Lnadeserziehungsgeld

  • Hi an alle, also ich hab mal paar fragen wo mir vielleicht jemand mit gleicher erfahrung helfen könnte.



    Ich möchte für mein sohn jetzt Landeserziehungsgeld beantragen aber es gibt ein problem ich bin mit mein mann getrennt und bei der berechnung von LEG wird es 1 Kalenderjahr vor der geburt berechnet..... zu diesem zeitpunkt waren wir aber noch zusammen die bearbeiterin von Lbank meint da wird auch einkommen 07 vom vater auch berücksichtigt.ich finde das aber ganz komisch weil wir ja momentan nicht mehr zusammenleben und ich nicht das selbe einkommen wie 07 mit ihm als paar hatte nicht mehr hab...


    kann mir vielleicht jemand weiter helfen was nun sache ist weil ich brauche das geld im moment schon da ich auch nicht arbeite sondern auf mein sohn aufpasse,KV arbeitet natürlich bekommt sein einkommen und muss auch nicht auf sohn aufpassen daher finde ich es nicht in ordnung das sein einkommen von 07 bei der berechnung ob ich überhaupt anspruch hab auch berücksichtigt wird.



    brauche dringend hilfe???

  • Aber wenn sein damaliges Einkommen mitgerechnet wird, stehst du dann nicht sogar besser da??? versteh ich grad nicht

  • Aber wenn sein damaliges Einkommen mitgerechnet wird, stehst du dann nicht sogar besser da??? versteh ich grad nicht


    Nein weil Landeserziehungsgeld sich nicht nach dem früheren Einkommen richtet sondern ein fester betrag ist der bezahlt wird. Z.B. in Bayern fürs 1. Kind 6 Monate lang 250€ fürs zweite Kind ein Jahr 250€ und fürs 3. und weitere Kind 300€ ein Jahr lang (so war es zumindest bei meinen Kids noch)


    hasi-fee
    bei mir reichte damals ein Anruf das ich getrennt bin und schon interessierte das Einkommen des Ex Mannes im Geburtsjahr nicht mehr. Gib es einfach mit an, schreib eine Notiz dazu das ihr getrennt seid und sein Einkommen nicht zu berücksichtigen ist und gut müsste es sein.


    LG

  • Bei mir ist es noch lustiger. Bin vom KV getrennt und dann dieses Jahr mit neuem Partner zusammengezogen.


    Nun wird aber sein Einkommen vom letzten Jahr (wo wir noch nicht zusammenlebten) zu meinem gerechnet.


    Heißt im Klartext: Ich bekomme garnichts.


    Wobei ich mich ohnehin frage, für was das Ganze gut ist. Bei Alleinerziehenden liegen wohl die Einkommensgrenzen bei etwa 1100€, bei Paaren 1400€ pro Monat. Wenn man da drunter liegt, erhält man in BW 205€ Landeserziehungsgeld.
    Diese Zahlen dürften aber je nach Wohnregion nicht weit weg sein vom Hartz4 Satz.

  • kann mir vielleicht jemand weiter helfen was nun sache ist weil ich brauche das geld im moment schon da ich auch nicht arbeite sondern auf mein sohn aufpasse,KV arbeitet natürlich bekommt sein einkommen und muss auch nicht auf sohn aufpassen



    brauche dringend hilfe???


    hi,
    bekommst du keinen betreuungsunterhalt?
    herzliche grüße
    juwi

  • gibt es überhaupt noch LEG?


    nach der neuen regelung gibt es doch soweit ich weis in Bayern nur 1 jahr Elterngeld und dann nix mehr oder?

  • In welchem Bundesland wohnst du denn?
    Hier ist es so: Das Einkommen spielt keine Rolle!


    Wieso ist das sooooooooooo unterschiedlichst? :wow:hae:

  • In BW gibt es das und Bayern anscheinend auch. Warum da nur einige Bundesländer mitmachen, ist auch mir ein Rätsel. Ein weiteres Rätsel sind die Einkommensgrenzen, die irgendwo um das Hartz4 Niveau liegen. Denn damit ist es eigentlich auch nur ein Aufstockungs-Ersatz.


    In BW sind es lediglich 205€ für ein paar Monate. Wenn man garnicht arbeitet kann man hiervon nicht leben.


    Bei mir war der Hintergrund, dass vielleicht bis zum Ablauf vom Elterngeld doch einmal Betreuungsunterhalt kommt. Doch momentan gnobelt das Gericht noch immer am Abfassen eines Urteils, nachdem im Laufe der Vaterschaftsklage das Gutachten positiv für den KV ausfiel. Somit dauert es mit dem Unterhalt länger als 14 Monate Elterngeld.
    Betreuungsunterhalt ist kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit und hätte nicht in die Berechnung gezählt. Somit wären es 205€ mehr für mich gewesen.


    Wenn man aber auf Sozialleistungen angewiesen ist, macht das ganze Wohl keinen Sinn. Dazu müsste man deine weiteren finanziellen Hintergründe wissen.

  • hasi-fee
    bei mir reichte damals ein Anruf das ich getrennt bin und schon interessierte das Einkommen des Ex Mannes im Geburtsjahr nicht mehr. Gib es einfach mit an, schreib eine Notiz dazu das ihr getrennt seid und sein Einkommen nicht zu berücksichtigen ist und gut müsste es sein.


    LG

    dito. Ich bekomme das Landeserziehungsgeld anschließend ans Elterngeld, allerdings nur zehn Monate lang, in Höhe von 195 Euro, weil ich außer 600 Euro vom Vater und 400-Euro-Mini-Job kein Einkommen habe und AE bin. Würde es auf mein/unser Gehalt vor Geburt angerechnet, würde ich nichts bekommen, das war zu hoch. Einfach bei der LB angeben, dass Du AE bist.