"Widerspruch schriftlich einreichen" - Was bedeutet das genau?

  • Huhu ihr Lieben,


    ich hab mal eine kleine Frage. Ich muss gegen einen Bescheid (Krankenkasse) Widerspruch einreichen. Nun steht in dem Schreiben, dass ich diesen Widerspruch schriftlich bei Stelle XY einzureichen habe.


    Was heißt schriftlich nun genau? Kann ich den auch per Email im PDF-Format verschicken (ohne Unterschrift) oder muss auf dem Widerspruch unbedingt meine Unterschrift sein?


    Ich danke euch schon mal.

    Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.

  • Ein Widerspruch muß schriftlich mit Unterschrift erfolgen oder zur Niederschrift bei der Behörde selbst!
    Das müßte auch in der Rechtsbelehrung stehen im Bescheid.


    Am besten mit EINSCHREIBEN - RÜCKSCHEIN!


    Kostet so um die 4,00 Euro.


    Ohne Rückschein würde ich so etwas nicht versenden!

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    Die Vergangenheit fallen lassen. Die Gegenwart leben und die Zukunft auf sich kommen lassen...
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  • In dem Bescheid der Krankenkasse steht eben nur das ich einen Widerspruch schriftlich bei der Stelle XY der Krankenkasse einzureichen habe.


    Mich irritiert eben nur der Begrifft schriftlich in dem Zusammenhang, das ja auch ein Brief im PDF-Format schriftlich ist.

    Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.

  • Wenn du das Schreiben einscannen kannst, nachdem du es unterschrieben hast, ist es auch per Mail möglich.

    liebe grüße
    famberle



    ... der wunsch nach einer tochter ward die mutter vieler söhne ... :sonne

  • Der Widerspruch ist schriftlich abzugeben.
    Schriftlich heißt per Post.


    Email ist nicht gültig solange es nicht eine signierte Mail ist.

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()