:hilfe und Hallo ihr Lieben,
ich bin grad ziemlich hin- und hergerissen. Zum einen, wie ich mit gewissen Punkten, die die Betreuung /Aufsicht eines meiner Söhne durch den Vater betrifft, umgehen soll und zum Zweiten, ob ich das hier überhaupt posten soll.....denn es ist fürchterlich kompliziert alles und vor allem heftig lang. In der Hoffnung, aber vielleicht doch einen hilfreichen Tipp zu bekommen, überfall ich Euch da jetzt einfach mit.
Vorgeschichte:
Ich habe mich vor gut drei Jahren vom Vater unserer Kinder getrennt. Einer unserer Zwillinge lebt nun seit mehreren Monaten beim Vater, der widerum - aufgrund seiner beruflichen Situation und um die Betreuung zu gewährleisten - bei seinen Eltern eingezogen ist. Wir mussten damals die Zwillinge trennen, weil sie sich den grössten Teil des Tages wegen „Kleinigkeiten“ bekriegt haben und massiv körperlich aggressiv agierten (in der Schule stellte es sich mit anderen Kindern ähnlich dar und stellt sich schon seit Kleinstkindalter als sehr auffällig dar - aber das ist hier nicht das Thema). Die kurzfristige psychotherapeutische Betreuung des beim Vater lebenenden Kindes ergab aus den Terminen, dass die Trennung den Kindern gut bekäme. Soviel die kurz angerissene Vorgeschichte.
Nun stellt es sich so dar, dass ich abends immer mal wieder Anrufe von meinem Kind bekomme, in denen er mir mitteilt, er wäre gerade mit Bauchschmerzen aufgewacht und es sei niemand da, der ihm helfen könne. Das Kind ist alleine in dem Haus. Anrufe beim Vater und das Versprechen, er würde kurzfristig zum ihm nach Hause kommen um nach ihm zu sehen wurden lt. Kind nicht eingehalten. Er klang in den Telefonaten ziemlich traurig und es kamen so Aussagen wie:“Mir geht’s so schlecht und keiner ist da, der mir helfen kann“ Ich war dann schon immer fast drauf und dran, mich selbst auf den Weg zu ihm zu machen. Andererseits will und kann ich natürlich auch nicht meinen noch bei mir lebenden Sohn einfach so alleine lassen (der dann ja immer schon tief und fest schläft – wenn er wach wäre, würde ich ihm kurz die Situation erklären, und ich denke, es wäre dann für ihn auch ok, wenn die Mama kurz nach seinem Bruder schaut). Die Kinder kennen es übrigens aus unserer gemeinsamen Zeit und auch der Zeit nach unserer Trennung von meiner Seite aus überhaupt nicht, abends oder nachts alleine zu sein. Ganz fiese, gemeine Momente, wenn Du da dein Kind am Telefon hast und weisst nicht, wie Du ihm helfen sollst.
Insgesamt klagt er, seitdem er beim Papa wohnt regemässig und verstärkt über Bauchschmerzen und Kopfschmerzen. Diese Klagen von ihm wurden im Laufe der Zeit immer häufiger und ich würde das jetzt mittlerweile schon fast als chronisch einstufen. Der Kinderarzt meinte seinerzeit, es wäre organisch alles ok.
Gestern rief er mich dann um 23.20 Uhr an und erzählte mir, er habe einen Albtraum gehabt, von dem er mir dann berichtete. Er war wieder alleine (die Großeltern sind derzeit auf ihrem zwei mal jährlichen, zweimonatigen Auslandsaufenthalt). Ich habe ihn, was den Albtraum angeht versucht zu trösten. Er sagt, er könne jetzt nicht mehr einschlafen. Seinen Papa wollte er nicht anrufen, sagte er, weil der dann mit ihm schimpfen würde, dass er noch wach sei. Also hab ich das dann gemacht und ihm von der Situation berichtet. Er hat sich laut eigener Angabe ca. 25 km entfernt von seinem Sohn aufgehalten und wolle ihn aber gleich zurück rufen. Ich habe ihm zu verstehen gegeben, dass ich nach wie vor von dem Alleinelassen des Kindes nicht halte, wenn er solche Probleme damit zu haben scheint. Er meinte es wäre ja (mal wieder) eine Ausnahme, und das würde nicht wieder vorkommen. Ich habe meine Sohn gesagt, dass der Papa ihn gleich zurück ruft und das Gespräch beendet Um 0.50 klingelt bei mir das Telefon und mein Sohn ist dran und erzählt mir ziemlich aufgelöst, dass er sich dreimal übergeben musste. Er wäre gerade im Wohnzimmer und Papa wäre noch nicht da.
Als ich mich heute nach seinem Befinden erkundigt hatte, hat er mir gesagt, er hätte die nacht kaum geschlafen und Papa wäre erst um 6.20 Uhr zu ihm nach Hause gekommen. Der Vater streitet dies im Gespräch mit mir ab und behauptet, er wäre unten im Wohnzimmer gewesen, als unser Sohn mit mir telefoniert habe. Als ich ihn damit konfrontiert habe, dass unser Kind gestern nacht erzählt hat, dass er sich während des Telefonates im WZ aufgehalten habe, meinte er nur:“Das kann nicht sein“. Und damit war das Thema für ihn abgehakt.
Als ich mich ratsuchend an das Jugendamt gewendet habe, zeigt man mir die Möglichkeit auf, die Situation dem Gericht zu melden und zu schauen, wie die Richterin damit umgeht.
Nochmal kurze Ergänzung zur Vorgeschichte:
Seinerzeit hatten zwei KJP-Stellen, das Jugendamt, die Schulleitung der Schule der Kinder, sowie die bei uns eingesetzte Familienhilfe zur Klärung der Problematik der Verhaltensauffälligkeiten der Kinder, einen stationären Aufenthalt in der KJP als dringend notwendig erachtet. Diesem stimmte der Vater nicht zu, thematisierte „die Anstalt“ unter anderem auch vor dem Kind. Man riet mir vom Jugendamt, gewisse Teile des Sorgerechts zu beantragen. Die Richterin hat abgelehnt und wollte erstmal eine Trennung der Kinder probieren, indem einer halt zum Vater zieht. Bei der zweiten und abschliessenden Verhandlung hat sie dem Vater aber trotzdem zu verstehen gegeben, dass sie an seiner Stelle den Weg gehen würde, und er dem Antrag auf stationäre Überprüfung stattgeben sollte.
Als es seinerzeit also vor Gericht um die weitere Vorgehensweise und einen evtl. Lebensmittelpunkt eines der Kinder bei ihm ging, hat der Vater, nach Anfrage des Jugendamtes, durch den Rechtsanwalt schriftlich an das Gericht mitteilen lassen, dass die Betreuung durch bestimmte Personen gesichtert sei. Dies ist nun ja offensichtlich doch ziemlich regelmässig nicht so. Womit ich, bezüglich des Vaters, grundsätzlich kein Problem hätte, wenn das Kind da nicht offensichtlich drunter leiden würde. Auch die vor Gericht vereinbarte notwendige Psychotherapeutische Betreuung des Kindes wird seitens des Vaters nicht weitergeführt, solange der Therapeut ihm keine Nachmittagsstunden anbietet. Deshalb die Aussage vom Jugendamt, mich doch ans Gericht zu wenden.
Nun meine Fragen/Überlegungen:
Ist der Weg über das Gericht ein Erfolgversprechender, in dem Sinne, dass die Richterin tatsächlich dafür Sorgen kann, dass das Kind eben abends und nachts nicht mehr allein gelassen wird....oder, was hat das Gericht überhaupt alles für Möglichkeiten. Die Sachbearbeiterin vom Jugendamt sprach von Fremdbetreuung. Als ich das gehört habe, bin ich fast hinten übergefallen. Ich kann doch mein Kind nicht für unbestimmte Zeit zu einer völlig fremden Famillie geben. Und wenn so etwas möglicherweise dann durch einen Richterschluss beschlossen würde.........neee, das kann ich meinem Kind dann auch nicht antun. Die Sachbearbeiterin meinte nur, naja, bei seinem Vater gehts ihm ja anscheinend nicht gut und fremd sind die Leute ja nur am Anfang.
Aber diese Anrufe immer wieder.....und nichts machen zu können. Ihn da dann halt in seinem Leid alleine zu lassen und hinnehmen zu müssen, dass er regemässig diese Schmerzen hat?
Was kann ich bloss tun um ihm zu helfen? Oder muss er da einfach durch und bin ich möglicherweise zu „Gluckenhaft“ oder sowas?
Danke schonmal im voraus, wenn Ihr euch tatsächlich die Zeit zum Lesen dieses "Romans" oder auch beantworten nehmt und einen netten gruß in die Runde von
atwinsmum
P.S. Ein diesbezügliches Beratungsgespräch mit der Familienhilfe werde ich gleich nächste Woche vereinbaren.