Kinderfreibetrag auf Lohnsteuerkarte

  • Hallo,


    ich habe mal eine Frage zum Kinderfreibetrag. Ich habe 2 Kinder, auf meiner Lohnsteuerkarte habe ich einen Kinderfreibetrag von 1,0 Kinder, d.h. mein Ex-Mann hat dann wohl auch 1,0 Kinder auf seiner Karte. Ist das richtig so? Ich habe gehört man bekommt 0,5 Kinder angerechnet, also ich somit 2x 0,5 Kinder. Oder wird nicht so gerechnet? :frag
    LG, Kayla

  • Solltest Du nicht mehr als 75% Kindesunterhalt bekommen dann kannst du pro Kind den ganzen Freibetrag beantragen.
    Somit hättest Du 2 auf der Lohnsteuerkarte.
    Grundsätzlich aber 1/2 Kind und das mal 2 ist 1 Kind.
    Ob Du jeweils ein ganzes Kind beantragst hängt von Deinem Einkommen ab da der Freibetrag mit dem Kindergeld Gegengerechnet wird. Was dann für Dich besser ist wird genommen. Macht das Finanzamt aber automatisch.

  • Das geht schon so in Ordnung! Zwei 0,5 Kinder sind fürs Finanzamt eben 1,0 Kinder rechnerisch.
    Auswirken tut sich der Freibetrag sowieso im Prinzip nur noch auf den Soli und auf die Kirchensteuer.
    Der Freibetrag wird also, sofern Du nicht im Spitzensteuersatz bist, völlig überbewertet.


    :wow

  • So ist es! 2 Kinder im Haushalt, 1 Kind auf der Steuerkarte.
    Steuerklasse 2??? Wenn AE und sonst niemand im Haushalt lebt.



    schöne Grüße
    Tom-Tom

    schöne Grüße
    Tom-Tom :winken:



    [align=center]"Sei stets vergnügt und niemals sauer, das verlängert deine Lebensdauer."
    :aetsch:aetsch:aetsch



    Ich "BILD" Dir meine Meinung !
    :hae:


  • Solltest Du nicht mehr als 75% Kindesunterhalt bekommen dann kannst du pro Kind den ganzen Freibetrag beantragen.


    Geht das nur rückwirkend oder ab dem Monat wo kein unterhalt gezahlt wurde? :frag

  • Geht das nur rückwirkend oder ab dem Monat wo kein unterhalt gezahlt wurde? :frag


    Ob es im laufenden Jahr geht kann ich nicht sagen, nachfragen welche Beglaubigungen erbracht werden müssen damit eine Eintragung erfolgen kann.
    Sicher ist auch eine Frage wie nachhaltig es dann ist, zahlt er wieder steht dir der Freibetrag ja nicht mehr zu.
    Bei der Einkommenssteuererklärung kannst Du aber dieses angeben. Ich denke ein guter Nachweis ist immer die Unterhaltsvereinbarung und die Kontoauszüge, dort kann man dann erechnen was gezahlt hätte werden müssen und was gezahlt worden ist. Grundlage kann auch die DDT sein. Wenn er nicht an die Mindestbeträge kommt.


    Einfacher aber nicht immer machbar: Ein Zweizeiler vom Unterhaltsleister das er im Jahre XXX soviel oder nix an Unterhalt gezahlt hat. Wegen zb Arbeitlosigkeit ect.

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  • 75% aufs Jahr gerechnet.


    Du solltest Dir aber erst darüber gedanken machen wenn Du wirklich soviel verdienst das der Freibetrag überhaupt bei Dir aktiv wird.
    Freibetrag wird gegen das Kindergeld gerechnet.
    Das macht Finanzamt automatisch und nimmt dann das was für Dich besser ist.
    Kindergeld oder Freibetrag.

  • Ich musste im Februar 2010 meine Steuerklasse ändern lassen. Laut Anraten des Steuerberaters und des Bürgeramtes wurden die Kinder geteilt. Da sich meine "noch" Ehefrau noch immer nicht umgemeldet hat. musste ich leider die Steuerklasse IV nehmen. Laut Steuerberater wird der zuviel gezahlte Betrag nächstes Jahr bei der Steuererklärung gutgeschrieben.