guten morgen ihr lieben.
bei mir hat sich einiges getan,mein noch mann ist ausgezogen meldet sich um.
ich muss unterhaltsvorschuss beantragen,welche unterlagen mus ich vorlegen.
danke
guten morgen ihr lieben.
bei mir hat sich einiges getan,mein noch mann ist ausgezogen meldet sich um.
ich muss unterhaltsvorschuss beantragen,welche unterlagen mus ich vorlegen.
danke
Mache erst einmal den Termin aus. Wichtig ist, dass Du den Antrag noch diesen Monat stellst, damit das Geld noch für diesen Monat fließt. Du brauchst Personalausweis und (manchmal) den Nachweis der Kindsdaten (Geburtsurkunde/Kinderausweis u.ä.). Weitere Dinge müssen einfach anhand der spezifischen Situation geklärt werden.
Hallo,
meiner Meinung nach....Abmeldebescheinigung des mannes,Kontoauszüge oder Nachweis das er nicht zahlt,Geburtsurkunden,Vaterschaftsanerkennung
ja so in etwa :rolleyes2:
hallo
super danke schön :thanks:
vor allem musst Du nachweisen, dass Du ihn zur Zahlung aufgefordert hast!
Ähm warum zahlt der vater der kinder keinen KU?
guten morgen ihr lieben.
bei mir hat sich einiges getan,mein noch mann ist ausgezogen meldet sich um.
ich muss unterhaltsvorschuss beantragen,welche unterlagen mus ich vorlegen.
danke
Hallo!
Hab das auch gerade hintermir und hier ist alles aufgelistet was du mitnehmen mußt. Ich brauchte übrigens vorher keinen extra Termin zu machen, bin einfach aufs Jugendamt!
Bitte bringen Sie mit:
- Geburtsurkunde des Kindes
- bei ausländischen Kindern: Ausweis bzw. Aufenthaltstitel
- Meldebestätigung der Familie ( wird Ihnen bei der zuständigen Meldebehörde ausgestellt )
- Original der vollstreckbaren Ausfertigung des letzten Unterhaltstitels (Urkunde, Urteil, Beschluss, gerichtlicher Vergleich,
notarielle Urkunde )
- Vaterschaftsanerkenntnis oder –feststellung
- Scheidungsurteil
- Schreiben vom Rechtsanwalt über das Getrenntleben ( bei Ehepaaren )
- Einkommensnachweise wie z. B. Kindergeld, Halbwaisenrente, Unterhaltszahlungen
- bei Bezug von Sozialleistungen: aktuellen Bescheid des Sozialamtes bzw. der ARGE/ des AfAS
- Schreiben an Unterhaltspflichtigen, in dem er zur Zahlung oder zur Auskunftserteilung über sein Einkommen zum Zwecke
der Geltendmachung von Unterhalt schriftlich aufgefordert wurde
LG Sweetmama!!