Beiträge von Jette1979

    Guten Abend,


    die Entbindung von der Schweigepflicht benötigt der Ärztliche Dienst, um mit den behandelnden Ärzten deines Sohnes Kontakt aufnehmen zu können und Einsicht in die Patientenakte nehmen zu können. Dadurch kann es sogar sein, dass keine persönliche Begutachtung notwendig wird, wenn die Unterlagen sehr aussagekräftig sind (Gutachten nach Aktenlage wird dann erstellt). Die Entscheidung dazu obliegt den Ärzten des Ärztlichen Dienstes. Die Erklärung zur Entbindung ist maximal sechs Monate gültig (falls Folgegutachten notwendig sein sollten). Der Ärztliche Dienst selbst soll prüfen, ob Leistungsfähigkeit für den ersten Arbeitsmarkt vorliegt (Achtung: diese ist nicht mit einer Arbeitsfähigkeit gleichzusetzen). Ausführungen dazu sind auch auf der ersten Seite, die bei Ausgabe des Gesundheitsfragebogens mit ausgedruckt wird, umfassend erläutert. Auch hat der Ärztliche Dienst nicht die Aufgabe, die in der Gesundheit eingeschränkten Kunden um jeden Preis für leistungsfähig zu erklären. Wenn du Sorge hast, dass der Sachbearbeiter der Vermittlung die Diagnose erfährt, so kannst du unbesorgt sein. Der Ärztliche Dienst darf den Teil A mit der genauen Diagnose nicht zur Verfügung stellen. In der gutachterlichen Stellungnahme (Teil B) wird laienhaft umschrieben, welche gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen. Bspw. übermäßiger Ernährungszustand, Einschränkung der Funktion der linken Hand. Eine Kopie des Teil B muss ausgehändigt werden, wenn der Kunde eine möchte. Ggf. bei Auswertung danach fragen, wird nicht immer eigeninitiativ angeboten.

    Hallo,


    Zähle ich die Ausfälle aufgrund der Infekte und der zehn Operationen zusammen komme ich gut und gerne auf sechs Monate und mehr.
    Die Zweitschriften der Arztbriefe zur Vorlage beim Schularzt habe ich heute gleich abgefordert und die Kinderärztin steht auch dahinter, hier haben wir in vier Wochen einen Termin.
    Das gibt mir Hoffnung ☺️
    Jette

    Guten Abend,


    Gibt hier unter den Berlinern Erfahrungswerte wie schwer es sein wird, die Rückstellung von der Einschulung vom Schularzt und Schulrat befürwortet zu bekommen?
    Sohnemann müsste theoretisch nächstes Jahr eingeschult werden (dann fünf Jahre und zehn Monate alt).
    Ich möchte aber, dass er noch ein Jahr länger in der Kita verweilt, Kind sein darf, da er noch nicht so weit ist (gerade körperlich gesehen aufgrund der Krankengeschichte).
    Seine neue Erzieherin hat mir zwar eine Empfehlung geschrieben, aber die ist wenig aussagekräftig. Und sie hat mir zu verstehen gegeben, dass sie eine Beschulung vorziehen würde, da es doch für die Kinder eher zu verkraften sei, ein Jahr länger in der Schulanfangsphase zu verweilen, als noch ein Jahr Kita hinter sich zu bringen. Ich sehe das anders und sehe es eher als Vorwand, um nicht ggf. eingestehen zu müssen, dass die Plätze für die nächsten Jahrgänge (speziell U3) frei gemacht werden müssen.
    Lg, Jette.

    Guten Abend,


    Mein Sohn (fast fünf) wurde wegen starker Phimose vor drei Monaten auch beschnitten (ganz). Bemühungen, die Vorhaut durch Üben zurückzuziehen, waren über ein Jahr fehlgeschlagen.
    Die Op dauerte im Ganzen etwa 30 Minuten (ambulant). Die ersten Tage danach waren kein Spaziergang, das muss ich offen sagen, der Verbandwechsel war Horror, mein Sohn hat sich mit Händen und Füßen gewehrt. Die Sitzbäder hat er genossen. Und am vierten postoperativen Tag kam er von selbst und forderte einen Verbandwechsel. Am sechsten postoperativen Tag schoss er dann den Vogel ab, weil er über den ganzen Spielplatz gellte, dass er einen neuen Verband brauche, den anderen habe er gerade im Sand verloren
    Und gut eineinhalb Wochen war alles wieder gut für ihn, nachdem er auch wusste, aus welchem Grund der Eingriff sein musste und dass es auch in seiner Kita andere beschnittene Kinder gibt

    Hallo,


    Du musst nicht zwingend die Räumlichkeiten der AA aufsuchen, solange Du noch im Beschäftigungsverhältnis stehst. Du musst aber die AA über den möglichen Eintritt der ALO informieren und das innerhalb von drei Tagen nach Kenntnisnahme.
    Zwingend persönlich vorstellig werden musst Du am ersten Tag der tatsächlich eingetretenen Arbeitslosigkeit.
    LG, Jette

    Hallo Luchsie,


    Die AA müssen unterscheiden zwischen Arbeitsuchendmeldung und Arbeitslosmeldung.
    ASU ist die rechtzeitige Anzeige, dass eine ALO zu erwarten ist (umgehend nach Kenntnisnahme bzw. bei Befristung drei Monate vorher).
    ALO ist der tatsächliche Eintritt und die muss spätestens am ersten Tag erfolgen, kann aber bis zu drei Monate vorher vorgenommen werden.
    Versäumt man die ASU-Meldung, muss man damit rechnen, eine einwöchige Sperrzeit zu erhalten

    Guten Abend,


    Zunächst musst Du Dich umgehend arbeitsuchend melden (telefonisch unter 0800 4 5555 00, online unter http://www.arbeitsagentur.de, persönlich in Deiner Agentur oder schriftlich). Die Arbeitslosmeldung muss spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit persönlich in der Agentur erfolgen, in deren Amtsbereich Du zu diesem Zeitpunkt polizeilich gemeldet bist.
    Eine Sperrzeit wegen Umzug gibt es bei Deiner beschriebenen Konstellation nicht. Vorsicht ist nur geboten, wenn Du parallel aufstockend ALG 2 beantragen möchtest / musst. Dann benötigst Du die Zustimmung des aufnehmenden Job Centers.


    LG

    Das habe ich meinem Jungen auch gesagt. Und ich denke mit knapp vier Jahren ist er sich dessen auch bewusst. Aber wenn ich daran denke, dass ich die Kita nach dem Krankenhausaufenthalt im April wegen Milzriss und Lungenentzündung befristet von der Verantwortung befreien musste, wird mir im Nachhinein immer noch übel. Hätte ich nicht unterschrieben, dass ich bis zum Juni 2013 auf "Ansprüche" verzichte, hätten sie mir die Betreuung verweigert.
    Und das war ein städtischer Eigenbetrieb.

    Hallo Paula,


    Ich habe aktuell einen Kita-Wechsel hinter mir, nachdem sich die Zustände nicht verbessert hatten. Siehe Verhalten der Erzieherin - noch im Rahmen des Erträglichen?
    Die besagte Erzieherin wechselte doch nicht die Gruppe, warum auch immer. Fakt war, dass mein Sohn immer mehr Anzeichen zeigte, dass er sich dort nicht wohl fühlte. Er schlief nachts sehr unruhig, knirschte mit den Zähnen und hielt sich beim Schlafen die Ohren zu. Morgens hatte ich ein Kind, welches ich regelrecht in die Kita zerren musste. Ich selber saß auf Arbeit nur noch mit Magenkrämpfen.
    Als mir im Entwicklungsgespräch auch noch zahlreiche Dinge vor den Koffer geknallt wurden, bei denen ich nur noch den Kopf schütteln konnte und mich fragte, warum die Erzieherinnen nicht eher reagiert haben (Sohni sei nicht integriert, die Kinder würden nicht mit ihm Fußball spielen wollen aufgrund seines Handicaps usw.) war für mich das Ende der Fahnenstange erreicht. Auch mein Junge sagte immer wieder, er wolle dort nicht hin. Ich habe ihn vor die Wahl gestellt: Neuer Kindergarten oder erneutes Gespräch mit der Erzieherin. Er antwortete prompt "Bitte einen neuen Kindergarten, aber nur wenn XY nicht dort ist."
    Ich habe danach einfach riesiges Glück gehabt, dass meine von Anfang an präferierte Kita tatsächlich einen Platz frei hatte. Vorteil: Es ist eine integrationskita, so dass ich erwarte, dass mit seinem Handicap toleranter umgegangen wird (mein Sohn hat weder einen Grad der Behinderung noch einen Integrationsstatus).
    Lange Rede, kurzer Sinn: wenn Du und Dein Kind einen Wechsel wollen, solltest Du es versuchen.
    Ergänzung: mein Sohn muss auch noch bis 2015 in die Kita, wenngleich ich bisher auf dem Standpunkt bin, dass ich ihn zurückstellen lassen will, da ich ihn offen gestanden nicht mit fünf Jahren einschulen lassen will.


    LG, Jette.

    Hallo,


    Nach dem Gespräch mit der Kita-Leitung hat selbige mit der Erzieherin gesprochen, die danach wiederum um ein Gespräch mit mir bat. Dieses Gespräch haben wir auch geführt; dieses war sehr konstruktiv. Durch Sohnis Aufenthalt im KH und der erneuten Lungenentzündung konnte ich leider keine weiteren Beobachtungen machen. Wenn Sohni nach Pfingsten endlich wieder in die Kita darf (dreimal auf Holz geklopft), wird er auf diese Erzieherin nicht mehr groß treffen, da die Erzieherin aufgrund personeller Veränderungen in der Einrichtung in einen anderen Trakt wechseln musste.


    LG, Jette.

    Guten Abend,


    Irgendwie kommt keine Ruhe rein. Ostermontag bekam Sohni Fieber und leichten Husten, KiA stellte am Dienstag leichten Infekt fest. Dienstag Mittag fällt Sohni über seine Beine und stürzt mit dem Bauch auf ein Möbelstück - Unfallärztin kann im Röntgen nix feststellen. Donnerstag wieder zur KiÄ, da sein Zustand sich verschlechtert hat, Verweigerung der Nahrungsaufnahme, Zurückhalten von Stuhlgang und Urin, Verweigerung von Getränken, Vermeiden von Husten, Fieber trotz Mittel auf 39,9. Nach eingehender Untersuchung Überweisung ins Krankenhaus, Verdacht auf Lungenentzündung. Hier angekommen, weitere Untersuchungen, erstmals auch Ultraschall. Ergebnis: Flüssigkeit im Bauchraum (unter der Harnblase). Röntgen hat auch die Lungenentzündung bestätigt, Verordnung von Antibiotikum. Nachdem wir auf der normalen Kinderstation angekommen waren, wurden wir wieder abgeholt und auf die ITS verbracht. Hier hängt Sohni am Tropf, da er weiterhin nichts essen mag. Antibiotikum schlägt an, *strahl*, soviel haben die Blutwerte ergeben. Und dank Einlauf auch Stuhlgang.
    Heute wieder Sono des Bauchraumes, keine Änderung zum Aufnahmebefund. Allerdings heute Hinweis auf Auffälligkeiten bei der Milz. Morgen soll der Kinderchirurg drauf schauen, ob konkret der Verdacht auf einen Milzriss besteht, wollte der Arzt heute aber nicht sagen.
    Und ich frage mich, wie kann aus einem einfachen Infekt eine fiese Lungenentzündung werden und warum hat die Unfallärztin nicht auch eine Sono gemacht? Oder warum habe ich nicht darauf bestanden?
    Sorry fürs wirre Schreiben, wollte das nur los werden.


    Lg, Jette

    Bist du über sechs Wochen alo? Dann hast du einen Rechtsanspruch auf den AVGS MPAV. Den beantragst du dann bei der AA und nicht beim JC. AA ist dafür zuständig, solange du ALG 1 beziehst.
    Lg, Jette.

    Guten Morgen,


    Will der SB damit sagen, er stellt Dir den Gutschein erst aus, wenn Du nachweisen kannst, dass Du einen Arbeitgeber hast? Das wird er wohl eher weniger tun, da diese Konstellation ausgeschlossen ist laut HEGA (Punkt 45.03). http://www.arbeitsagentur.de/z…bil.arbeitsagentur.de.pdf
    Ich würde nochmals Antrag stellen und auf einen schriftlichen Ablehnungsbescheid bestehen, nur hier hast Du die Möglichkeit des Widerspruches und kannst zudem eine individuelle Ablehnung erwarten.
    LG

    Hallo,


    Was meint der SB mit Bedarfsfall? Es spricht doch nichts dagegen, einen AVGS-MPAV auszustellen, damit ein privater Vermittler hinzugezogen werden kann. Es ist ja leider nunmal so, dass knapp 18 Prozent der Stellen über pAV und gute 54 Prozent über Zeitarbeit laufen. Und die Gültigkeit kann der SB immerhin auf bis zu sechs Monate ausweiten.
    LG, Jette.

    Mein Lütter geht seit er 1 Jahr ist, alle drei Monate zum Kinderzahnarzt. Zusätzlich begleitet er mich, wenn ich zur Kontrolle gehe, um zu sehen, dass der Zahnarztbesuch ganz unspektakulär ist. Bei seinen letzten beiden Besuchen ist er ganz allein auf den Stuhl und hat sich in den Mund schauen lassen. Für fleißiges Mitmachen dürfen die Kinder sich dann eine Kleinigkeit aus der Schatzkiste aussuchen (Buntstift, Ring, Haarband, Auto etc.). Zähneputzen klappt mittlerweile ohne Zwergenaufstand, zudem kommt das Zahnputzkrokodil regelmäßig in die Kita (in der Kita werden die Zähne nicht geputzt, man könne nicht garantieren, dass die Kinder nur ihre Zähne damit putzen - mit dieser Entscheidung kann ich leben, Zähne putzen wir eben daheim, er macht den Anfang und ich den Rest). Wir putzen mit fluoridfreier Paste, da er die Fluoridtabletten nimmt.
    Erg.: wir haben Hand- und elektrische Zahnbürste.


    Jette

    Guten Abend,


    möchte heute kurz berichten, wie ich letztendlich vorgegangen bin.
    Habe zunächst mit der Elternsprecherin unserer Gruppe Kontakt aufgenommen und sie befragt. Auch sie bestätigte mir, dass es Vorfälle gab, die nicht so toll waren und dass man bereits auch mit der Erzieherin gesprochen habe. Mehr habe man nicht unternommen.
    Danach habe ich mir sämtliche Situationen, die ich selbst beobachtet hatte und von denen ich durch meinen Sohn wusste, nochmals Revue passieren lassen. Mir dabei auch andere Ereignisse mit ein/zwei anderen Erzieherinnen vor Augen geholt, bei denen ich absolute Bedenken hatte (schlimmstes Beispiel : ich habe einem Kind, welches keine Wechselwäsche mehr hatte, Ersatz aus dem Beutel meines Sohnes angeboten. Die anwesende Erzieherin hat mir in Anwesenheit der zwei Kinder davon abgeraten mit den Worten, das Elternhaus sei desaströs und ich würde die Sachen nie wieder sehen oder total verwaschen zurück bekommen).
    Diesen Mittwoch habe ich anonym die pädagogische Bereichsleitung des Trägers angerufen und gefragt, wie ich nun am günstigsten agieren soll. Die sagten: Gespräch mit der Leitung. Also erste Handlung am Donnerstag : Termin vereinbaren. Der war gleich heute um zwölf. Ich gebe zu, ich hatte wirklich Muffensausen auf dem Weg dorthin, welches sich aber legte, da ich mir sagte, ich tue es für mein Kind und die anderen Kinder.
    Im Gespräch mit der Leitung habe ich meine Beobachtungen und Sorgen dargestellt, die betreffenden Erzieherinnen auch namentlich benannt. Hinsichtlich der Erzieherin, deren Verhalten ich im Eröffnungspost erwähnte, habe ich meinen Eindruck der Überforderung geschildert und dan Aspekt des betrieblichen Gesundheitsmanagements in den Raum geworfen.
    Die Leitung hat sich während des Gespräches Notizen gemacht, die Vorfälle auch bewertet (pädagogisch nicht wertvoll, nicht zielführend). Verblieben sind wir nach 45 Minuten so, dass die Ereignisse mit den Erzieherinnen ausgewertet werden werden und ich nächste Woche Freitag einen Termin zur Nachhaltung vereinbare (darauf habe ich bestanden).
    Bedauert hat die Leitung, dass die anderen Eltern nicht auch an sie oder die Erzieherinnen herantreten. Dem kann ich mich anschließen und ich verstehe auch offen gestanden nicht, warum andere Eltern sich nicht bewegen, es sind doch ihre Kinder und sie ärgern sich doch auch über Dinge, die sie wahrnehmen und sagen, so ginge es nicht!
    Für mich heißt es nun abzuwarten, was kommt.
    LG, Jette

    Hallo,


    Ich muss heute einfach mal Meinungen zu einer Erzieherin meines Sohnes einholen. Ich gebe zu, mir gefällt es nicht, wie sie mit den Kindern und ihm umspringt und was sie teilweise für Sätze den Kleinen an den Kopf wirft. Bisher habe ich nur beobachtet und mich zurück gehalten, da ich fürchte, dass es dann an Sohni ausgelassen wird, wenngleich sie das bestimmt kategorisch von sich weisen wird.
    Ich möchte einige Beobachtungen wiedergeben und hätte gerne Eure Meinung dazu (sehr gerne von Fachpersonal).
    Sohni (bald 3,5 Jahre alt) geht seit September 2012 in die Kita, davor war er bei einer Tagesmama untergebracht. Ich hatte bereits bei der Eingewöhnung darauf hingewiesen, dass er noch nicht gänzlich trocken ist, da ich diese Baustelle aufgrund diverser Operationen hintenan gestellt hatte, um nicht unnötig Druck aufzubauen. Er sollte regelmäßig erinnert werden, damit er auf die Toilette geht. Seine Bezugserziehrin macht das auch, aber XY tat und tut das nicht. Ergebnis: Sohni pullert auch mal ein oder auch das große Geschäft geht daneben. Ihre Reaktion: Sie schimpft ihn vor versammelter Mannschaft aus (haben mir anwesende Eltern berichtet) und wirft ihm vor, dass sie nun seine Schweinerei sauber machen muss. Und vor zwei Wochen legte sie ihm einfach eine Windel um, warum habe ich noch nicht in Erfahrung bringen können, da sie danach erkrankt ist; wir selbst hatten den Tag einen dringenden Termin, so dass ich es nicht ansprechen konnte. Ich persönlich habe sie bisher in diesem Punkt nur bei einem Mädchen beobachtet, das Hilfe brauchte beim Po abwischen. Ich hatte XY darauf hingewiesen, da sie im Gruppenraum war. Und sie rannte ins Bad, baute sich vor der Kleinen auf und herrschte sie an "Ihr sollt Euch abmelden, wenn ihr auf Toilette geht". Sohni macht es mittlerweile so, dass er den Harndrang und Stuhlgang wirklich ewig zurück hält, das hat seine Bezugserzieherin schon beobachtet (zugleich dicke Freundinnvon XY).
    Und heute fragt mich mein Sohn unvermittelt "Mama, ich bin nicht ungezogen, oder?" Ich natürlich verneint. "Und verzogen auch nicht?" fragte er hinterher. Meine Antwort: "natürlich nicht, wer behauptet denn so was und benutzt solche Worte?" Er: "XY sagt das immer zu mir" aaaaaaaaha. Mir sagt man immer, es sei nichts gewesen, alles toll usw. Und dann solche Worte? Ungezogen und verzogen sind Worte, die er noch nie bei mir oder in der Familie zu hören bekommen hat, auch im TV (schaut er nicht ^^) nicht.
    Was soll ich davon halten und wie gehe ich damit um? Erster Gedanke: zur Leitung und beschweren. Zweiter Gedanke: erst mal mit XY reden. Nur, wie wird sie dann mit Sohni umgehen? Ihn noch mehr zusammen niesen, so dass ich irgendwann bei Psychologen mit ihm sitze (mal überspitzt angenommen?)? Nur, weil sie laut Gerüchten wegen Überbelastung keine eigene Gruppe mehr bekommt und nur noch Teilzeit arbeitet, kann sie sich doch nicht so an den Kindern auslassen. Wenn sie die Kinder hat, ist es auch immer mucksmäuschenstill, ich dachte, in dem Alter lachen und toben die Lütten, aber da bin ich wohl aufm Holzweg.
    Und ja, solche Beobachtungen machen auch andere Eltern. Aber keiner macht irgendwie was.
    Und ich will was machen, weiß aber nicht, welcher Weg der richtige ist. Angewiesen bin ich auf den Platz, das Geld kommt ja nicht von alleine aufs Konto.
    LG, Jette.

    Hallo,


    Wenn Du bei der AA Arbeitsuchende registriert bist und die Kinderbetreuung während einer Maßnahme sichergestellt ist, kann auch während der Elternzeit Weiterbildung gefördert werden. Die Maßnahme muss aber notwendig sein, um Arbeitslosigkeit zu verhindern. Zugelassen natürlich auch usw. Am besten mit dem Vermittler Kontakt aufnehmen.
    Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt besteht bei fehlendem AlG I Anspruch nicht.


    Lg, Jette