Kindergartenkosten im Kindesunterhalt?

  • Hundini,


    bei mir ist es so, das von meinem Einkommen der Kindergartenbeitrag berechnet wird. Davon hole ich mir aber die Hälfte von meinem Ex zurück. Mein Sachbearbeiter beim Jugendamt hat mir nur gesagt, das es gut sei, wenn er freiwillig zahlt, denn man weiß eben nie ob das Gericht das auch so sieht, das er sich beteiligen muss.


    Mich hat aber sonst niemand gefragt, ob er sich beteiligt, bzw. was er verdient etc.


    Aber ob das auch wirklich so ist, weiß ich leider nicht.

  • Hallo



    Ich habe diesen Anspruch gerade selbst durchgesetzt.



    BEIDE müssen sich anteilig am KitaBeitrag beteiligen.Verpflegungskosten, die in dem monatlichen Beitrag enthalten sind, werden vorher abgezogen, da sie vom eigentlichen Kindesunterhalt abgedeckt sind.



    Von jedem wird das Einkommen der letzten 12 Monate plus alles andere, was zum Einkommen zählt, zusammen gerechnet.


    Dann wird das Einkommen anhand der Richtlinien des zustädigen OLG bereinigt.


    Danach wird ein Selbstbehalt abgezogen.



    Dann gehts so weiter:



    Summe a + Summe b = Ergebnis


    Ergebnis durch 100 = 1%



    Summe a durch 1%(das, was dabei rausgekommen ist)=Prozentanzahl, die vom Kita-Beitrag zu tragen sind


    Summe b durch 1%...................................... = s.o.



    Ich hoffe, Du kannst damit etwas anfangen! :tuedelue

  • Ne, ich glaube nicht.


    A verdient 40.000
    B verdient 30.000


    Zusammen 70.000 1%=700


    Ach so, doch, die Beträge nicht durch 1, sondern durch das Ergebnis teilen. Also durch 700 :idee


    Also A ( 40.000) ca 57%, B 43%


    Okay, aber dann trtifft ja das was ich oben schrieb zu.
    A und B einzeln würden meinetwegen in Einkommenstufe 2 liegen. Dort beträgt der Kindergartenbeitrag meintewegen 4,8% Angenommen A ist der Betreuende ET und zahlt alleine . das wären bei 4,8% 160,-
    Jetzt werden aber die Einkünfte addiert und bei Einkommenstufe 4 liegen die KiGabeiträge bei 6,2%. Das wären dann 361 Euro pro Monat . Davon hätte A 57% zu zahlen, das wären über 200,-und damit viel teurer.


    Und dann verstehe ich ehrlich gesagt nicht, dass die Städte sich da nicht hinterklemmen. denen geht doch das Geld durch die Lappen

  • Jep. Wenn nicht - was selten ist -, vom Betreiber des KiGas im Vertrag ausdrücklich eine andere Formulierung verwendet wird. (Kiga-Beiträge sind ja nicht gesetzlich geregelt, sondern von Betreiber zu Betreiber eine private Vereinbarung mit den Nutzern.)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.