ich so sehr das ich dem Daddy am liebsten nächstes Wochenende an den Hals springen würde wenn er den kleinen holt ... :nudelholz

  • zum Jugendamt und Beistandschaft beantragen. (falls noch nicht geschehen)


    Gehalt pfänden lassen. JA macht das....


    LG Deaver

    Ich würde mich gern mit Ihnen auf geistiger Ebene duellieren, aber wie ich merke sind Sie unbewaffnet.

  • hey...
    ja beim jugendamte eine beistandschaft einrichten der vater meiner tochter hatte auch ne zeilang gezahlt wie er wollte jetzt muss er es zum JA überweisen und sollte da mal nix ankommen bekommt er sofort post...

  • Hallo


    danke erst einmal für die Antworten . Jugendamt richtet keine Beistandschaft ein weil (laut deren Aussage) er ja bis auf zweimal bislang regelmässig gezahlt hätte wenn auch immer leicht verspätet. Aber auch das könne ja ab und an mal vorkommen. :-(

  • ich rate Dir auch zum JA zu gehen und dort eine Beistandschaft zu beantragen... wenn der Erzeuger nicht zahlen will wird er aufjedenfall aufgefordert zu zahlen und kann bis zur Pfändung gehen (ob er will oder nicht) . Sollte er Alg2 beziehen oder so, wird ein Abzweigungs-Antrag vom JA ans AA gestellt.
    Laß den Kopf nicht hängen und denk Dir Deinen Teil über so nen Ochsen.
    LG, Ghostrider

    :devil: Ein Mensch sollte nie mehr Staub aufwirbeln,als er bereit ist zu schlucken!

  • Hast Du beimj JA bescheid gesagt das der Vater nicht mehr zahlen wird? Das Du gucken sollst, wo Du bleibst?!

    :devil: Ein Mensch sollte nie mehr Staub aufwirbeln,als er bereit ist zu schlucken!

  • OK danke noch einmal , dann werd ich beim JA noch einmal mein Glück versuchen obwohl ich nicht viel Hoffnung habe das es nun anders läuft. Die Angabe unseres Telefonats habe ich gemacht kam aber nur naja das wäre ja nichts schriftliches wo man sich drauf stützen könnte :motz:


    Das heist das JA müsste definitiv meinem Wunsch nach einer Beistandschaft nachkommen?

  • Hallo


    danke erst einmal für die Antworten . Jugendamt richtet keine Beistandschaft ein weil (laut deren Aussage) er ja bis auf zweimal bislang regelmässig gezahlt hätte wenn auch immer leicht verspätet. Aber auch das könne ja ab und an mal vorkommen. :-(


    So muss ich schon 3 Jahre leben! Jeden Monat eine neue Überraschung mit dem Unterhalt! :muede

  • eine beistandschaft ist ja nicht nur für den unterhalt da sondern auc so wenn du mal probleme mit ihm hast ich würde einfach sagen das du es willst und wenn nicht sagst du denen wofür sie denn sonst da sind?!?!versuch es einfach nochmal ich drück dir die daumen... :daumen

  • Jugendamt richtet keine Beistandschaft ein weil (laut deren Aussage) er ja bis auf zweimal bislang regelmässig gezahlt hätte wenn auch immer leicht verspätet


    Du verwechselst Beistandschaft mit Unterhaltsvorschuss.


    Beistandschaft richten sie auf jeden Fall ein. Der Vater zahlt dann zukünftig an's Jugendamt und die leiten das an Dich weiter. Falls der Vater seinen Pflichten nicht nachkommt, sorgen sie dafür.

  • Hallo ,
    ich bins wieder. Nach huete erneutem gespräch mit dem JA kein ERfolg. Wieder die gleiche Erklärung. Beistandschaft bei meinem Großen (von einem anderen Partner) hätten sie ja damals auch nur gemacht
    weil dieser so unregelmässig an mich zahlte. Und mich dann nochmal drauf verwiesen das vespätete unterhaltszahlungen ja sozusagen kein beinbruch wären sie kämen ja. Bedarf für eine Beistandschaft wäre nur gegeben wenn Ex aus unzureichenden Gründen unregelmässig zahlen würde.


    Also von denen ist hier anscheinend keinerlei Hilfe zu erwarten.


    Was nun? Rechtsanwalt? Und wer zahlt das? :hilfe Von irgendwo her hab ich mal gelesen das man den Ex in verzug setzen muss zwecks Unterhlatszahlung? Ist das so richtig?
    Und kann ich daas machen? Oder muss dat nun auch n RA machen? HIlfe ist das alles kompliziert

  • Hab ihr gemeinsames Sorgerecht? Falls ja,wirst du zum RA gehen müßen,inwiefern du für die Kosten aufkommen mußt oder im Falle eines Urteils der KV, teilen sie dann mit.


    Meine Frage ,warum gemeinsames Sorgerecht ja oder nein ,läßt sich hier klären Beistandschaft in dem Link stehen auch noch weitere Infos


    Edith hat Rechtschreibfehler korrigiert

    Einmal editiert, zuletzt von SaSi1977 ()

  • 1. Vermutlich hat sich der Unterhaltsbetrag durch die neue Berechnung zum 1. Januar 2010 geändert. Schau Dir mal den Text der Urkunde an und gleiche es ggfls. mit der Düsseldorfer Tabelle ab, Regelsatz.
    2. Mit der Urkunde in der Hand kannst Du beim Amtsgericht beantragen, dass der Gerichtsvollzieher loszieht. Beantragen solltest Du Lohnpfändung beim Arbeitgeber. Allerdings sollte der Unterhaltspflichtige mindestens 2 Monate in Zahlungsverzug sein, ansonsten greift dieser Weg nicht richtig und Du bleibst auf Kosten sitzen.
    3. Den Unterhaltspflichtigen solltest Du schriftlich nochmals zur Zahlung auffordern. "... da Du mir mündlich mitgeteilt hast, Deiner in der Urkunde vom... festgelegten Unterhaltspflicht nicht nachzukommen, fordere ich Dich letztmalig auf, bis zum 7 Arbeitstage die Zahlung von XY Euronen zu leisten. Den Rechtsweg behalte ich mir vor."
    4. Hat er nicht gezahlt, beantrage rechtzeitig Unterhaltsvorschuss beim JA mit der Begründung, Unterhaltspflichtiger zahle nicht. Bis der Gerichtsvollzieher "greift", können Monate ins Land gehen...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich habe bis jetzt aufs Jugendamt verzichtet und mir gleich einen Anwalt genommen. Ich habe ein Prachtexemplar von KV erwischt, der weder mit uns spricht noch freiwillig in irgendeiner Form sich um seinen Sohn kümmert.
    Tja mancher hat eben Glück der andre nen verantwortungslosen Flegel.
    Ich kann Dir nur empfehlen Dir nen Rechtsbeistand zu holen. Kosten trägt da dann vermutlich der Staat da Du ja nicht genügend Einkommen hast. Besorg Dir vom Gericht einen "Gutschein" über einen Rechtsbeistand oder frage einen Fachanwalt was nötig ist um die Kosten zu decken, oder ob Dir da überhaupt geholfen werden kann.
    Jugendamt ist schön und gut. Aber die Mühlen mahlen da recht langsam, d.h. wenn Du mal schnell auf Hilfe angewiesen bist ist das meist ein Problem, weil Du ja erst dieses oder jenes beantragen und dieses oder jenes belegen musst. Wenn Du bereits einen gerichtlichen Titel auf Deinen Unterhalt hast ist das von Vorteil. Dann kannst Du ohne weiteres sofort in den Vollzug, bzw in die Pfändung. Das wird auch bei mir demnächst der Fall sein, weil ich bei aller Liebe ansonsten weder Miete noch Kindergarten oder sonstwas bezahlen kann.
    Ich war da lang zu gutmütig für, aber letztendlich muss ich dafür sorgen dass mein Kind ordentlich versorgt werden kann.


    Liebe Grüße und Kopf hoch

  • :thanks: ein großés danke schön erstmal an euch alle , dank eurer hilfe steh ich nun nicht mehr wie der ochs vorm scheunentor und weiss was ich tun kann und werde


    Ich hoffe das sich nun alles regeln wird , wobei ich eben noch einmal aus den Pantoffeln gekippt bin als ich einen Anruf von einer gemeinsamen bekannten erhielt , ganz normales gespräch und sie mir freudestrahlend erzählte sie hätte ne Postkarte von meinem Ex aus ....... bekommen *grml* wie sich rausstellt war er kurz vor valentinstag für 4 Tage mit seiner neuen LG nach ......... geflogen. Nette Aussichten nun wunderts mich gar nicht mehr das er nicht zahlen will :kopf



    Man gut das nicht alle Väter so sind *denk*

  • Das kenn ich...
    Meinem stinkts auch dass er anstatt dreimal nur zweimal in Urlaub gehen kann.... Der dicke >AUdi brauch schließlich auch Bewegung kotz...
    Glaub mir den nervt nur dass er sich durch die Zahlungen mit euch konfrontiert fühlt.. Vielleicht ist der ähnlich wie meiner. Der würde unsre Existenz am Liebsten aus den Büchern streichen und weiter machen als wär nie was gewesen. Meine Güte Ponyhof war gestern. Heute sollen sie mal gefälligst erwachsen werden

  • Noch einaml der deutliche Hinweis: Umgang und Kindsunterhalt sollen nach dem "Geist" des neuen Familienrechts zuerst einmal über das Jugendamt versucht werden zu klären. Eine direkte Klageeinreichung kann die Verweigerung einer etwaigen Prozesskostenhilfe zur Folge haben (es wurden noch nicht alle Mittel einer gütlichen Einigung ausgeschöpft). Ebenfalls wird das JA in vielen Bereichen sowieso zur Stellungnahme aufgefordert. Langsamer als das Gericht kann dadurch das Jugendamt kaum sein ...


    Und: JA versucht immer, eine einvernehmliche Lösung zu erzielen. Das schafft ein besseres Klima als ein Gerichtsverfahren mit einem "Urteil".

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Bevor der Richter entscheidet gibts immer noch einen Termin zur gütlichen Einigung.
    Das war bei mir zumindest so. Jugendamt war zu keinem Zeitpunkt involviert.
    Wenn man sich dann vor dem Richter noch einigen kann hat man den gerichtlichen Titel auch ohne Urteil sicher.
    Ich hab nun schon das dritte Verfahren am Laufen und bislang war das glücklicherweise noch nie das Problem.
    Ein Problem ist es nur dann denke ich wenn man einen Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt beantragt hat und diese evt schon am Vater dran sind und man ZEITGLEICH gerichtlich gegen ihn vorgeht.
    Dann gibts natürlich ein durcheinander. Und man fragt sich zurecht warum man dem Jugendamt vorweggreift und dem Staat damit evt unnötige Kosten verursacht.
    Finde ich ganz logisch, so aus der Erfahrung heraus


    Liebe Grüße Eis


    PS: ich gehe mal davon aus dass eine vernünftige Mutter, schon längst versucht hat sich im Guten zu einigen.
    Gibt sicher auch andere Fälle...kein Zweifel.
    Aber in der Regel ist dann einfach der Zahlungspflichtige uneinsichtig oder unzuverlässig

    Einmal editiert, zuletzt von Eisfüchsin83 ()

  • Abend,



    Bevor Du viel Geld beim Anwalt läßt - bei dem noch lange nicht garantiert ist, ob er Dich besser, als das Amt vertritt- würde ich an Deiner Stelle mal ordentlich Dampf beim Jugendamt zwecks Beistandschaft machen.


    Stelle einen schriftlichen Antrag auf eine Beistandschaft- einen Grund dafür brauchst Du nicht.


    Es ist deren Aufgabe und vor allem Dein Recht.


    Eine andere Möglichkeit ist, den Jugendamtsleiter darauf anzusprechen.



    Nachdem ich mich Jahre lang durch einen Anwalt vertreten lassen habe und immer mal wieder saftige Rechnungen zahlen mußte, habe ich die Beistandschaft in Anspruch genommen- und bin wesentlich entspannter.