welche papiere

  • guten morgen ihr lieben.


    bei mir hat sich einiges getan,mein noch mann ist ausgezogen meldet sich um.
    ich muss unterhaltsvorschuss beantragen,welche unterlagen mus ich vorlegen.


    danke

    Ein Leben ohne Kinder ,ist wie ein Leben ohne Wasser :schwanger

  • Mache erst einmal den Termin aus. Wichtig ist, dass Du den Antrag noch diesen Monat stellst, damit das Geld noch für diesen Monat fließt. Du brauchst Personalausweis und (manchmal) den Nachweis der Kindsdaten (Geburtsurkunde/Kinderausweis u.ä.). Weitere Dinge müssen einfach anhand der spezifischen Situation geklärt werden.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • guten morgen ihr lieben.


    bei mir hat sich einiges getan,mein noch mann ist ausgezogen meldet sich um.
    ich muss unterhaltsvorschuss beantragen,welche unterlagen mus ich vorlegen.


    danke



    Hallo!


    Hab das auch gerade hintermir und hier ist alles aufgelistet was du mitnehmen mußt. Ich brauchte übrigens vorher keinen extra Termin zu machen, bin einfach aufs Jugendamt!


    Bitte bringen Sie mit:


    - Geburtsurkunde des Kindes
    - bei ausländischen Kindern: Ausweis bzw. Aufenthaltstitel
    - Meldebestätigung der Familie ( wird Ihnen bei der zuständigen Meldebehörde ausgestellt )
    - Original der vollstreckbaren Ausfertigung des letzten Unterhaltstitels (Urkunde, Urteil, Beschluss, gerichtlicher Vergleich,
    notarielle Urkunde )
    - Vaterschaftsanerkenntnis oder –feststellung
    - Scheidungsurteil
    - Schreiben vom Rechtsanwalt über das Getrenntleben ( bei Ehepaaren )
    - Einkommensnachweise wie z. B. Kindergeld, Halbwaisenrente, Unterhaltszahlungen
    - bei Bezug von Sozialleistungen: aktuellen Bescheid des Sozialamtes bzw. der ARGE/ des AfAS
    - Schreiben an Unterhaltspflichtigen, in dem er zur Zahlung oder zur Auskunftserteilung über sein Einkommen zum Zwecke
    der Geltendmachung von Unterhalt schriftlich aufgefordert wurde



    LG Sweetmama!!