Arbeitsvertrag aufgelöst aus gesundheitlichen gründen, was für möglichkeiten habe ich?

  • Guten Tag an alle,


    habe seit heute ein Problem.


    Bei der ärztlichen Routineuntersuchung, wurde festgestellt, das ich aus gesundheitlichen Gründen (Erschöpfungszustand) meine Arbeit umgehend aufgeben muss.
    Um nun das wohl des 14jährigen, welcher ab heute fest zu mir kommt nicht zu gefährden habe ich daraufhin um Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu Ende Februar gebeten.
    Habe mich auch schon auf dem Arbeitsamt gemeldet, wo ich Montag vorstellig werden kann.


    Nun meine Frage dahingehend.


    Da wir auf dem Land leben, ist der Arbeistmarkt natürlich hier sehr dünn besät, daher möchte ich in einen anderen Ort ca. 90km) ziehen, um dort bessere Chancen zu haben. Bekomme ich Unterstützung durch das AA oder Sozialamt, um den Wohnsitzwechsel durchzuführen, obwohl ich noch keien Arbeit, bzw. Wohnung habe?
    Welche Möglichkeiten habe ich, und was muss ich dabei alles berücksichtigen?


    Danke schon im voraus für die Antworten


    Gruss Darkman

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  • Hi Darkman,


    das könnte erst mal schwierig werden, denn wenn ich das richtig gelesen habe, hast du selber deinen Job gekündigt - sprich am besten mit den entsprechenden Ämtern, was du vorhast und was du tun kannst. (Es ist auch wichtig, wenn du erst mal von ALG lebst, dass du dich vorher erkundigst, welche Wohnung dir zustehen würde - Größe, Kosten)


    Viel Glück

  • Warum wirst Du nicht erst einmal krank geschrieben?
    Das geht auch für längere Zeit, ggf. später Krankengeld.
    Gleich den Job zu kündigen halte ich für sehr gewagt.
    Möglicherweise erhälst Du kein AL-Geld, wenn Du selbst um Aufhebung des Arbeitsvertrages bittest, oder?
    Hast Du Dir das gut genug überlegt? Warum handelst Du so schnell?


    Nicht bös gemeint, aber ich finde das etwas merkwürdig.


    Gruß,

  • Bin erstmal bis Ende des Monates krankgeschrieben worden vom Arzt, nur aufgrund der bevorstehenden Umstrukturierungen, welche ich nicht abwarten wollte, habe ich in Absprache mit dem Dienststellenleiter um Aufhebung des Vertrages gebeten.
    Vielelicht zu früh, da ich mich schon seit langem hier nicht mehr wohlgefühlt habe auf dem Arbeitsplatz.
    Aber diese wurde schon an die Vorgesetzte Dienststelle weitergegeben.

  • Hallo,
    deine Situation ist schwierig und es ist nicht leicht zu entscheiden, was zuerst zu tun ist. Dass man wegen Erschöpfung zeitweise nicht mehr arbeitsfähig ist, wenn einem Trennung, Beruf, Versorgung der Kinder und eine ungewisse Zukunft über den Kopf steigen, kann wohl jede(r) hier nachvollziehen. Nicht ganz klar ist für mich allerdings, ob du alles in der optimalen Reihenfolge machst.


    - Umziehen würde ich erst dann, wenn ich eine Arbeitsstelle hätte. Du kannst dich doch von deinem derzeitigen Wohnort für Stellen 90 Km entfernt bewerben.


    - Kündigen würde ich eigentlich auch erst mit einer neuen Stelle in der Tasche. Aus unkgekündigter Stellung bewirbt es sich leichter, auch mit weniger Druck. Nachvollziehbar und logisch erscheint mir das Szenario (freiwillige Vertragsauflösung) dann, wenn du in einer Situation der Erschöpfung/Arbeitsunfähigkeit vielleicht nicht mehr in vollem Umfang Verpflichtungen (auch der Verpflichtung der rechtzeitigen Krankschreibung) nachgekommen bist und du daraufhin mit dem Arbeitgeber aus arbeitsrechtlich schwacher Position heraus eine Vertragsauflösung vereinbart hast. Dann wäre der Ablauf (Vertragsauflösung bei zeitweiser Arbeitsunfähigkeit) für mich zumindest menschlich verständlich und nachvollziehbar, wenn auch nicht günstig. Wenn die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses noch ohne Schaden rückgängig zu machen ist, würde ich das aber vermutlich tun.


    - Auch für die Kinder wäre es m.E. besser, wenn du dich vor einem Umzug erst von deinem jetzigen Wohnort aus um eine Arbeitsstelle bewirbst und nicht jetzt das Lebensumfeld für die Kinder änderst ohne dass die berufliche Zukunft absehbar ist. Hast du eine Stelle in Aussicht, dann musst du mit dem neuen Arbeitgeber aber offen darüber sprechen, wann du unter Berücksichtigung der schulischen Belange der Kinder anfangen kannst.


    - Wie wird das mit dem jüngsten Sohn geregelt, der ja nicht bei dir ist, wenn du jetzt wegziehst?

  • habe ich in Absprache mit dem Dienststellenleiter um Aufhebung des Vertrages gebeten.


    Also das ist auf jeden Fall ungünstig, da dir so eine Sperre, bezüglich des Arbeitslosengeldes, von der Agenur drohen kann.
    Besser wäre wenn dir gekündigt wird.
    Du kannst auf jeden Fall beim Amt eine Beratung bekommen, soviel ich weiß bekommst du auch Unterstützung wenn du für einen neuen Job umziehen musst.

    LG
    Steffen


    Finde deine Mitte
    :daumen


    Du hast zwei Augen und zwei Ohren aber nur einen Mund


    Kinder kann man nicht erziehen, sie machen einem sowieso alles nach.


    Manchmal vergess ich das ;)


    Ich kämpfe immer noch mit der Tastatur...meistens gewinnt sie....

  • Segelpapa


    da meine Frau und ich ein freundschaftliches Verhältnis trotz Trennung pflegen, habe ich Sie drüber unterrichtet. Wie wir mit dem jüngsten verfahren, wollen wir am kommenden Sonntag besprechen.
    Ich habe vor in unsere alte Heimat (wo Sie auch ist) zu ziehen (getrennnte Wohnungen), um Kosten durch weite Fahrten zu sparen, sodas die Kinder jederzeit den anderen auch Selbstständig besuchen können. Auch Arbeitsmässig ist es dort besser, da mehrer grossstädte in der Nähe sind.
    Zudem bin ich in einer schlechten Position, da ich schonmal wegen eines Erschöpfungszustandes fast 6Monate ausfiel, und dieses mal auch zugegebener Maßen gravierende Fehler gemacht habe. Um einer fristlosen Kündigung, wo dieses in den Papieren stehen würde, wurde mir die Möglichkeit eingeräumt aus gesundheitlichen Gründen das Arbeitsverhältnis aufzulösen, welches ich annahm. Ich wollte mir die Möglichkeit eines beruflichen Neuanfanges nicht verbauen. Vieleicht war dies ein Fehler von mir, und hätte versuchen sollen das ganze etwas weiter hinauszuschieben, um so Zeit zu gewinnen für eine neue Arbeitsplatzsuche und Wohnungssuche.
    Erst im Nachhinein habe ich erfahren, das ich nur eine Abmahnung bekommen hätte. Dadurch wäre die Möglichkeit da gewesen auf jedenfall eine betriebsbedingte Kündigung zu machen gegeben gewesen, da ich meinem Diensstellenleiter sagte, ich habe eh vor den Arbeistplatz zu wechseln.
    Werde versuchen den Dienststellenleiter zu erreichen, ob man dieses zumindest bis Ende März hinausschieben kann, oder ob man daraus eine betriebsbedingte Kündigung machen könnte. Ein Versuch ist es mal wert.

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  • Autsch. Also, wenn Du den Aufhebungsvertrag noch nicht unterzeichnet hast, dann mache das besser auch nicht (bist einem Erklärungsirrtum aufgesessen o. ä.). Grundsätzlich wird bei einer ALOME geprüft, ob ein wichtiger Grund vorlag (§ 144 SGB III). Dazu genügt ein allgemeines ärztliches Attest nicht, vielmehr musst Du beim Ärtzlichen Dienst (ÄD) der AA vorstellig werden, das Verfahren leitet das Team Arbeitnehmerleistungen ein. Dein AG spart mit Deiner Einwilligung in den sofort wirksamen Aufhebungsvertrag mal eben locker Fortzahlung des Arbeitsentgeltes und Du rutschst gleich in das Krankengeld rein. Das musst Du auch beantragen, denn solange Du nicht gesund geschrieben bist, kannst Du nicht alo melden, sondern "nur" asu (dazu bist Du auch verpflichtet nach § 37 b SGB III). Für eine fristlose Kündigung bedarf es auch Abmahnungen, das hieße, Du hättest im Falle einer dann einreichbaren Kündigungsschutzklage (innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung) gute Aussichten auf Erfolg. Betriebsbedingte (fristgerechte) Kündigung hieße keine Prüfung Sperrzeit, ausgenommen, der AG gibt in der Arbeitsbescheinigung plötzlich noch "personen- oder verhaltensbedingt" an.
    Einen Umzug kann die AA nach dem Vermittlungsbudget (VB; § 45 SGB III seit 01.01.2009)bei auswärtiger Arbeitsaufnahme fördern, wohlgemerkt KANN, einen Anspruch hat der Gesetzgeber nicht mehr fixiert, auch ist die Regelung sehr allgemein gehalten. Zu beachten wäre, dass der neue Job dann aber nicht gegen Deine gesundheitlichen Einschränkungen spricht....

  • Leider habe ich den Aufhebungsvertrag selber geschrieben und unterzeichnet.


    Jette1979
    Wenn ich dich richtig verstehe, muss ich mich am 01.03. bei er Krankenkasse melden, da ich ja noch bis 28.02 krankgeschrieben bin und ich um Aufhebung des AV zum 28.02. gebeten habe.
    Ansonsten kann ich nur darauf hoffen, das ich die Aufhebung zum 28.02. rückgängig machen kann, um so etwas mehr Zeit zu gewinnen für Arbeits- u. Wohnungssuche, oder diese ggf. in eine betriebsbedingte Kündigung umgewandelt wird.

  • Sorry Darkman,


    aber sehr unüberlegt gehandelt.


    Du wirst also bald auf ALG1 angewiesen sein, und die finden solche Aufhebungsverträge überhaupt nicht lustig.


    Die werden Dich vermutlich sperren, und dann wirst Du ALG2 (Hartz 4) beantragen müssen, aber mit gekürzten Sätzen für 3 Monate rechnen müssen.


    Du willst denen erklären, an Erschöpfungszuständen zu leiden, aber gelichzeitig planst Du eine neue Zukunft....das passt nicht....und wird denen auch nicht passen.


    Wenn Du mal ganz normal arbeitslos werden würdest, würde das Amt Dir einen Umzug finanzieren, wenn Du wegen einem neuen Job umziehst, sonst nicht.

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • Habe gestern den Dienststellenleiter gesprochen. Zum Glück hatte er den Aufhebungsvertrag noch nicht weitergeleitet. Konnte mich mit Ihm einigen das die Aufhebung vernichtet wurde (in meinem Beisein), und diese in eine betriebsbedingte Kündigung umgewandelt wird.
    Puh nochmal Glück gehabt!
    Dadurch erhalte ich keine Sperre und ahbe zeit mir nen neuen Job und Wohnung zu suchen.

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  • @darkman: das ist ja nochmal glimpflich abgelaufen. wichtig für Dich: sobald Du ofiziell Kenntnis von der Kündigung hast, musst Du Dich bei Deiner AA asu melden (entweder schriftlich, telefonisch oder persönlich). Die ALO-Meldung muss persönlich erfolgen, spätestens am ersten Tag der ALO. Wenn Du bis 28.02.2010 krank geschrieben bist und die Kündigung zum 01.03.2010 ausgesprochen wird, dann keine Meldung bei der KK. Solltest Du nahtlos über den 28.02.2010 au sein und die Kündigung zum 01.03.2010 ausgesprochen werden, dann neben der ASU-Meldung auch Meldung bei der Krankenkasse zur Beantragung Krankengeld.
    Die AA hätte Dich offiziell nicht beraten dürfen, welches Kostrukt am besten ist. Die MA dürfen das nicht, sie dürfen nur aufzeigen, welche Folgen ein bestimmter Weg haben kann.


    LG, Jette.