ARGE will Gutschrift der ENB*

  • Ich weiß nicht ob ich jetzt nen neuen Thread aufmachen soll oder ob ich mich schnell hier rein schleichen darf... wie ist das dann wenn man am ende des Jahres ne große Heizkostennachzahlung hat?
    Wenn die ARGE praktisch nen Heizkostenüberschuss zurück fordern darf wie ist das dann im umgekehrten Falle? Ich musste jetzt 660 Euro Heizkosten nachzahlen was ich ja von "meinem" Regelsatz gemacht hab. Könnt ich da jetzt rein theoretisch das bei der ARGE zurück fordern?

    Thomas-Luca 12 Jahre (achterbahn der gefühle)
    Maximilian 11 Jahre (genervtes etwas)
    Dominik 5 Jahre (öööhhhh mammmaaaaa?)
    Niklas 5 Jahre (lachsack)

  • Das Problem wird sein, daß du das schon bezahlt hast. Normalerweise reicht man die Heizkostennachzahlung bei der Arge ein, weil das ja zu den Kosten der Unterkunft gehört und mit der Nachzahlung ja auch eine Änderung eingetreten ist, nämlich, ein Teil der Kosten der Unterkunft wurde rückwirkend erhöht. Dazu stellst du den Antrag auf Übernahme der ausstehenden Kosten und gut ist.
    .
    Wie aber hast du 660 Euro von deinem Regelsatz zahlen können? So hoch ist der Regelsatz ja gar nicht, du müßtest ja quasie 2 Monate lang nichts anderes als die ausstehenden Heizkosten bezahlt haben? Genau das wird die Arge auch fragen und sich, wnen schon bezahlt, nicht mehr an den kosten beteiligen (es sei denn, sie wurden automatisch vom Vermieter eingezogen und nicht selbst bezahlt).

  • Ich hab die Nachzahlung bei meiner Vermieterin auf 3 Raten abstottern können, anders wär´s ned gegangen und die drei Monate waren echt ned lustig :kopf

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  • Das glaub ich dir. Aber hast du denn, als die Abrechnung kam, sie innerhalb 4 Wochen bei der Arge eingereicht? Weil es ja ne rückwirkende Änderung an den Kosten der Unterkunft ist und man muß Änderungen zeitnah mitteilen.

  • Nö, wußte nicht das es die Möglichkeit gibt nen Antrag auf Übernahme zu stellen. Hab immer schön brav selber alles zurück gezahlt. Zumal meine Vermieterin halt ziemlich zeitnah die Nachzahlung wollte... Raten hin oder her, aber wenn sie auf was warten muss wird sie giftig.

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  • Da sich mit Nachzahlungen meist auch Änderungen in der Abschlagshöhe ergeben, musst du das eh der ARGE mitteilen. Schick doch einfach mal die Abrechnung deinem Sachbearbeiter.
    So hab ich das gemacht und Nachzahlungen wurden anstandslos übernommen.

  • Es geht ja nicht nur um den Antrag, du bist doch verpflichtet, Abrechnungen sofort bei der Arge einzureichen, wenn du sie bekommst, die zahlen doch deine Kosten der Unterkunft. Wenn du was nachzahlen mußt oder was zurück bekommst sind das Änderungen, die du mitteilen mußt, du hast doch beim Beantragen des Alg2 unterschrieben, daß du jegliche Änderung was Personen, Kosten der Unterkunft, kontonummer etc. betrifft, unverzüglich mitteilst.
    .

    Zitat

    Zumal meine Vermieterin halt ziemlich zeitnah die Nachzahlung wollte... Raten hin oder her, aber wenn sie auf was warten muss wird sie giftig.


    Du hast erstmal 4 Wochen Zeit, die Abrechnung zu überprüfen, 660 Euro ist nicht gerade ein kleiner Betrag, ich teile meiner Vermieterin jedesmal mit, daß die Abrechnung seitens der Arge gerade überprüft wird und im Anschluß daran gezahlt wird (das dauert bei mir jedesmal höchstens 3 Wochen und ist noch in der Frist, ab wann ich das zahlen muß).
    .
    Wurde denn die Miete aufgrund dessen jetzt erhöht?

  • Ohje, da hab ich wohl alles vergeigt was man vergeigen kann. Das ich Änderungen mitteilen muss des war mir soweit "klar". Wenn ich irgendwelche Rückzahlungen woher auch immer hatte, oder sich sonst was an meinen Einkünften verändert hatte hab ich das auch sofort mitgeteilt. Nur etwaige Nachzahlungen die ich in der Vergangenheit leisten musste (ist ned die erste Heizkostennachzahlung in meiner Hartz-Zeit) bin ich einfach von ausgegangen das ich des halt selber deckeln und niemanden darüber informieren muss.
    Mieterhöhung gab´s aufgrund dieser Nachzahlung keine. Das Jahr zuvor hatte ich auch schon so ne hohe Nachzahlung, daraufhin wurde die mtl. Vorauszahlung der Heizkosten von 50 auf 100 Euro erhöht (hab damals den geänderten Mietvertrag bei der ARGE eingereicht).

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    Einmal editiert, zuletzt von DanjasDream ()

  • Blöde Frage vielleicht, aber WIE widerspreche ich denn? Und was mach ich, wenn die mir zurückschreiben und sagen, "nö, wir wollen das Geld Frau XXX"?



    Was mach ich dann? Ich hab bei sowas leider keine Ahnung. Alles Neuland für mich :(


    Hast du was Schriftliches bekommen?


    Dann schreib der Arge: Hiermit lege ich fristgerecht Widerspruch gegen ihren Bescheid vom ...... ein.


    Die Begründung kannst du dann etwas später in Ruhe folgen lassen, nachdem du dich hast beraten lassen.
    (die könnte in etwa so aussehen: "Da ich erst Leistungen seit dem .... von der ARGE beziehe, die Rückzahlung sich aber auf das ganze Jahr, ..." aber erkundige dich da erst mal bei einer Beratungsstelle, wie die rechtliche Lage genau aussieht.)


    @all: Auch hier ist wieder eine Sache, die nicht wirklich "rund" ist - hat jemand mehr verbraucht, bekommt er ein Darlehen oder eine Kostenübernahme, war er sparsam, muss er das Geld abgeben - das hält nicht wirklich zum "sparsam sein" an. Andererseits ist es vielen auch nicht möglich, neuere und damit auch energieeffizientere Geräte zu kaufen. Jedem "Normalbürger" wird angeraten, sich einen Kühlschrank/eine Spülmaschine zu kaufen, die energiegünstig ist- aber da diese Geräte teurer sind ...


  • Wenn allerdings eine Nachzahlung ansteht, wird die bei der ARGE beantragt und die ARGE bezahlt es auch ohne in Widerspruch zu gehen, weil sie verpflichtet sind.


    :hae:


    Stromnachforderungen übernimmt die ARGE nicht!! Gutschriften kassiert sie ein. Gerecht? Man war sparsam im Verbrauch und hat monatlich vom Regelsatz eine bestimmte Summe zuviel bezahlt, die man jetzt zurückbekommt.


    Eigentlich kürzt die ARGE so rückwirkend den Regelsatz.


    Gru
    sonnenaufgan

  • Wenn ich jetzt von meinem Regelsatz mehr Heizkosten bezahle um nicht Nachzahlen zu müssen, darf ich das dann behalten? Ich meine ich hätte das Geld ja auch einfach auf die Seite machen können, und nein die Arge bezahlt mir dieses *mehr* nicht.

  • Stromnachforderungen übernimmt die ARGE nicht!! Gutschriften kassiert sie ein. Gerecht? Man war sparsam im Verbrauch und hat monatlich vom Regelsatz eine bestimmte Summe zuviel bezahlt, die man jetzt zurückbekommt.


    Eigentlich kürzt die ARGE so rückwirkend den Regelsatz.


    Gru
    sonnenaufgan


    Es geht hier nicht um Stromkosten :rolleyes2: aber diese könntest du therotisch anders handhaben. Du zahlst deine monatlichen abschläge und wenn am Jahresende eine Gutschrift erfolgt dann, lässt du dir diese nicht aufs Konto überweisen, sondern verrechnest die mit den nächsten monatl. Zahlungen. Wenn du ne fette Nachzahlung hast könntest du ein Zinsfreies Darlehen bei der ARGE beantragen und solltest unbedingt die Monatlichen vorrauszahlungen erhöhen oder Strom sparen. (Du bekommst übrigens monatlich 28,72€ für Strom.)



    Claire: wenn du diese Heizkosten von deinem Regelsatz bezahlst kannst du eine Gutschrift am Jahresende nicht behalten. Solltest du ne Nachforderung für Betriebskosten haben, kannst du diese im vollen Umfang einreichen. Macht also kein Sinn dafür von seinem Regelsatz noch etwas zu bezahlen.

    Im Trennungskonflikt der Eltern gibt es nie Gewinner, aber immer Verlierer, nämlich die Kinder.



    Lache und die Welt lacht mit dir. Schnarche und du schläfst alleine. (Dr. E. von Hirschhausen)

  • ubuntu: in Teilen gings bei der TS auch um Stromkosten.
    Danke für die Gutschriften-Tipps - ich brauch sie zwar nicht mehr - hatte auch das Glück, dass ich einen Monat vor der letzten schönen Gutschrift der ARGE den Rücken kehren konnte - aber der Allgemeinheit dients auf jeden Fall


    Gruß
    sonnenaufgang

  • Mit Recht fordert die ARGE das Geld zurück. Meines erachtens sind es Sozialleistungen die du vom Staat bekommst und keiner Irgendwie Anspruch auf Gutschriften hat. Das Geld ist ja nicht wirklich deins, oder?
    Wenn allerdings eine Nachzahlung ansteht, wird die bei der ARGE beantragt und die ARGE bezahlt es auch ohne in Widerspruch zu gehen, weil sie verpflichtet sind.
    Also verstehe ich die ganze Diskussion hier nicht, es ist nicht dein Geld und somit hast du kein Rechtsanspruch.
    :hae:


    Sorry, aber ich glaub du hast meinen Post nicht richtig gelesen.



    Die erste Hälfte des Jahres habe ich KEIN ALG II bezogen. Wieso also ist eine Nachzahlung aus DIESER Zeit nicht mein Geld? Das ist zu 100 % MEIN Geld.



    Und die zweite Hälfte des Jahres habe ich ALG II bezogen und von meinem Regelsatz Wasser und Strom bezahlt. Also ist das "eigentlich" auch mein Geld.

  • Wieso also ist eine Nachzahlung aus DIESER Zeit nicht mein Geld? Das ist zu 100 % MEIN Geld.
    Und die zweite Hälfte des Jahres habe ich ALG II bezogen und von meinem Regelsatz Wasser und Strom bezahlt. Also ist das "eigentlich" auch mein Geld


    Natürlich ist es Dein Geld-


    allerdings würde ich es (aus meinem Empfinden her) dann so empfinden, dass Du (in Höhe dieses Betrages) eben weniger Geld der Allgemeinheit benötigst-


    also ist es Dein Geld, allerdings bekommst Du dann weniger Geld von "Anderen"-


    :frag

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • @ Luchsie



    Da stimm ich dir ja auch zu. Hast vollkommen recht. Für mich hat sich das Thema auch mittlerweile geklärt.



    Ich hatte nur das Gefühl, dass ubuntu meinen Post nicht ganz verstanden hatte und dachte, ich hätte die ganze Zeit ALG II bezogen und dass ich die Gutschrift zu Unrecht behalten möchte...



    Wie auch immer danke ich allen für ihre Hilfe !!!